Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) FKAustG

Rz. 793 [Autor/Stand] Zu den strafrechtlichen Konsequenzen § 379 Rz. 371 ff. Bereits am 20.7.2013 billigten die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20 den OECD-Vorschlag zu einem globalen Modell für den automatischen Austausch im multilateralen Rahmen. Am 6.9.2013 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der G20 diese Botschaft. Daraus resultierte der am 15.7.20...mehr

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V / 53 Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5479]

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D / 15 Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1943]

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Kroatien / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Für nach dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle gilt in Kroatien das nach den Regeln der EuErbVO bestimmte Recht. Zwar ist Kroatien erst nach der Verabschiedung der EuErbVO der EU beigetreten (mit Wirkung zum 1.7.2013). Der Betritt führt aber zur Übernahme des gesamten bestehenden Rechtsrahmens der EU (acquis communitaire) im Beitrittsstaat. Rz. 2 Kroatische Gerichte sind ...mehr

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Irland / III. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 237 Zwischen Deutschland und Irland ist am 30.3.2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen[352] geschlossen worden, das seit seinem Inkrafttreten am 28.11.2012[353] das am 17.10.1962 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen[354] in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 25.5.2010[355] ersetzt.[356] Das Abkommen ist zunächst mit Protokoll vom 3.12.2014,[357] in Kraft getreten ...mehr

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A / 27 Akteneinsicht, Beschränkung [Rdn 302]

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Tz. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) vom 27. März 2024 BGBl. I 2024, 109 trat das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) am 01.04.2024 in Kraft. Mit dem Gesetz wurden u. a. erstmals der legale gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe...mehr

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Katalonien / 4. Die Erbfolgeordnung nach Linien

Rz. 24 Das katalanische Recht folgt dem System der Erbfolge nach Grad und Ordnung (successio gradum et ordinum) aus dem Römischen Recht. In der Praxis bedeutet dies, dass nach Typen von Erben (Blutsverwandte, Ehegatte und Regierung) sowie nach Nähe der Verwandtschaft mit dem Erblasser unterschieden wird. Für die Bestimmung des Verwandtschaftsgrades folgt das katalanische Rec...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 1. Gerichtsvollzieherkosten

Rz. 3 Als Teil der Novelle des gesamten Kostenrechtes ist schon am 1.5.2001 das Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher vom 19.4.2001 in Kraft getreten.[3] Das Gesetz musste zur Harmonisierung mit anderen gesetzlichen Vorschriften und zur Beseitigung von Mängeln schon mehrfach geändert werden. Eine umfassende Änderung erfolgte durch das 2. KostRModG zum 1.8.2013, mit d...mehr

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P / 6 Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3514]

Rdn 3515 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notwe...mehr

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Schweden / e) Gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 59 Personen gleichen Geschlechts können seit dem 1.5.2009 die Ehe miteinander eingehen. Bereits seit 1995 konnten Personen gleichen Geschlechts in Schweden ihre Partnerschaft gemäß dem Gesetz (1994:1117) über die eingetragene Partnerschaft registrieren lassen, was für das Erbrecht bedeutete, dass diese sich so beerbten, als ob sie verheiratet gewesen wären (Kap. 3 § 1 Ge...mehr

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V / 10 Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 4930]

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V / 15 Vernehmungsbeistand [Rdn 4990]

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V / 50 V-Mann/V-Person-Problematik [Rdn 5431]

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D / 6 DNA-Untersuchung, Zukünftige Verfahren [Rdn 1733]

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FF 01/2025, Update Unterhal... / V. Fazit

Mit dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode des 20. Deutschen Bundestages ist die vom Gesetzgeber beabsichtigte Reform des Unterhaltsrechts vorläufig gescheitert. Auch wenn eine neue Bundesregierung die Reformpläne rasch wieder aufgreifen sollte – was zu hoffen ist –, wird die Umsetzung des Vorhabens geraume Zeit in Anspruch nehmen. Dennoch bleibt das Unterhaltsrecht ein ...mehr

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V / 56 Vorläufige Festnahme [Rdn 5553]

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Dänemark / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 163 Das Steuerrecht ist im Gesetz über Steuern bei Nachlass und Schenkung (Erbschaftsteuergesetz – lov om afgift af dødsboer og gaver – boafgiftsloven – fortan: BAL) i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 11 vom 6.1.2023 und im Gesetz über die Besteuerung im Todesfall (Nachlasssteuergesetz – lov om beskatning ved dødsfald – dødsboskatteloven) i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 426 vom...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Finnland / 4. Internationales Abstammungsrecht

Rz. 23 Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und ihrem Kind war bis 2011 im Gesetz vom 5.12.1929 betreffend gewisse familienrechtliche Verhältnisse internationaler Natur geregelt. Insoweit wird auf die Vorauflage des Werkes verwiesen. Dieses Gesetz wurde mit dem Gesetz 10.12.2010/1081aufgehoben und mit dem Gesetz 1016/2009 in das Vaterschaftsgesetz (Isyyslaki) eingefügt, derz...mehr

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B / 23 Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger [Rdn 1250]

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P / 25 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Anwesenheitsrechte [Rdn 3878]

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Türkei / D. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 112 Rechtsgrundlage für das türkische Erbschaftsteuerrecht ist das "Gesetz betreffend die Erbschaft- und Schenkungsteuer" (Veraset ve Intikal Vergisi Kanunu, nachfolgend: VVK).[187] Bei der Erbschaftsteuer nach diesem Gesetz handelt es sich um eine Erbanfallsteuer, nicht um eine Nachlasssteuer. I. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht Rz. 113 Bei dem Umfang der Erbsc...mehr

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V / 11 Verletzter, Begriff [Rdn 4947]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gesetzliche Anpassung in NRW

Rz. 98 [Autor/Stand] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG), die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Grundsteuer festzulegen, Gebrauch gemacht und am 4.7.2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundver...mehr

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FF 01/2025, Qualität der Verfahrensbeistände und Familienrichter

Interview mit Prof. Dr. Ludwig Salgo, Frankfurt/M. Prof. Dr. Ludwig Salgo Schnitzler/FF: Sie beschäftigen sich seit Jahren mit dem Verfahrensbeistand, früher "Anwalt des Kindes" und hatten seinerzeit im Auftrag des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Studie erstellt, die sich mit der Frage der eigenständigen Kindesvertretung in möglichst allen Verfahren beschäftigte, in denen K...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 4. Das gesetzliche Erbrecht des Lebenspartners

Rz. 25 Durch Gesetz 18/2001[40] ("BLPG") hat der balearische Gesetzgeber gesetzliche Regelungen über das Erbrecht von gefestigten Lebenspartnerschaften eingeführt.[41] Diese Lebenspartnerschaft kann sowohl durch verschieden- als auch gleichgeschlechtliche Paare eingegangen werden.[42] Rz. 26 Die insoweit relevante erbrechtliche Regelung des Art. 13 BLPG lautet: Artikel 13 BLP...mehr

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A / 53 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Allgemeines [Rdn 664]

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T / 9 Telefonüberwachung, Quellen-TKÜ [Rdn 4523]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 220 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Durch das Jahressteuergesetz 2024[4] wurde die Vorschrift um einen Absatz 2 erweitert. Damit w...mehr

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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B / 20 Besetzungsfragen [Rdn 1197]

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Ungarn / I. Einführung

Rz. 42 Das ungarische Erbrecht erhielt im Jahre 2013 seine heutige Form. Die heutige Rechtsquelle des materiellen Erbrechts ist das neue Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. V aus dem Jahre 2013; im Folgenden: Ptk. [44]), welches das frühere Bürgerliche Gesetzbuch[45] außer Kraft gesetzt hat. Die Vorschriften des neuen Ptk. sind auf die ab 15.3.2014 eingetretenen Erbfälle anzuw...mehr

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Niederlande / 1. Die gesetzliche Verteilung

Rz. 88 Das niederländische Erbrecht beinhaltet eine gesetzliche Überlebendenregelung für verheiratete Personen mit Kindern. Wenn ein verheirateter Erblasser stirbt, werden der überlebende Ehegatte und die Kinder Erben. Der überlebende Ehegatte wird vom Gesetz jedoch weitgehend bevorzugt, weil er das alleinige Eigentum der Güter des Nachlasses erhält und den Kindern nur ein F...mehr

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B / 28 Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1496]

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Nordmazedonien / Literaturtipps

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Slowenien / II. Gesetzliche Erben erster Ordnung

Rz. 14 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Kinder sowie der Ehegatte [31] des Erblassers. Grundsätzlich erben sie zu gleichen Teilen (Art. 11 Abs. 1, 2 ErbG). Uneheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt (Art. 4 Abs. 2 ErbG).[32] Rz. 15 Das Familiengesetzbuch (FamGB)[33] sieht ausschließlich eine Volladoption von Kindern[34] vor (Art. 9, 212 ff. FamGB). Mangels abweic...mehr

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V / 48 Verzögerungsrüge/Verfahrensverzögerung [Rdn 5346]

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Bosnien und Herzegowina / II. Steuerpflichtige Personen, Steuergegenstand

Rz. 141 Dabei sieht das Gesetz über Steuern der Bürger (in Anwendung im Brčko Distrikt BuH) natürliche sowie juristische Personen als steuerpflichtige Personen vor, Art. 85 Abs. 1 Gesetz über Steuer der Bürger. Einige kantonale Gesetze bestimmen nur die natürliche Person, die geerbt hat, als steuerpflichtig, Art. 18 SteuerG KS, Art. 10 Abs. 1 SteuerG TK, Art. 10 Abs. 1 Steue...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Unterstellte Bedeutung von Fortschreibungen bis 2025 (Abs. 2)

Rz. 318 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 2 HmbGrStG ist für Feststellungszeitpunkte zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 für die Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 (Fortschreibungen) HmbGrStG sowie der § 223 Abs. 1 Nr. 2 (Nachfeststellung) und § 224 Abs. 1 Nr. 2 (Aufhebung) BewG zu unterstellen, dass die Feststellungen für die Besteuerung nach diesem Gesetz vo...mehr

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P / 23 Polizeiliche Ermittlungen [Rdn 3861]

Rdn 3862 Literaturhinweise: Ambos/Rackow/Schork, Die Europäische Ermittlungsanordnung aus Verteidigersicht – Zugleich erste Erkenntnisse aus einem EU-Projekt –, StV 2021, 126 Arzt, Verbunddateien des Bundeskriminalamts – Zeitgerechte Flurbereinigung, NJW 2011, 351 Bader, Zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und von Vertrauensleuten auf der Grundlage der neu geschaffenen §§ ...mehr

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Nordmazedonien / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Die Bestimmungen des am 1.1.1983 in Kraft getretenen Gesetzes der ehemaligen Föderation Jugoslawien zur Lösung von Gesetzeskollisionen mit den Vorschriften anderer Staaten für bestimmte Verhältnisse (IPRG) vom 15.7.1982[1] galten in der souveränen Republik Mazedonien nach Abspaltung aus der jugoslawischen Föderation zunächst fort.[2] Am 12.7.2007 wurde das Gesetz durch...mehr

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Türkei / b) Güterrechtliche Position des überlebenden Ehegatten

Rz. 24 Nachdem der überlebende Ehegatte seinen Anteil an dem Gesamtvermögen der Ehegatten bekommen hat, der ihm güterrechtlich zusteht, bleibt der Rest als Nachlass. Die güterrechtlichen Positionen waren nach dem alten gesetzlichen Güterstand klarer geregelt, da die Gütertrennung gesetzlicher Güterstand war. Mit dem Inkrafttreten des neuen ZGB am 1.1.2002 hat der türkische G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 765 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 700 ff. [2] Im Wege der zunehmenden Globalisierung können Stpfl. leichter Anlagen über Finanzinstitute außerhalb ihres Ansässigkeitsstaats tätigen, halten und verwalten. Auf diese Weise wurden und werden seit Jahren hohe Geldbeträge im Ausland angelegt und bleiben unversteuert, soweit die Stpfl. den steuerlichen Pflichten in ihrem Staat ode...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 5. Galicien

Rz. 193 Die foralrechtliche Regelung über die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist in dem Gesetz 2/2006 über das Zivilrecht von Galicien enthalten,[303] dort in Titel X (Art. 181–308). Rz. 194 Die Erbfolge tritt ein aufgrund Testaments, Gesetzes oder Erbvertrages (Art. 181). Die gesetzliche Erbfolge ist nicht dem Gesetz 2/2006, sondern dem gemeinspanischen Código Civil zu entn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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Bosnien und Herzegowina / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 138 Aufgrund des komplexen Staatsaufbaus Bosniens und Herzegowinas ist die Zuständigkeit für die Regelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer den verschiedenen Trägern der öffentlichen Gewalt zugeteilt. Der Staat Bosnien und Herzegowina hat hier keinerlei Befugnisse, sondern die Republik Srpska und Brčko Distrikt BuH; in der Föderation BuH sind zehn Kantone für die Regelu...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Erbfähigkeit

Rz. 97 Erbfähig sind natürliche und juristische Personen. Um Erbe – ob testamentarischer oder gesetzlicher – werden zu können, darf die natürliche Person gem. Art. 744 CC vom Gesetz nicht für erbunfähig erklärt worden sein. Dies sind nach Art. 745 Nr. 1 CC zunächst die "lebensunfähigen Frühgeburten" (criaturas abortivas), also solche, die vor vollständiger Entnahme aus dem M...mehr