Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung normiert Verfahrensrecht zur Leistungsfortzahlung (vgl. z. B. § 146). Außerdem steht Arbeitsunfähigkeit einer Arbeitsaufnahme unmittelbar entgegen und ist deshalb im Rahmen der Arbeitsvermittlung zu berücksichtigen. Daher ist es unverzichtbar, dass der Antragsteller bzw. Leistungsempfänger bei ihm selbst eingetretene Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Inhalt und Form der Feststellungserklärung, Abs. 2a

Rz. 19 Zum Inhalt der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Einkünften enthält § 60 EStDV nähere Regelungen. Zur Feststellungserklärung nach § 180 Abs. 2 AO vgl. Frotscher, G. in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 180 AO Rz. 148. Allgemein zu Form und Inhalt der Feststellungserklärung vgl. §§ 149, 150 AO zur Steuererklärung, die entsprechend anwendbar sind. Rz. 20 § 181 Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.5 Notwendigkeit der Förderung

Rz. 13 Notwendig für eine berufliche Eingliederung ist eine Förderung im Rahmen des § 44 nur, wenn und soweit ansonsten eine Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht zustande käme. Es liegt nahe, im Hinblick auf den regelmäßigen Zweck der Leistung, finanzielle Hindernisse abzumildern oder zu beseitigen, insoweit auch eine Begrenzung der Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.10 Vorlagepflichten

Rz. 81 Abs. 4 Satz 4 und 5 schreiben dem ausgewähltem Träger vor, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit vorzulegen. Dabei hat der Gesetzgeber aus Zweckmäßigkeitsgründen und zur Reduzierung der aufzuwendenden Bürokratie unterschiedliche Vorlagepflichten in zeitlicher Hinsicht vorgesehen. Maßnahmeträger i. S. v. Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und Arbeitgeber ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Begriff der einheitlichen Feststellung

Rz. 28 Sind an dem Gegenstand der Feststellung mehreren Personen beteiligt, hat die gesonderte Feststellung diesen Personen gegenüber nach § 179 Abs. 2 S. 2 AO einheitlich zu erfolgen. Die gesonderte Feststellung wird zur einheitlichen und gesonderten Feststellung. Die einheitliche Feststellung verwirklicht in besonderem Maß den Grundsatz, dass die gesonderte Feststellung de...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.13 Ausschluss von der Vermittlungsvergütung

Rz. 104 Die Auszahlung der Vermittlungsvergütung kann aufgrund eines dem privaten Arbeitsvermittler nicht bekannten oder nicht beeinflussbaren Ereignisses entfallen. Eine Nebenbestimmung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, dass die Gültigkeitsdauer bei Ende der Arbeitslosigkeit ohne Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung endet, ist wirksam, wenn sie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.6 Nebenentscheidungen

Rz. 71 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind außerdem bestimmte Nebenentscheidungen zu treffen. Diese Nebenentscheidungen können Faktoren betreffen, die nicht von den Mitunternehmern gemeinschaftlich verwirklicht worden sind (z. B. Spenden). Gemeinschaftlich müssen nur die Einkünfte sein, nicht die sonstigen festzustellenden Faktoren. Ist bei der Personengesellschaft ein Sa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Wirkung der Feststellungserklärung auf die Festsetzungsfrist, Abs. 1 S. 2-4

Rz. 11 Abs. 1 S. 2 enthält eine besondere Definition der "Feststellungserklärung". Danach ist "Steuererklärung i. S. d. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO" die Erklärung zur gesonderten Feststellung. Diese Formulierung ist irreführend, da sie die Interpretation zulässt, die Feststellungserklärung sei nur für die Zwecke der Festsetzungsfrist als Steuererklärung anzusehen. Die Vorschrift i...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst eine Vielzahl früherer Einzelregelungen, insbesondere zur Förderung der Arbeitsaufnahme nach Gesetz und durch die Bundesagentur für Arbeit gesetztem Anordnungsrecht zusammen. Sie ist zwischenzeitlich bedürftigkeitsunabhängig ausgestaltet worden. Es gilt jedoch § 22 und der Nachranggrundsatz gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern. § 23 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 10 Feststellung anrechenbarer Steuer, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 207 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist in Abs. 5 die Nr. 2 angefügt und damit die Möglichkeit geschaffen worden, anrechenbare Steuerbeträge gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist sinnvoll, soweit die Erträge mehreren gemeinschaftlich zustehen und damit auch die anrechenbare Steuer auf mehrere Stpfl. zu verteilen ist. Da für die Stpfl. mehrere FÄ zuständig sein kö...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.4 Zweckänderung

Rz. 16 Die in Abs. 2 Satz 1 getroffene Regelung trägt dem aus dem informationellen Selbstbestimmungsrecht allgemein hergeleiteten verfassungsrechtlichen Gebot der Zweckbindung Rechnung, wobei sich dies dem Grunde nach bereits aus dem in Abs. 1 normierten Erforderlichkeitsgrundsatz ergibt. Danach dürfen die zu den Aufgabenzwecken des Abs. 1 erhobenen und gespeicherten persone...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.3 Personenkreis

Rz. 6 Der Status als Ausbildungsuchender kommt jeder Person zu, die eine Berufsausbildung sucht. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die betroffene Person als solche bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist oder nicht; spätestens mit einem Förderungsersuchen ist eine "Meldung" ohnehin vollzogen. Ebenso kommt es aufgrund des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift, die allein auf...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.9 Umfang der Leistungen

Rz. 58 Abs. 3 Satz 1 ermächtigt die Agenturen für Arbeit, den Umfang der Leistungen festzulegen und ggf. Pauschalen einzusetzen. Im Regelfall werden ausgelegte Kosten erstattet, eine Eigenleistungsfähigkeit wird nur geprüft, wenn sich dafür deutliche Anhaltspunkte ergeben. Diese Prüfung ist im Gesetz auch nicht angelegt, sie resultiert aus dem Haushaltsrecht. In Betracht kom...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.7 Verhältnis der verschiedenen Feststellungen zueinander

Rz. 75 Der Gewinnfeststellungsbescheid kann in seinem sachlichen Regelungsbereich eine Mehrzahl von Feststellungen (Höhe der Einkünfte, Einkunftsart, Steuerbarkeit der Einkünfte, Steuerermäßigungen, Nebenentscheidungen) enthalten. Es stellt sich die Frage, ob jede dieser Feststellungen in einem eigenständigen, wenn auch äußerlich mit anderen Feststellungen zusammengefassten ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.1 Beginn der Schutzfrist bei bestehendem Arbeits-/Heimarbeitsverhältnis

Rz. 29 Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse und ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei Beginn des leistungsauslösenden Tatbestandes. Als leistungsauslösender Tatbestand gilt u. a. der Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 MuSchG (vgl. Rz. 6). Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Woche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2 Feststellung bei Unterbeteiligung

Rz. 60 Abs. 2 S. 3 ermöglicht eine eigene Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, wenn eine Person nur über eine andere Person, also mittelbar, an dem Gewinnermittlungssubjekt, also der Mitunternehmerschaft, beteiligt ist. Das ist bei Vorliegen einer Unterbeteiligung in Form der Mitunternehmerschaft der Fall. Das Gesetz bezeichnet die Feststellung für das Verhältnis des mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 §§ 179ff. AO knüpfen an § 157 Abs. 2 AO an. § 157 Abs. 2 AO enthält den Grundsatz, dass bei einem Steuerbescheid nur die in § 157 Abs. 1 S. 2 AO genannten Bestandteile zum Regelungsbereich des Bescheids gehören, nämlich die Festsetzung von Art und Betrag der Steuer sowie die Bezeichnung des Steuerschuldners. Zur Festsetzung der Art der Steuer wird man auch den Zeitraum...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.6 Umfang der Förderung (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 43 Abs. 1 Satz 4 und 5 enthalten Regelungen zum Umfang der Förderung von Aktivierungs- und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen. Abs. 1 Satz 4 beschränkt die Förderung auf die angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Aktivierungs- bzw. beruflichen Eingliederungsmaßnahme. Zudem fordert das Gesetz, dass die Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Dazu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4 Feststellung bei Treuhandverhältnissen

Rz. 70 Es kommt vor, insbesondere bei Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalanlagen, dass Gesellschafter (bei einer KG z. B. die Kommanditisten) nur treuhänderisch für einen oder eine Mehrzahl von Treugebern tätig werden. Zivilrechtlich halten die Treuhänder nach außen eine uneingeschränkte Gesellschafterstellung, sind im Innenverhältnis jedoch durch die Treuhandabrede ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.2 (Netto-)Arbeitsentgelt

Rz. 115 Das Mutterschutzgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz, weil es das Beziehungsgeflecht zwischen der schwangeren Arbeitnehmerin bzw. der jungen Mutter und dem Arbeitgeber regelt. Deshalb richtet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der arbeitsrechtlichen Definition von Arbeitsentgelt. Zum arbeitsrechtlichen Arbeitsentgelt rechnet jede geldwerte Gegenleistung...mehr

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Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 2.2 Europarechtliche Vorgaben

Rz. 9 Auf europäischer Ebene wurden aufgrund der Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für den Binnenmarkt ebenfalls datenschutzrechtliche Vorschriften geschaffen. Neben den primärrechtlichen Regelungen (vgl. Art. 286 EGV – nunmehr Art. 16 AEUV) ist insbesondere die Richtlinie 1995/46/EG zum Schutze natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten u...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.8 Vergabe von Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 57 Abs. 3 bevollmächtigt die Agenturen für Arbeit dazu, Träger von Maßnahmen wie auch Arbeitgeber unmittelbar mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu beauftragen. Hierbei haben die Agenturen für Arbeit allerdings Vergaberecht anzuwenden, also das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung und die Verdingungso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1 Begriffe

Rz. 55 Während die Steuerbescheide in §§ 155ff. AO und die Feststellungsbescheide in §§ 179ff. AO eingehend gesetzlich geregelt sind, enthält die AO für die Grundlagen- und Folgebescheide nur zwei Legaldefinitionen: in § 171 Abs. 10 AO für den Grundlagenbescheid, in § 182 Abs. 1 AO für den Folgebescheid. An einer zusammenfassenden Regelung fehlt es; insbesondere ergibt sich ...mehr

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Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Pflichten der Antragsteller auf oder Empfänger von Arbeitslosengeld (Alg) und Übergangsgeld zur unverzüglichen Anzeige eingetretener Arbeitsunfähigkeit und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Obliegenheit knüpft an die Leistungsfortzahlung bei einer arbeitsunfähigen Erkrankung an. An eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1 Beginn der Feststellungsfrist

Rz. 27 Abs. 3 enthält besondere Regelungen für die Feststellung von Einheitswerten bzw. von Grundsteuerwerten. Die Regelung für Einheitswerte wird zum 1.1.2025 aufgehoben, die Regelung für Grundsteuerwerte gilt ab 1.1.2022. Einheitswerte und Grundsteuerwerte werden regelmäßig für mehrere Kalenderjahre festgestellt. Es sind daher besondere Bestimmungen über den Beginn der Fes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 9 Feststellung bei Bestehen eines DBA, Abs. 5 Nr. 1

Rz. 203 Grundsätzlich sind nur diejenigen Besteuerungsgrundlagen festzustellen, die für eine inländische Steuerfestsetzung von Bedeutung sein können (vgl. Rz. 193). Unterliegen Besteuerungsgrundlagen (insbes. Einkünfte), die im Ausland verwirklicht werden, wegen der Regelungen eines DBA nicht der inländischen Besteuerung, können sie vom Grundsatz her für die inländische Bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Feststellung durch Teilabschlussbescheid, Abs. 1a

Rz. 107 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde mit Abs. 1a die Möglichkeit geschaffen, in der Außenprüfung ermittelte Besteuerungsgrundlagen vor Ergehen des Prüfungsberichts durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festzustellen. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit der Neufassung der Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO. Mit dieser Vorschrift wurde ...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.7 Dauer der Maßnahmen und der Förderung (Abs. 2)

Rz. 50 Abs. 2 regelt die Dauer von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Grundsätzlich sind die Maßnahmen nach dem Wortlaut des Gesetzes an keine Dauer gebunden. Abs. 2 Satz 1 legt insoweit lediglich fest, dass die Dauer von Einzel- oder Gruppenmaßnahmen deren Zweck und Inhalt entsprechen muss. Das bedeutet für die Auslegung des Gesetzes, dass insbesondere...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / Zusammenfassung

Überblick Das materielle Haftungsrecht ist in der AO (§§ 69 ff. AO), in anderen Steuergesetzen und auch in zivilrechtlichen Gesetzen geregelt. Die vertragliche Haftung ist z. B. geregelt in §§ 414, 765 BGB. Die Haftung nach Steuergesetzen ergibt sich hauptsächlich nach den §§ 69 ff AO. Andere Steuergesetze enthalten ebenfalls Haftungsvorschriften, z. B. § 10b Abs. 4, § 42d, ...mehr

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Jansen, SGB X § 81a Gericht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 25.5.2018 wurde § 81a durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541), mit dem die Vorschriften zum Sozialdatenschutz an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.2 Sachlicher Regelungsbereich bei mehrstufigen (doppelstöckigen) Personengesellschaften

Rz. 79 Ist eine Mitunternehmerschaft an einer anderen Mitunternehmerschaft beteiligt (doppelstöckige Personengesellschaft), ist ein zweistufiges Feststellungsverfahren durchzuführen, da die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht unmittelbar Gesellschafter der Untergesellschaft sind (zur Ausnahme Rz. 79a). Gesellschafter der Untergesellschaft ist also nur die Obergesellsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 18 Nach § 219 Abs. 1 BewG [1] werden die Grundsteuerwerte für den inländischen Grundbesitz gesondert festgestellt. Grundbesitz sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, §§ 232ff. BewG, und Grundstücke, § 243f. BewG. Die gesonderte Feststellung enthält neben der Wertfeststellung die Zurechnungsfeststellung, bei mehreren Beteiligten auch die Höhe ihrer Anteile. Bei mehre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.3 Im AStG geregelte gesonderte Feststellungen

Rz. 37 § 10 Abs. 3 S. 5 AStG: Nach dieser Vorschrift können Verluste von Zwischengesellschaften in entsprechender Anwendung des § 10d EStG im Inland abgezogen werden. Die Verweisung auf § 10d EStG erfasst auch § 10d Abs. 4 S. 1 EStG. Die negativen Zwischeneinkünfte (Verluste), die nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG abgezogen werden sollen, sind also gesondert festzustellen.[1] Rz. 3...mehr

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Jansen, SGb X, SGB X § 81c ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 81c wurde zum 25.5.2018 eingefügt durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541), mit dem die Vorschriften zum Sozialdatenschutz an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogen...mehr

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Jansen, SGB X § 82a Informa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 82a wurde zum 25.5.2018 durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) neu in das 2. Kapitel des SGB X eingefügt. Er ergänzt für die Erhebung von Sozialdaten die europaweit zum 25.5.2018 einheitlich geregelten Datenschutzbestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung (Allgemeines)

Rz. 2 Gemäß Abs. 1 dürfen die Pflegekassen für Zwecke der Pflegeversicherung personenbezogene Daten nur verarbeiten, soweit dies für eine der unter Nr. 1 bis 12 aufgeführten Aufgaben erforderlich ist. Der Aufgabenkatalog ist abschließend (Enumerationsprinzip). Zweifelhaft ist, ob hiervon alle Aufgaben der Pflegekassen lückenlos erfasst werden. Eine erweiternde Auslegung des ...mehr

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Jansen, SGB X § 82a Informa... / 2.4.2 Hinweispflicht bei der Erhebung bei nicht-öffentlichen Stellen (Abs. 2)

Rz. 26 Abs. 2 entspricht der bis zum 24.5.2018 in § 67a Abs. 4 Abs. 4 a. F. enthaltenen Regelung. Die Hinweispflicht des Abs. 2 auf die Freiwilligkeit oder die Rechtsvorschrift, die zur Auskunft verpflichtet, bezieht sich nur auf nicht-öffentliche Stellen, da bei öffentlichen Stellen ausreichende Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden. Der Begriff der nicht-öffentlichen Stelle...mehr

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Jansen, SGB X § 81b Klagen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 81b wurde zum 25.5.2018 neu eingefügt durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541), mit dem die Vorschriften zum Sozialdatenschutz an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbez...mehr

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Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.7.6 Sicherung von Archivgut (§ 84 Abs. 6)

Rz. 50 Abs. 6 wurde unverändert zum 25.5.2018 durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 übernommen. Er verweist auf § 71 Abs. 1 Satz 3. Dadurch erhält die Sicherung von Archivgut einen Vorrang. Das bedeutet für den Sozialleistungsträger, dass er immer dann, wenn die Voraussetzungen des § 84 i. V. m. Art. 17 DS...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.6 Verfahrens- und Rechtsschutzfragen

Rz. 56 Der Feststellungsbescheid ist ebenso zu adressieren und bekanntzugeben wie der regelmäßige Feststellungsbescheid (Rz. 1). Handelt es sich um einen einheitlichen Feststellungsbescheid, ist er auch dann an alle Beteiligten zu adressieren, wenn die Festsetzungsfrist nur gegen einen der Beteiligten nicht abgelaufen ist (zur Zulässigkeit der Feststellung in diesem Fall Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Empfangsbevollmächtigter aufgrund behördlicher Aufforderung, Abs. 1 S. 2-4

Rz. 27 Haben die Feststellungsbeteiligten ihre Obliegenheit nach § 183a Abs. 1 S. 1 AO nicht erfüllt und keinen Empfangsbevollmächtigten mit einer Vollmacht in dem in § 183a Abs. 1 S. 1 AO geforderten Umfang bestellt, kann die Finanzbehörde die Feststellungsbeteiligten auffordern, binnen einer bestimmten angemessenen Frist einen Empfangsbevollmächtigten zu bestellen. Nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.3.4 Beständigkeit der rechtsgeschäftlich erteilten Empfangsvollmacht, Abs. 2 S. 2, 3

Rz. 45 § 183a Abs. 2 S. 2 AO enthält den Grundsatz der "Beständigkeit" der rechtsgeschäftlich nach § 183a Abs. 1 S. 1 AO erteilten Empfangsvollmacht. Diese Beständigkeit der Vollmacht beruht auf dem Gedanken, dass der Feststellungsbeteiligte sich den Bevollmächtigten selbst aussucht, also zu ihm ein Vertrauensverhältnis besteht. Das lässt es gerechtfertigt erscheinen, den Fe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.1 Zeitlicher Regelungsbereich bei den einzelnen Einkunftsarten

Rz. 85 Die Frage nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Gewinnfeststellung ist die Frage nach dem Zeitraum, für den die Einkünfte festgestellt werden. Ausdrücklich geregelt ist der zeitliche Geltungsbereich nicht, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelungen. Die gesonderte Feststellung nach §§ 179, 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist im Zus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.1 Feststellungssubjekt

Rz. 19a Die Feststellung ist nur für ein bestimmtes und abgegrenztes Feststellungssubjekt möglich. Feststellungssubjekt ist diejenige zivilrechtliche Personenvereinigung, in dessen Rahmen die Einkünfte gemeinsam erzielt werden. Außerdem müssen bei dieser Personenvereinigung die Einkünfte nicht bei ihr, sondern bei den Beteiligten steuerlich erfasst werden, die Personenverein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Zweck der gesonderten Feststellung

Rz. 5 Die gesonderte Feststellung ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, die Steuerfestsetzung zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Sie hat lediglich eine dienende Funktion, nämlich die Steuerfestsetzung in dem Folgebescheid zu ermöglichen und zu erleichtern. Die gesonderte Feststellung stellt daher nur eine technische Vorstufe der Steuerfestsetzung dar, indem das an ...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.11 Handhabung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines durch die Agentur für Arbeit

Rz. 85 Abs. 4 stellt die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines grundsätzlich in das Ermessen der Agentur für Arbeit, ein Rechtsanspruch darauf kann nur nach Maßgabe des Abs. 7 bestehen. Das eingeräumte Ermessen führt letztlich zu einer deutlichen Aufwertung der dezentralen Handlungskompetenzen der Agenturen für Arbeit. Der Aktivierungs- und Vermittlungsguts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Rechtsgeschäftlich bestellter gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter, Abs. 1 S. 1

Rz. 15 Vorrangig ist die Bekanntgabe an einen von den Feststellungsbeteiligten nach § 80 AO rechtsgeschäftlich bestellten gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten. Sind mehrere Personen an dem Feststellungsverfahren beteiligt, ist die Feststellung also eine einheitliche, trifft die Feststellungsbeteiligten nach § 183a Abs. 1 S. 1 AO die Obliegenheit, einen gemeinsamen Empfangsbe...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.9 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Abs. 4)

Rz. 67 In die Regelungen der Abs. 4 bis 7 zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind die früheren Regelungen in § 421g a. F. aufgegangen. Rz. 68 Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Papier mit Förder- und Vergütungszusage. Es enthält gegenüber der Person, der der Gutschein durch die Agentur für Arbeit ausgehändigt wird, eine Förderzusage in Bezug auf die ...mehr

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Jansen, SGB X § 82 Informat... / 2.4.1 Ausnahmen von der Informationspflicht über Kategorien von Empfängern (Abs. 1)

Rz. 32 Abs. 1 legt in Einschränkung zu Art. 13 Abs. 1 Buchst. e DSGVO fest, wann eine betroffene Person nur über Kategorien von Empfängern zu unterrichten ist. Damit wird das bisher in § 67a Abs. 3 Satz 2 SGB X a. F. enthaltene Recht beibehalten und lediglich redaktionell angepasst, insbesondere an die Begriffsbestimmungen nach Art. 4 DSGVO i. V. m. § 67 (BT-Drs. 18/12611). ...mehr