Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmittelbare Pensions...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.2 Steuerbilanz

Rz. 166 Die Rahmenbedingungen für eine Auflösung von Pensionsrückstellungen oder die Reduzierung der Bilanzberührung von Pensionsverbindlichkeiten unterscheiden sich im Handels- und Steuerrecht deutlich voneinander. Steuerlich führt der Wechsel des Durchführungswegs unabhängig von der Höhe der Dotierung des externen Trägers zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung. Rz. 16...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 98 Die Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich aus § 6a Abs. 3 EStG. Daraus folgt der Ansatz der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz in Höhe des steuerlichen Teilwerts. Dieser wird auf Basis eines festgelegten Zinssatzes von 6 % p. a. unter Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Rz. 99 Die Bewertung von Pensionsrückstellungen u...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.4 Bewertungsmethode

Rz. 41 Grundsätzlich werden Pensionsverpflichtungen von den Begünstigten während ihrer Dienstzeit für ein Unternehmen sukzessive verdient. Entsprechend dem Grundsatz der Abgrenzung der Zeit nach, erfolgt daher auch eine Verteilung des damit verbundenen Aufwands aus der Rückstellungszuführung. Dies bedingt geeignete Bewertungsmethoden. Das HGB macht keine Vorgaben zur Bewertu...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.2 Barwert der Leistungsverpflichtungen

Rz. 118 Im Gegensatz zur Beitragszusage geht der Arbeitgeber bei einer Leistungszusage über die Gewährung von Versorgungsbeiträgen hinaus weitere Haftungsrisiken ein, die die Erfüllung der Leistungen betreffen. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der Arbeitgeber künftige Versorgungszahlungen durch Beiträge an ein zweckgebundenes und externes Vermögen finanziert (Planv...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 5.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 45 Bei der Veräußerung von eigenen Geschäftsanteilen gelten die bei der AG getroffenen Ausführungen für die GmbH entsprechend. Auch bei der GmbH ist das Vorgehen von der Höhe des Veräußerungspreises abhängig, sodass sich im Ergebnis die für die AG dargestellten Situationen ergeben können.mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 13 Anders als im Recht der AG findet sich bei der GmbH keine detaillierte Regelung hinsichtlich des Erwerbs eigener Anteile durch die Gesellschaft, was dabei auf den regelmäßig überschaubaren Gesellschafterkreis einer GmbH zurückzuführen sein könnte.[1] Im Gegensatz zur AG ist der Erwerb eigener Anteile bei der GmbH nicht an sachliche Gründe gebunden (§ 33 Abs. 2 GmbHG)....mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 27 Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ist der Erwerb eigener Geschäftsanteile nur zulässig, soweit diesbezüglich die Einlagen vollständig geleistet worden sind, und unter der Voraussetzung, dass die GmbH im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage i. H. d. Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine nach dem Gesellschaftsvertrag zu bildende Rücklage ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person

Leitsatz 1. Haben Käufer und Verkäufer vereinbart, die geschuldete Grunderwerbsteuer jeweils zur Hälfte zu tragen, und war dies dem Finanzamt (FA) bei Erlass des Grunderwerbsteuerbescheids bekannt, bedarf die Inanspruchnahme des Käufers in Höhe der gesamten Steuer grundsätzlich einer Begründung, aus der die für das FA maßgeblichen Ermessenserwägungen hervorgehen. 2. Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteue...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Einzugsermächtigung/Lastschriftmandat: Auswirkungen für Unternehmer

Einzugsermächtigungen können nur noch als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden. Das ergibt sich aus der Kundenvereinbarung mit der jeweiligen Bank. Unternehmen müssen die sog. SEPA-Einzugsermächtigungen verwenden (siehe nachfolgendes Muster).mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs

Leitsatz Hat ein bilanzierender Steuerpflichtiger eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs ‐‐BFH‐‐ vom 07.07.1992 ‐ VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461; BFH-Beschluss vom 30.04.2013 ‐ I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.1.2 Ermittlung des unterhaltsrelevanten Gewinns

In der Praxis gibt es häufig Streit darüber, wie der Gewinn bei Unternehmern zwecks Berechnung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsberechtigten ermittelt wird. Grundsätzlich wird bei allen Selbstständigen (auch dem Gesellschafter-Geschäftsführer der Ein-Mann-GmbH) das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen aus dem Durchschnittswert aus den letzten drei Geschäftsjahren ge...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.2 Ermittlung

Zur Ermittlung dieses Zugewinnausgleichsanspruchs muss das jeweilige Anfangsvermögen (§ 1374 BGB) jedes Ehegatten bei Eheschließung mit dem jeweiligen Endvermögen (§ 1375 BGB) zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB)[1] verglichen werden. Jeder Ehepartner hat dabei die Pflicht zur Auskunft auf Verlangen des anderen (§ 1379 BGB). Das Anfangsvermöge...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.4 Umfang der Auskunft und Bewertung bei Unternehmensvermögen

Die gemäß § 1379 Abs. 1 BGB geschuldete Auskunfts- und Belegpflicht über GmbH-Geschäftsanteile ist stets stichtagsbezogen. Kommt es allerdings für die Bewertung der Geschäftsanteile auf die Ertragslage der Gesellschaft an, umfasst der Anspruch auch die Vorlage der Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen mit Anlagen, und zwar über einen mehrjährigen Zeitraum.[1] Hinsichtl...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.1 Aktiengesellschaft

Rz. 16 Der Nennbetrag von eigenen Anteilen ist gem. § 272 Abs. 1a HGB grundsätzlich auf der Passivseite offen – und zwar in der Vorspalte – vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die eigenen Anteile sind dabei mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen. Wenn kein Nennbetrag vorliegt, tritt an dessen Stelle der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile.[1] Die Regelungen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

a) Dispositive Regelung Rz. 118 [Autor/Zitation] Auch bei der GmbH sieht das Gesetz als Regelfall vor, dass der Abschlussprüfer von den Gesellschaftern gewählt wird. Während der Regierungsentwurf zum BiRiLiG diese Regelung im Hinblick auf eine von der Geschäftsführung unabhängige Prüfung für unabdingbar ansah (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 110 zu § 42a GmbHG-E), wurde auf krit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 118 [Autor/Zitation] Die Grundstruktur der Verfassung einer GmbH, die Unternehmen von öffentlichem Interesse ist, richtet sich im Kern nach der Mitbestimmungssituation der Gesellschaft (zur Ausnahme bei externen Kapitalverwaltungsgesellschaften Rz. 122), die wiederum von der Zahl ihrer Arbeitnehmer abhängt. Sofern eine GmbH idR nicht mehr als 500 Arbeitnehmer hat, besteht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Artikel 25 EGHGB

Rz. 65 [Autor/Zitation] Eine Reihe von Vorschriften des EGHGB besitzt bis heute Relevanz für eingetragene Genossenschaften. Hier ist zunächst an Art. 25 EGHGB (Hervorhebungen und Auslassungen durch die Autoren) zu denken. (1) 1 Auf die Prüfung des Jahresabschlussesmehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
8. Kapitel: Der minderjähri... / § 21 Der minderjährige Erbe eines GmbH-Anteils

Rz. 331 Nach § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Ist ein Minderjähriger Alleinerbe eines Gesellschaftsanteils, so werden seine Rechte aus dem ererbten Anteil durch seinen gesetzlichen Vertreter wahrgenommen. Da es sich dabei um eine Rechtsnachfolge kraft Gesetzes handelt, ist § 1852 Nr. 1 BGB n.F., der vom "Erwerb" eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Dispositive Regelung

Rz. 118 [Autor/Zitation] Auch bei der GmbH sieht das Gesetz als Regelfall vor, dass der Abschlussprüfer von den Gesellschaftern gewählt wird. Während der Regierungsentwurf zum BiRiLiG diese Regelung im Hinblick auf eine von der Geschäftsführung unabhängige Prüfung für unabdingbar ansah (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 110 zu § 42a GmbHG-E), wurde auf kritische Stimmen im Schrif...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) GmbH-Gesetz

Rz. 77 [Autor/Zitation] Eine § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG ähnliche Vorschrift findet sich auch in § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG für Geschäftsführer, Liquidatoren, Mitglieder eines AR oder ähnlichen Organs. Sie ist ebenfalls subsidiär zu § 331 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a. Tatgegenstände sind unwahre oder verschleierte Darstellungen der Vermögenslage in öffentlichen Mitteilungen (Geschäftslag...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abweichende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 124 [Autor/Zitation] In § 318 Abs. 1 Satz 2 lässt das Gesetz ausdrücklich zu, dass die Kompetenz zur Wahl des Abschlussprüfers im Gesellschaftsvertrag einer GmbH abweichend von § 318 Abs. 1 Satz 1 geregelt werden kann. Das von dem hiernach zuständigen Organ einzuhaltende Verfahren ist dagegen nicht geregelt worden. Rz. 125 [Autor/Zitation] Hiernach kann das Recht, den Absch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Wahl des Abschlussprüfers durch die Gesellschafterversammlung

Rz. 119 [Autor/Zitation] Enthält der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Bestimmung, wird der Abschlussprüfer durch die Gesellschafterversammlung der GmbH gewählt (§ 318 Abs. 1 Satz 1 HGB iVm. § 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Auch bei der GmbH dürfte die Wahl regelmäßig in der (ordentlichen) Gesellschafterversammlung anstehen, die über die Feststellung des JA und die Verwendung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Frühe Phase der unternehmensrechtlichen Kodifizierung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Eine allgemeine Bekanntmachungspflicht für Unternehmensabschlüsse ist den frühen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts fremd (ausführlich Mock in Hachmeister/Kahle/Mock, Rechtsfragen, Rz. 5). Allerdings war etwa in § 24 Preußischen Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843 (dazu ausführlich Baums, Preußisches Gesetz über die Aktiengesellschaften von ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Fortentwicklung im HGB und in den gesellschaftsrechtlichen Kodifikationen

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das HGB 1897 (Handelsgesetzbuch v. 10.5.1897, RGBl. 1897, 219) wurde die Pflicht zur Bekanntmachung der Bilanz und der GuV in § 265 HGB für die AG geregelt; eine Parallelregelung für die KGaA fand sich in § 334 Abs. 1 HGB 1897. Bei der Schaffung des HGB wurde der bisherige status quo beibehalten und nicht kontrovers erörtert (dazu Mock in Hachmei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 56 [Autor/Zitation] Adressat der Offenlegungspflicht ist nicht die KapGes. selbst (OLG Stuttgart v. 13.7.2000 – 8 W 151/00, GmbHR 2001, 301, allerdings zur Rechtslage vor Schaffung des § 335 Abs. 1 Satz 2; so auch Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 25; aA Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 60; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 28), sondern die Mitglieder ihrer ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 10 [Autor/Zitation] In Abs. 1 sind zwei Erleichterungen für kleine KapGes., die in § 267 definiert werden, im Hinblick auf die Offenlegung des JA vorgesehen; entsprechende Erleichterungen für die Konzernberichterstattung bestehen nicht. Als kleine KapGes. kommen sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) als auch die Aktienge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Frist

Rz. 167 [Autor/Zitation] Der Verweis in Abs. 3 erstreckt sich auch auf die Frist, so dass die offenzulegenden Unterlagen spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des GJ zu übermitteln sind (Abs. 1a Satz 1, Rz. 111 ff.; vgl. Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 91). Die Regelung des Abs. 1a Satz 2 zur Nachfrist (Rz. 120 ff.) findet auf den KA ebenfalls Anwendung. Bei ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den AR in § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG gilt unmittelbar für alle Gesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, und zwar grds. unabhängig von der Größenklasse iSd. § 267. Sie erfasst jedenfalls die Beauftragung mit der Durchführung einer Pflichtprüfung iSd. §§ 316 ff. Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Subsidiäre Verpflichtung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht nach § 11 PublG ist subsidiär gegenüber anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Konzernrechnungslegung (Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 47). Entsprechend der Aufzählung des Gesetzes ist § 11 und damit der zweite Abschnitt des PublG für folgende Mutterunternehmen nicht anzuwenden: Aktiengesellschaften (AG), Kommand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Bereits im Rahmen der Vierten Richtlinie zur Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften über Form und Inhalt des JA und des Lageberichts (LB) von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie über die Offenlegung und Prüfung dieser Unterlagen (78/660/EWG; Bilanz-RL) wurde eine einheitlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 "Unmittelbare" Stimmenmehrheit

Tz. 37 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Stimmenmehrheit muss bei der Übernehmerin "unmittelbar" (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) gegeben sein. Maßgeblich ist also nur die Stimmberechtigung aus der eingebrachten Beteiligung zuz der Stimmen aus der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bei der Übernehmerin vorhandenen direkten Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft. Die nur über di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Schaden, Ertrstliche Behandlung von Umw-Kosten bei der Verschmelzung von Tochter-Kap-Ges auf ihre Mutter-Kap-Ges, BB 1997, 2297; Prinz, Verlustnutzung bei Verschmelzung nach dem Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, FR 1997, 881, 887; Hahn, Gesamtrechtsnachfolge und Verschmelzung – Anm zum Urt des BFH v 15.10.1997 – I R 22/96, DStZ 1998, 561; Orth, Umw-Kosten – Bilanz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 360 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele veranschaulichen die vorstehenden Erläuterungen zum Hinweis nach § 322 Abs. 3 Satz 2 auf besondere Umstände mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur Formulierung der Überschrift dieses Hinweises. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.01 und des Lageberichts für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.2 Antragsvoraussetzung: Uneingeschränktes Besteuerungsrecht für die erhaltenen Anteile (§ 21 Abs 2 S 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 60a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist statthaft, wenn das Recht der B-Rep für die Besteuerung der stillen Reserven der erhaltenen Anteile weder ausgeschlossen noch beschr ist (s § 21 Abs 2 S 3 Nr 1 UmwStG und nachfolgende Bsp). Der Ausschluss oder die Beschränkung des inl Besteuerungsrechts für die Substanz der Anteile ermittelt sich na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung

Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umw auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensseite besteht nämlich idR das Interesse, eine an einem Umstrukturierungsvorgang betei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Die Anteile an der Übernehmerin treten an die Stelle der Anteile an der Übertragerin (§ 13 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Während für den Fall des § 13 Abs 1 UmwStG das frühere Konzept der Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion weiter gilt (s Tz 21 ff), ist durch das SEStEG in § 13 Abs 2 S 2 UmwStG erstmals klar und umfassend die sog Infizierungs- oder Fußstapfentheorie ins Ges geschrieben worden. Wird ein Antrag nach § 13 Abs 2 S 1 UmwStG gestellt und werden di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligungen an KapGes

Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben, der über die Bela...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Mitglieder des Aufsichtsrats

Rz. 64 [Autor/Zitation] Zwingend besteht ein AR bei der AG und der KGaA (§§ 95 ff., 278 Abs. 3 AktG), bei der dualistisch (Mitglieder des AR nach § 15 ff. SEAG iVm. Art. 15, 39 bis 42 VO [EG] Nr. 2157/2011) und monistisch strukturieren SE (nicht geschäftsführende Mitglieder des Verwaltungsrats § 22 ff. SEAG iVm. Art. 15, 43 bis 45 VO [EG] Nr. 2157/2011). Bei der GmbH richtet ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Verfahren bei der Gesellschaft

Rz. 484 [Autor/Zitation] Nach Eingang der Kündigungserklärung haben die gesetzlichen Vertreter die Kündigung dem AR, der nächsten HV oder bei GmbH den Gesellschaftern mitzuteilen (§ 318 Abs. 7 Satz 1). Die Mitteilungspflicht besteht also gegenüber dem Aufsichtsorgan (bei der GmbH nur, soweit ein solches eingesetzt ist) und gegenüber den Gesellschaftern. Dabei kann bei der AG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewerbebetrieb

Rn. 186c Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wer als Gewerbetreibender den Vertriebsbereich einer KapGes überträgt, an der er beteiligt ist, hält die Beteiligung im notwendigen BV (RFH RStBl 1933, 1067). Erwirbt ein Händler eine Beteiligung an dem für seine Tätigkeit notwendigen Herstellungsbetrieb, liegt notwendiges BV vor (RFH RStBl 1938, 103). Im Fall BFH v 10.07.1974, I R 223/70,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Kein Übergang von verrechenbaren Verlusten, von verbleibenden Verlustvorträgen, von nicht ausgeglichenen negativen Einkünften sowie eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 22 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Von dem Grundsatz, dass die Übernehmerin als Gesamtrechtsnachfolgerin in die Rechtsstellung der übertragenden Kö eintritt, enthält § 4 Abs 2 S 2 UmwStG eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste (s § 15a Abs 4 EStG und s § 15b Abs 4 EStG) verbleibende Verlustvorträge (s § 10d Abs 4 EStG, s § 2a Abs 1 S 3 EStG, s § 15 Abs 4 EStG, s § 15...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Einbringung der Beteiligung (Anteilstausch) an einer Tochter-Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft ("Höher hängen" oder "Tiefer hängen")

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Stlich unproblematisch ist der Fall des "Höherhängens" einer Beteiligung (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.17). Beispiel: In der Ausgangssituation besteht eine Beteiligungskette M – T – E (jeweils 100%ige Beteiligungen). Durch Einbringung seitens T wird die E-Beteiligung mit stlicher Rückwirkung zum 31.12. des Vorjahrs auf die M übertragen, so dass T ...mehr