Fachbeiträge & Kommentare zu Gleitzone

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.2 Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 7 Die für geringfügig entlohnte Beschäftigte (vgl. §§ 8 und 8a) zu zahlenden Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Aufgrund der seit dem 1.1.2013 bestehenden regelhaften Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind Pauschalbeiträge in diesem Versicherungszweig nur noch im F...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rz. 3 Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung haben die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber aufzubringen. Lediglich bei den in Abs. 3 genannten Versicherten trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein (vgl. Rz. 6). Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind nach § 58 Abs. 1 SGB XI ebenfalls je ...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift zeigt grundsätzlich auf, wie die Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt. Neben den Beiträgen als der wichtigsten Finanzierungsquelle wird sie auch mit anderen Mitteln finanziert.mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.6 Aufbringung der Beiträge durch den Arbeitgeber für verschiedene Personenkreise

Rz. 11 Für beschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl. § 5 Abs. 4 SGB VI i. d. F. des Flexirentengesetzes v. 8.12.2016; zuvor: alle Vollrentenbezieher) sowie für beschäftigte Bezieher einer Pension (z. B. ehemalige Beamte), die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, hat der Arbeitgeber lediglich ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.1 Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen

Rz. 2 Geringfügige Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 sind nach § 7 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung und i. d. R. nach § 27 Abs. 2 SGB III nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungsfrei. Versicherungsfreiheit besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor für kurzfristige Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2. Entgeltgeringfügige Beschäf...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.1 Höhe des Arbeitsentgelts

Rz. 5 Eine Beschäftigung ist nur dann entgeltgeringfügig, wenn das Arbeitsentgelt die nunmehr wieder dynamisch ausgestaltete monatliche Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 520,00 EUR nicht überschreitet. Beginnt oder endet eine regelmäßige Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (vgl. BSG, Urtei...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.2 Aufbringung der Beiträge allein durch den Versicherten

Rz. 4 Versicherungspflichtige Selbständige (z. B. selbständige Lehrer und Erzieher, die in ihrem Betrieb keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger, in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- und Kinderpflege selbständig tätige Personen, die in ihrem Betrieb keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.3 Beiträge während eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines freiwilligen ökologischen Jahres

Rz. 8 Für Versicherte, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung allein zu tragen (vgl. zur leistungsrechtlichen Seite BSG, Urteil v. 23.2.2017, B 11 AL 1/16 R).mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.1 Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Rz. 3 Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung haben die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber aufzubringen. Lediglich bei den in Abs. 3 genannten Versicherten trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein (vgl. Rz. 6). Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind nach § 58 Abs. 1 SGB XI ebenfalls je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen, wenn ...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3 Aufbringung der Beiträge allein durch den Arbeitgeber

Rz. 5 Obgleich die Beiträge im Allgemeinen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam aufzubringen sind, gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Dies gilt z. B. ohne Ausnahme für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber – in Form einer Umlage – allein zu tragen sind. Aber darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen, nach denen der Arbeitgeber unter best...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.4 Rentenversicherungsbeiträge für Entwicklungshelfer und ins Ausland Entsandte

Rz. 9 Soweit Entwicklungshelfer oder im Ausland beschäftigte Deutsche auf Antrag der entsendenden Stellen rentenversicherungspflichtig sind, haben die antragstellenden Stellen die Rentenversicherungsbeiträge nach § 170 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI allein zu tragen.mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.5 Staatliche Zuschüsse, sonstige Einnahmen und Geldbußen

Rz. 15 Die Träger der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit erhalten zur Durchführung bestimmter Aufgaben staatliche Zuschüsse, die in den jeweiligen Gesetzen genau festgelegt sind. Nach der Neufassung des § 221 Abs. 1 Satz 1 SGB V durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. 2.3.2009 (BGBl. I S. 416) ...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.1 Beiträge für Auszubildende mit geringem Arbeitsentgelt

Rz. 6 Bis zum 31.7.2003 waren die Vorschriften über die alleinige Aufbringung der Beiträge für Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, für jeden Versicherungszweig einzeln geregelt (z. B. § 346 Abs. 2 SGB III, § 249 Abs. 3 SGB V, § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Diese Vorschriften sind seit dem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.7 Übergangsregelungen

Rz. 62 Übergangsregeln für die Zeit ab 1.10.2022 sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 SGB V und § 454 Abs. 2 SGB III geschaffen worden. Sie bieten denjenigen Arbeitnehmern Bestandsschutz, die am 30.9.2022 aufgrund ihrer Beschäftigung Versicherungsschutz hatten, diesen aber bei Anwendung des vom 1.10.2022 an geltenden...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.1 Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

Rz. 12 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte der geringfügig entlohnten Beschäftigungen für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zusammenzurechnen. Überschreitet das zusammengerechnete monatliche Arbeitsentgelt aus den zu beurteilenden geringfügig entlohnten Beschäftigungen – einschließlich etwaiger geringfügig entlo...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 14 Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese als Nebenbeschäftigung seit dem 1.4.2003 sozialversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2013 besteht allerdings grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Werden neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 2 oder mehr geringfügig entlohnt...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.2 Kein rückwirkendes Einsetzen der Versicherungspflicht

Rz. 13 Die geringfügig entlohnten Beschäftigten sind an sich gehalten, ihren Arbeitgeber über weitere – sowohl geringfügig entlohnte als auch nicht geringfügig entlohnte – Beschäftigungsverhältnisse zu informieren, damit die dann erforderlichen Meldungen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Einzugsstelle (sog. Minijob-Zentrale) und bei Versicherungspfl...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.6 Geringfügige Beschäftigung neben versicherungsfreier Hauptbeschäftigung

Rz. 19 Nach § 6 Abs. 3 SGB V bleiben die nach § 6 Abs. 1 SGB V oder anderen gesetzlichen Vorschriften versicherungsfreien oder von der Krankenversicherungspflicht befreiten Personen auch dann krankenversicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter aufnehmen. Damit werden die an sich krankenversicherungsfreien Beschäftigten auch durch Aufnahme von...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.2 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 73 Nach § 20 Abs. 2 SGB IV gelten in einem sog. Übergangsbereich bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR (bis 30.9.2022: ab 450,01 EUR) und 1.600,00 EUR (bis 30.9.2022: 1.300,00 EUR) ...mehr

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Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 3 Beschäftigung im Übergangsbereich bis 30.9.2022

Die Obergrenze für Midijobs beträgt 1.300 EUR. Außerdem wurde sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge später beim Arbeitnehmer nicht zu geringeren Rentenleistungen führen. Für die Berechnung des Beitrags in der Übergangszone (früher: Gleitzone) wird ein reduzierter Arbeitslohn zugrunde gelegt, der nicht dem tatsächlichen Arbeitsentgelt entspricht. Die...mehr

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Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 5 Übergang vom Minijob zum Midijob (Regelung bis 30.9.2022)

Wenn die Minijob-Grenze nur knapp überschritten wird, erhält der Arbeitnehmer weniger ausgezahlt als bei einem Minijob mit geringerem Entgelt. Um diesen Übergang abzumildern, wird in der Gleitzone das beitragspflichtige Entgelt mit dem Faktor F bemessen, indem bis zum 30.9.2022 der Wert von 30 % durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Kalenderjahres, in dem der A...mehr

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Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für Teilzeitkräfte gibt es verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Auswirkungen. Bis zum 30.9.2022 liegt der Übergangsb...mehr

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Midijobs, Teilzeitkräfte im Übergangsbereich bis 30.9.2022 (Übergangsregelung)

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Monatliche Verdienstgrenze zwischen 450 EUR bis 1.300 EUR Regelung bis 30.9.2022; Übergangsregelung bis 31.12.2023 Faktor F Mehrere Beschäftigungsverhältnisse 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berechnungsformel für Teilzeitkräfte im Übergangsbereich für die Zeit ab dem 1.1.2022 bis zum 30.9.2022

Praxis-Beispiel Berechnung für die Zeit ab 1.1.2022 bis zum 30.9.2022 Der Unternehmer beschäftigt eine Teilzeitkraft mit einer Vergütung von 900 EUR im Monat. Nach der abgekürzten Formel ist der Arbeitnehmeranteil für das Jahr 2022 wie folgt zu berechnen: 1,13187648 × AE (900 EUR) – 171,439416 = 847,25 EURmehr

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Midijobs, Teilzeitkräfte im... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Monatliche Verdienstgrenze zwischen 450 EUR bis 1.300 EUR Regelung bis 30.9.2022; Übergangsregelung bis 31.12.2023 Faktor F Mehrere Beschäftigungsverhältnissemehr

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Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 4 Berechnung der Sozialversicherung (bis 30.9.2022)

Der Sozialversicherungsbeitrag für die Gesamtsozialversicherung und zu jedem Zweig der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung) errechnet sich insgesamt nach einem reduzierten Arbeitsentgelt, das mit der o. a. Formel und dem Faktor berechnet wird. Der Betrag, den der Arbeitnehmer zahlen muss, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem insg...mehr

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Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 6 Mini-Job- Grenzwert 1.10.2022: Übergangsregelung

Ab dem 1.10.2022 beträgt der Mindestlohn 12 EUR pro Zeitstunde und der Grenzwert für Minijobber 520 EUR (Artikel 6 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung) Konsequenz ist, dass Personen, die am 30.9.2022 in einem versicherungspflichtigen Midi-Job tätig waren, ab dem 1.10.2022 einen...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.2 Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Rz. 5 Abs. 1a greift § 20 Abs. 2 SGB IV und § 344 Abs. 4 auf. In § 20 Abs. 2 SGB IV wird ein Übergangsbereich definiert, der für das gesamte Sozialgesetzbuch gilt. Der Übergangsbereich umfasste bis 30.9.2022 ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von mehr als 450,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR monatlich. Ab dem 1.10.2022 umfasst der Übergangsbereich ein regelmäßiges...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten über 450,00 EUR monatlich, seit 1.10.2022 als Folge der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze in § 8 SGB IV über 520,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR, seit 1.10.2022 als Folge einer Änderung in § 20 Abs. 2 SGB IV 1.600,00 EUR monatlich. Ab 1.10.2022 reicht der Übergang...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wer bei Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung (§ 25) den Beitrag zur Arbeitsförderung zu tragen hat. Die Beitragszahlung richtet sich nach § 348. Die Bemessung des Beitrages richtet sich nach den §§ 342 und 344. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt für den Regelfall, dass aufgrund versicherungspflichtiger Beschäftigung die Beiträge jeweils zur Hälft...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt für bestimmte Beschäftigungen die beitragspflichtige Einnahme, weil es aus sozialpolitischen Erwägungen nicht gerechtfertigt erscheint, vom tatsächlichen Arbeitsentgelt auszugehen. Es werden daher Regelungen abweichend von § 342 getroffen. Abs. 1 legt die beitragspflichtige Einnahme für Seeleute fest. Dabei wird auf die Beitragsbemessungsgrundlag...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 744 Der Berechtigte trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er zum entsprechenden Einsatzzeitpunkt trotz seiner notwendigen Bemühungen keine angemessene Erwerbstätigkeit erlangen konnte und weiterhin nicht erlangen kann. Er muss im Einzelnen darlegen, welche Schritte er unternommen hat, um einen Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 725 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[838] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstäti...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.2 Umlagesatz (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 ist die Umlage nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts (Umlagesatz) zu erheben. Unzulässig sind also Festbeträge, die unabhängig von der Relation zum Arbeitsentgelt erhoben werden. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen werden o...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.2 Gleitzonenbestimmungen in Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 enthält für die Gleitzonenarbeitsentgelte im Kontext mit der Übergangsregelung nach Abs. 1 und der Ausdehnung der Gleitzone auf 850,00 EUR monatlich Regelungsverweise auf die für die gesetzliche Rentenversicherung in das SGB VI eingefügten Vorschriften (hier insbesondere § 276b SGB VI). § 276b SGB VI ist aus Gründen des Bestandsschutzes vor dem Hintergrund der ...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Grenzbereich von bis 31.12.2012 versicherungspflichtigem und ab 1.1.2013 versicherungsfreiem Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung von 400,01 EUR bis 450,00 EUR monatlich in Bezug auf die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben, werden damit Bestandsschutz-...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.5 Notwendigkeit der Förderung

Rz. 13 Notwendig für eine berufliche Eingliederung ist eine Förderung im Rahmen des § 44 nur, wenn und soweit ansonsten eine Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht zustande käme. Es liegt nahe, im Hinblick auf den regelmäßigen Zweck der Leistung, finanzielle Hindernisse abzumildern oder zu beseitigen, insoweit auch eine Begrenzung der Leis...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.5 Verdienst im Übergangsbereich (Satz 5)

Rz. 54 Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurde mit Wirkung zum 1.7.2019 in Abs. 2 der neue Satz 5 angefügt, nach dem als Verdienst bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV ab dem 1.7.2019 im Beitrittsgebiet das Arbeitsentgelt zählt. Die Einfügung w...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.2 Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV (Abs. 1a)

Rz. 45 Mit dem durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) neu eingefügten Abs. 1a wird eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Ermittlungsvorschrift für Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung im sog. Übergangsbereich geschaffen. Der Gesetzgeber hat insoweit mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz auch das "...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.3 Beschäftigung im Übergangsbereich – Hochrechnungszeitraum (Satz 3)

Rz. 90 Bei dem durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) neu eingefügten Abs. 4 Satz 3 handelt es sich um eine Folgeänderung zu dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 1a (BT-Drs. 19/5586 S. 19; GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 1.2.2021, Historie; vgl. auch BR-Drs. 557/18). Wenn es sich um eine Beschäftigung im Übergangsbere...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 32 Deinert, Mini- und Midijobs – Geringfügige Beschäftigung und Gleitzone, AiB 2012 S. 643. Irion, Grundrente demütigt Rentenbeiträge aus Minijobs – Übersehene Anreizumkehr-Schwelle der Grundrente bei 1.352 EUR schafft Gestaltungsmöglichkeiten bei Minijobs, BAV, Versorgungsausgleich, Pflegepersonen und mehr, rv 2020 S. 173. Marburger, Geringfügige Beschäftigung im Zeichen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Für die Zuschlagsregelung muss daher zunächst der persönliche Anwendungsbereich der Vorschrift eröffnet sein. Rz. 11 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Dafür darf das Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung die in § 8 Abs. 1 Nr....mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.2 Regelmäßig erzieltes Nettoarbeitsentgelt

Rz. 29 Der Spender erhält Krankengeld in Höhe von 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts, wenn er spendenbedingt arbeitsunfähig wird. Damit unterscheidet sich das Krankengeld nach § 44a in der Höhe deutlich von dem Krankengeld, welches bei einer spendenunabhängigen Arbeitsunfähigkeit nach § 47 zu berechnen ist. Die 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.7 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung

Die Entgeltumwandlung vermindert das beitragspflichtige Entgelt in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies führt zu einer entsprechenden Verringerung der Leistungen aus der Sozialversicherung. Auch andere Sozialleistungen, die von der Höhe des Entgelts abhängig sind (z. B. Krankengeldzuschuss, Mutterschaftsgeld), können sich geringfügig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.13 450 EUR-Minijob

Viele Arbeitgeber und auch deren Steuerberater wissen nicht, dass 450 EUR-Minijobber grundsätzlich die gleichen Rechte haben wie jeder andere Arbeitnehmer: Der Minijobber hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Minijobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage) zu. Sind i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sonderprüfung wegen nicht unwesentlicher Unterbewertung

Rn. 60 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Prüfung einer nicht unwesentlichen Unterbewertung kann unter drei Gesichtspunkten erfolgen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2021, Neuerteilung e... / 2 Aus den Gründen:

"… II" [13] 2. Nach § 20 Abs. 1 S. 1 FeV gelten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung die Vorschriften für die Ersterteilung. Gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG müssen Fahrerlaubnisbewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein … [14] 3. Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts ist der Umstand, dass bei der Trunkenheitsfahrt des Kl. u...mehr