Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Schweden / III. Nachlassabwicklung (IPR)

Rz. 11 Die international privatrechtlichen Vorschriften zur Nachlassabwicklung war für die bis zum 16.8.2015 geltende Rechtslage im 2. Kapitel des IDL geregelt. Ab dem 17.8.2015 finden sich die maßgeblichen Bestimmungen hierzu in der EuErbVO, welche in Schweden durch das Gesetz 2015:417 über das Erbe in internationalen Situationen ergänzt werden. Rz. 12 Früher (d.h. nach dem ...mehr

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Tschechien / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist in Tschechien nach langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) [1] in Kraft getreten, das das mehrfach geänderte sozialistische Recht aus dem Jahr 1964 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes war es, alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in einem Gesetzbuch zu regeln. Das neue Zivilgesetzbuch sollte den g...mehr

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Katalonien / I. Allgemeines

Rz. 10 Das geltende katalanische Recht auf dem Gebiet der Erbfolge ist im IV. Buch des katalanischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz 10/2008, vom 10. Juli) in 379 Artikeln enthalten.[5] Das Gesetz trat am 1.1.2009 in Kraft und ist auf nach diesem Datum verstorbene Personen anwendbar (erste Übergangsbestimmung des Gesetzes 10/2008). Das CCCat hat das vorhergehende Erbgesetz...mehr

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zfs 01/2025, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

„Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die auf die von der Antragstellerin dargelegten Gründe beschränkte Überprüfung des angefochtenen Beschlusses (§ 146 Abs. 4 S. 6 VwGO) führt zu keinem für sie günstigeren Ergebnis. Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet. Das fristgerecht eingegangene Beschwerdevorbringen erschüttert nicht die Annahme des VG [VG Arnsberg – 6 L 956/23], die V...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Aragonien

Rz. 186 Das besondere Erbrecht ist geregelt in dem am 23.4.2011 in Kraft getretenen Código del Derecho Foral de Aragón.[300] Die Erbfolge fällt an aufgrund Testaments, Erbvertrages (pacto sucesorio) oder gesetzlicher Bestimmung (Art. 317 Gesetz 1/2011). Rz. 187 Neben dem einseitigen ist auch das gemeinschaftliche Testament (testamento mancomunado) zulässig (Art. 417 Gesetz 1/...mehr

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D / 4 DNA-Untersuchung, Allgemeines [Rdn 1672]

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V / 49 Videovernehmung im Ermittlungsverfahren [Rdn 5390]

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Bosnien und Herzegowina / I. Rechtsquellen

Rz. 1 Die Quellen des internationalen Erbrechts bzw. des Erbrechts im Allgemeinen sind im Bosnischen und Herzegowinischen Recht spezifisch aufgrund der spezifischen verfassungsrechtlichen Ordnung Bosnien und Herzegowinas. Als selbstständiger Staat existiert Bosnien und Herzegowina (nachfolgend auch: BuH) seit 1992 nach der Abspaltung von dem ehemaligen Jugoslawien.[1] Die Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Die Entscheidung bezog sich mit Blick auf die vorgelegten Fälle ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und außerhalb...mehr

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A / 31 Akteneinsicht, elektronische Akte [Rdn 395]

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O / 3 Online-Durchsuchung [Rdn 3374]

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachzahlung von Lohn und Gehalt

Begriff Lohn- und Gehaltsnachzahlungen sind grundsätzlich lohnsteuer- und beitragspflichtig. Für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge ist zu unterscheiden, ob die Nachzahlung laufenden Arbeitslohn oder einen sonstigen Bezug bzw. eine Einmalzahlung in der Sozialversicherung darstellt. Um laufenden Arbeitslohn handelt es sich, wenn die Nachzahlung ...mehr

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T / 5 Telefonüberwachung, Begriff [Rdn 4465]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde der Sonderausgaben-Abzug nach § 10a als Ergänzung zu Abschn XI eingeführt. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 (BGBl I 2001, 3926) und durch das Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung (BGBl I 2003, 58) wurde der zulageberechtigte Personenkreis erweitert. Mit ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Katalonien / I. System der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 97 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Spanien eine Steuer des Staates, wird aber an die Autonomen Regionen abgetreten. Das Estatut d‘Autonomia de Catalunya (EAC) erkennt in seiner ergänzenden Bestimmung Nr. 7a an, dass diese Steuer an die Landesregierung abgetreten wird, was zur Folge hat, dass sowohl Verwaltung als auch Eintreibung durch Abtretung in die Kompeten...mehr

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V / 9 Verkehr mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4924]

Rdn 4925 Literaturhinweise: Fülscher, Die Versagung der Zeugenvernehmung eines Mitbeschuldigten in U-Haft durch den Verteidiger nach § 119 Abs. 2 StPO – eine meist rechtswidrige Praxis, StraFo 2924, 173 Morgenstern, Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben für den Untersuchungshaftvollzug, StV 2013, 529 Rottländer, Zuständigkeit zur Regelung von Beschränkungen für Inhaftiert...mehr

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Luxemburg / 1. Rechtsgrundlage und Steuertatbestand

Rz. 171 Die Rechtsgrundlage des luxemburgischen Erbschaftsteuerrechts bildet noch immer das Gesetz vom 27.12.1817[83] über die Erhebung einer Erbschaftsteuer. Das Gesetz wurde durch eine Fülle von Gesetzen geändert und ergänzt.[84] Die derzeit letzte wesentliche Änderung erfolgte durch Gesetz vom 13.6.1984.[85] Dieses wurde wiederum jüngst durch das Gesetz vom 9.7.2004 über ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 26 trat zum 1.1.2007 in Kraft[1] und blieb von dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 17.1.2009 [2] unberührt. Durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012 wurde § 328 Abs. 3 SGB III neben § 331 SGB III mit Wirkung v. 18.9.2012 für entsprechend anwendbar erklärt.[3] Die durch das Gesetz zur Einführung d...mehr

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Schweden / III. Besteuerung des Verkaufs von privaten Wohnimmobilien

Rz. 214 Eine besondere steuerrechtliche Problematik, die sich oftmals bei Nachlassabwicklungen realisiert (z.B. wenn das Wohnhaus des in Schweden lebenden Erblassers vom Erben/Testamentsnehmer verkauft wird), ist die Besteuerung des Verkaufs von privaten Wohnimmobilien. Hier ist in Schweden vom Grundsatz her im Verkaufsfalle der Unterschied zwischen dem erzielten Verkaufspre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert.[2] Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

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A / 12 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 125]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 126 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung: Zur Notwendigkeit gerichtliche Kommentierung von ...mehr

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T / 7 Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 4495]

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 299 [Autor/Stand] In § 10 HmbGrStG wird die abweichende Fälligkeit der Grundsteuer bei Kleinbeträgen geregelt. Grundsätzlich wird die Grundsteuer gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Mangels abweichender Regelung im HmbGrStG gilt dies gemäß § 11 Abs. 1 HmbGrStG auch in Hamburg. § 28 A...mehr

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Ungarn / VI. Beschränkungen gem. Art. 30 EuErbVO

Rz. 35 Das ungarische Recht sieht strenge Vorschriften für den Eigentumserwerb von inländischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Bodenflächen vor. Diese Vorschriften gehören in den Anwendungsbereich von Art. 31 EuErbVO, d.h., sie sind unabhängig davon anwendbar, was das lex successionis ist. Rz. 36 Diese einschlägigen Vorschriften sind in zwei Gesetzen enthalten, und z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung des § 36 EStG

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 36 EStG ist durch die ESt-Reform 1975 (BGBl I 1974, 1769) anstelle von § 47 Abs 2 EStG in das EStG eingefügt worden. IRd KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) wurde mit Wirkung ab 01.01.1977 § 36 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG eingefügt und Abs 3 neu gefasst. § 36 Abs 3 EStG wurde bzgl der Aufrundung der anzurechnenden Vorauszahlungen durch das StBer...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 591 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende Bundesagentur für Arbeit kein Sozialversicherungsträger i.S.d. § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist. Rz. 592 Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII besc...mehr

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Griechenland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 102 Gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Erbfolge ist das Gesetz Nr. 2961/2001 (Regierungsblatt Nr. 266 A’ vom 22.11.2001[62]), wie es u.a. durch das Gesetz Nr. 3091/2002 (Regierungsblatt Nr. 330 A’) geändert worden ist. Das Gesetz Nr. 2961/2001 hat die bisher geltenden Gesetzestexte[63] in einen einheitlichen Text kodifiziert. Die Besteuerung der Erbschaft wird...mehr

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Vorwort zur 6. Auflage

Die 6. Auflage der "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" hat einen neuen Herausgeber bekommen. Als ich gefragt wurde, ob ich bereit sei, die Herausgeberschaft mit zu übernehmen, war es für mich eine große Ehre, das Standardwerk weiter fortführen zu dürfen. Ich hoffe, ich konnte und kann dem auch zukünftig gerecht werden. Seit der letzten Auflage hat sich einiges getan. Durch ...mehr

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Schweden / C. Nachlassbehandlung und Erbauseinandersetzung in internationalen Erbfällen

Rz. 193 Soweit nach der EuErbVO, ergänzt durch das Gesetz 2015:417 über das Erbe in internationalen Situationen, auf einen Erbfall schwedisches Erbrecht anzuwenden ist (nunmehr der Normalfall, wenn ein Erblasser mit Wohnsitz in Schweden verstirbt) bzw. soweit bei einer in Schweden gemäß diesen Vorschriften vorzunehmenden Nachlassabwicklung materielles ausländisches Erbrecht ...mehr

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M / 1 Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines [Rdn 3160]

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A / 8 Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

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Bosnien und Herzegowina / V. Ausländer als Erben

Rz. 10 Obwohl das ehemalige sozialistische Jugoslawien eine sehr restriktive Haltung gegenüber dem Grundstückserwerb durch Ausländer einnahm und gewisse Beschränkungen auch in BuH bis vor Kurzem beibehalten worden waren,[22] war das Recht eines Ausländers, eine Erbschaft in Bosnien und Herzegowina anzutreten, weder früher, als BuH ein Teil des ehemaligen Jugoslawiens war, no...mehr

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A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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T / 13 Telefonüberwachung, Voraussetzungen [Rdn 4562]

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Frankreich / I. Allgemeines

Rz. 47 Das französische Erbrecht war im Laufe der Zeit zahlreichen Reformen unterworfen. Die Gesetzesänderungen sollten vor allem die traditionell schwache Stellung des überlebenden Ehegatten stärken, der ursprünglich überhaupt nicht erbberechtigt war, da nach der Konzeption des Code Napoléon das Vermögen innerhalb der Familie bewahrt werden sollte. Weitere wichtige Änderung...mehr

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zfs 01/2025, Fahrerlaubnis ... / Leitsatz

Zuwiderhandlungen, die von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG begangen werden, sind auch dann gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG beachtlich, wenn eine verkehrspsychologische Beratung des Fahrerlaubnisinhabers im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung noch nicht abgeschlossen ist. OVG Nordrhein-Westfalen, Besch...mehr

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Schweden / 1. Die Nordische Erbrechtskonvention vom 19.11.1934

Rz. 23 Innernordisch, d.h. betreffend Sachverhalte mit Bezug zu Dänemark, Finnland, Island und Norwegen, ist nach wie vor noch die Nordische Erbrechtskonvention vom 19.11.1934 von gewisser Bedeutung. Rz. 24 In Fällen, in denen ein Staatsangehöriger der Staaten des Nordischen Rates[8] in Schweden verstirbt oder dort Vermögen hinterlässt, ist Ausgangspunkt die Nordische Erbrech...mehr

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Bosnien und Herzegowina / e) Stiftung

Rz. 70 Es ist möglich, mit einem Testament die Gründung einer Stiftung anzuordnen, Art. 102 ErbG FBuH, Art. 104 ErbG RS, Art. 106 Abs. 2 ErbG BD BuH. Der gesetzliche Regelfall ist die Stiftung für wohltätige bzw. allgemein-nützliche Zwecke, für welche das Gesetz über Vereine und Stiftungen Bosnien und Herzegowinas[66] sowie das Gesetz über Vereine und Stiftungen der Föderati...mehr

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Schweden / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das schwedische Erbgesetz (Ärvdabalk 1958:637) stellt bereits einleitend im ersten Kapitel in der dritten Vorschrift dieses Gesetzes klar: Ein ausländischer Staatsangehöriger kann im Königreich Schweden ebenso wie ein schwedischer Staatsangehöriger erben (ÄB 1:3).[1] Rz. 2 Bis zum Inkrafttreten der EuErbVO bestimmte die Staatsangehörigkeit des Erblassers das in Schweden...mehr

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Türkei / IX. Probleme bei der Vererbung ländlicher Grundstücke an Ausländer

Rz. 102 Hinsichtlich der Errichtung der dinglichen Rechte auf Immobilien zwischen Deutschland und der Türkei ist die Gegenseitigkeit, die in Art. 35 des türkischen Grundbuchgesetzes als Voraussetzung zum Erwerb der Immobilien durch Ausländer vorgesehen ist, gegeben.[168] Obwohl es keine Hindernisse dafür gibt, dass Ausländer in der Türkei erben können, gibt es manche Beschrä...mehr

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Litauen / III. Inhalt eines Testaments

Rz. 42 Eine natürliche Person kann gem. Art. 5.19.1 lit. BGB in einem Testament nach eigenem Ermessen ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon an eine oder mehrere Personen vererben, unabhängig davon, ob diese ihre gesetzmäßigen Erben sind. Gemäß Art. 5.5.1 lit. BGB sind alle natürlichen Personen erbfähig, die zur Zeit des Todes des Erblassers am Leben sind; zudem mit der Gebu...mehr

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Belgien / a) Einführung

Rz. 2 Das belgische IPR war bis zur Einführung des IPR-Gesetzes vom 16.7.2004, in Kraft getreten am 1.10.2004, im Bereich des Erbrechts gesetzlich nicht geregelt. Lediglich Art. 3 Abs. 2 fr. ZGB[3] [4] konnte bis dahin entnommen werden, dass in Belgien gelegene Immobilien dem belgischen Recht unterworfen sind, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers. H...mehr

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Polen / VIII. Probleme bei der Vererbung bestimmter Rechte von und an Ausländer

Rz. 83 Eine besondere Beschränkung im polnischen Immobilienverkehr betrifft Ausländer. Ein Ausländer i.S.d. Gesetzes vom 24.3.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist:mehr

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S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

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E / 21 Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft [Rdn 2376]

Rdn 2377 Literaturhinweise: König, Der Datenschutzbeauftragte als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft? Zu den Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Strafverteidiger, in: Festschrift für Rainer Hamm zum 65. Geburtstag, S. 325. Rdn 2378 1. Bis zum Inkrafttreten des 1. JuMoG im Jahr 2004 gab es (in der StPO) früher den "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft". Diese...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 313 [Autor/Stand] § 12 Übergangsregelungen (1) Die Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 allgemein festgestellt. Die Grundsteuermessbeträge nach diesem Gesetz werden auf den 1. Januar 2025 allgemein festgesetzt. (2) Für die Anwendung des § 6 Absatz 2 Satz 3 und des § 6 Absatz 3 Satz 1 dieses Gesetzes sowie der §§ 223 und § 224 des Bewertungsgesetzes ist für Festst...mehr