Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungspflicht im Stadium der Abwicklung/Liquidation

Rz. 69 [Autor/Zitation] Sowohl für die AG (und andere Rechtsformen im Anwendungsbereich des AktG) als auch für die GmbH ergibt sich aus § 270 Abs. 3 AktG bzw. § 71 Abs. 3 GmbHG, dass die Prüfungspflicht grds. fortbesteht, aber das Gericht von der Prüfung befreien kann, wenn die Verhältnisse der Gesellschaft so überschaubar sind, dass eine Prüfung im Interesse der Gläubiger un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bilanzansatz, wirtschaftliches Eigentum

Rn. 792a Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Übergang wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an KapGes (Aktienpakete, GmbH-Anteile) erfordert die kumulative Erfüllung folgender Sachverhaltsmerkmale (BFH v 22.07.2008, IX R 74/06 mwN; Prinz/Ommerborn, FR 2001, 984):mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verpflichtung, einen Prüfungsausschuss nach Abs. 2 einzurichten

Rz. 145 [Autor/Zitation] Unternehmen von öffentlichem Interesse ohne einen nach Zusammensetzung (Sachverstand; Sektorvertrautheit gem. § 100 Abs. 5 AktG) und Zuständigkeit (für Prüfungsaufgaben) adäquaten Aufsichts- oder Verwaltungsrat (Rz. 106) haben – von den Ausnahmen in Abs. 1 Satz 2 abgesehen – einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich insbes. mit den in § 107 Abs. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bredow/Liebscher, Erhalt des steuerlichen Querverbundes bei Teilprivatisierungen durch Änderung von Unternehmensverträgen im GmbH-Konzern, BB 2003, 393; Baldamus, Gestaltungsspielraum bei Art und Maß von Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG, Ubg 2010, 483; Schöneborn, Aktuelle Formfragen der ertragsteuerlichen Organschaft, DB 2010, 245. Rn. 1950 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2 Eigene Anteile der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 63 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Besitzt die übertragende Kö vor Inkrafttreten des BilMoG (idR vor dem 01.01.2010 endende Wj) am stlichen Übertragungsstichtag eigene Anteile, gehen diese nicht auf die übernehmende Pers-Ges oder natürliche Person über. Die Pers-Ges oder natürliche Person übernimmt nur die auf sie übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der Über...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsurteile (Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1)

Rz. 221 [Autor/Zitation] In den Abschnitt "Prüfungsurteile" werden üblicherweise die folgenden Inhalte aufgenommen (vgl. IDW PS 400 nF Rz. 41 ff.; vgl. auch ISA 700 (Revised) Rz. 23 ff.): Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (§ 322 Abs. 1 Satz 2 und 3), Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze (§ 322 Abs. 1 Satz 3) und Beurteilung des Prüfungsergebnisses (§ 322 Abs....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuordnung von Forderungen zum BV

Rn. 188 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zuordnung von Darlehensforderungen: Eine Darlehensforderung, gleichgültig aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde, gehört zum notwendigen BV, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt. Die darlehensbasierte Forderung muss zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein, sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 20. Treuhandmodell

Rn. 1498 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das sog Treuhandmodell zielt auf eine Ergebniskonsolidierung innerhalb von (insb) PersGes-Strukturen vergleichbar der Organschaft, allerdings unter einfacheren gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen (Schiffers/Feldgen, GmbH-StB 2014, 141; Butler, NWB 2012, 2925ff). Die erstrebte ertragsteuerliche Konsolidierung ist durch den BFH bestätig...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 7 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Steuerbefreiung aus § 4 Nr. 18 UStG findet ihre gemeinschaftsrechtliche Grundlage in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL , der die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen und damit verbundenen Lieferungen von Gegenständen befreit. Unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 18 UStG fallen grundsätzlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 318

Rz. 493 [Autor/Zitation] Wählt das zuständige Organ der Gesellschaft entgegen § 318 Abs. 1 Satz 1 bis 3 bis zum Ablauf des GJ keinen Abschlussprüfer, zieht dies keine Sanktionen nach sich. Um dennoch die Bestellung eines Prüfers zu sichern, greift mit Ablauf des GJ die Pflicht der gesetzlichen Vertreter, einen Antrag auf gerichtliche Bestellung zu stellen (§ 318 Abs. 4 Satz 1...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 34 Die Verwertung der Nachlassgegenstände nach der gesetzlichen Regelung (§§ 2042 ff. BGB)

Rz. 497 In Erbengemeinschaften gibt es zuweilen offenen Streit oder wenigstens starke Meinungsverschiedenheiten über die Auseinandersetzung des Nachlasses. Wenn Einigungsversuche scheitern, dann bietet das Gesetz eine Notlösung: Die Teilung des Nachlasses findet gem. §§ 2042 Abs. 2, 752 BGB durch Teilung in Natur statt. Soweit dies nicht möglich ist, weil sich ein Gegenstand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Alternative Offenlegung eines Einzelabschlusses auf Basis der IAS/IFRS (Abs. 2a Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsmöglichkeit nach Satz 1 steht nur großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) offen; alle anderen Rechtsformen können ebenfalls einen Einzelabschluss auf Basis der IAS/IFRS erstellen, werden dadurch aber nicht von der Offenlegungspflicht des Abs. 1 befreit (ebenso Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 32). Dieser beschränkte Anwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mittelbare Einlagevorgänge: Rechtsvorgang als Substitut der Einlagehandlung

Rn. 285 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ebenso wie bei der Entnahme (s Rn 226) kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Einlage statt durch eine Einlagehandlung auch durch einen Rechtsvorgang bewirkt werden. Ein solcher Rechtsvorgang kann insb der Eintritt in eine Gesellschaft kraft Erbfalls sein, wenn der Erbe dem Betrieb ein WG zur Nutzung überlassen hat (Sonder-BV I) o...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses

Rz. 154 [Autor/Zitation] Soweit keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des JA besteht, steht es jedem Unternehmen frei, seinen JA prüfen zu lassen (freiwillige Abschlussprüfung). Vielfach enthalten bereits die Gesellschaftsverträge von Personenhandelsgesellschaften oder von kleinen GmbH mit öffentlichen Gesellschaftern (Bund, Länder, Kommunen) die Bestimmung, dass der JA zu pr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der nach § 320 bestehenden Pflichten

Rz. 93 [Autor/Zitation] Verweigern die gesetzlichen Vertreter oder Abschlussprüfer der Einzelabschlüsse (§ 320 Abs. 3 Satz 2) die Erfüllung der ihnen nach § 320 obliegenden Pflichten, ohne dazu berechtigt zu sein, so kann der Abschlussprüfer auf verschiedene Weise seine Rechte durchsetzen. Dabei scheiden eine Klage oder eine einstweilige Verfügung zur Erzwingung der Rechte au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Weitere Rechtsfolgen bei nicht abgeschlossener Prüfung

Rz. 86 [Autor/Zitation] Ein JA, der im Falle einer gesetzlichen Prüfungspflicht nicht vom anforderungsgerecht bestellten Abschlussprüfer geprüft ist, ist nichtig (so für die AG ausdrücklich § 256 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AktG; vgl. dazu zB Koch 18, § 256 AktG Rz. 9 ff., für KGaA und SE entsprechend). Es entfällt bei einem Verstoß gegen § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG sogar die Möglichkeit d...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / B. Der Auseinandersetzungsvertrag der Miterben

Rz. 514 Die Auseinandersetzungsvereinbarung ist ein zwei- oder (bei mehreren Miterben) ein mehrseitiger Vertrag, den alle Miterben miteinander vereinbaren. Den Miterben steht es frei, wie sie den Nachlass untereinander aufteilen. Der Vertrag ist das schuldrechtliche Grundgeschäft[8] für die Teilung.[9] Rz. 515 Minderjährige Miterben werden von ihrem gesetzlichen Vertreter, de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck; Geltungsbereich

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist unmittelbar anwendbar auf alle prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 316 Abs. 1 Satz 1), gilt also für kleine KapGes. und Unternehmen anderer Rechtsform zunächst nicht. Durch § 264a Abs. 1 wird die Anwendbarkeit auf Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin (OHG und KG) ausge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum –

Allgemein: Geßler, Die Wirtschaftsprüfer als Garanten aktienrechtlicher Publizität, WPg 1956, 463; Forster, Die Jahresabschlußprüfung nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 389; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 585; Richter, Die Sicherung der aktienrechtlichen Publizität durch ein Aktienamt, 1975; Schulze-Osterloh, Zur öffentli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Veräußerung oder Aufgabe eines (mittelbaren) Anteils an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 65 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die vorstehenden Ausführungen (s Tz 35 ff) gelten für die Aufgabe oder Veräußerung eines (ggf mittelbaren) Anteils an der Pers-Ges innerhalb von fünf Jahren nach der Umw entspr. Fraglich ist, ob § 18 Abs 3 UmwStG die Veräußerung des Anteils an einer sog Zebragesellschaft insoweit erfasst, als der Anteil zu einem BV des Gesellschafters gehört....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Die offenzulegenden Unterlagen werden in Satz 1 Nr. 1 (Rz. 77 ff.) und Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) genannt. Die Unterteilung in diese beiden Gruppen erklärt sich aus dem unterschiedlichen Regelungshintergrund. Während die Pflicht zur Offenlegung der in Nr. 1 genannten Unterlagen auf Art. 30 Bilanz-RL (Rz. 28) zurückgeht, ergibt sich die Pflicht zur Offen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 318 sieht kein bestimmtes Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer vor; demgegenüber enthält Art. 16 APrVO für Unternehmen von öffentlichem Interesse iSv. § 316a konkrete Vorgaben für ein förmliches Auswahlverfahren. Dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren iSd. Vergaberechts (Justenhoven/Heinz in Beck BilKomm.[14], § 3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Mitglieder vertretungsberechtigter Organe bei ordnungsgemäßer Bestellung

Rz. 50 [Autor/Zitation] In allen Ziffern des § 331 Abs. 1 werden in Form eines dynamischen Verweises auf gesellschaftsrechtliche Vorschriften die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. als mögliche Täter genannt. Wer als natürliche und damit deliktsfähige Person als Täter in Frage kommt, ist somit abhängig von der Rechtsform der KapGes. Bei der Aktiengese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 585 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk kann auch unter einer Bedingung erteilt werden. Dies ergibt sich für Rechtsgeschäfte allgemein aus § 158 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Rövekamp in BeckOK BGB, § 158 BGB Rz. 3 ff. [11/2022]). Dabei ist es wegen der Folgewirkung des erteilten Bestätigungsvermerks für die Möglichkeit der Feststellung (dazu Rz. 31 ff.) und wegen der Funkti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Dauer der Wahlperiode; Wiederwahl

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 1 Satz 1 ist "der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses" zu wählen. Wie sich auch aus § 318 Abs. 1 Satz 3 ergibt, bezieht sich die Wahl somit auf den JA eines einzelnen, bestimmten GJ und ist für jedes Geschäftsjahr neu und gesondert vorzunehmen. Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausnahmen von dieser Regelung können weder generell durch die Satzung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bericht des Aufsichtsrats (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 96 [Autor/Zitation] Weiterhin muss nach Nr. 2 der Bericht des AR offengelegt werden. Mit dem Bericht ist der Prüfungsbericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG gemeint (so auch Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 35). Die Offenlegungspflicht besteht bei der GmbH über § 52 GmbHG jedenfalls dann, wenn die GmbH einen AR bilden und dieser den Prüfungsbericht nach § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Konzessionsabgabe

Konzessionsabgaben einer Versorgungs-GmbH an ihre Trägergemeinde sind BA, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten (BFH BStBl II 2006, 196).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Von Abs. 1 Satz 1 erfasste Institute

Rz. 6 [Autor/Zitation] Nach § 340m Abs. 1 Satz 1 sind die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 auch auf nicht in der Rechtsform einer KapGes. betriebene Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute anzuwenden (rechtsformunabhängig). Rz. 7 [Autor/Zitation] Eine Legaldefinition des Begriffs "Kreditinstitut" findet sich ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 4)

1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Schmidt/Schubert/Störk, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gesellschaftsrecht Henssler Aktienrecht hrsg. v. Spindler/Stilz Bilanzrecht hrsg. v. Fehrenbacher/Dicken/Hennrichs/Kleindiek/W...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gesellschaften anderer Rechtsform

Rz. 135 [Autor/Zitation] Gesellschaften anderer Rechtsformen sind vor allem Personengesellschaften (bspw. OHG, KG). Für Personengesellschaften iSd. § 264a, insbes. die GmbH & Co. KG, gelten die Ausführungen zur GmbH (Rz. 118 ff.). Das Recht der Personengesellschaft ist ebenfalls weitgehend dispositiv, so dass im Gesellschaftsvertrag vielfältige Regelungsmöglichkeiten im Hinbl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Weitere Unternehmen im Anwendungsbereich

Rz. 81 [Autor/Zitation] Über die in § 340 direkt genannten Institute (Kredit- Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- und E-Geld-Institute) hinaus erstreckt sich der Anwendungsbereich der §§ 340 ff. aufgrund spezialgesetzlicher Verweise auf die branchenspezifischen Bilanzierungsvorschriften auch auf weitere Unternehmen. Rz. 82 [Autor/Zitation] Nach § 8a Abs. 1a Satz 1 St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anteilstausch durch Einzelübertragung, Spaltung oder Verschmelzung

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Es existiert keine Regelung in § 21 UmwStG zum Zeitpunkt des Anteilstauschs. Insbes sind im Gegensatz zur Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG keine Bestimmungen zu einer stlichen Rückbeziehung vorhanden (dort s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG). Auch aus § 2 UmwStG ergibt sich keine Rückbeziehungsmöglichkeit (dazu s Tz 43). Daher gelten die allg Grund...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfung durch den Aufsichtsrat gem. § 171 AktG

Rz. 146 [Autor/Zitation] Außer durch den Abschlussprüfer nach §§ 316 ff. sind der JA und der Lagebericht ggf. auch durch den AR (§ 171 AktG), durch die das Unternehmensregister führende Stelle (§ 329) und ggf. durch die Bilanzkontrolle (§§ 107 ff. WpHG) zu prüfen. Es stellt sich daher die Frage des Verhältnisses dieser Prüfungen zueinander. Rz. 147 [Autor/Zitation] Von der Reih...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestellung zum Abschlussprüfer (Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b APrVO)

Rz. 500 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b APrVO verlangen im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die Angabe "von wem oder von welchem Organ der oder die Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft(en) bestellt wurden" und "die Angabe des Datums der Bestellung der Abschlussprüfer bzw. der Prüfungsgesellschaften". Mit ihrem Wortlaut lehnt sich die Anforderung au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorzeitige Beendigung des Prüfungsvertrags

Rz. 236 [Autor/Zitation] Abweichend von §§ 627, 648 BGB kann die Gesellschaft gem. § 318 Abs. 1 Satz 5 den Prüfungsvertrag nach Annahme des Prüfungsauftrags durch den Abschlussprüfer nur kündigen ("widerrufen"), wenn das Gericht im Verfahren nach § 318 Abs. 3 einen anderen Abschlussprüfer bestellt hat (dazu näher Rz. 334 ff.). Sinn und Zweck dieser restriktiven Regelung ist e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Begründung der Einschränkung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 287 [Autor/Zitation] Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 3 zu begründen. Das soll die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks für die Adressaten verbessern (vgl. BT-Drucks. 10/317, 99), also dazu beitragen, dass das Prüfungsergebnis besser verstanden werden kann. Anforderungen an den Inhalt einer solchen Begründung sind im Gesetz nicht formuliert. Implikationen da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Veräußerung des Betriebs

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2012 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als ge...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / IV. Besonderheiten des Auseinandersetzungsvertrags zwischen Testamentsvollstrecker und Miterben, wenn sich im Nachlass ein Erwerbsgeschäft oder ein Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft befindet

Rz. 488 Gehört zum Nachlass ein Erwerbsgeschäft oder ein Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft (praktisch einer GmbH), die ein Erwerbsgeschäft betreibt, so kommt für den Auseinandersetzungsvertrag zwischen Erben und Testamentsvollstrecker das Genehmigungserfordernis nach 1852 Nr. 1 BGB n.F. in Betracht.[39] Die Gesetzesmotive sagen nämlich zu § 1852 Nr. 1 BGB: "...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Sonstige Ersetzungsgründe

Rz. 395 [Autor/Zitation] Der Vorwurf mangelnder fachlicher Qualifikation kann idR nicht zur Ersetzung eines gewählten Prüfers durch das Gericht führen. Solange die formale Zulassung als WP, WPG, vereidigter Buchprüfer oder Buchprüfungsgesellschaft (§ 319 Abs. 1 Satz 1 und 2) und die Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer (§ 319 Abs. 1 Satz 3) gegeben ist, muss im Hinb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Der Grundsatz der Einzelbewertung, DStZ 1995, 385; Christiansen, Zum Grundsatz der Einzelbewertung, DStR 2003, 264; Prinz/Hick, Der neue § 5 Abs 1a EStG – gelungene gesetzliche Verankerung der steuerbilanziellen Bildung von Bewertungseinheiten, DStR 2006, 771; Patek, Steuerbilanzielle Behandlung von Sicherungszusammenhängen, FR 2006, 714; Schiffers, Steuerbilanziel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 331 im zweiten Abschnitt, sechster Unterabschnitt des dritten Buches über Handelsbücher des HGB ist die zentrale Strafrechtsnorm im Recht der Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]). Straftatbestände des Rechnungslegungsrechts werden umgangssprachlich und verkürzend auch als "Bilanzstrafrecht" bezeichnet, obwohl sie neben der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtliche Einordnung des Prüfungsvertrags

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die rechtliche Einordnung des Pflichtprüfungsvertrags zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer ist in den Einzelheiten umstritten. Einigkeit besteht lediglich darüber, dass der Vertrag eine Geschäftsbesorgung gem. § 675 BGB darstellt, auf die ein Teil der Vorschriften über den Auftrag entsprechende Anwendung findet. Umstritten ist dagegen, ob ein die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entsprechende Anwendung kraft Gesetzes

Rz. 134 [Autor/Zitation] Mit Einführung des § 319b durch das BilMoG hat der Gesetzgeber zur netzwerkweiten Ausdehnung der handelsrechtlichen Unabhängigkeitsvorschriften (vgl. ua. BT-Drucks. 16/10067, 100, 105, 114) zugleich seine entsprechende Geltung angeordnet für die Abschlussprüfung nach dem PublG (§ 2 Abs. 1 Satz 2 PublG), den Sonderprüfer (§ 143 Abs. 2 AktG), die Prüfung d...mehr