Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Nicht werthaltige Pachtforderung

Rn. 393 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Soweit die Pachtforderung ganz oder zT objektiv nicht werthaltig ist, entsteht bei Pachtforderungsverzicht bei der Betriebs-GmbH in Höhe des nicht werthaltigen Teils ein stpfl Gewinn und beim Besitzunternehmen ein Aufwand aus Teilwertabschreibung (s Rn 385 ) auf die Pachtforderung. Rn. 394 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Buchführungspflicht nach § 141 AO

Rn. 163 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Unter die Vorschrift des § 141 AO fallen LuF nur, soweit sie nicht bereits nach § 140 AO buchführungspflichtig sind. Gem § 141 AO besteht für Betriebe der LuF eine Buchführungsverpflichtung, wenn einer der in Abs 1 S 1 Nr 1, 3 u 5 genannten Grenzwerte (Umsatz, Wirtschaftswert bzw Gewinn) überschritten ist. Die Buchführungspflicht erstreckt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. EStG- und KStG-Änderungs- und Vereinfachungsgesetz vom 27.06.1951, BStBl I 51, 223

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit diesem Gesetz waren zufolge Presseverlautbarungen die Reformarbeiten vorerst zu einem gewissen Abschluß gekommen. Der BdF beabsichtigte vor der Durchführung einer großen Steuerreform keine weiteren Zwischenlösungen, um die Wirtschaft in ihren Dispositionen, die sie auch jetzt noch nicht ohne den Blick auf die steuerlichen Auswirkungen tref...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wahlrecht zur Betriebsaufgabe

Rn. 205 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Abschluss eines WÜV zeitigt beim Überlassenden – mit Ausnahme des Umstandes, dass er keine Pachteinnahmen, sondern Unterhaltsleistungen von Seiten des Nutzungsberechtigten erhält – dieselben Rechtsfolgen wie ein Pachtvertrag. Folglich besteht beim Nutzungsüberlassenden weiterhin ein (ruhender) luf Betrieb, solange er die Betriebsaufgabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Pauschgebühr i... / II. Voraussetzungen für eine Pauschgebühr nach § 51 RVG

Das OLG nimmt noch einmal zu den Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach § 51 RVG für den Pflichtverteidiger Stellung. Es bezieht sich dabei weitgehend auf die Kommentierung der Vorschrift bei Gerold/Schmidt/Burhoff (RVG, 26. Aufl., 2023, § 51 RVG Rn 9 ff.), die das OLG referiert/wiederholt. Ähnlich verfährt es mit der Rspr. des BVerfG, wonach wegen des Grundrechts des Pflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Rechtsbehelfe

Rn. 168 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sowohl die Feststellung als auch die Mitteilung stellen jeweils für sich gesehen einen VA iSd § 118 AO dar (BFH v 23.06.1983, BStBl II 1983, 768); werden sie miteinander verbunden (wie regelmäßig der Fall), bilden sie einen einheitlichen, mit dem Rechtsbehelf "Einspruch" anfechtbaren VA. Da der Einspruch die Buchführungspflicht nicht außer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Strahl, Die Übertragung stiller Reserven gemäß § 6b EStG in der Entwurfsfassung des UntStFG, FR 2001, 1154; Schiffers, Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG, GmbH-StB 2002, 133; Strahl, Hinweise zur steuerneutralen Übertragung begünstigter WG gemäß § 6b EStG – Gestaltungschancen und Gestaltungsfallen, FR 2005, 797; Eisele/Knobloch, zur Maßgeblichkeit der HB für die StB be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die additive Verknüpfung von Gewinnanteil lt Gesellschaftsbilanz u Ergebnis lt Sonderbilanz/korrespondierende Bilanzierung

Rn. 95 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Knobbe-Keuk schlägt überzeugend vor (glA Ebenroth/Willburger, BB 1992, 1043), aus Gründen der Transparenz auf die Erstellung einer Gesamtbilanz zu verzichten, stattdessen von der Gesellschaftsbilanz auszugehen (die auch die begrenzte Steuerrechtssubjektivität der PersGes als Einheit berücksichtigt: s Rn 12b) u die Sonderbilanzen unter Berück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verlustausschlussklausel

Rn. 230c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Pauschal nach § 55 Abs 1–4 EStG bewerteter Grund und Boden unterliegt gemäß § 55 Abs 6 EStG einer Verlustausschlussklausel. Diese Verlustausschlussklausel setzt sich folgerichtig auch an denjenigen Abspaltungsbeträgen fort, die aus pauschal bewertetem Grund und Boden hervorgegangen sind (BMF vom 05.11.2014, BStBl I 2014, 1503 Rz 29; BFH vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.6 Steuerliche Folgen der Überbrückungshilfen/Neustarthilfen

Tz. 66 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Überbrückungshilfen und die Neustarthilfen sind als steuerpflichtige Zuschüsse im Rahmen der Gewinnermittlung des Unternehmens als Einnahmen zu erfassen. Sie unterliegen jedoch als echte Zuschüsse nicht der Umsatzsteuer. Für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhaltenen Finanzhilfen gibt es jedoch keine Tarifermäßigung nach § 34 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ertragsteuerliche Einordnung

Rn. 233 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mit der Benennung der Dauergrünlandaustauschfläche duldet der Eigentümer, dass seine Fläche für die Vertragslaufzeit als Dauergrünland erhalten wird. Da das Recht zum Umbruch von Dauergrünland untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden ist, stellt es kein gesondertes (immaterielles) WG dar, sondern vielmehr lediglich eine dem Grund und Bo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinnermittlungsmöglichkeiten

Rn. 160 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nach welcher Gewinnermittlungsart der Gewinn aus LuF zu ermitteln ist richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des § 13a EStG bzw nach §§ 140, 141 AO. a) Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Rn. 160a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Soweit die Tatbestandsvoraussetzungen des § 13a Abs 1 S 1 o 2 EStG (kumulativ) erfüllt sind, ist der LuF...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Anwendungsmöglichkeit

Rn. 197 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Für nach dem 28.02.2002 abgeschlossene Pachtverträge gilt, dass die bereits in den einheitlichen Ländererlassen v 17.12.1965, BStBl II 1966, 34 vorgesehene Buchwertmethode als (nunmehr ausschließliche) Erleichterungsregelung weiterhin in Anspruch genommen werden kann, wenn die eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendheime

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Förderung der Jugendpflege ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Zu den begünstigten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jugendpflege zählt auch der Betrieb eines "Jugendheims". Bei einem Jugendheim kann es sich zum einen um eine Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII handeln. Dieses leistet Hil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Folgen der Nichtanerkennung der Gewinnverteilung

Rn. 111 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zivilrechtlich steht dem in Frage kommenden Familienmitglied auch der über den steuerlich als angemessen akzeptierten Gewinnanteil hinausgehende, vertraglich vereinbarte Gewinnanteil zu. Der Überlasser zahlt somit Steuern für einen Gewinn, der ihm nicht verbleibt (Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit). Zweck...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:Verwaltungsanweisungen:

BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteilung, Anwendung von § 16 Abs 3 S 2–4 u Abs 5 EStG); BMF v 27.12.2018, IV C 6 – S 2242/07/10004, DB 2019, 99 (Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung). Entsprechendes wie beim Einzelunternehmer (s R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Aufdeckung einer Betriebsaufspaltung u Bilanzierung der Pacht-WG

Rn. 383 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Angesprochen ist der Fall der Bilanzierung bei zunächst fälschlich nicht erkannter Betriebsaufspaltung (umgekehrt, bei irrtümlicher Annahme einer nicht gegebenen Betriebsaufspaltung, zB wegen Ehegatten-GbR, s Rn 330; auch s Rn 305 zu (2)). Eine Ehegatten-GbR erklärte hinsichtlich der Immobilie Einkünfte aus VuV, weil die Eheleute die Immobi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Darlehen

Rn. 385a Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Wegen der Zugehörigkeit der Darlehen an die Betriebs-KapGes zum BV bzw zum Sonder-BV II beim Besitzunternehmen s Rn 363 u FG Ha v 28.11.2006, EFG 2007, 761; BFH BStBl II 2006, 618; 2001, 335: Ja bei fehlender Fremdüblichkeit u Wesentlichkeit für Betriebs-KapGes, weil gesellschaftsrechtlich veranlasst (zum Begriff "gesellschaftsrechtlich ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (UmwStErlass 2011). Rn. 403 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das UmwStG idF SEStEG (anzuwenden ab dem 13.12.2006) hat das Regelungskonzept der §§ 3–10 UmwStG in seiner systematischen Struktur nicht verändert, infolge der Europäisierung wurden jedoch technische Änderungen notwendig, die ggf hohe Liquiditätsbelastungen durch KapSt-Zahlungen nach s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Anpassung an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse (§ 13a Abs 8 EStG)

Rn. 292 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 13a Abs 8 EStG ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates die Werte in Anlage 1a zu § 13a EStG (den Grundbetrag und die Zuschläge für eine verstärkte Tierhaltung – Nr 1 –, die Sondernutzungsgrenzen – Nr 2 – sowie die BA-Pauschalen – Nr 3) turnusmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Ausgen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Cropsharing (Ernteteilungsverträge)

Rn. 157a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 In letzter Zeit finden sog Cropsharing-Verträge bzw Bewirtschaftungsverträge immer größere Verbreitung. Beteiligte sind in diesen Fällen idR zwei Landwirte, nämlich ein erfahrener aktiver, mit Maschinen und Arbeitskraft gut ausgestatteter, aber nicht voll ausgelasteter Landwirt, der für einen anderen Landwirt die Bewirtschaftung von dessen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besitz-PersGes (einschließlich GbR) bzw Besitz-Bruchteilsgemeinschaft

Rn. 363 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine Besitz-GbR (auch Bruchteilsgemeinschaft: s BFH BStBl II 1972, 796 letzter Abs), auch wenn an ihr ein Nur-Besitzgesellschafter neben den die Betriebs-KapGes beherrschenden Mitgesellschaftern beteiligt ist (zB bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks), ist dennoch insgesamt (Abfärbung nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 15 Abs 3 Nr 1 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Formen des Nießbrauchs in der steuerlichen Praxis

Rn. 209b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Ausgestaltung des Nießbrauchs erfolgt regelmäßig in drei Fallgestaltungen: Entweder wird das Eigentum an allen zum luf Betrieb gehörenden WG auf den künftigen Hoferben übertragen bei gleichzeitigem Vorbehalt des (unentgeltlichen) Nießbrauchs am Betrieb und dessen Gewinn (Vorbehaltsnießbrauch, s Rn 210), oder es wird ein (unentgeltlicher)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 155. Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEEG) v 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748

Rn. 175 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz regelt inhaltlich, dass Eltern für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder 67 % des letzten Nettolohns, maximal EUR 1 800 erhalten (bei Selbstständigen ist maßgeblich der Gewinn); die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf die letzten 12 Monate vor der Geburt. Das Elterngeld läuft über 12 – 14 Monate und unterliegt dem Progressionsvorbeha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Frühere Verwaltungsauffassung

Rn. 195 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit einheitlichen Ländererlassen v 17.12.1965, BStBl II 1966, 34 und v 10.05.1967, BStBl II 1967, 167 hatte es die FinVerw aus Vereinfachungsgründen (nur für den Bereich der Einkünfte aus LuF) zugelassen, dass ein bilanzierender Pächter bei gleichzeitiger Nichtbilanzierung des Verpächters das bei Pachtbeginn von ihm übernommene lebende u to...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Sonderregelung für KapSt nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG (§ 44 Abs 6 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei der KapSt auf nicht zur Rücklagenbildung verwandte Gewinne eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer unbeschränkt kstpfl, aber steuerbefreiten Körperschaft fingiert § 44 Abs 6 S 1 EStG die Trägerkörperschaft als Gläubiger und den Betrieb oder Geschäftsbetrieb als Schuldner der KapErtr;...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 20.04.1949, WiGBl 49, 69

Rn. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Einen weiteren bedeutsamen Schritt in Richtung auf eine Konsolidierung und Normalisierung des EStRechts im Rahmen des Möglichen bedeutete das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern für die amerikanische und britische Besatzungszone (Zweites Landesges zur Vorläufigen Neuordnung der ESt und KSt vom 20.09.1949für Baden, Landesgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rn. 220 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme von immateriellen WG (zB der Verkauf von Zahlungsansprüchen) sind ebenfalls in die Durchschnittssatzgewinnermittlung einzubeziehen. Nach alter Fassung waren derartige Gewinne nur dann und insoweit als Sondergewinn gemäß § 13a Abs 6 S 1 Nr 2 EStG aF zu erfassen, als die Veräußerung/Entnahme im Zusammenhan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck u Tragweite der Vorschrift

Rn. 183 Stand: EL 126 – ET: § 15 Abs 4 S 3 EStG: Um Zins-, Preis- oder Währungsrisiken zu kompensieren, kommen oft (Finanz-)Termingeschäfte zum Einsatz (Haag, NWB 2019, 1245). Entsteht hierbei ein Verlust (durch Differenzausgleich oder durch eine entsprechende Wertausgleichsgröße), tritt die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15 Abs 4 S 3 EStG durch zeitliche Streckung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rn. 295 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Betriebsvorgänge, die in den Grundbetragsbereich fallen, bestehen grds weder (ertragsteuerliche) Aufzeichnungs- noch Aufbewahrungspflichten; (nachprüfbar) festzuhalten hat der LuF aber seinen Viehbestand. Soweit der Gewinn in bestimmten Teilbereichen durch EÜR zu ermitteln ist, gelten hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfris...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Erbfolge in ein gewerbliches Einzelunternehmen (§ 27 HGB)

Rn. 56 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Im Falle der Erbeinsetzung liegt in vollem Umfang ein unentgeltlicher Erwerb unmittelbar vom Erblasser vor. Die Erben sind an die Buch- und Steuerwerte gemäß § 6 Abs 3 EStG gebunden. Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (Gesamtrechtsna...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden

a) Gewisse Verbindlichkeiten Rz. 99 [Autor/Stand] Nach – soweit ersichtlich – allgemeiner Auffassung fallen darunter dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verpflichtungen zu einer Leistung gegenüber Dritten (sog. Außenverpflichtungen), die für den Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Die (gewisse) Verbindlichkeit kann dabei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH vom 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweck der Vorschrift

Rn. 180a Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift soll dazu dienen, dass Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Landwirtschaft zu deren Ungunsten entgegengewirkt wird. Mit dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs 4 S 1 u 2 EStG wird der Schutz der traditionellen Tierzucht und Tierhaltung auf selbstbewirtschafteten ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen vor der industr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft bzw durch ein Blockheizkraftwerk

Rn. 59a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Verwertung der mittels Wind-, Solar- bzw Wasserkraft erzeugten Energie stellt grundsätzlich eine gewerbliche Betätigung dar, weil insoweit keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens erfolgt (R 15.5 Abs 12 S 1 EStR 2012). Dementsprechend kann sie auch nicht im Rahmen eines luf Nebenbetriebs erfolgen, weil Wind-, Solar- un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfd) Aufdeckung stiller Reserven nach einer BP

Rn. 70d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein steuerlicher Mehrgewinn kann schließlich auf der Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Erhöhung der Wertansätze einzelner Aktivposten anlässlich einer Bp beruhen. Wird – wie in der Praxis üblich – die HB des betreffenden Jahres nicht nachträglich angepasst, so sind die steuerlichen Mehrgewinne im Weg der Schätzung – also unter Berü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Beteiligungen

Rn. 223 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ebenfalls zu erfassen sind Gewinne (bzw Verluste) aus der Veräußerung/Entnahme von Beteiligungen, die regelmäßig dem Teileinkünfteverfahren unterliegen. Hierunter fallen insbesondere Beteiligungen an Genossenschaften und Körperschaften (GmbH, AG usw), soweit die Beteiligungen zum notwendigen oder gewillkürten BV des luf Betriebs gehören und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs, Gebäuden, immateriellen WG und Beteiligungen (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 204 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Rahmen einer EÜR sind gemäß § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG diejenigen Gewinne (bzw Verluste) zu erfassen, die anlässlich der Veräußerung bzw Entnahme von Grund und Boden und Gebäuden (s Rn 205–217), dem dazugehörigen Aufwuchs (s Rn 218–219), immateriellen WG (s Rn 220) und Beteiligungen (s Rn 223) entstehen; sie sind nicht mit dem Ansatz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gebäude

Rn. 216 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG umfasst auch Gewinne aus der Veräußerung und/oder Entnahme von zum BV gehörenden (Wohn- und Betriebs-)Gebäuden, wobei unbeachtlich ist, ob sich die Gebäude auf eigenem oder fremdem Grund und Boden befinden. Die Einnahme bzw die Entnahme ist bei Zufluss bzw im Wj der Entnahme zu erfassen, während der Buchwertabgang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2021/2022

Tz. 25 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Pandemie negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können auf Antrag die Vorauszahlungen für die Jahre 2021 und 2022 für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer nebst Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (nach unten) anpassen lassen (BMF vom 07.12.2021...mehr