Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Spontanauskünfte

Rz. 748 [Autor/Stand] Spontanauskünfte ergehen ohne ein vorhergehendes einzelfallbezogenes Ersuchen. Sie werden auf eigene Initiative der Behörden des Auskunft erteilenden Staates übermittelt, weil damit die Erwartung verbunden wird, dass diese Information in einem anderen Staat für ein Besteuerungsverfahren von Bedeutung sein kann, vor allem weil eine fehlerhafte Steuerfest...mehr

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Katalonien / II. Die Anwendung des katalanischen Zivilrechts auf Ausländer

Rz. 4 Trotz der Vielzahl der Fälle in der Praxis der gesetzgeberischen Vielfalt hält das spanische Recht kein ausgereiftes und an die tatsächlichen Erfordernisse angepasstes System zur Lösung von Gesetzeskollisionen zwischen den regionalen Regelungen bereit. Nach 149.1.8 CE hat der autonome Gesetzgeber der jeweiligen Region die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Zivil...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) wurde am 24.8.2021[2] verkündet. Im HmbGrStG wird die Grundsteuerbewertung für die im Stadtstaat Hamburg belegenen über 400.000 wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens geregelt. Das Aufkommen aus der Grundsteuer B betrug für das Jahr 2019 rd. 472 Mio. Euro und wird bis 2025 auf voraussichtlich rd. 500 Mi...mehr

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V / 7 Verdeckter Ermittler/V-Person in der Hauptverhandlung [Rdn 4882]

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Malta / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Die gesetzliche Erbfolge ist auf Malta durch Gesetz aus dem Jahre 2004 mit Wirkung zum 1.3.2005 tiefgreifend reformiert worden. Das gilt vor allem für das Erbrecht des Ehegatten und das der nichtehelichen Kinder, die nun zumindest in der ersten Ordnung mit den ehelichen gleichzeitig zu gesetzlichen Erben berufen sind. Durch weitere Gesetzesänderung vom 24.7.2012 wurde ...mehr

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Belgien / 2. Gerichtliche Todeserklärung (Art. 126 ff. fr. ZGB)

Rz. 121 In Ermangelung einer Sterbeurkunde kann das Familiengericht auf Ersuchen jedes Interessehabenden oder der Staatsanwaltschaft jede unter lebensbedrohenden Umständen verschwundene Person für tot erklären, wenn ihr Körper nicht wiedergefunden oder nicht identifiziert werden konnte und ihr Tod unter Berücksichtigung der Umstände als sicher angesehen werden kann.mehr

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R / 2 Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren [Rdn 4122]

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Frankreich / 2. Begünstigung des überlebenden Ehegatten durch avantages matrimoniaux

Rz. 189 Neben den allgemeinen und testamentarischen Mitteln der Vermögensverteilung stellt das französische Recht für Ehegatten einige besondere Rechtsinstitute zur Verbesserung der Stellung des Überlebenden zur Verfügung. Die erste dieser Möglichkeiten ist die Abänderung der für die einzelnen Güterstände im Gesetz vorgesehenen Auseinandersetzungs- und Abwicklungsvorschrifte...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 31 Neben den allgemeinen (Titel, Klausel, Zustellung) und besonderen (Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefristen, Zug um Zug Leistung, keine Vollstreckungshindernisse etc.) Vollstreckungsvoraussetzungen, ist bei jedem Antrag auf Zwangsversteigerung zunächst von Amts wegen ein Rechtsschutzbedürfnis zu prüfen.[25] Besteht dieses bis zum Zuschlag[26] nicht (mehr), so mu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

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Bulgarien / 3. Pflichtteilsverzicht

Rz. 56 Den Verzicht auf den Pflichtteil regelt das Gesetz nicht. Da es aber die Ausschlagung der Erbschaft für jeden Erben ermöglicht, ist auch der Verzicht auf den Pflichtteil zulässig. Er kann stillschweigend, etwa durch Erfüllung des Testierwillens, oder ausdrücklich erfolgen. Im letzten Fall muss die Eintragung ins Buch der Erberklärungen erfolgen. Ein Pflichtteilsverzich...mehr

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Ungarn / 2. Das öffentliche Testament

Rz. 91 Gemäß § 7:14 Ptk. kann ein öffentliches Testament nur vor einem Notar errichtet werden. Bei Errichtung eines solchen Testaments hat der Notar auch die Vorschriften der öffentlichen Beurkundung gem. §§ 122–133 des Notariatsgesetzes (Kjtv.)[93] zu berücksichtigen. Das öffentliche Testament wird als öffentliche Urkunde angesehen; d.h. es gilt (bis zum Gegenbeweis) als vo...mehr

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Griechenland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 32 Die gesetzliche Erbfolge (Art. 1813 ff. grZGB) beruht auf dem Gesetz.[33] Sie kommt in Betracht, sofern Rz. 33 Gemäß Art. 1710...mehr

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Ungarn / 1. Allgemeines

Rz. 225 Das ungarische Recht kennt ein umfassendes, justizförmiges Nachlassverfahren. Obwohl das ungarische materielle Recht den Grundsatz der ipso iure-Erbfolge verfolgt, ist die Durchführung eines Nachlassverfahrens i.d.R. notwendig, damit der Erbe oder sonstige Berechtigte (z.B. Vermächtnisnehmer) seine Rechtsstellung bzw. den Erwerb von Todes wegen vor den Behörden und g...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[50] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[51] ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Denkmalschutz (Abs. 3)

Rz. 178 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen werden zur Förderung der Kulturlandschaft gemäß § 4 Abs. 3 HmbGrStG um 25 Prozent ermäßigt, wenn ein Baudenkmal nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG)[2] in der jeweils gültigen Fassung die gesamte wirtschaftliche Einheit prägt, oder ein Ensemble i.S.d...mehr

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Tschechien / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 125 Mit dem Tod des Erblassers entsteht für den oder die Erben das Erbrecht, also das Recht auf den Nachlass oder Teilen hiervon (§ 1479 ZGB). Der Erwerb wird nach § 1670 ZGB vom Nachlassgericht bescheinigt. Bei gesetzlicher Erbfolge geht der Nachlass unmittelbar mit dem Tod des Erblassers auf den oder die Erben über. Dies gilt auch bei gewillkürter Erbfolge, es sei denn...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Testamentsformen

Rz. 54 Bezüglich der Form unterscheidet das bosnisch-herzegowinische Recht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamenten sowie zwischen privaten und öffentlichen Testamenten. Rz. 55 Das eigenhändige Testament (holographe Testament) ist nur unter der Voraussetzung, dass es vollständig durch eigene Hand des Erblassers geschrieben und unterschrieben worden ist, gültig....mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 263 Die Revision wandte sich mit Erfolg gegen die Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung durch das Berufungsgericht. Rz. 264 Zwar ist die Bemessung der Höhe der angemessenen Entschädigung grundsätzlich Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Sie ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob die Festsetzung Rechtsfehler enthält, insbeson...mehr

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Liechtenstein / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Das Fürstentum ist seit dem 1.5.1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR), nicht aber der Europäischen Union. Die EuErbVO gilt daher in Liechtenstein nicht. Vielmehr bestimmt sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus Sicht der liechtensteinischen Gerichte weiterhin nach Art. 29 des liechtensteinischen Gesetzes vom 19.9.1996 über das internationale Priv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Fondsetablierungskosten im Verfassungsstreit, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für "Fondsetablierungskosten", DStR 2020, 1172; Haselmann/Cropp/Hundrieser: Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 6e EStG, DStR 2020, 2580; Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml, § 6e EStG (01/2024); Rüsch...mehr

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H / 11 Hauptverhandlungshaft [Rdn 2719]

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / 1. Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien beim Schmerzensgeld

Rz. 179 BGH, Beschl. v. 16.9.2016 – VGS 1/16, VersR 2017, 180 Zitat BGB § 253 Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a.F.) können alle Umstände des Falles berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Rz. 180 Aus den Grü...mehr

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A / 47 Anklageschrift [Rdn 574]

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B / 31 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Bußgeldbescheid/Einspruch [Rdn 1583]

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M / 8 Mündliche Haftprüfung [Rdn 3229]

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Bosnien und Herzegowina / d) Testamentsvollstreckung

Rz. 69 Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker ernennen, allerdings enthalten die Gesetze keine Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben. Außerdem sind die Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers äußerst spärlich geregelt. Der Testamentsvollstreckung widmen die Gesetze jeweils nur vier Artikel, Art. 116–119 ErbG FBuH...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2f BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Inkrafttreten am 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der vom 18.9.2012 bis 31.12.2014...mehr

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B / 30 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1574]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1575 Literaturhinweise: Arnoldi, Das Beweisantragsrecht im...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / IX. Verfahrensaufhebung

Rz. 113 Das Zwangsverwaltungsverfahren ist bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen durch Beschluss aufzuheben. Hierzu nennt das Gesetz in § 161 ZVG verschiedene Möglichkeiten. Somit kommt eine Aufhebung in folgenden Fällen in Betracht:mehr

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Ungarn / e) Das mündliche Nottestament

Rz. 108 Dem mündlichen Nottestament kommt im System des ungarischen Erbrechts eine Sonderstellung zu. Sein Ausnahmecharakter wird bereits im Gesetz[110] deklariert; es wird auch nach dem Inhalt der Regelung als eine außerordentliche Testamentsform angesehen. Das mündliche Nottestament ist nicht für die Anwendung durch Analphabeten bestimmt; vielmehr ermöglicht es die Testame...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 2.2 Notwendiger Inhalt des Arbeitsvertrags

Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags setzt eine Übereinkunft über die wesentlichen Arbeitsbedingungen voraus. Dies sind insbesondere die wechselseitigen Hauptpflichten der Vertragsparteien, also die Frage, welche Arbeitsleistung zu erbringen und welches Entgelt dafür geschuldet ist. Allerdings ist zu beachten, dass das Gesetz nur sehr geringe Anforderungen an den konkreten...mehr

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Niederlande / XIII. Vorfrage: Das Adoptionsstatut

Rz. 63 Die Niederlande kennen zwei Quellen für die internationale Adoption:mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Das offene bzw. öffentliche Testament

Rz. 121 Ein testamento abierto liegt nach der Definition in Art. 679 CC dann vor, wenn der Testator seinen letzten Willen in Anwesenheit der zur Beurkundung erforderlichen Personen, wobei diese von der Verfügung Kenntnis erhalten, erklärt hat. Insofern ist auch die deutsche Bezeichnung "öffentliches Testament" zutreffend.[188] Das öffentliche Testament ist vor einem am Ort d...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / II. Ergebnis der Rechtsanwendung

Rz. 9 Allein das (Gesamt-)Ergebnis der Rechtsanwendung ist Gegenstand der Kontrolle. Da der ausländische Gesetzgeber nicht deutschem Verfassungsrecht unterliegt, ist eine abstrakte Kontrolle der Regeln des ausländischen Erbrechts anhand der deutschen Grundrechte nicht notwendig und nicht möglich. "Ergebnis der Rechtsanwendung" bedeutet insbesondere, dass sämtliche Möglichkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

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Kroatien / IV. Vertragliche Gestaltungen auf den Todesfall

Rz. 44 Auf die Erbfolge bezogene Verträge werden im kroatischen Recht – wie auch in den anderen ehemals jugoslawischen Rechtsordnungen – weitgehend untersagt. Nichtig sindmehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 289 Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dem Anspruchsübergang stehe das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X nicht entgegen, hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Rz. 290 Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen war allerdings der...mehr

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Slowakei / A. Rechtsanwendung im Erbrecht

Rz. 1 Die materiell-rechtliche Regelung des slowakischen Erbrechts ist im siebten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Nr. 40/1964 Slg., das am 1.4.1964 in Kraft trat, enthalten. Trotz der Tatsache, dass das BGB seitdem zahlreiche Änderungen erfahren hat, kann festgestellt werden, dass die vorgenommenen Änderungen, insbesondere die große Novelle Nr. 519/1991 Slg., das Pr...mehr

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Luxemburg / Literaturtipps

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / XXI. Muster: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 105 Muster 3.21: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft Hinweis: Die Seiten 1, 2, 7 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Antrag auf Abnahme der Vermöge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Erstattungsverfahren bei Abwicklung von Investmentfonds (§ 44b Abs 1 EStG nF)

Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit dem InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 hat der Gesetzgeber im Investmentsteuerrecht einen grundlegenden Systemwechsel zur intransparenten Besteuerung bei Publikumsfonds vorgenommen. Auf der Anlegerseite werden die KapErtr nach § 20 Abs 1 Nr 3 EStG gem § 43 Abs 1 Nr 5 und Nr 9 EStG dem Steuerabzug unterworfen. Zu den Investmenterträ...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / Literaturtipps

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / Literaturtipps

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Türkei / c) Güterrechtliche Ansprüche des Ehegatten im Erbfall beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 26 Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.[51] Errungenschaft sind die Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt.[52] Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere seinen Arbeitserwerb, die Leistungen von Einrichtungen der sozialen Sicher...mehr

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Ungarn / c) Überblick über das Ehegüterrecht

Rz. 56 Die Regelungen des Ehegüterrechts sind in Buch IV des Ptk. (Familienrecht) enthalten.[56] Der gesetzliche Güterstand ist weiterhin die Gütergemeinschaft.[57] Nach den Vorschriften dieses Güterstandes gehört jeder Vermögensgegenstand zum Gesamtgut, mit Ausnahme desjenigen, der durch das Gesetz[58] als Sondervermögen eines der Ehegatten betrachtet wird. Zum Sondervermög...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / (1) Art und Weise der Sicherheit

Rz. 147 Im Falle der Hinterlegung zahlt der Sicherheit Leistende die Sicherungssumme bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ein. In diesem Antrag sind anzugeben:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG gehören die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zum begünstigten Personenkreis. Das sind in erster Linie die Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind. Weitere Hinweise sind Anlage 1 des BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förde...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 5. Prozessvollmacht

Rz. 40 Kraft Gesetzes erstreckt sich die für das Erkenntnisverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das Zwangsvollstreckungsverfahren, § 81 ZPO. Die Bevollmächtigung ergibt sich für das Vollstreckungsorgan daher aus dem Rubrum des Vollstreckungstitels. Die Vorlage einer neuen Vollmacht ist daher in diesem Fall nicht zwingend notwendig. Rz. 41 Hinweis Dies gilt allerdings ...mehr