Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Betriebliche Übung / 2 Begriff

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Beschäftigten schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Sie enthält daher eine Willenserklärung des Arbeitgebers, in seinem Betrieb eine bestimmte Übung einführen zu wollen, zu der ihn weder ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.8 Politische Parteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG)

Rz. 180 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG sind politische Parteien von der KSt befreit. Die Fassung der Vorschrift geht zurück auf das Gesetz v. 21.3.1983[1] und gilt seit Vz 1984. Bis zu dieser Gesetzesänderung waren nach Nr. 7 auch politische Vereine steuerbefreit; diese sind jetzt steuerpflichtig (Rz. 184). Aufgrund der Änderung durch das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.3 Leistungsempfänger (Zugehörige und Arbeitnehmer)

Rz. 52 Begünstigte Personen sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb KStG die gegenwärtigen und früheren Zugehörigen der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, bei sonstigen Personenvereinigungen, Körperschaften und Vermögensmassen nach Doppelbuchst. cc jedoch nur Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Per...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.38 Entgegennahme von Meldungen und Zahlungen von Zinsabschlag (Nr. 26)

Rz. 47 Zur Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie[1] hatte die Bundesregierung gem. der Ermächtigung in § 45e EStG die Zinsinformationsverordnung v. 26.1.2004[2] erlassen, die am 1.1.2005 in Kraft getreten ist. Nach dieser Verordnung hatten die inländischen Zahlstellen, die Zinszahlungen an wirtschaftliche Eigentümer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat dem BZSt mitzuteilen....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.1 Allgemeines

Rz. 330 Während § 5 Abs. 1 KStG die Befreiung von der KSt für bestimmte Tatbestände regelt, schränkt § 5 Abs. 2 KStG diese Steuerbefreiung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wieder ein. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die Steuerbelastung bei bestimmten Tatbeständen trotz der grundsätzlichen Steuerfreiheit bestehen bleibt. Dies sind die Fälle, in denen die Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.8 Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen und Auswertungen im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten in Steuersachen – Common Reporting Standards (Nr. 5b)

Rz. 11 Mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) v. 21.12.2015[1] wurden die Gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standards) für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit Mitgliedstaaten der EU aufgrund der geänderten EU-Amtshilferichtlinie [2] sowie mit Drittstaat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.5 Verteilung des Aufkommens der Quellensteuer nach RL 2003/48/EG (Abs. 6)

Rz. 86 § 5 Abs. 6 FVG regelte die Verteilung des Aufkommens der Quellensteuer nach der Richtlinie 2003/48/EG und wurde mit Wirkung vom 6.12.2024 aufgehoben.[1] Die Zinsinformationsverordnung ist durch Zeitablauf gegenstandslos geworden und durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen ersetzt worden.[2] § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.4 Steuererhöhungen aufgrund des Übergangs vom Anrechnungsverfahren (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 KStG)

Rz. 365 Durch Gesetz v. 20.12.2001[1] wurde in Abs. 2 eine Nr. 3 eingeführt, die die Steuerbefreiung für KSt-Erhöhungen aufgrund der Übergangsregelung für das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren ausschließt. Dieser Ausschluss gilt, entsprechend dem Einleitungssatz des Abs. 2, nicht nur für die Steuerbefreiungen nach dem KStG, sondern auch für Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.1 Steuerbefreite Verbände

Rz. 133 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind von der KSt befreit Berufsverbände, kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene einschließlich ihrer Zusammenschlüsse sowie Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die wie Berufsverbände allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen.[1] Berufsverbände waren bereits ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.12 Organe der staatlichen Wohnungspolitik (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 KStG)

Rz. 205 § 5 Abs. 1 Nr. 11 KStG a. F. enthielt eine Steuerbefreiung für Organe der staatlichen Wohnungspolitik. Sie ist durch Gesetz v. 25.7.1988[1] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos gestrichen worden.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.19 Gesamthafenbetriebe (§ 5 Abs. 1 Nr. 19 KStG)

Rz. 277 Gesamthafenbetriebe sind nach dem Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter v. 3.8.1950[1] gebildete Betriebe, die qualifizierte Hafenarbeiter für alle Hafeneinzelbetriebe vorhalten. Damit steht den einzelnen Betrieben stets eine ausreichende Zahl qualifizierter Hafenarbeiter zur Verfügung, während andererseits für die Hafenarbeiter sc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.14 Unternehmen i. S. d. ReichsheimstättenG (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 KStG)

Rz. 211 § 5 Abs. 1 Nr. 13 KStG a. F. enthielt eine Steuerbefreiung für Unternehmen i. S. d. Reichsheimstättengesetzes. Sie wurde durch Gesetz v. 25.7.1988[1] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.21 Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst (§ 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG)

Rz. 285 Von der KSt befreit sind die Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst nach § 278 SGB V und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkasse nach § 282 SGB V. Die Steuerbefreiung greift ein, wenn diese Institutionen nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, wie dies in den alten Bundesländern geschehen ist. Als Körperschaften des...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.17 Bürgschaftsbanken (§ 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG)

Rz. 258 Die Steuerbefreiung für Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften) in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] mit Wirkung ab Vz 1992 eingefügt. Bis dahin wurden Bürgschaftsbanken als gemeinnützig angesehen. Da aber Bedenken bestanden, ob die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO tatsächlich erfüllt waren, wurde eine eigenständige Steuerbefreiung ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.22 Gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 22 KStG)

Rz. 290 Steuerbefreit sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien nach § 4 Abs. 2 TarifvertragsG. Voraussetzung ist, dass diese Einrichtungen Beiträge nach § 186a AFG oder aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen erheben und Leistungen ausschließlich an tarifgebundene Arbeitnehmer des entsprechenden Gewerbezweigs bzw. an ihre Hinterbliebenen erbringen. Bei dies...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.1 Begrenzung des Kassenvermögens bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Rz. 98 Die Steuerbefreiung soll nur insoweit gewährt werden, als das Vermögen der Kasse zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Gesetz beschränkt daher das begünstigte Kassenvermögen der Höhe nach. Folge eines Verstoßes gegen die Begrenzung des Kassenvermögens ist nicht der vollständige Verlust der Steuerbefreiung, sondern eine partielle Steuerpflicht nach § 6 KSt...mehr

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Sonderurlaub in der Kinder-... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In allen Bundesländern gibt es Gesetze, die die Freistellung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendpflege im weiteren Sinne regeln. Da es hierzu eine Bundesgesetzgebung nicht gibt, ist es Sache der Bundesländer, entsprechende Gesetze zu erlassen. Diesen Gesetzen ist gemeinsam, dass sie i.d.R. die unbezahlte Freistellung (Ausnahme Hessen und Mecklenburg-Vorpommern...mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zur Auswahl freiwilliger Soldaten führt die Bundeswehr Eignungsübungen durch, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen können. Das "Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse" (Eignungsübungsgesetz – EÜG [1]) regelt das Schicksal des Arbeitsverhältnisse...mehr

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Betriebliche Übung / 3.3 Keine anderweitigen Anspruchsgrundlagen

Es kann keine betriebliche Übung entstehen, wenn sich der Anspruch aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergibt, da dies dann die Anspruchsgrundlage wäre, oder wenn ein solcher Anspruch gesetzlich, tarifvertraglich oder einzelvertraglich ausgeschlossen ist.[1] Praxis-Beispiel Gewährt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes seit elf Jahren Dienstbefreiun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Wahl in betriebsratslosen Betrieben

Rz. 17 In betriebsratslosen Betrieben gibt es eine abgestufte Zuständigkeit zur Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands. Vorrangig bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, wenn ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. Die Entscheidung, ob nach regulärem oder vereinfachtem Wahlverfahren zu wählen ist, trifft der so eingesetzte Wahlvorstand nach den oben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.10 Automatische Übermittlung der länderbezogenen Berichte (Nr. 5d)

Rz. 13 Die Regelungen zur automatischen Übermittlung der länderbezogenen Berichte (Country-by-Country-Reporting) des § 138a AO wurden im Zuständigkeitskatalog des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5d Buchstabe a)-c) mit Wirkung zum 24.12.2016 eingeführt und um Buchstabe d) mit Wirkung um 1.1.2018 erweitert. Das BZSt hat nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5d) FVG die Aufgabe, die von den multina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.36 Abruf von Daten nach § 93b AO (Nr. 24)

Rz. 45 § 93b AO wurde durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003[1] in die AO eingefügt. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift ist das BZSt befugt, auf Ersuchen der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden bei den Kreditinstituten, die eine entsprechende Datei zu führen haben, einzelne Daten (Kontostammdaten, nicht Kontostände und Kontobewegungen) im au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.43 Durchführung der gesonderten Feststellung und Erteilung der Bescheinigung nach § 27 Abs. 8 KStG (Nr. 29)

Rz. 52 Nach § 27 Abs. 8 KStG, der durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] eingefügt worden ist, werden die Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto, die bisher nur für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften galten, auf die in einem anderen Mitgliedstaat unbesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.59 Einrichtung und Pflege des Online-Zugriffs der FÄ auf ATLAS-Ein- und Ausfuhrdaten (Nr. 42)

Rz. 68 Das von der Zollverwaltung eingeführte IT-Verfahren ATLAS[1] dient der Abwicklung des kommerziellen Warenverkehrs mit Drittländern. Im Rahmen dieses Verfahrens verfügt die Zollverwaltung über eine Vielzahl von Informationen (z. B. über die Grunddaten der Zollbeteiligten, das Einfuhr- bzw. Ausfuhrland, das angegebene Bestimmungsland der Ware, das Überlassungsdatum und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.6 Verteilung und Auszahlung des Aufkommens der nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 FVG zugeflossenen Einkommen- und KSt (Abs. 7)

Rz. 87 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 FVG und der dazu ergangenen Rechtsverordnung v. 24.6.2013[1] fällt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zufließen, die Durchführung der Veranlagung nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 EStG und nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG sowie die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 1 EStG und § 10 StAbwG [2] einschließlich des Erlasses von Haftun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.3 Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a KStG)

Rz. 21 Durch Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[1] wurde die Steuerbefreiung auf 2 Institute auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ausgedehnt. Es handelte sich um die Staatsbank Berlin und die Treuhandanstalt. Beide Institute hatten öffentliche Aufgaben zu erfüllen; ihr Zweck war daher nicht in erster Linie auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtet. Sie standen nicht mit privatwir...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.9 Öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG)

Rz. 186 § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG ermöglicht die Gleichbehandlung der berufsständischen Versicherung in der Form von öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen mit der Sozialversicherung, die ein Hoheitsbetrieb und daher nicht körperschaftsteuerpflichtig ist. Berufsständische Versicherungseinrichtungen sind keine Hoheitsbetriebe, sondern steuerbare wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.3 Steuerfreiheit des Finanzmarktstabilisierungsfonds

Rz. 329 Durch Gesetz v. 17.10.2008[1] wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds zur Überwindung von Liquiditätsengpässen und zur Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen des Finanzsektors (insbesondere Finanzinstituten, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften) gegründet. Der Fonds kann Garantien und Kredite gewähren und Beteiligungen übernehmen. Nach § 14 FMStFG ist de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.13 Austausch von Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Nr. 5g)

Rz. 16 Mit Wirkung vom 1.1.2023 neu eingeführt weist § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5g FVG dem BZSt die Aufgabe zu, Informationen nach § 9 Abs. 1 bis 3 PStTG [1] auszutauschen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Informationen zu Einkünften von Plattformanbietern.[2] Weitere Aufgaben finden sich in den §§ 10 - 12 und §§ 25 – 27 PStTG.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Bestellung durch Betriebsrat

Rz. 22 In der Regel wird der Wahlvorstand durch den Betriebsrat bestellt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Ein bestimmtes Verfahren ist vom Gesetz nicht vorgegeben. Regelungen können in der Geschäftsordnung des Betriebsrats getroffen werden. Hilfsweise gelten die allgemeinen Regeln des § 33 BetrVG für Betriebsratsbeschlüsse bei laufenden Geschäften. Ein Beschluss ist in einer Sit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.1 Begriff der sozialen Einrichtung

Rz. 61 Die Steuerfreiheit der Kassen ist nur deshalb und nur insoweit gerechtfertigt, als es sich bei ihnen um soziale Einrichtungen handelt. Das bedeutet, dass die Kassen bei ihrer Tätigkeit in besonderem Maße soziale Gesichtspunkte berücksichtigen müssen. Insbesondere müssen sie ihre Leistungen auf Fälle sozialer Notlagen beschränken. Dabei muss teils auf die soziale Notla...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.52 Ausstellung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b UStG (Nr. 37)

Rz. 61 Nach dem mit dem Gesetz v. 8.4.2010[1] zur Umsetzung des EuGH-Urteils v. 23.4.2009 in der Rechtssache C-357/07 [2] mit Wirkung vom 15.4.2010 eingefügten § 4 Nr. 11b UStG sind Leistungen des Universalpostdienstes nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG v. 15.12.1997[3] von der USt befreit. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass sich der Unternehmer entsprechend einer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.62 Durchführung des Bußgeldverfahrens in den Fällen des § 379 Abs. 2 Nr. 1e und 1f der AO (Nr. 44a)

Rz. 71 Das BZSt ist gemäß Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 44a FVG zuständig für die Durchführung des Bußgeldverfahrens nach § 379 Abs. 2 Nr. 1e und 1f AO. Die Vorschrift wurde mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[1] eingeführt. Mit gleichem Gesetz wurde § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO allerdings aufgehoben, sodass die Verweisung insoweit ins Leere geht. § 379 Abs. 2 Nr. 1e ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Betriebsverfassungsgesetz kennt 2 grundlegend verschiedene Wahlverfahren, das reguläre und das vereinfachte Wahlverfahren. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz[1] wurde der Anwendungsbereich des vereinfachten Wahlverfahrens ausgeweitet, es gilt nun für Betriebe mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern[2] (§ 14a BetrVG). Im Bereich von 101 bis 200 Wahlbere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.3 Abrechnung der Auszahlung von Altersvorsorgezulagen (Abs. 4)

Rz. 84 Die durch die zentrale Stelle[1] veranlassten Auszahlungen von Altersvorsorgezulagen[2] werden von den Ländern und Gemeinden nach den für die Verteilung des Aufkommens der ESt maßgebenden Vorschriften von den Ländern und Gemeinden mitgetragen, in denen der Gläubiger der Steuervergütung seinen inländischen Wohnsitz hat. Bei Gläubigern mit ausländischem Wohnsitz wird de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Speicherung nach § 88 Abs. 4 AO nicht weitergeleiteter Daten (Abs. 1 S. 2)

Rz. 79 Mit dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016[1] neu eingefügten § 88 Abs. 4 AO können das BZSt und die zentrale Stelle i. S. d. § 81 EStG auf eine Weiterleitung ihnen zugegangener und zur Weiterleitung an die Landesfinanzbehörden bestimmter Daten an die Landesfinanzbehörden verzichten, soweit sie die Daten nicht oder nur mit unv...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.1 Besteuerung der Kasse bei Steuerpflicht

Rz. 115 Verstößt die Kasse gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG (ist sie etwa keine soziale Einrichtung), so ist sie mit ihren Einkünften und ihrem Vermögen steuerpflichtig.[1] Es gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Hat die Kasse die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eines VVaG, sind nach § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Ei...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen?

Die Bundesregierung, die EU und die internationale Gemeinschaft haben in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Steuervermeidung wichtige Fortschritte erreicht. So konnte man sich auf G20/OECD-Ebene auf Maßnahmen gegen BEPS einigen, BEPS-Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht überführen sowie globale Standards für Transparenz in Gestalt des automatische...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Welches Wahlverfahren ist einschlägig?

Rz. 15 Da das Betriebsverfassungsgesetz zwischen dem vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe mit in der Regel zwischen 5 und 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern und dem regulären Wahlverfahren für die Betriebe mit regelmäßig mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern[1] unterscheidet[2], muss die anzuwendende Variante des Wahlverfahrens möglichst frühzeitig festgestell...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.2 Geschäftsplan

Rz. 62 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG muss der Geschäftsplan der Kasse sicherstellen, dass der Betrieb der Kasse eine soziale Einrichtung darstellt. Der Geschäftsplan ist ein Begriff aus dem Versicherungsaufsichtsrecht. Zur Aufstellung des Geschäftsplans sind nach § 5 Abs. 2 VAG Unternehmen verpflichtet, die der Versicherungsaufsicht unterliegen, d. h. Kassen, die dem ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens

Rz. 32 Allgemeines zur Einleitung der Wahl Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG), also das Wahlausschreiben unverzüglich zu erlassen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 WO BetrVG). Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB). Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben, das vom ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.23 Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG)

Rz. 294 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG wird die Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungsinstitute von der KSt befreit. Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 15.12.2003[1] mit Rückwirkung für alle noch offenen Steuerfestsetzungen eingeführt worden.[2] Die Steuerbefreiung soll öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen mit privat-rechtlichen Institu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.3.1 Leistungsbegrenzung bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Rz. 65 Die Kasse ist nur dann eine soziale Einrichtung, wenn die Höhe der laufenden Leistungen und beim Sterbegeld der einmaligen Leistungen die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 KStDV bestimmten Beträge nicht übersteigt.[1] Die Vorschrift ist folgendermaßen aufgebaut: in 4 % der Fälle darf die Leistung bei Pensionen, Witwen- und Waisengeld unbeschränkt hoch sein;[2] in weiteren 8 % d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.2 Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen

Rz. 102 Die Vorschrift zur Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen, die keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumen, ist im Zusammenhang mit den Änderungen des § 4d EStG durch das Gesetz v. 10.11.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996 neu gefasst worden. Die Höhe des zulässigen Kassenvermögens bei Unterstützungskassen ist unter Hinweis auf § 4d EStG geregelt. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 23 Durch § 20 Nr. 1 BetrAVG v. 19.12.1974[1] sind die Bestimmungen über die KSt-Freiheit von Pensions- und Unterstützungskassen neu gefasst und zum 1.1.1977 mit nahezu unverändertem Wortlaut in das KStG 1977 übernommen worden; lediglich der Begriff "Rücklage für Beitragsrückerstattung" ist durch die steuerlich zutreffende Bezeichnung "Rückstellung für Beitragsrückerstatt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3.1 Die Vorbereitung der vereinfachten 2-stufigen Wahl

Rz. 54 Einladung zur ersten Wahlversammlung Die Betriebsratswahl wird im 2-stufigen vereinfachten Wahlverfahren durch eine Einladung zur (ersten) Wahlversammlung in Gang gesetzt. Einladen können (mindestens) 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (§ 17a, § 16 Abs. 3 BetrVG, § 28 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG). Im Betrieb vertreten is...mehr