Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 10 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und Ablauf der Prozesse iVm. der Verabschiedung von Empfehlungen und Interpretationen durch das DRSC werden anhand der nachstehenden Abbildung dargestellt. Rz. 11 [Autor/Zitation] Mitglieder im DRSC e.V. können nur juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die der gesetzlichen Rechnungslegungspflicht unterliegen oder si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen für "ähnliche Zwecke" iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG

Rn. 1710 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben den ausdrücklich genannten Anlagen und Einrichtungen nennt das Gesetz Aufwendungen für "ähnliche Zwecke". Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für sportliche Zwecke, die Unterhaltung von Geschäftsfreunden, die Freizeitgestaltung oder die Repräsentation (BFH BStBl II 1993, 367; 2017, 222; BFH/NV 2007, 1230). "Ähnliche Zwecke" betr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausschluss wegen direkter oder indirekter Beteiligung an der zu prüfenden Kapitalgesellschaft (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 80 [Autor/Zitation] Zu den in § 319 abschließend typisierten Tatbeständen gehört der Anteilsbesitz an der zu prüfenden KapGes. oder andere "nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen" an dieser. Darüber hinaus ist eine Beteiligung des Abschlussprüfers an einem Unternehmen unzulässig, das mit der zu prüfenden KapGes. verbunden ist oder von dieser mehr als 20 % der Ante...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 260 [Autor/Zitation] Für die Durchführung der Prüfung ergibt sich das Problem, dass der Konzernabschlussprüfer bei quotenkonsolidierten Gemeinschaftsunternehmen sowie bei assoziierten Unternehmen kein eigenes Auskunfts- oder Einsichtsrecht hat. Nach dem Wortlaut des § 320 Abs. 3 Satz 2 bestehen diese Rechte nur gegenüber TU (vgl. § 320 Rz. 42 zur parallelen Frage bei § 32...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

Rz. 90 [Autor/Zitation] Berichtspflichtig sind Tatsachen, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Es muss sich somit um Tatsachen handeln, die von erheblichem Gewicht sind. Rz. 91 [Autor/Zitation] Eine Gefährdung des Bestands liegt vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit seine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Anforderungen an den Konzernabschlussprüfer

Rz. 316 [Autor/Zitation] Konzernabschlussprüfer müssen den Anforderungen des § 319 Abs. 1 genügen. Es können also nur WP und WPG tätig werden (vgl. Bormann in BeckOGK HGB, § 318 Rz. 152 [1/2024]). Weiterhin sind die Inhabilitätsvorschriften auf den Konzernabschlussprüfer anzuwenden (vgl. Poll in BeckOK HGB45, § 319 Rz. 10 und Rz. 40). Diese Anforderungen müssen auch im Fall d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Neu, Die Aktivierung von Dividendenforderungen in HB u StB, BB 1995, 399; Hoffmann, Zur phasenkongruenten Vereinnahmung von Dividenden, BB 1995, 1075; Hoffmann, Das deutsche Bilanzrechtsverständnis auf dem Prüfstand des EuGH, BB 1996, 1051; Hoffmann, Von der phasengleichen Dividendenvereinnahmen zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger steuerlicher Bilanzierung, DStR 2000, 1809. Rn. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechnungslegungspflicht bei Kapitalgesellschaften

Rz. 48 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften iSd. § 331 sind AG (einschließlich REIT-AG nach § 1 Abs. 1 REIT-Gesetz), KGaA und GmbH (einschließlich UG nach § 5a GmbHG) sowie Personenhandelsgesellschaften nach § 264a, da § 331 Teil des zweiten Abschnittes im dritten Buch des HGB ist und sich dieser Abschnitt nach seiner Überschrift auf diese Gesellschaften beschränkt (Altenha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 656 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den nicht abnutzbaren materiellen WG iwS gehören Anteile an KapGes (BFH v 03.10.1985, IV R 144/84, BStBl II 1986, 142: auch Beteiligung an Freiberufler-GmbH, in deren AK sich ein Firmenwert niedergeschlagen hat), antiquarische Gebrauchsgegenstände, die nur noch als Ausstellungs-/Anschauungsobjekte fungieren (BFH v 09.08.1989, X R 131–133/8...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Umwandlung des Organträgers als wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Umw des Unternehmens des OT begründet das Recht, den GAV aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.12; ebenso Rn Org.04 für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT auf die OG). Der UmwSt-Erl 2025 wurde sprachlich an R 14.5 Abs 6 KStR 2022 angepasst, indem das Wort "ist" durch das Wort "kann" ersetzt wurde. Nach ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Elektronische Übermittlung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 102 [Autor/Zitation] Die Art und Weise der Offenlegung wird in Satz 2 dahingehend konkretisiert, dass die Offenlegung durch die Übermittlung der Unterlagen (Rz. 73 ff.) an die das Unternehmensregister führende Stelle elektronisch zu erfolgen hat, damit die Unterlagen in das Unternehmensregister eingestellt werden können (sog. Register-only-Ansatz; Begr.RegE DiRUG, BT-Druc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 343 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel veranschaulicht die vorstehenden Erläuterungen zum Hinweis nach § 322 Abs. 2 Satz 3 auf bestandsgefährdende Risiken. Zugrunde liegt dem Beispiel die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.01 und des Lageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer nach § 316 prüfungspflichtigen KapGes. (ABC-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. CRR-Kreditinstitute

Rz. 51 [Autor/Zitation] Fallgruppe 2 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 2 CRR-Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG, ausgenommen in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG sowie in Art. 2 Abs. 5 Nr. 5 RL 2013/36/EU genannte Institute. Zur RL 2013/36/EU verweist diese Definition auf die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.6.2013 über den Zugang zur Tätigkeit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorwegexemplare

Rz. 208 [Autor/Zitation] Üblicherweise wird dem geprüften Unternehmen vor der endgültigen Berichtsausfertigung ein Entwurf des Prüfungsberichts in einem oder mehreren Exemplaren (sog. Vorwegexemplaren) zur Durchsicht zur Verfügung gestellt. Hiergegen könnte eingewendet werden, dass die Überlassung des Vorwegexemplars zu einer Art Vorzensur durch das geprüfte Unternehmen führe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff der Bewirtung

Rn. 1688 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bewirtung bedeutet jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH BFH/NV 1993, 530; 2013, 1561; 2014, 347; 2013, 1561; FG RP EFG 2014, 538). Es gehören weiterhin die Aufwendungen für Tabakwaren und diejenigen Kosten, die zwangsläufig mit der Bewirtung anfallen, zB Garderobe, Toilette (BFH B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Erteilung eines Bestätigungsvermerks oder eines Versagungsvermerks ist Voraussetzung für die Wirksamkeit bzw. Zulässigkeit bestimmter gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen. Rz. 32 [Autor/Zitation] So bestimmt § 316 Abs. 1 Satz 2, dass der JA von mittelgroßen und großen KapGes. nicht festgestellt werden kann, wenn keine Prüfung stattgefunden hat. Dabei k...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Funktionsschutz des Marktes

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Vordergrund der Debatte um den Zweck der Publizität steht der Funktionsschutz des Marktes (BGH v. 14.10.2014 – II ZB 20/13, NZG 2015, 157 Rz. 21; OLG Dresden v. 6.3.2019 – 5 U 1146/18, WM 2019, 1256 Rz. 24), den Merkt (Merkt, Unternehmenspublizität, 332 ff.) mit der Formulierung, die Publizität (der Unternehmensabschlüsse) sei das Korrelat der Marktt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die geprüfte Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" soll den Adressaten des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks verdeutlicht werden, dass den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens oder Konzerns die Verantwortung für die Aufstellung der zu prüfenden Rechnungslegung (Abschluss und Lage- bzw. Konzernlagebericht) obliegt und welche As...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Offenlegung von JA wurde durch den europäischen Gesetzgeber durch Art. 47 Abs. 1 Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (RL 78/660/EWG, 4. EG-RL) vorgegeben, wonach der ordnungsgemäß gebilligte JA und der Lagebericht sowie der Bericht der mit der Abschlussprüfung beauftragten Person offenzulegen war; für die Modalitäten der Offenlegung verwies...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorabberichterstattung

Rz. 108 [Autor/Zitation] Ist besondere Eile geboten, so kann es angebracht sein, auf die Feststellungen bereits in einem Vorabbericht einzugehen (vgl. auch Weber, WPg 1993, 729, 739). Dieser Vorabbericht ist aufgrund seiner besonderen Bedeutung auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen (zum Grundsatz der Berichtseinheitlichkeit vgl. Rz. 43 ff.; vgl. hierzu ferner IDW PS 450 Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalgesellschaften

Rz. 54 [Autor/Zitation] Absatz 1 Satz 1 ordnet die jährliche Pflichtprüfung für alle KapGes. (AG, SE, KGaA, GmbH) an, die nicht kleine Gesellschaften iSd. § 267 Abs. 1 sind; zu den kleinen KapGes. zählen auch die Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a. Die Differenzierung der Prüfungspflicht nach Größenklassen war eine der wichtigen Neuerungen des BiRiLiG und wurde in diese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 472 [Autor/Zitation] Durch die Kündigung aus wichtigem Grund endet nicht nur der schuldrechtliche Prüfungsvertrag. Gleichzeitig verliert der Prüfer auch seine Stellung als gesetzlicher Abschlussprüfer. Diese Rechtsfolge tritt automatisch ein, da mit der Kündigung ein Teilakt der Bestellung als zusammengesetztes Rechtsinstitut (vgl. Rz. 187) ex nunc entfällt. Einer besonde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2024)

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die bisherige Nr 3 des § 27 Abs 3 UmwStG ist aufgr der Neufassung des § 27 Abs 3 UmwStG durch das JStG 2024 zu dessen Nr 2 geworden. Nach § 27 Abs 3 S 1 Nr 2 S 1 UmwStG nF ist § 21 UmwStG aF letztmals für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen und das die Besteue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Begriff der Unabhängigkeit

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur konzeptionellen Bedeutung ist der Begriff der Unabhängigkeit schillernd und nicht abschließend positiv definierbar (Gundel/v. Werder, NZG 2024, 1295, 1298 f.; s. auch Empfehlung der Kommission v. 15.2.2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Aussc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Gesetzliche Vertretung und Handlungsfähigkeit der Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 40 Nach § 14b Abs. 2 AO sind auf Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO die für juristische Personen geltenden Regelungen der §§ 34 und 79 AO entsprechend anzuwenden. Rz. 41 Die Vorschrift bezieht sich nur auf die "Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO", also diejenigen, die „nach inländischem Gesellschaftsrecht mangels Rechtsfähigkeit nicht als juristi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1 Inhaber oder leitender Angehöriger

Rz. 3 Der Inhaber oder ein leitender Angehöriger (Angestellter) eines Betriebes oder Unternehmens muss als Täter oder Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe) einer vollendeten oder versuchten Steuerhinterziehung rechtskräftig bestraft worden sein. Zu dem inkriminierten Personenkreis zählen die Organe juristischer Personen (z. B. die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Sachlich

Rz. 33 Voraussetzung für die Anwendung des § 35 EStG ist nach Abs. 1 S. 3, dass die gewerblichen Einkünfte der GewSt unterlegen haben. Hieraus folgt, dass eine Begünstigung solcher Beträge ausscheiden muss, die nicht tatsächlich mit GewSt belastet sind. Dies war nach altem Recht streitig[1], ist aber seit der Änderung durch das JStG 2008[2] ab Vz 2008 eindeutig. Praxis-Beisp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.9 Einkünfte aus Vermögen

Einkünfte aus Vermögen erhöhen beim Kindesunterhalt stets das unterhaltsrelevante Einkommen des Pflichtigen. Zu den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen praxisrelevant. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zinsen, die aus Sparvermögen, Festgeld, Bauspar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 3.4 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. Damit sind dann in der Regel alle Sonderzuwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einzelfälle der Land- und F... / 3.1 Windkraft

Verpachtet ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb ein bisher von ihm land- und forstwirtschaftlich genutztes katastermäßig abgegrenztes Grundstück an ein Unternehmen, das darauf einen Windpark oder eine oder mehrere Windkraftanlagen errichtet und betreibt, so geht das Grundstück beim Eigentümer vom notwendigen in das geduldete Betriebsvermögen des Betriebs über. Er hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.5.4 Steuerklassenprivileg bei Schenkungen durch Kapitalgesellschaften – § 15 Abs. 4 ErbStG – aktuelle Entwicklungen

Rz. 8a Die Vorschrift des § 15 Abs. 4 S. 1 ErbStG sollte Härten ausräumen, die sich aus einer möglichen Einordnung bestimmter Leistungen als freigebige Zuwendung einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter bzw. nahestehende Person im Hinblick auf Steuersatz und Freibetrag ergeben (vgl. Rz. 82, 83). Die Norm gewährt insoweit eine Privilegierung, als eine Schenkung einer Kapit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Regelungsinhalt

Rz. 85 In den Fällen des § 7 Abs. 8 S. 2 und 3 ErbStG (bei Zuwendungen von Kapitalgesellschaften bzw. Genossenschaften) richtet sich die Steuerklasse nach § 15 Abs. 4 ErbStG. [1] Als konkrete Rechtsfolge ist das persönliche Verhältnis des Erwerbers (i. d. R. unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligte natürliche Person oder Stiftung) zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdungsbeurteilung bei ... / 6 Gefährdungsminderung

Das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung hängt in erster Linie von verfahrens- und wirkungsspezifischen Faktoren ab. Bei mittleren, hohen und sehr hohen Emissionsraten – ohne lüftungstechnische Maßnahmen – treten im Atembereich des Schweißers Schadstoffkonzentrationen auf, die die Grenzwerte mehrfach überschreiten. Bei niedrigen Emissionsraten liegen die Schadstoffkonzentratione...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung [1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Zuordnung zur Steuerklasse III

Rz. 44 Die Steuerklasse III ist der Basistatbestand, der immer dann greift, wenn eine privilegierte Erwähnung in den Tatbeständen I und II nicht gegeben ist. Neben Onkeln, Tanten, Großneffen und Großnichten u. a. unterfallen dieser Steuerklasse auch Pflegekinder.[1] Damit sind neben den nicht in den Steuerklassen I und II erwähnten natürlichen Personen zunächst die juristisch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Regelungszweck

Rz. 84 Die Vorschrift des § 15 Abs. 4 S. 1 ErbStG sollte u. a. Härten ausräumen, die sich aus der möglichen Einordnung einer verdeckten Gewinnausschüttung als freigebige Zuwendung der Kapitalgesellschaft an Gesellschafter bzw. nahestehende Person (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ggf. auch § 7 Abs. 8 ErbStG) im Hinblick auf Steuersatz und Freibetrag ergaben. § 15 Abs. 4 ErbStG wurde ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.10.5 Wechselkursbedingte Wertverluste des Betriebsstättenvermögens – Zuordnung von Währungsschwankungen (Währungsgewinnen/-verlusten) beim Stammhaus oder beim Betriebsstättenergebnis

Das Verrechnungskonto ist als Eigenkapital (wie Dotationskapital) zu qualifizieren, deshalb betreffen die Kursschwankungen ausschließlich den Eigenkapitalbereich. Die Kursverluste sind weder tatsächlich entstanden noch durch das Stammhaus erwirtschaftet. Gewinne und Verluste berühren den inländischen Teil nicht, da ausschließlich Wirtschaftsgüter betroffen sind, die der ausl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.1 Verhältnis des Art. 5 Abs. 3 zu Abs. 1 OECD-MA

Die Frage, ob Bauausführungen und Montagen unter den allgemeinen Begriff der Betriebsstätte (feste Geschäftseinrichtung) fallen, ist umstritten. Nach Tz. 16 des amtlichen OECD-MA-MK zu Art. 5 sind kurzfristige Bauausführungen und Montagen für sich keine Betriebsstätten, auch wenn zu ihnen feste Geschäftseinrichtungen gehören, wie z. B. ein ganzjährig nutzbarer Baucontainer, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kautionen / 5 Bankbürgschaft ermöglicht problemlosen Zugriff

Eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft gewährleistet grundsätzlich einen zahlungskräftigen Zahler und einen problemlosen Zugriff.[1] Zu beachten ist, dass der Bank nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, sich durch Hinterlegung der Bürgschaftssumme aus ihrer Verpflichtung zu befreien. Erfüllt der Schuldner (Mieter) die von einer Bürgschaft gesicherte Hauptschuld und wird der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr