Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Prühs, Probleme der Rechnungslegung von Großunternehmen, BB 1970, 516; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Zurechnung der eingebrachten Anteile

Tz. 30 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die eingebrachten Anteile müssen dem einbringenden Rechtsträger zum Zeitpunkt des Anteilstauschs stlich zuzurechnen sein. Der Stpfl muss also nicht zwingend zivilrechtlicher Inhaber der Beteiligung sein. Es reicht aus, wenn der Einbringende wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 AO) an dem Anteil besitzt (zum Bsp als Treugeber bei Treuhandverhältnis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personelle Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Grundsatz besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber allen Personen, die nicht mit der Abschlussprüfung befasst sind (IDW QS 1 Rz. 58; OLG München v. 21.4.2022 – 8 U 4257/21, BKR 2022, 646). Fraglich ist daher, gegenüber welchen Personen sie nicht besteht: Rz. 47 [Autor/Zitation] Zum Zwecke der Durchführung der Abschlussprüfung und aufgrund entspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Nach bisherigem Recht ergab sich die Konzernrechnungslegungspflicht für Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der AG – sowie für Rückversicherungsunternehmen und der KGaA und der GmbH – aus den §§ 290 bis 293 HGB und für Versicherungsunternehmen in der Rechtsform des VVaG, des öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens oder – nur für Rückvers...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.2 Bestimmtheit der forderungsabhängigen Sicherungsabtretung

Ist die Sicherungsabtretung im Einzelfall forderungsabhängig (bedingt) vereinbart, dann hat sie bestimmt oder bestimmbar zu sein. Unwirksam ist die Sicherungsabtretung, wenn sie an Bedingungen geknüpft ist, die den Umfang der abgetretenen Einkommensforderung ungewiss machen.[1] So hat der BGH[2] eine Einkommensabtretung "als Sicherheit für alle Forderungen der Bank, gleichgü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Umwandlung der Organgesellschaft

Tz. 54 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das Ergebnis des letzten Wj der OG unterliegt unstreitig noch dem GAV und ist stlich dem OT gem § 14 Abs 1 S 1 KStG zuzurechnen. Da die OG bei einer Umw auf einen unterjährigen stlichen Übertragungsstichtag auf diesen Stichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, gelten die vorstehenden Ausführungen auch für das Ergebnis des betr Rumpf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Entnahmen

Rn. 274 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfall insb von Edelmetallen oder Edelmetallegierungen (zB Gold, Amalgam, Silber) und Schrottmetalle, die bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden nicht bereits mit ihrer Entstehung ins PV entnommen, sondern bleiben bis zur entgeltlichen Veräußerung oder einer Entnahmehandlung BV, selbst wenn durch metallurgische Umformung (Umguss i...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3 Anforderungen des ESRS S2 aus Sicht des Einkaufs

3.1 Zielsetzung des ESRS S2 Ziel des ESRS S2 ist es, die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf alle Mitarbeitenden in der Wertschöpfungskette transparent und umfassend abzubilden, insbes. auf jene Gruppen, die nicht bereits unter ESRS S1 (eigene Belegschaft) fallen, jedoch in direktem oder indirektem Maße von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sind. Es soll...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Öffentliches Interesse an der Publizität

Rz. 8 [Autor/Zitation] Weitgehend konturenlos (ebenfalls krit. zu diesem Ansatz Brete, GmbHR 2009, 617, 618; differenzierend Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 10, der allerdings die gesellschaftsrechtliche mit der kapitalmarktrechtlichen Publizität vermengt) ist schließlich die Annahme, dass die Publizität von Unternehmensabschlüssen einem allgemeinen öffentlichen Interes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestimmtheit

Rz. 66 [Autor/Zitation] Der Wahlbeschluss muss ferner dem Erfordernis der Bestimmtheit genügen. Der Abschlussprüfer muss so eindeutig bezeichnet werden, dass der AR oder die gesetzlichen Vertreter den Prüfungsauftrag erteilen können (Abs. 1 Satz 4). Unzulässig wäre es, im Wahlbeschluss mehrere Prüfer zu benennen und dadurch die Auswahl zwischen ihnen dem AR oder den gesetzlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Zurechnungswechsel

Rn. 432 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grundsatz: Bei Veräußerung unter aufschiebender Bedingung erfolgt der Zurechnungswechsel im Grundsatz erst mit Bedingungseintritt (BFH vom 26.06.2009, IV R 3/07, BStBl II 2010, 182). Zuvor erfolgt weder ein Gefahrenübergang noch ist im Regelfall von Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs auszugehen. Relevanz der Bedingungsgehalts: Die Rspr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtlicher Charakter und Form des Konzernprüfungsberichts

Rz. 217 [Autor/Zitation] Über die Konzernabschlussprüfung ist grds. unabhängig von der Berichterstattung über den Einzelabschluss des MU selbständig zu berichten (vgl. IDW PS 450 Rz. 118). Zur gemeinsamen Berichterstattung im Fall der Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang bzw. Konzernlagebericht und Lagebericht des MU vgl. Rz. 225 ff. Rz. 218 [Autor/Zitation] Die Erstatt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 66 [Autor/Zitation] Nach § 324 Abs. 1 Satz 1 haben KapGes., die Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 sind und keinen AR oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss, einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich insbes. mit den in § 107 Abs. 3 Satz 2 und 3 AktG beschriebenen Aufgaben befasst (s. zu Teilen der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Konzernabschlussprüfer kraft Bestellung

Rz. 329 [Autor/Zitation] Die Fiktion des § 318 Abs. 2 greift nur ein, wenn kein anderer Prüfer bestellt wird. Zur Frage, bis wann die Bestellung eines anderen Prüfers erfolgen muss, um die automatische Bestellung des Prüfers des MU zum Konzernabschlussprüfer zu verhindern, vgl. Rz. 307. Hatte die Gesellschaft oder das Gericht neben dem Abschlussprüfer des MU zunächst einen be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 371 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele veranschaulichen die vorstehenden Erläuterungen zum Bericht im Bestätigungsvermerk über "sonstige Informationen". Zugrunde liegt den Beispielen die Prüfung des JA zum 31.12.01 und des Lageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer nach § 316 prüfungspflichtigen KapGes. (ABC-AG), geprüft d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.3 Antragsvoraussetzung: Anteilstausch nach der Fusionsrichtlinie (§ 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist statthaft, wenn der Anteilstausch gem Art 8 EG-FRL "geschützt" ist und daher nicht besteuert werden darf (s § 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG). Der Anteilstausch darf gem Art 8 Abs 1 iVm Art 2 Buchst e und Art 3 EG-FRL keine Besteuerung auslösen, wenn an dem Anteilstausch nur EU-Gesellschaften iSd Art 3 EG-F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.4.1 Allgemeines

Tz. 142 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 6 S 6 (vor der Änderung durch das JStG 2009: S 5) UmwStG enthält eine verschärfende Sonderregelung. Danach bleibt in den dort genannten Fällen trotz der (vollen bzw 60%igen) StPflicht der Bezüge nach § 7 UmwStG ein Übernahmeverlust stets außer Ansatz, soweit bei Veräußerung der Anteile an der Überträgerin ein Veräußerungsverlust nac...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Europäisierung als Kehrtwende

Rz. 18 [Autor/Zitation] Eine nahezu vollständige Kehrtwende im Hinblick auf die Publizität von Unternehmensabschlüssen setzte erst durch die Europäisierung dieser Regelungsmaterie ein (Rz. 26 ff.). Mit dem BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde der heutige § 325 in seiner Grundstruktur geschaffen und die Publizitätspflicht in Umsetzung der zwischenzeitlich geschaffe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 197 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht begründet keinen Beschlussmangel, und zwar weder hinsichtlich des Gewinnverwendungsbeschlusses noch hinsichtlich des Feststellungsbeschlusses (im Ergebnis auch Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 325 Rz. 93 [12/2023]; Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 380; Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 52; Kers...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Konzernabschluss, Teilkonzernabschluss, Konzernlagebericht und Teilkonzernlagebericht

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegung wurde im zweiten Abschnitt des PublG geregelt. § 11 PublG bestimmt die zur Rechnungslegung verpflichteten Mutterunternehmen mit Sitz (Hauptniederlassung) im Inland, die keine AG, KGaA, GmbH, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB oder Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 KWG, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB oder Personenha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Berufsgesellschaften als Abschlussprüfer (Abs. 7 Satz 3 und 4)

Rz. 479 [Autor/Zitation] Ist eine Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestellt worden, muss der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zumindest von dem WP oder vBP unterzeichnet werden, der die Abschlussprüfung für die Prüfungsgesellschaft durchgeführt hat (§ 322 Abs. 7 Satz 3 und 4). Die Vorschrift ist gestützt auf Art. 28 Abs. 4 Satz 2 APrR...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter nach § 1 Abs. 2 KWG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 KWG sind Geschäftsleiter iSd. KWG diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts oder eines Unternehmens in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind. Diese Geschäft...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlängerung der Frist bei fehlendem Vorliegen von Unterlagen (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 120 [Autor/Zitation] Für die Offenlegung der Unterlagen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) – also des Berichts des Aufsichtsrats und der Entsprechenserklärung – sieht Satz 2 eine Sonderfrist vor, wenn diese Unterlagen nicht innerhalb der Frist des Satz 1 (Rz. 111 ff.) vorliegen. In diesem Fall müssen diese Unterlagen unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.4.3 Entgeltlicher Erwerb der Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag (§ 4 Abs 6 S 6 Hs 2 UmwStG)

Tz. 153 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 6 S 6 Hs 2 UmwStG ist ein Übernahmeverlust – abw von § 4 Abs 6 S 2–5 UmwStG – nicht (dh auch nicht iHd zu 60 % oder voll stpfl Bezüge iSd § 7 UmwStG) zu berücksichtigen, soweit die Anteile an der Überträgerin innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem stlichen Übertragungsstichtag entgeltlich erworben wurden. Im Ergebnis haben die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.3 Zur Anwendung des § 8b Abs 4, 7 und 8 KStG iRd § 12 Abs 2 S 2 UmwStG

Tz. 62 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Sind die Anteile der Übernehmerin an der Übertragerin durch eine nicht mehr als sieben Jahre vor dem Verschmelzungsstichtag erfolgte Sacheinbringung iSd § 20 UmwStG aF entstanden, stellt sich die Frage, ob aus der erst durch das SEStEG eingefügten Regelung in § 12 Abs 2 S 2 UmwStG, wonach § 8b KStG anzuwenden ist, auch folgt, dass § 8b Abs 4...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Krankenhaus-Unternehmen und Pflegeeinrichtungen

Rz. 39 [Autor/Zitation] Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften sind (AG, KGaA, GmbH), brauchen nach § 1 Abs. 3 der Krankenhaus-Buchführungs-VO (KHBV) idF v. 24.3.1987 (BGBl. I 1987, 1045) die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 268 Abs. 2 und 275 nicht anzuwenden (§ 1 Abs. 3 Satz 1). Soweit sie hiervon Gebrauch machen, haben sie die in der KHBV vorgesehenen Formblätter anzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Detailanpassungen

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 262g wurde nachfolgend inhaltsgleich in § 141 AktG 1937 überführt. Die Haftungshöchstgrenze wurde mit 100.000 RM festgesetzt (Klausing, Aktien-Gesetz, 132; Schlegelberger/Quassowski ua., AktG 1937, § 141 Rz. 10; Ebke, Wirtschaftsprüfer, 42). Im Zuge der Aktiengesetzreform 1965 wurde die "Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer" in § 168 AktG 1965 (BGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2

Rz. 87 [Autor/Zitation] § 324 gilt unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen nur für Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 betreiben (Abs. 1 Halbs. 1). Die in Bezug genommene Vorschrift unterscheidet drei Arten der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Rz. 41 ff.): Unternehmen, die kapitalmarktorientiert iSd. § 264d si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Widerspruch gegen die Wahl des Abschlussprüfers

Rz. 354 [Autor/Zitation] Aktionäre können den Antrag nur stellen, wenn sie gegen die Wahl des Abschlussprüfers bei der Beschlussfassung Widerspruch erklärt haben (§ 318 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2). Nach früherem Recht (§ 163 Abs. 2 Satz 3 AktG aF) war ausdrücklich vorgeschrieben, dass der Widerspruch zur Niederschrift erklärt werden, dh. in die (idR notarielle) Niederschrift über...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Vorschriften, deren Einhaltung vom Abschlussprüfer nicht zu prüfen sind

Rz. 190 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der von ihm geprüfte und testierte JA und Lagebericht unter Beachtung der §§ 325 ff. veröffentlicht wurde. Besonderheiten ergeben sich im Zusammenhang mit der Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts (vgl. Rz. 80...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anrechnung von Besitzzeiten der übertragenden Körperschaft bei der Übernehmerin (§ 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Aus der Gesamtrechtsnachfolge folgt, dass dort, wo es auf Besitzzeiten ankommt (insbes § 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG), die Vorbesitzzeiten mitzurechnen sind. Dort, wo es auf Behaltefristen (zB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b EStG aF) ankommt, werden diese durch die Umw nicht unterbrochen (s § 4 Abs 2 S 3 UmwStG). Ebenso s UmwSt-Erl 2025, Rn 04.15,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichteter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die besonderen Pflichten des § 323 legt das Gesetz demjenigen Personenkreis auf, der mit der Durchführung der Abschlussprüfung befass ist, nämlich dem Abschlussprüfer und Vertragspartner der prüfpflichtigen Gesellschaft selbst, den mit der Prüfung befassten Gehilfen und den bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsfolgen unterlassener Prüfung oder unvollständiger Anwendung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze

Rz. 33 [Autor/Zitation] Ohne seine Billigung darf der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a nicht offengelegt werden (so explizit § 171 Abs. 4 Satz 2 AktG; § 47 Abs. 4 Satz 2 SEAG; § 48 Abs. 4 Satz 4 GenG; § 52 Abs. 1 GmbHG iVm. § 171 Abs. 4 Satz 2 AktG; bei GmbH ohne AR liegt die Billigung der Offenlegungsentscheidung gem. § 46 Nr. 1a GmbHG durch die Gesellschafter zugrunde, vg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht des Abschlussprüfers

Rz. 27 [Autor/Zitation] Über die Abschlussprüfung und ihr Ergebnis hat der Prüfer gem. § 340k Abs. 1 iVm. § 321 Abs. 1 einen Prüfungsbericht abzufassen und diesen bei den entsprechenden Adressaten einzureichen. Der Prüfungsbericht stellt einen elementaren Bestandteil der Jahresabschlussprüfung dar, ohne dessen Vorliegen eine Feststellung des JA nicht erfolgen kann. Rz. 28 [Aut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bedeutung der Feststellung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 3 begründet selbst keine Pflicht zur Feststellung des JA; diese muss sich vielmehr aus dem Gesetz (so zB für Personenhandelsgesellschaften aus § 121 HGB) oder aus dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung des Unternehmens ergeben. Abs. 3 regelt lediglich, welche rechtliche Bedeutung die Feststellung des JA hat. Sie ist seine Billigung durch die zuständi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die Pflicht zur Prüfung bei Änderung ua. eines zu prüfenden Konzernabschlusses, Konzernlageberichts (nach Vorlage des Prüfungsberichts) oder des Prüfungsgegenstands nach § 317 Abs. 3a HGB. Für diese sog. (Konzern-)Nachtragsprüfung existieren im Gegensatz zur Nachtragsprüfung eines geänderten JA (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 Publ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundsatz der Klarheit

Rz. 37 [Autor/Zitation] Dieser durch die Aufnahme in Abs. 1 Satz 1 (jetzt: Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1) durch das KonTraG besonders betonte Grundsatz (zur Gesetzesänderung vgl. auch Dörner/Schwegler, DB 1997, 285, 287; mit Zweifeln an der Notwendigkeit dieser Bestimmung Gelhausen, AG 1997, Sonderheft 8, 73, 80; ferner Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 655) bezieht sich sowoh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Dividendenansprüche

Rn. 458 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Phasengleiche Aktivierung: Das Gewinnbezugsrecht des Aktionärs (§ 58 Abs 4 AktG) bzw GmbH-Gesellschafters (§ 29 Abs 1 GmbHG) als bedingte Rechtsposition wandelt sich erst mit dem Gewinnverwendungsbeschluss in einen durchsetzbaren Anspruch. Da der Gewinnverwendungsbeschluss idR erst nach der Feststellung des JA und somit nach dem Bilanzstich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anforderungen an den Vorschlag für die Ergebnisverwendung und des Beschlusses darüber (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 sind die Abs. 1 Satz 1 bis 3 auf den Vorschlag für die Ergebnisverwendung und des Beschlusses darüber entsprechend anwendbar. Daher muss der Vorschlag und der spätere Beschluss den gesetzlichen Anforderungen genügen (Abs. 1 Satz 1, Rz. 9 f.), diese müssen vollständig und richtig sein (Abs. 1 Satz 2, Rz. 11 f.). Diese Grundsätze gelten auch ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 17 [Autor/Zitation] Während Abschlussprüfer von Versicherungsunternehmen nur WP und WPG sein können, können JA und Lageberichte mittelgroßer GmbH iSd. § 267 Abs. 2 oder von mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 auch durch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften geprüft werden (vgl. § 319 Abs. 1 Satz 1, 2). Vereidigte Buchprüfer und Buc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Exkurs: Bestellung des ersten Abschlussprüfers durch die Gründer

Rz. 5 [Autor/Zitation] Besonderheiten gelten bei Gründung der AG. Hier wird der Abschlussprüfer für das erste GJ von den Gründern bestellt (§ 30 Abs. 1 Satz 1 AktG); zur Vereinfachung des Bestellungsvorgangs bedarf es also keiner Einberufung einer HV allein zu dem Zweck, den Abschlussprüfer zu bestellen. Diese Regelung wurde mit dem Hinweis eingeführt, die Interessen der im V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf 1986; Cobet, Fehlerhafte Rechnungslegung, 1991; Schmedding, Unrichtige Konzernrechnungslegung, 1991; Arnhold, Auslegungshilfen zur Bestimmung einer Geschäftslagetäuschung im Rahmen der §§ 331 Nr. 1 HGB, 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG, 1993 (zitiert: "Auslegungshilfen"); Schüppen, Systematik und Auslegung des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammann, Zur Umsatzbesteuerung von Golfclub-Leistungen, die mit "Greenfees" und "echten" Mitgliederbeiträgen entgolten werden, UVR 2010, 144–148. Baldauf, Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand, DStZ 2010, 125–136. Becker/Kretzschmann, Umsatzbesteuerung von Gastvorträgen unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung, UR 2007, 873–881...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
10. Kapitel: Der minderjähr... / IV. Der Vollzug des "endgültigen Plans" des Testamentsvollstreckers

Rz. 469 Auf der Grundlage seines endgültigen Plans überträgt der Testamentsvollstrecker Sachen und Rechte auf die einzelnen Miterben kraft seiner Verfügungsmacht (§ 2205 BGB). Der endgültige Plan ist für Testamentsvollstrecker bindend. Die Erben haben die planmäßig zugeteilten Nachlassgegenstände entgegenzunehmen, auch soweit der Plan von gesetzlichen Regelungen und Anordnun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Literatur:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Hellner, Das Publizitätsgesetz, Bank-Betrieb 1969, 338; Hellner, Das Publizitätsgesetz, ZfgK 1969, 718; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personengesellschaften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellungs- und Formulierungsbeispiele für den Umgang mit inhaltlich nicht geprüften Angaben im Lage- oder Konzernlagebericht

Rz. 428 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele veranschaulichen die in Rz. 388 gegebenen Erläuterungen zum Umgang mit inhaltlich nicht geprüften Lageberichtsangaben im Bestätigungsvermerk. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer nach § 316 prüfungspflichtigen KapGes. (ABC-AG), ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verhältnis des § 319 Abs. 3 zu § 319 Abs. 2 sowie §§ 43 und 49 WPO

Rz. 42 [Autor/Zitation] Aus den vorstehenden Gründen ergibt sich, dass die in Abs. 3 abgegrenzten Katalogtatbestände im Verhältnis zu insbes. § 319 Abs. 2 als Spezialvorschriften anzusehen sind, was die Grenzen der Besorgnis der Befangenheit in den von Abs. 3 geregelten Feldern anbelangt. Dabei geht es nicht nur um quantitative Abgrenzungen, sondern auch um tatbestandliche Ko...mehr