Fachbeiträge & Kommentare zu Gleitzone

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.2 Mehrfachbeschäftigungen in Teilabrechnungszeiträumen

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen nicht während des gesamten Monats bestehen, ist bei der Beitragsberechnung danach zu differenzieren, ob sämtliche Beschäftigungen nicht für den vollen Monat bestehen, jedoch am gleichen Tag beginnen oder enden, eine Beschäftigung den vollen Kalendermonat besteht und eine weitere hinzutritt oder wegfällt oder die Beschäftigungen im Laufe eines Mo...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.5 Übergangsbereich

Für die Beurteilung der Frage, ob das regelmäßige Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR (bis 2025: 556,01 EUR und 2.000 EUR) liegt, werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen zusammengerechnet. Nur wenn das Gesamtentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, kann das Entgelt mithilfe des Faktors "F" umgerechnet und die besonde...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1.2 Entgeltänderung

Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung ergeben. Das bedeutet, dass jede nicht nur vorübergehende Anpassung des Arbeitsentgelts einen neuen Beurteilungszeitpunkt nach sich zieht. Auch hier muss wieder vorausschauend für ein Jahr ermittelt werden, wie hoch das durchschnittliche monatliche Entgelt rege...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.2.11 Beschäftigte im Übergangsbereich

Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten die für die gesetzliche Rentenversicherung maßgebenden Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage. In der Rentenversicherung ist bei Beschäftigungen im Übergangsbereich der nach § 163 Abs. 7 SGB VI errechnete Betrag – da...mehr

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Teilzeitarbeit / 2 Übergangsbereich von 603,01 EUR bis 2.000 EUR

Erhält der Arbeitnehmer einen Bruttoarbeitslohn von mehr als 603 EUR, aber weniger als 2.000 EUR, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sozialversicherungsrechtliche Regelung im Übergangsbereich angewendet werden. Im Lohnsteuerrecht gibt es keine Regelung zum Übergangsbereich; der Arbeitslohn ist dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Die Möglichkeit, die Lohnsteuer...mehr

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Meldungen / 11 Übergangsbereich

Der Beginn oder das Ende der Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs ist nicht gesondert zu melden. In allen Entgeltmeldungen (Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Jahresmeldungen) ist jedoch anzugeben, ob es sich um einen Fall im Übergangsbereich handelt. 11.1 Kennziffern im Feld Übergangsbereich Für Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Feld "Kennzeichen Midijo...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Mehrfachbeschäftigte

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte in diesem Sinne sind da...mehr

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Berufsausbildung / 4.3 Übergangsbereich

Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten für Auszubildende nicht. Besonderheiten können sich ergeben, wenn ein Auszubildender neben dem Ausbildungsverhältnis weitere Beschäftigungen ausübt.[1]mehr

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Arbeitnehmeranteil / 4 Übergangsbereich

Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich von 603,01 EUR bis 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) sind versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat hier nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen.[1]mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.6 Versicherungsfreiheit in einzelnen Versicherungszweigen

Kommt es aufgrund besonderer Bestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen zur Versicherungsfreiheit, so wirkt sich dies zunächst bei der Berechnung des Übergangsbereichsentgelts nicht aus. Die Anwendung des Übergangsbereichs setzt also nicht voraus, dass in jedem Versicherungszweig Versicherungspflicht besteht. Besteht in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung Versicherun...mehr

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Übergangsbereich / 5.2 Beitragsanteil des Arbeitgebers

Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag ergibt sich dann durch folgende Berechnung: Praxis-Beispiel Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Statusprüfung

1.1 Neueinstellung Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind. 1.2 Entgeltänderung Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung ergeben. Das bedeut...mehr

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Beitragsberechnung / 4.5 Beschäftigungen im Übergangsbereich

Die allgemeingültigen Grundsätze zur Beitragsberechnung gelten nicht für Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) liegt. In solchen Fällen gelten die Besonderheiten des Übergangsbereichs.mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich zu beachten?

Zusammenfassung Überblick Auch für geringfügig Beschäftigte ist der Mindestlohn zu zahlen. In welcher Weise sich dieser auswirkt und was ggf. beachtet werden muss, wird hier dargestellt. Oft befürchten Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer, dass das Eintreten von Versicherungspflicht durch die Zahlung des Mindestlohns automatisch zu höheren Lohnnebenkosten bzw. einem weitaus gerin...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.2 Rückwirkende Steuerfreiheit

Sofern eine Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres beendet wird und der Steuerfreibetrag noch nicht verbraucht ist, wird durch eine (rückwirkende) volle Ausschöpfung des Steuerfreibetrags[1] die beitragsrechtliche Zuordnung einer Beschäftigung nicht berührt. D. h., die Beitragsberechnung wird nicht rückwirkend geändert, selbst wenn nachträglich eine Zuordnung zum Überga...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.2 Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme, nach welcher der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigk...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.3 Teilmonate

Wird das Arbeitsentgelt (AE) eines Arbeitnehmers, für den die Regelungen des Übergangsbereichs gelten, nicht für einen ganzen Monat gezahlt (z. B. wegen Beginn oder Ende einer Beschäftigung im Laufe eines Monats), ist das Teilentgelt zunächst auf den Monat hochzurechnen. Dies geschieht, in dem das anteilige Arbeitsentgelt mit 30 multipliziert und durch die Anzahl der Kalende...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1.1 Neueinstellung

Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind.mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.7 Ehegatten/Lebenspartner

Für Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner ist die Umstellung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Regelfall keine gute Wahl. Einkommensteuer fällt bereits dann an, wenn das von beiden Partnern erzielte zu versteuernde Einkommen im Jahr insgesamt 24.696 EUR (doppelter Grundfreibetrag für das Jahr 2026[1...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.5 Berechnungsweg

Die Beitragsberechnung erfolgt in 3 Schritten: 1. Schritt (Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1] sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1 Mehrfachbeschäftigungen im gesamten Kalendermonat

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen während des gesamten Monats bestehen, sind bei der Beitragsberechnung zwei verschiedene beitragspflichtige Einnahmen zu ermitteln: Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherung...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Sozialversicherung

1 Mehrfachbeschäftigte Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte i...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Sozialversicherung

1 Statusprüfung 1.1 Neueinstellung Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind. 1.2 Entgeltänderung Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung erge...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.4 Rentenbezieher

Bei Rentenbeziehern sind zunächst Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese sind von der jeweiligen Rentenart abhängig. Einkünfte aus Midijob grundsätzlich steuerpflichtig Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich der Rentenbesteuerung. Der Besteuerungsanteil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt 8,4 %. Bei Rentenbeziehern ohne Ehe-/Lebenspa...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.5 Bezieher von Entgeltersatzleistungen

Vor Aufnahme einer Beschäftigung ist zu berücksichtigen, dass das hieraus erzielte Entgelt ggf. zur Kürzung oder zum Wegfall einer Sozialleistung führen kann. Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Übergangsgeld, die von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zu einer Beschäftigung ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitgrenze, "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers und "GAE" das gesamte Arbeitsentgelt. Hinw...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.2 Beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmer

Die beitragspflichtige Einnahme, nach der der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: [2.000 / (2.000 – G)] x (AE – G) Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigkeitsgrenze und "AE"...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.4 Unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange der Anspruch auf Arbeitsentgelt ruht, jedoch längstens für einen Monat. Diese Zeiten der Arbeitsunterbrechung sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Dies bedeutet, dass für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen wegen unbezahlten Urlaubs bis zu einem Monat bei...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts[1] ist mindestens auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Ein Rechtsanspruch kann z. B. aufgrund gesetzlicher Regelung (u. a. Mindestlohngesetz), eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache gegeben sein. Insoweit kommt es nicht auf die Höhe des ta...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 603 EUR) und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F De...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 4 Versicherungspflichtige und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Bei der Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte aus mehreren Beschäftigungen ist zu beachten, dass eine "erste" geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei bleibt[1], wenn sie neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ausgeübt wird.[2] Aufgrund des fortbestehenden Charakters der "ersten" Nebenbeschäftigung als geringfügige Beschäftigung ist diese nicht bei der...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.1 Steuerfreie Zuwendungen

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen sowie die in § 3 Nrn. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.6 Schüler ohne weitere Einkünfte

Insbesondere bei ledigen Schülern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben und keine oder nur sehr geringe andere steuerpflichtige oder unter Progressionsvorbehalt stehende Einkünfte haben, kann der Wechsel zu einem Midijob sehr interessant sein. Dies hat mehrere Gründe: Die Einkünfte aus einer Schülerbeschäftigung können nicht zum Wegfall des Kindergeldanspruchs...mehr

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Meldungen / 11.2 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Beim Kennzeichen "Midijob 1 oder 2" ist in den Entgelt-Meldungen (Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Jahresmeldungen) das beitragspflichtige (reduzierte) Arbeitsentgelt anzugeben, das als beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zugrunde gelegt wird.[1] Zusätzlich ist das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt im Datenfeld "Entgelt Rentenber...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt im Jahr 2026 von ca. 1.130 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 6 Working-Holiday-Programm

Wie viele Monate Teilnehmer des Working-Holiday-Programms in Deutschland arbeiten dürfen, ist in den bilateralen Abkommen unterschiedlich geregelt, auch wenn ein Working-Holiday-Visum in Deutschland 12 Monate lang gültig ist. Teilnehmer, die in Deutschland arbeiten wollen, kommen alle aus Nicht-EU-/EWR-Staaten. I. d. R. werden die Teilnehmer wohl diverse Aushilfsjobs in Form ...mehr

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Ferienjobber / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff Ferienjobber wird regelmäßig die kurzfristige Beschäftigung von Schülern oder Studenten während ihrer Ferienzeiten bei einem Arbeitgeber verstanden. Die Dauer wird im Vorfeld vertraglich festgelegt, sie darf bei 5 Arbeitstagen in der Woche nicht länger als 3 Monate dauern oder bei weniger Arbeitstagen pro Woche nicht mehr als 70 Arbeitstage im Kalen...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1.4 Working-Holiday-Visum

Sofern junge Menschen im Rahmen eines Working-Holiday-Visums in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung erfolgt für sie als Arbeitnehmer deshalb nach den allgemeinen Regelungen. Bei einer befristeten Beschäftigung wird häufig eine versicherungsfreie kurzfris...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3 Werkstudenten

Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für Studenten gleichermaßen attraktiv und im Regelfall einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorzuziehen. 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorruhestand / 3.2.1 Beitragspflichtige Einnahme

Beitragspflichtige Einnahme und damit Beitragsbemessungsgrundlage in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist das Vorruhestandsgeld.[1] Der Zahlbetrag des Vorruhestandsgelds ist maßgebend. Unerheblich ist, ob für seine Berechnung auch Gehaltsteile berücksichtigt wurden, die kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung sind (Arbeitsentgelt). Für w...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.5 Auszubildende

Bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung von Auszubildenden, die mehrere Beschäftigungen ausüben, sind Besonderheiten zu beachten. So ist die Regelung des Übergangsbereichs ausdrücklich nicht für Auszubildende anzuwenden. Das gilt aber nicht für eine weitere nebenher ausgeübte, versicherungspflichtige Beschäftigung, soweit es sich dabei nicht ebenfalls um e...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.1 Arbeitnehmer

Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der Summe der getrenn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.2.3 Befristung

Für die Befristung von kurzfristigen Beschäftigungen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das TzBfG, nicht aber die Einschränkungen des § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD, da dieser nicht gilt. Die Vereinbarung einer kurzfristigen Beschäftigung setzt aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen im Ergebnis immer einen rechtswirksam befristeten Arbeitsvertra...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 3 Unbefristete Beschäftigung über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 19-jähriger Schüler eines Gymnasiums arbeitet 22 Stunden in der Woche nachmittags und samstags. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.400 EUR. Der Schüler ist bisher über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Für Beschäftigungen, die von Schülern ausg...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.000 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des ...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 5 Wegfall des Schülerstatus

Sachverhalt Ein 20-jähriger Schüler eines Gymnasiums (bisher über seinen Vater gesetzlich familienversichert) arbeitet ab 1.2. am Nachmittag und samstags; insgesamt 22 Stunden wöchentlich. Das monatliche Entgelt beträgt 1.300 EUR. Im selben Jahr macht der Schüler das Abitur. Sein Abiturzeugnis weist den 30.6. als Ende des Schulbesuchs aus. Wie ist die Beschäftigung des Schüle...mehr

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Teilzeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Jahresdurchschnitt maßgeblich unter der eines vergleichbaren voll...mehr