Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Systematik

Rz. 1 Das Gesetz wendet die beiden Begriffspaare Grundlagen- und Folgebescheid sowie Feststellungs- und Steuerbescheid an, die eng miteinander zusammenhängen, ohne sich jedoch völlig zu decken. So ist zwar ein Feststellungsbescheid ein Grundlagenbescheid,[1] er kann jedoch gleichzeitig im Verhältnis zu einem anderen Bescheid Folgebescheid sein. Praxis-Beispiel Bei einer doppe...mehr

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Jansen, SGB X § 85 Strafvor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist die Vorschrift neu bekannt gemacht worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBI. I S. 904) inhaltlich überarbeitet und an die Stelle des bisherigen § 85a gesetzt. Der Gesetzgeber hat damit auch im SGB X die Bußgeldvorsch...mehr

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Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 9 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs über den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches – 2. SGB-ÄndG) v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) neu gefasst. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist sie neu be...mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.2 Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung als Pflichtleistung der Agenturen für Arbeit (Abs. 1)

Rz. 25 Das Beratungsangebot nach § 29 ist umfassend und verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung, den sich ständig ändernden Bedarfen am Arbeitsmarkt bei der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aus gegebenem Anlass auch Dritten, Rechnung zu tragen. Veränderte Bedarfe ergeben sich insbesondere aus dem technologischen und sonstigen Str...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.2 Förderungsfähiger Personenkreis, Maßnahmen und Maßnahmeziele

Rz. 8 Förderungsfähig nach Abs. 1 sind Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Arbeitslose. Diesen Personenkreis definiert das SGB III selbst. Arbeitsuchende, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gehören nicht zum förderungsfähigen Personenkreis. Sie stehen, da sie auch nicht arbeitslos und deshalb förderungsberechtigt sind, i...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 183 AO zu sehen, in dem bis Vz 2023 die Bekanntgabe bei einheitlicher Feststellung für alle Gesellschaften und Gemeinschaften geregelt war. Durch Gesetz v. 22.12.2023[1] wurde diese Regelung in zwei selbständige Vorschriften aufgespalten. Hintergrund ist die Anpassung der AO an das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz, dur...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung Dritter bei Datenübermittlung an Finanzbehörden

Neu in das Gesetz durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren vom 18. Juli 2016 (BGBl 2016 I S. 1679) wurde § 72a AO eingefügt.[1] Dieser normiert einen besonderen Haftungstatbestand bei der Übermittlung von Daten an die Finanzbehörden. Hiernach haftet: Der Hersteller von Programmen nach § 87c AO – es sind dies nicht amtliche Programme, die im Besteuerungsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.6 Feststellung bei steuerverstrickten Anteilen an Kapitalgesellschaften, § 10

Rz. 191a § 10 VO zu § 180 Abs. 2, eingefügt durch Gesetz v. 22.12.1999[1] mit Wirkung für Feststellungen ab 30.12.1999, ermöglicht die Feststellung bei steuerverstrickten Anteilen an Kapitalgesellschaften. Durch Gesetz v. 7.12.2006, BStBl I 2007, 4 ist § 10 VO zu § 180 Abs. 2 AO aufgehoben worden. Diese Aufhebung steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des UmwStG, wonach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Feststellung der Einkünfte, wenn das Betriebsfinanzamt nicht auch das Wohnsitzfinanzamt ist (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 96 Fallen Wohnsitz und Betriebs- bzw. Tätigkeitsort auseinander, so ist nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit (nicht die übrigen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) auch dann eine gesonderte Gewinnfeststellung vorzunehmen, wenn nicht mehrere an den Einkünften beteiligt si...mehr

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Jansen, SGB X § 82 Informat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht worden. Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) wurde gemäß Art. 8 § 2 auch § 82 umfassend überarbeitet. Neu eingefügt wurde im Satz 1 der Schadensersatz bei nicht automatisierter Erhebung...mehr

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Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist die Vorschrift neu bekanntgemacht worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) gemäß Art. 8 § 2 geändert bzw. teilweise neu gefasst und an die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Par...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) inhaltlich überarbeitet und an die Stelle des bisherigen § 85 gesetzt und ist seit dem 23.5.2001 in Kraft. Zum 25.5.2018 wurde § 85a dur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Typische stille Gesellschaft

Rz. 67 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte ist nur in den Fällen möglich, in denen Beteiligter und Unterbeteiligter die Stellung von Mitunternehmern haben (z. B. atypische stille Gesellschaft, GbR). Soweit eine solche mitunternehmerische Stellung des Unterbeteiligten nicht vorliegt, d. h. bei einer typischen stillen Beteiligung, ist eine gesonderte Feststellung nicht ...mehr

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Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 93 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.6.1994 in das Gesetz aufgenommen. Die Vorschrift wurde durch Art. 132 Nr. 9 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) neu gefasst. Sie ist zum 26.1...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 85a Abs. 1 enthält keinen eigenen Regelungsinhalt, sondern verweist nur auf § 41 BDSG und erreicht damit, dass das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz auch auf Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO Anwendung finden (Rz. 6 bis 8). Da Betriebs- und G...mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 2.4.5 Wartungsarbeiten (Abs. 5)

Rz. 38 Abs. 7 a.F wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze zum 23.5.2001 eingefügt und erklärte Abs. 3 für nicht anwendbar, wenn Prüfungen oder Wartungen von Datenverarbeitungsanlagen durch andere Stellen im Auftrag vorgenommen werden und dabei die Möglichkeit des Zugriffs auf Sozialdaten durch den Auftragnehmer besteht. Abs. 5 wur...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.2.2.2 Abhilfebefugnisse

Rz. 15 Laut EG 129 DSGVO sollte den Aufsichtsbehörden ausdrücklich auch die Befugnis eingeräumt werden, eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung der Verarbeitung, einschließlich eines Verbots, zu verhängen. Die oder der Bundesbeauftragte kann den Verantwortlichen auch davor warnen, dass beabsichtigte Verarbeitungsvorgänge voraussichtlich gegen in diesem Gesetz enthalt...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird der Erste Abschnitt des 13. Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben. Damit entfällt auch § 408 (Wegfall unterschiedlicher Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 12 Die Vorschrift wurde durch die AO 1977 [1] eingeführt. Durch Gesetz v. 19.12.1985[2] wurde Abs. 2 S. 2 neu gefasst. Danach ist die gesonderte Feststellung einheitlich, wenn dies gesetzlich bestimmt ist oder der Gegenstand der Feststellung mehreren Personen zuzurechnen ist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.1 Allgemeiner sachlicher Regelungsbereich

Rz. 50 Nach dem Wortlaut des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden die "Einkünfte" festgestellt , d. h. Gewinn und Verlust aus den betrieblichen Einkunftsarten bzw. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten und Verlust aus den übrigen Einkunftsarten. Darüber hinaus hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch weitere Besteuerungsgrundlagen gesondert und einheitlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Zulässigkeit der gesonderten Feststellung

Rz. 13 Zulässig ist die gesonderte Feststellung nur, soweit dies in der AO oder anderen Gesetzen bestimmt ist. Steuergesetz kann dabei nach § 4 AO jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung, sein.[1] Zu den einzelnen gesetzlichen Vorschriften außerhalb der AO, die eine gesonderte Feststellung zulassen, Frotscher, G., in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, Vor § 179 AO Rz. 8ff....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Feststellung der Einheitswerte

Rz. 4 Die Einheitswerte gelten ab Vz 1998 wegen des Auslaufens der VSt nur noch für einheitswertabhängige Faktoren der ESt[1], Kürzungen bei der Gewerbeertragsteuer[2] und für die GrSt. Für die GrESt sind bei Fehlen einer Gegenleistung nicht die Einheitswerte der Grundstücke anzusetzen, sondern die sich an den Verkehrswerten orientierenden Grundbesitzwerte der §§ 138ff. BewG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Die Regelung im bisherigen § 183 AO galt bis 31.12.2023 für alle Gesellschaften und Gemeinschaften, bei denen das Einkommen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG oder im Fall einer nur vermögensverwaltenden Tätigkeit unmittelbar bei den Feststellungsbeteiligten steuerlich zu erfassen war. Ab 1.1.2024 gilt die inhaltlich weitgehend gleiche Regelung für nichtrechtsfähige Per...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Feststellungsbescheid und Steuerbescheid

Rz. 4 Das Wesen eines Steuerbescheids besteht darin, dass in ihm eine Steuer nach Art und Betrag festgesetzt wird.[1] Dagegen werden in einem Feststellungsbescheid einzelne Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt; Tenor eines Feststellungsbescheids ist also nicht eine Steuer, sondern die Feststellung einer Besteuerungsgrundlage. Feststellungsbescheide enthalten daher e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktor...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.3.4 Unterstützung des Beauftragten für den Datenschutz in räumlich getrennten Organisationseinheiten

Rz. 29 Abs. 4 Satz 2 geht über § 5 BDSG insoweit noch hinaus, als er auch in räumlich getrennten Organisationseinheiten die Unterstützung für den Datenschutz fordert. Wie dies erfolgen soll, gibt das Gesetz nicht her. Dies kann z. B. durch Kontaktmitarbeiter/Unterstützer erfolgen. Insbesondere bei großen Organisationseinheiten wie der Deutschen Rentenversicherung Bund oder de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.6 Gesonderte Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 52 Nach §§ 218ff. BewG [1] werden Grundsteuerwerte für inländischen Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke) gesondert festgestellt. Die Regelung knüpft an § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO an, wonach die Einheitswerte nach Maßgabe des BewG gesondert festgestellt werden. In dem Feststellungsbescheid wird auch die Vermögensart (land- und forstwirtschaf...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.2 Zwingende Wirkung

Nach § 4 Abs. 1 TVG gelten Tarifnormen zwischen den Arbeitsvertragsparteien zwingend, wenn der Tarifvertrag kraft beiderseitiger Tarifbindung.[1] oder Allgemeinverbindlicherklärung.[2] Anwendung findet. Die zwingende Wirkung des Tarifvertrags entfällt, wenn der Tarifvertrag nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme oder Nachwirkung[3] anwendbar ist. Aus der zwingenden Wirkung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Gegenstand der Feststellung

Rz. 20 Gegenstand der Feststellung sind Besteuerungsgrundlagen. Welche Besteuerungsgrundlagen, in Abweichung von § 157 Abs. 2 AO gesondert festgestellt werden, bestimmen § 180 AO sowie die Vorschriften in Einzelsteuergesetzen.[1] Rz. 21 Der Begriff der Besteuerungsgrundlagen ist im Gesetz nicht geklärt. Es liegt nahe, § 199 Abs. 1 AO als Legaldefinition aufzufassen. Besteueru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 180 AO gehört zu dem "besonderen Teil" der Vorschriften über die gesonderte Feststellung.[1] Die Vorschrift regelt einige besonders wichtige Fallgruppen der gesonderten Feststellung. Es handelt sich um "umfassende" Feststellungen, nämlich Einheitswerte und Einkünfte; diese Feststellungen fassen regelmäßig eine Vielzahl von Besteuerungsgrundlagen zu einer Feststellung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7.2 Wirkung des Feststellungsbescheids

Rz. 93 Die Wirkung der Feststellungsbescheide ergibt sich aus § 182 AO. Feststellungsbescheide sind danach regelmäßig Grundlagenbescheide, ihr Inhalt ist im Rahmen des gesetzlich festgelegten persönlichen, sachlichen und zeitlichen Regelungsbereichs für die Folgebescheide bindend.[1] Rz. 94 Der Regelungsbereich, in dessen Rahmen der Feststellungsbescheid Wirkung entfaltet, is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.1.1 Übersicht über den Tatbestand

Rz. 116 § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO sieht die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vor, wenn Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, genutzt oder gehalten werden oder ein "Gesamtobjekt" darstellen. Voraussetzung für eine Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in beiden Fallgruppen ist, dass Wirtschaftsgüter, Anlagen oder E...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2 Anwendung von Tarifnormen bei Tarifbindung

Der Inhalt von Tarifverträgen findet im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Anwendung, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Tarifbindung besteht. Definition von Tarifbindung: Tarifbindung bedeutet, dass der Arbeitnehmer Mitglied der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft und der Arbeitgeber Mitglied des abschließenden Arbeitgeberverbands ist oder selbst den Tarifvertrag mit...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.4 Eine an dem Unternehmen wesentlich beteiligte Person

Die Gegenstände müssen schließlich im Eigentum einer an dem Unternehmen wesentlich beteiligten Person stehen. Das Gesetz sieht hierzu 2 Varianten vor: Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 AO ist eine Person wesentlich an dem Unternehmen beteiligt, wenn sie unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 1/4 am Grund- oder Stammkapital oder am Vermögen des Unternehmens beteiligt ist. Bei Personenge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Übersicht

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 regelt die Zulässigkeit der gesonderten Feststellung von Einheitswerten und von Grundbesitzwerten, deren Ermittlung das BewG vorsieht. Das Gesetz nimmt daher hinsichtlich der Regelung eine Zweiteilung vor. Die Zulässigkeit der Feststellung der Einheitswerte und der Grundsteuerwerte als Besteuerungsgrundlagen, d. h. die nach § 157 Abs. 2 AO notwendige gese...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.1 Überblick

Rz. 137 Das Mutterschaftsgeld (und auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG) wird für 6 Wochen vor der Entbindung, für den Entbindungstag und für 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt (§ 24i Abs. 3 Satz 1). Der Anspruchszeitraum nach der Entbindung verlängert sich von 8 auf 12 Wochen bei einer Zwillings- oder sonstigen Mehrlingsgeburt oder bei einer Frühgeburt o...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 2.5 Schutzanspruch des Verantwortlichen

Rz. 26 Nach §§ 85 und 85a darf eine Meldung nach § 83a oder Art. 33 DSGVO oder eine Benachrichtigung nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen die melde- oder benachrichtigungspflichtige Person oder gegen einen ihrer in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung der melde- oder ...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) neu in das Zweite Kapitel des SGB X aufgenommen. Sie ist seit 11.8.2010 in Kraft. Mit Wirkung zum 25.5.2018 gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natü...mehr

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Sommer, SGB XI § 53d Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 10 Nr. 15 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 neu eingefügt. Eine unmittelbare Vorgängervorschrift findet sich nicht. Allerdings ist in § 283 Abs. 1 und 2 SGB V eine vergleichbare Regelung für das Krankenversicherungsrecht getroffen worden. Durch...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlagen

Rz. 6 Nr. 1 betrifft die Teilnehmer an Maßnahmen für behinderte Menschen in Rehabilitationseinrichtungen und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 26 Abs. 1 Nr. 1, die keinen Anspruch auf eine die Versicherungspflicht begründende Leistung nach dem SGB III oder anderen Gesetzen haben, z. B. auf Übergangsgeld (vgl. Nr. 5). Die Festsetzung des beitragspflichtigen ...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.2.1 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren

Rz. 10 Nach § 41 Abs. 1 BDSG gelten für Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO (Rz. 6 bis 8) die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sinngemäß. § 41 BDSG geht davon aus, dass von den in Art. 83 Abs. 4 und 5 DSGVO genannten "Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen" auch dann gesprochen werden kann, wenn die Mitgliedstaaten nationale Regelungen aufgr...mehr

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Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 93 beschreibt die für den Bereich der Pflegeversicherung maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen. Datenschutz meint dabei den Schutz des Bürgers vor Beeinträchtigung seiner Privatsphäre durch die Verarbeitung von Daten, die seine Person betreffen (vgl. Leeb/Liebhaber, JuS 2018, 534). Nach § 93 regeln insoweit die Vorschriften des Elften...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.5 Gesonderte Feststellungen für ErbSt und GrESt

Rz. 43 §§ 151ff. BewG enthalten die Rechtsgrundlagen für gesonderte Feststellungen zum Zweck der ErbSt. Die Feststellungen gelten grundsätzlich nur für die ErbSt und SchenkungSt. Eine Ausnahme gilt nur für die Feststellung der Grundbesitzwerte, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind.[1] Ausländisches Vermögen wird nicht gesondert festgestellt.[2] Festgestellt werden: Umfang...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Verpflichtung zur Feststellungserklärung, Abs. 2

Rz. 13 § 181 Abs. 2 AO enthält besondere Bestimmungen zur Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Einheitswerte bzw. Grundsteuerwerte[1] ist nicht in Abs. 2 geregelt, sondern in § 28 BewG für die Einheitswerte und in § 228 BewG für die Grundsteuerwerte. Danach hat derjenige, dem die wirtschaftliche Einheit ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.5 Inhalt der Feststellung der Überschusseinkünfte

Rz. 83 Bei den Überschusseinkünften sind, ebenso wie bei den Gewinneinkünften, in dem Feststellungsbescheid Entscheidungen zu treffen über die Höhe der Einkünfte, Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, die Zuordnung zu einer Einkunftsart und Nebenentscheidungen. Vgl. daher Rz. 50ff. In die Feststellung einzubeziehen sind etwa Einnahmen und Werbungskosten sowie der Nutzungsw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.2 Tatbestand und Rechtsfolgen der Feststellung

Rz. 33 Abs. 5 gilt für alle Fälle der gesonderten Feststellung, nicht nur für die Feststellung der Einheitswerte und Grundsteuerwerte. Nach dieser Vorschrift kann trotz Ablaufs der Feststellungsfrist noch eine gesonderte Feststellung erfolgen, wenn für mindestens eine der auf der gesonderten Feststellung beruhenden Steuern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es ...mehr