Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / VIII. Klage auf Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

Rz. 355 Die §§ 722, 723 ZPO betreffen die Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Urteile, aus denen im Inland die Zwangsvollstreckung betrieben werden soll. Die Vollstreckbarkeit wird durch ein deutsches Gericht nach Überprüfung durch Urteil erklärt. Rz. 356 Die praktische Bedeutung der §§ 722, 723 ZPO ist der Zahl nach gering. Ihre Bedeutung findet sie vor allem im intern...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 4. Inländerprivilegien an Inlandsvermögen

Rz. 202 Art. 34 des venezolanischen IPRG[149] bestimmt das Wohnsitzrecht zum Erbstatut. Abkömmlinge, die Aszendenten und der Ehegatte des Erblassers können an dem in Venezuela belegenen Nachlass aber jedenfalls die ihnen vom venezolanischen Recht gewährten Noterbrechte geltend machen.[150] Vergleichbares gilt im brasilianischen Recht.[151] Nach dem Vorbild des französischen ...mehr

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Portugal / 1. Doppelbesteuerung

Rz. 243 Portugal hat mit ca. 79 Staaten (Stand 2024) Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, von denen 78 bereits in Kraft getreten sind, wobei sich diese Abkommen auf Regelungen zur Besteuerung des Einkommens beschränken und die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen nicht erfassen. Gesonderte Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften und Schenkunge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

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Russische Föderation / F. Erbschaftsteuer

Rz. 97 Die Erbschaftsteuer wurde in Russland zum 1.1.2006 aufgehoben. Es fällt jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Werts des Erbes für Erben der ersten und zweiten Kategorie sowie 0,6 % für sonstige Erben an. Rz. 98 Gemäß Art. 217 Abs. 18 SteuerGB[12] ist der Erwerb von Todes wegen einkommensteuerfrei. Allerdings fällt bei der Veräußerung der Erbschaftsgegenstä...mehr

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Kindergeld / 3 Freibeträge für Kinder

Der Kinderfreibetrag beträgt seit dem 1.1.2025 für jeden Elternteil 3.336 EUR [1] (ab 1.1.2024 für jeden Elternteil 3.306 EUR).[2] Der Betreuungsfreibetrag[3] beträgt für jeden Elternteil unverändert 1.464 EUR. Bei verheirateten Eltern verdoppeln sich die beiden Beträge auf insgesamt 9.600 EUR im Jahr 2025 und im Jahr 2024 auf 9.540 EUR. Bei im Ausland ansässigen Kindern kommen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Europäische Überwachungsanordnung

Rz. 1173 [Autor/Stand] Als Alternative zur Untersuchungshaft enthält der Rahmenbeschluss über eine Europäische Überwachungsanordnung[2] Regelungen, wonach ein Mitgliedstaat die in einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung über die Überwachungsmaßnahme anerkennt, die einer natürlichen Person auferlegten Überwachungsmaßnahme überwacht und die betroffene Person bei Ver...mehr

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Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 46 Zum Kreis der abstrakt Pflichtteilsberechtigten gehören grundsätzlich alle Nachkommen und der Ehepartner oder eingetragene Partner. Im Einzelfall sind aber nur jene Personen konkret pflichtteilsberechtigt, die bei Fehlen eines Testaments tatsächlich aufgrund des Gesetzes zu Erben berufen wären, nicht enterbt wurden und auch nicht auf den Pflichtteil verzichtet haben. ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Erbschaftsannahme und Ausschlagung

Rz. 160 Das spanische Recht verlangt in romanischer Rechtstradition[246] – anders als das deutsche Recht, wonach das Vermögen des Erblassers mit seinem Tode, jedoch ohne Zutun der Erben auf diese übergeht (§ 1922 BGB) – zunächst die Annahme der Erbschaft, bevor der Erbe etwa aus der Erbschaft erwachsene Rechte ausüben kann. Mit anderen Worten: Mit dem Tod des Erblassers erwi...mehr

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Schweiz / 3. Inhalt der Willensvollstreckung

Rz. 130 Der Willensvollstrecker ist gewissermaßen das Verbindungsglied zwischen dem Erblasser und den Erben; so verstanden sind seine Pflichten und Befugnisse auf das Ziel der Überführung des Nachlasses vom einen auf ein anderes bzw. mehrere andere Rechtssubjekt(e) ausgerichtet.[224] Der Willensvollstrecker hat den Willen des Erblassers zu vertreten, die Erbschaft zu verwalt...mehr

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Slowakei / d) Notarielles Testament

Rz. 63 Jede testierfähige Person kann ein Testament auch in der Form des notariellen Testaments errichten. Bei dieser Form des Testaments erklärt der Erblasser seinen letzten Willen mündlich zur notariellen Niederschrift. Dieses Testament wird im Notariellen Zentralregister der Testamente registriert und ist somit vor Zerstörung, Verlust oder Verheimlichung geschützt. Für di...mehr

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Türkei / II. Erbenfeststellungsklage (Erbscheinklage)

Rz. 105 Für in Deutschland befindliches bewegliches Vermögen wird gem. § 2369 BGB ein Fremdrechtserbschein erteilt, da auf diesen Teil des Nachlasses das türkische Recht anwendbar ist (§ 14 NA).[179] Rz. 106 Im türkischen Rechtssystem werden fast alle Anträge, die an ein Gericht gerichtet sind, unter dem großen Oberbegriff "Klage" (Dava) zusammengefasst. Obwohl es sich bei de...mehr

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Dänemark / III. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Nachlassverfahren

Rz. 25 Das dänische Recht enthält keine kodifizierten Regelungen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Nachlassverfahren. § 3 Abs. 1 DSL ermächtigt zwar das Justizministerium, Bestimmungen zu erlassen, "wonach Entscheidungen ausländischer Gerichte und Behörden in Dänemark bindende Wirkung haben und vollstreckt werden können, sofern ihnen in dem Staat, in dem s...mehr

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Italien / VIII. Erbschein/Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 65 Mit Art. 62 ff. EuErbVO wurde nun auch in Italien allgemein das Nachlasszeugnis eingeführt; die Erteilung eines Erbscheins war vormals nur in einigen Gebieten möglich (vgl. Rdn 267); dort gilt das frühere Recht gemäß Gesetz 30 ottobre 2014, n. 161, Art. 32 Abs. 3 – auch hinsichtlich der Zuständigkeit – unverändert fort.[105] Zuständig für die Erteilung des ENZ sind in...mehr

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Slowenien / I. EuErbVO

Rz. 1 Für internationale Erbrechtsfälle ab dem 17.8.2015 ist die EuErbVO maßgebend, wobei für die Formgültigkeit letztwilliger Verfügungen das Haager Testamentsformübereinkommen (HTestÜ)[1] zu beachten ist (Art. 75 Abs. 1 UAbs. 2 EuErbVO). Die nationalen Ausführungsbestimmungen zur EuErbVO stellen die Art. 227.a–227.k des Gesetzes über die Erbfolge [2] (ErbG) dar. Sie betreff...mehr

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Italien / b) Abkömmlinge

Rz. 83 Sind Abkömmlinge vorhanden und hinterlässt der Erblasser keinen Ehegatten, so steht diesen kraft Gesetzes das gesamte Vermögen zu, mehreren zu unter sich gleichen Teilen. Kinder schließen Enkelkinder aus (sog. Linearsystem). Bei Vorversterben eines Abkömmlings treten an dessen Stelle seine Abkömmlinge. Rz. 84 In der Ehe geborene und außer der Ehe geborene Abkömmlinge[1...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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U / 16 Unzulässige Vernehmungsmethoden [Rdn 4776]

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Luxemburg / 2. Grundregeln

Rz. 43 Das luxemburgische Recht unterscheidet vier Ordnungen (ordre) von gesetzlichen Erben (héritiers), Art. 731 Cciv: Rz. 44 Grundsätzlich gilt der Vorrang der näheren Ordnung: Sind also Abkömmlinge (erste Ordnung) vorhanden, schli...mehr

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Bulgarien / VI. Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung außerhalb des Erbrechts

Rz. 64 Nach bulgarischem Recht sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Erbrechts beschränkt. Es sind weder Ehe- noch Erbverträge zulässig. Ausdrückliche Vorschriften im Familienkodex und im Gesetz über die Verbindlichkeiten und Verträge sorgen für die Nichtigkeit solcher Vereinbarungen. Schenkungen von Todes wegen sind auch nichtig. Eine postmortale Vollmacht ist ni...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Allgemeines

Rz. 52 Das Testament ist ein einseitiges, streng formelles, stets widerrufliches und höchstpersönliches Rechtsgeschäft, bei dem keine Vertretung möglich ist. Die Testierfähigkeit tritt mit dem vollendeten 15. Lebensjahr (Art. 62 Abs. 1 ErbG FBuH, Art. 64 Abs. 1 ErbG RS, Art. 66 Abs. 1 ErbG BD BuH) ein, immer jeweils unter Voraussetzung des Urteilsvermögens. Rz. 53 Mit dem Ink...mehr

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Schweden / V. Erbvertrag

Rz. 92 Ausgangspunkt ist, dass Verträge zwischen zwei oder mehr Personen über den Nachlass einer noch lebenden Person ungültig sind (ÄB 17:1). Niemand kann daher seinen eventuellen zukünftigen Erbteil veräußern oder sonst überlassen. Eine vertragliche Regelung einer zukünftigen Erbschaft, sei es durch Gesetz oder Testament, ist daher unwirksam. Rz. 93 Innerhalb gewisser Grenz...mehr

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Ungarn / a) Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit

Rz. 8 Die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (im Folgenden: ENZ) gehört in die sachliche Zuständigkeit der Notare. Da im ungarischen Recht zur rechtlichen Klärung der Erbfolge ein umfassendes Nachlassverfahren dient (siehe näher Rdn 225 ff.), wurde die Erteilung des ENZ in das bestehende System dieses Nachlassverfahrens integriert. Dies bedeutet, dass die Erteil...mehr

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Italien / 4. Stiftungen, Società fiduciarie, Trust, Atti di destinazione

Rz. 204 In der italienischen Kautelarpraxis versucht man, durch stiftungsrechtliche Lösungen und mithilfe des Instituts der Treuhand das Verbot des Art. 458 c.c. zu umgehen.[332] Rz. 205 Nach überwiegender Ansicht sind sowohl rechtsfähige Stiftungen als auch unselbstständige bzw. atypische Stiftungen zu rein privaten Zwecken ("Familienstiftung") trotz der Erwähnung in Art. 28...mehr

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Deutschland / a) Vermögensarten

Rz. 239 In § 18 BewG sind Vermögensarten genannt, für die eine gesonderte Bewertung erfolgt: Rz. 240 Die Bewertungsvorschriften für Grundbesitz, von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für erbschaftsteuerliche Zwecke sind mit Wirkung vom 1.1.2009 in den §§ 157–203 Be...mehr

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Schweiz / a) Übersicht

Rz. 99 Das Gesetz statuiert hinsichtlich der möglichen Anordnungen des Erblassers folgenden numerus clausus:[164] [165]mehr

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P / 15 Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3715]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Lohnzahlungszeitraum

Rn. 46 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Den Begriff des "Lohnzahlungszeitraums" definiert das Gesetz nicht. Es handelt sich dabei um den Zeitraum, für den der lfd Arbeitslohn gezahlt wird (s § 38a Rn 30 (Mues)). Es kann sich dabei um Tages-, Wochen- oder Monatslohn handeln (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 16.12.2010, VI R 27/10, BFH/NV 2011, 683). Der Lohnz...mehr

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San Marino / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Das Zivilrecht ist nicht durchgehend kodifiziert, sondern beruht noch weitgehend auf dem ius commune, wie es in Italien vor dem Inkrafttreten des Code Napoléon galt. Das Gesetz Nr. 49 vom 26.4.1986 (Legge Riforma del Diritto di Famiglia) regelt weiterhin das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und der Kinder. Rz. 4 Gemäß Art. 137 Reformgesetz erben die Kinder als gesetzl...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 1125 Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§ 1 Abs. 1 WoGG). Das Wohngeld wird in der Regel im Voraus gezahlt. Es ist monatlich zu zahlen (§ 26 Abs. 2 WoGG). Die Einzelheiten regelt das Wohngeldgesetz. Wohngeld ist eine fortlaufend gezahlte Sozi...mehr

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Slowenien / II. Testamentsformen

Rz. 50 Die Einhaltung einer der gesetzlich bestimmten Formen ist Gültigkeitsvoraussetzung (Art. 62 ErbG); die Nichteinhaltung ermöglicht eine Anfechtung [138] des Testaments.[139] Anfechtungsberechtigt ist jeder, der ein rechtliches Interesse an der (gänzlichen oder teilweisen) Ungültigerklärung des Testaments hat. Die subjektive Frist beträgt ein Jahr[140] ab Kenntnis vom Be...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Teilweise gesetzliche Erbfolge; Ausgleichung

Rz. 54 Hat der Erblasser nur über einen Teil seines Nachlasses testamentarisch verfügt (sog. partial intestacy), finden auf den nach Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten und Erfüllung der letztwilligen Verfügungen verbleibenden Restnachlass die gesetzlichen Erbfolgeregelungen unverändert Anwendung. Rz. 55 Gesetzliche Ausgleichungsregelungen, mit denen die testamentarischen Z...mehr

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Litauen / 1. Personalunternehmen

Rz. 78 Das Personalunternehmen ist eine von einer natürlichen Person gegründete juristische Person mit unbeschränkter Haftung.[29] Auf die Anteile an einem Personalunternehmen finden die Regelungen über unbewegliches Vermögen entsprechende Anwendung. Falls mehrere Personen das Unternehmen erben, muss das Unternehmen reorganisiert bzw. umgewandelt oder liquidiert werden, da n...mehr

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FF 01/2025, Ansprüche gegen... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Parteien streiten über die Zuständigkeit der angerufenen Zivilkammer. [2] Der Kläger und die Tochter des Beklagten zu 2, die am Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beteiligte Beklagte zu 1, sind seit März 2015 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Der Kläger ist Gläubiger titulierter Forderungen gegen seine geschiedene Ehefrau. Ausweislich einer von ihm eingereic...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 1 Abschluss und Form des Arbeitsvertrags

Der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist ein privates Rechtsgeschäft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für das der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Es darf aber nicht verkannt werden, dass gerade im Arbeitsrecht eine Vielzahl zwingender Vorschriften (Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung etc.) sowohl auf den Abschluss als auch auf die konkrete inhaltliche Ausgest...mehr

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Luxemburg / 4. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 75 Die Einsetzung von Nacherben oder Nachvermächtnisnehmern (substitution) ist als Verstoß gegen den Grundsatz der Testierfreiheit des Erblassers verboten und macht das Testament nichtig.[46] Nacherbfolge in diesem Sinne ist jede Verfügung, durch die einem eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegt wird, etwas für einen Dritten zu erhalten und an ihn herauszugeb...mehr

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Türkei / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 75 Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen eine oder mehrere handlungsfähige Personen zu Testamentsvollstreckern bestimmen (Art. 550 Abs. 1 und 2 ZGB). Die Ernennung kann auch unter einer Bedingung oder Befristung[130] erfolgen. Im Gegensatz zum deutschen Erbrecht (§ 2200 BGB) kann der Erblasser die Bestimmung des Testamentsvollstreckers nicht der Nachlassbehö...mehr

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Schweiz / 6. Wahl und Modifikation der Gütergemeinschaft

Rz. 171 Unterstellen die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse dem Güterstand der Gütergemeinschaft, umschreiben sie den Umfang des Gesamtgutes durch Wahl der Variante der allgemeinen Gütergemeinschaft möglichst weit und weisen sie das ganze Gesamtgut dem überlebenden Ehegatten zu, so kann der Nachlass des vorversterbenden Ehegatten auf die persönlichen Gebrauchsgegen...mehr

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AGS 01/2025, Die E-Rechnung... / 1. Elektronische Rechnung

Eine elektronische Rechnung ist dabei nach der gesetzlichen Definition eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG). Nach § 14 Abs. 1 S. 6 UStG muss das strukturierte elektronische Format einer elektronischen Rechnungmehr

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Portugal / 6. Inhalt des Testaments

Rz. 86 Erbrechtliche Verfügungen können auch nach portugiesischem Recht in der Form der Einsetzung als Erbe (herdeiro) oder durch Aussetzung eines Vermächtnisses (legado, siehe Rdn 97) bestehen. Rz. 87 Diese Einsetzungen können grundsätzlich unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung getroffen (Art. 2229 ff. CC) wie auch mit Auflagen belastet werden (Art. 2244–2248...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Abweichende erste Fälligkeit im Erhebungszeitraum 2025 (Abs. 3)

Rz. 324 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HmbGrStG wird der erste Fälligkeitstermin für die ab 2025 erhobene Grundsteuer abweichend von § 28 Abs. 1 GrStG und § 10 Abs. 2 HmbGrStG einmalig vom 15.2.2025 auf den 30.4.2025 verschoben. Vor den Fälligkeitsterminen geleistete Zahlungen werden nach § 12 Abs. 3 Satz 3 HmbGrStG zu den nächsten Fälligkeitsterminen verrechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / ee) Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1353 BGB)

Rz. 570 Die Berufung des der Versteigerung widersprechenden Ehegatten auf das im Gesetz manifestierte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme[557] ist unabhängig vom jeweiligen Güterstand und kann auch noch nach der Scheidung erfolgen. Das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme fußt auf dem Gebot, dass sich die Eheleute – auch nach der Scheidung[558] – solidarisch zu verhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 3 Inhalt des Arbeitsvertrags

Im Allgemeinen stellt das Gesetz nur sehr geringe Anforderungen an den konkreten Inhalt der Vereinbarung. Dies liegt daran, dass hinsichtlich vieler arbeitsvertraglicher Regelungsaspekte ohnehin zwingende oder doch zumindest dispositive gesetzliche Vorgaben bestehen, die immer dann greifen, wenn die Parteien zu einem bestimmten Punkt nichts vereinbart haben. Hierzu gehören z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

Rz. 526 Am 1.1.2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG), das aus 137 Artikeln besteht, in Kraft und stellt damit eine der größten Änderungen seit Verabschiedung des BGB im Jahre 1900 dar. Unterschieden wird nunmehr zwischen der GbR, die keine Eintragung ins Gesellschaftsregister erfordert und der eGbR, deren Eintragung im neu geschaffenen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verhältnis zum LSt-Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das LSt-Verfahren ist von dem Veranlagungsverfahren nach § 46 EStG getrennt. Die LSt-Erhebung erfolgt unabhängig davon, ob später eine Veranlagung durchzuführen ist oder nicht. Sie beschränkt sich aber nur auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, hat aber nach hM auch insoweit keine Bindungswirkung für ein späteres Veranlagungsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Muster: Aufforderung zur Drittschuldnererklärung – Konto

Rz. 275 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.5: Aufforderung zur Drittschuldnererklärung – Konto An den _________________________[288] Drittschuldnerauskunft In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ ist bisher eine Drittschuldnererklärung nicht eingegangen. Ich fordere Sie deshalb auf, binnen zwei Wochen nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 1. Testamentsvollstreckung

Rz. 33 Die Testamentsvollstreckung[23] erfolgt durch einen oder mehrere Erben oder, wenn sich aus dem Testament oder den gegebenen Umständen ergibt, dass dafür ein Testamentsvollstrecker nötig ist (wenn z.B. Gegenstände der Erbschaft verkauft oder verteilt oder die Erbschaft verwaltet und später ausbezahlt werden soll), durch einen oder mehrere vom Erblasser ernannte oder vo...mehr

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Russische Föderation / 7. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 40 Zum 1.7.2019 wurde in Russland die Möglichkeit zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments unter Ehegatten eingeführt.[6] Im gemeinschaftlichen Testament können letztwillige Verfügungen für den Todesfall getätigt werden, d.h. Vermächtnisse über das gemeinschaftliche und das persönliche Vermögen zugunsten beliebiger Personen, Bestimmung der Erbteile der Erben, B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Voraussetzungen des Auskunftsverkehrs

a) Erforderlichkeit eines Informationsaustausches Rz. 840 [Autor/Stand] Ein zentrales Tatbestandsmerkmal der einen Auskunftsverkehr rechtfertigenden Normen stellt das – in verschiedenen Ausprägungen existierende – Kriterium der Erforderlichkeit der beabsichtigten Auskunft dar. Die Frage der "Erforderlichkeit" bzw. der "voraussichtlichen Erheblichkeit"[2] stellt bei Auskünften...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.6 Inhaltskontrolle

Die Vertragsänderung unterliegt einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB . Dabei ist zu beachten, dass Änderungen im Bereich der Hauptleistungspflichten nur eingeschränkt am Transparenzgebot[1] gemessen werden dürfen; dies gilt z. B. für die Kontrolle von Direktionsrechtsregeln über den Arbeitsort. Beim Direktionsrecht ist zusätzlich zu seiner Verankerung im Arbeitsvertr...mehr