Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Grenzüberschreitende Arrestierung, Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten auf europäischer Ebene

Schrifttum: Hüttemann, Grundlagen und Bedeutung der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2018/1805, NZWiSt 2019, 201, 248; Peters/Bode, Verteidigungsmöglichkeiten gegen grenzüberschreitende Vermögensabschöpfungsmaßnahmen (im Steuerstrafverfahren), ZWH 2020, 233, 285. a) Vorläufige Sicherung Rz. 1113 [Autor/Stand] Auf e...mehr

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Griechenland / 1. Allgemeines

Rz. 9 Vorbehaltlich der Regelungen der EuErbVO fallen grundsätzlich alle Fragen, die mit der Rechtsnachfolge von Todes wegen (gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen) zusammenhängen, in den Geltungsbereich des Art. 28 grZGB.[12] Darüber hinaus wird auch das Pflichtteilsrecht von Art. 28 grZGB umfasst.[13] Hinsichtlich des Pflichtteilsrechts der im Ausland lebenden Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 302 [Autor/Stand] § 11 Anwendung von Bundesrecht (1) Die Bestimmungen des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes sind für Zwecke der Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 nur anzuwenden, soweit sich aus dem Hamburgischen Grundsteuergesetz nichts anderes ergibt. Das Hamburgische Grundsteuergesetz hat insoweit Vorrang vor den Regelungen d...mehr

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zfs 01/2025, Einreichung de... / 2 Aus den Gründen:

II. … „Die gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 569 ZPO). Sie hat auch in der Sache Erfolg. Der Rechtspfleger hätte den Kostenfestsetzungsbeschluss nicht erlassen dürfen, weil der Kostenfestsetzungsantrag entgegen § 130d ZPO nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 300 [Autor/Stand] Die Vermögensabschöpfung hat keinen strafenden oder strafähnlichen Charakter. Sie ist nach der Rspr. keine dem Schuldgrundsatz unterliegenden Nebenstrafe, sondern eine Maßnahme eigener Art mit kondiktionsähnlichem Charakter.[2] Das materielle Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist in den §§ 73–73e und 75–76b StGB geregelt. Es unterteilt sic...mehr

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Polen / 1. Die Erbordnungen

Rz. 17 Die gesetzliche Erbfolge ist in den Art. 931–940 Zivilgesetzbuch (ZGB)[16] geregelt. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften, die die Erbfolge betreffen, insbesondere die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, ausführlich bestimmt. Am 28.6.2009 ist das Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuches[17] in Kraft getreten, das zu umfangreichen Änderungen bei der gesetzlichen Erb...mehr

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T / 3 Telefonüberwachung, Anordnung [Rdn 4442]

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Tschechien / 4. Pflichtteilsentziehung

Rz. 104 Der Pflichtteilsanspruch besteht nicht, soweit ein Pflichtteilsberechtigter nach §§ 1481 ff. ZGB erbunwürdig ist oder vom Erblasser wirksam nach §§ 1646 ff. ZGB enterbt worden ist. Während die Erbunwürdigkeit kraft Gesetzes bei Vorliegen der im Gesetz abschließend genannten Gründe eintritt, muss die Enterbung eines Abkömmlings (Pflichtteilsentziehung) aus den im Gese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 887 [Autor/Stand] Das Rechtshilferecht in Strafsachen besteht ungeachtet aktueller Reformbemühungen (vgl. den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vom 11.9.2024) aus einem undurchdringbaren umfangreichen und unüberschaubaren Normengeflecht, dem es an jedweder Systematik oder Einheitlichkeit fehlt. Die Grenze des Darstellbare...mehr

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Deutschland / V. Gesetzliches Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 28 Die Einführung der "Ehe für alle" hat sich in Deutschland in zwei Schritten vollzogen: Zunächst hat der Gesetzgeber die sog. Lebenspartnerschaft durch das LPartG [22] eingeführt. Am 30.6.2017 hat der Bundestag dann das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts[23] beschlossen. Paare, die in Anwendung dieses Gesetzes die Ehe ge...mehr

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B / 6 Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 938]

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Belgien / 8. Teilung, Auseinandersetzung (Art. 4.65 ff. ZGB und Art. 1205 ff. GGB) und Zurückführung (Art. 4.83 ff. ZGB)

Rz. 128 Gemäß Art. 4.66 ZGB kann niemand gezwungen werden, in ungeteilter Rechtsgemeinschaft zu bleiben, und die Teilung kann jederzeit gefordert werden, ungeachtet jeglicher anderslautenden Verbote und Verträge. Man kann jedoch vereinbaren, dass die Teilung während einer begrenzten Frist ausgesetzt bleiben soll; diese Übereinkunft kann nicht über fünf Jahre verbindlich sein...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / I. Grundlagen

Rz. 108 Die Besteuerung der Erbfolge beurteilt sich nach dem Gesetz 1/2014 (Balearisches Gesetz über die abgetretenen Steuern, fortan: "BGAS"), welches die Abtretung von Steuern durch den Staat an die "Comunidad Autónoma de las Illes Baleares" regelt.[194] Die Vorzüge, welche das balearische Erbschaftsteuerrecht gegenüber dem zentralstaatlichen Recht aufweist, kann der nicht...mehr

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V / 16 Vernehmung von Mitbeschuldigten [Rdn 5017]

Rdn 5018 Literaturhinweise: Endriss, Vom Fragerecht des Beschuldigten im Vorverfahren, in: Festschrift für Peter Rieß, 2002, S. 65 Fülscher, Die Versagung der Zeugenvernehmung eines Mitbeschuldigten in U-Haft durch den Verteidiger nach § 119 Abs. 2 StPO – eine meist rechtswidrige Praxis, StraFo 2024, 173 Gründler, Zur Frage der Anwesenheit des Beschuldigten bei richterlicher V...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / I. Vorbemerkung

Rz. 203 Dem Grundsatz nach lässt die EuErbVO die innerstaatlichen mitgliedstaatlichen Vorschriften betreffend die Zuständigkeit in Erbsachen unberührt (Art. 2 EuErbVO). Es gilt somit weiterhin der nach spanischem Recht gültige Grundsatz der freien Wahl des Notars [311] beispielsweise für die Errichtung von Erbteilungsurkunden, letztwilligen Verfügungen etc.[312] Die internati...mehr

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Türkei / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das türkische IPRG wurde im Jahr 2007 vom türkischen Gesetzgeber verabschiedet und ist am 12.12.2007 in Kraft getreten.[1] Die Regelung zum Erbrecht ist jedoch identisch geblieben.[2] Das IPRG enthält keine Übergangsvorschriften, da in Art. 1 EinfG zum ZGB [3] der allgemeine Grundsatz des Rückwirkungsverbots von Gesetzen festgeschrieben ist. Daher sind auf die Erbfolge d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / Zusammenfassung

Begriff Beim Krankengeld der Sozialen Entschädigung handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem SGB V (bis zum 31.12.2023 Versorgungskrankengeld nach dem BVG). Es wird grundsätzlich an Geschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig werden oder eine stationäre Behandlung wegen einer anerkannten Schädigungsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz / 17 Aushänge

Zur Durchführung des Gesetzes sind Aushänge vorgeschrieben. Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, haben einen Abdruck dieses Gesetzes und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Durch die Änderungen aufgrund des IV. Bürokratieentlastungsgesetzes[1] ist es seit 1...mehr

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Bosnien und Herzegowina / II. Anknüpfungsmerkmale

Rz. 3 Art. 30 Abs. 1 IPRG unterstellt die Erbfolge des gesamten Nachlasses dem Heimatrecht des Erblassers. Somit kennt das bosnisch-herzegowinische internationale Privatrecht bezüglich des anwendbaren Rechts in Nachlasssachen nur einen Anknüpfungspunkt, und zwar die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Eine Rechtswahl ist nicht vorgesehen. Damit folgt ...mehr

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S / 6 Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4295]

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Kroatien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht ist in dem am 3.4.2003 in Kraft getretenen Erbgesetz[10] enthalten, welches das noch aus dem Jahr 1955 stammende alte jugoslawische Bundesgesetz über das Erbrecht abgelöst hat.[11] Da die jugoslawische Teilrepublik Kroatien während der Dauer der Zugehörigkeit zur SFR Jugoslawien von ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts keine...mehr

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Katalonien / D. Erbverfahrensrecht

Rz. 93 Die spanische Verfassung bestimmt in Art. 149.1.6, dass das Prozessrecht in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Staates liegt, d.h., dass die Autonomen Regionen diesbezüglich lediglich Kompetenzen haben für "die besonderen Erfordernisse, die sich aus der Verschiedenartigkeit des materiellen Rechts der Autonomen Regionen ergeben". In diesem Sinne nimmt Art....mehr

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B / 2 Beschlagnahme, Allgemeines [Rdn 879]

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Tschechien / I. Allgemeines

Rz. 141 Das Nachlassverfahren, das früher in den §§ 175a–175 zd ZPO, §§ 481 ff. ZGB und §§ 74 ff. der Gerichtsverfahrensordnung geregelt war, ist seit dem 1.1.2014 in einem speziellen Gesetz über unstreitige Verfahren, dem Gesetz Nr. 292/2013 Slg. über besondere gerichtliche Verfahren, geregelt. Die einschlägigen Vorschriften finden sich im Allgemeinen Teil des Gesetzes, der...mehr

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P / 16 Pflichtverteidiger, Rechtsmittel [Rdn 3740]

Rdn 3741 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3419. Rdn 3742 1.a) Die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung/Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers sind seit dem Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung nicht mehr mit der "einfachen", sondern mit der → sofortigen Beschwerde , Teil S Rdn 4289...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 505 Am 1.1.2007 ist das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEEG) in Kraft getreten.[457] Hierdurch wurde die bisherige staatliche Familienförderung erheblich verändert. War das bisherige Erziehungsgeld noch als Sozialleistung im Kindesinteresse ausgestaltet, richtet sich das neue Elterngeld als Lohnersatzleistung vorwiegend nach dem Erwerbseinkommen der Eltern, um e...mehr

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Serbien / A. Zur rechtlichen Situation in der Republik Serbien

Rz. 1 Auf dem Gebiet des Erbrechts gilt in der Republik Serbien das Gesetz über die Beerbung (serbErbG),[1] das am 5.5.1996 in Kraft getreten ist. Dieses ersetzte ein noch aus sozialistischen Zeiten stammendes Erbgesetz von 1974. Rz. 2 Die serbische Provinz Wojwodina war bis 1993 autonom und besaß ein eigenes Erbgesetz. Dieses ist mit dem serbischen Verfassungsreformgesetz vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Antragsverfahren

Rn. 39 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung erfolgt nur auf besonderen Antrag des Entrichtungspflichtigen. Dieser geht dahin, entweder die KapSt-Anmeldung mit der KapSt auf die betroffenen KapErtr zu ändern oder bei der folgenden KapSt-Anmeldung die abzuführende KapSt um den entsprechenden Betrag zu kürzen. Rn. 40 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es handelt sich nicht um eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Hauptfeststellung und Hauptveranlagung (Abs. 1)

Rz. 314 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 1 HmbGrStG werden die Grundsteuerwerte (§ 1 Abs. 3 HmbGrStG) auf den 1.1.2022 allgemein festgestellt. Die Grundsteuermessbeträge (§ 1 Abs. 2 HmbGrStG) werden auf den 1.1.2025 allgemein festgesetzt. Rz. 315 [Autor/Stand] Das HmbGrStG ist am Tag nach der Verkündung, also am 1.9.2021[3] in Kraft getreten. Der frühe Zeitpunkt des Inkrafttreten...mehr

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Kindergeld / 1 Höhe des Kindergeldes

Das Kindergeld betrug seit dem 1.1.2023 einheitlich für alle Kinder 250 EUR monatlich. Mit dem Ende des Jahres 2024 verabschiedeten Steuerfortentwicklungsgesetz[1] wurde das Kindergeld ab 1.1.2025 auf 255 EUR monatlich angehoben. Außerdem wird mit dem Gesetz geregelt, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder ...mehr

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Serbien / G. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 37 Die Erbfolge wird nach dem Gesetz über die Vermögensteuer besteuert. Die unbeschränkte Steuerpflicht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft in Serbien an die Ansässigkeit des Erwerbers (Wohnsitz) an.[16] Für in der Republik Serbien belegenes Vermögen tritt die beschränkte Steuerpflicht ein, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte. Rz. 38 Nach dem Ges...mehr

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Portugal / a) Zuständigkeit, Rechtsgrundlagen

Rz. 196 Die Zuständigkeit für die Durchführung des Erbteilungsverfahrens wurde im Jahr 2013 grundsätzlich den Notaren zugewiesen. Rz. 197 Das Erbteilungsverfahren setzt sich aus zwei Verfahrensschritten zusammen: Rz. 198 Das Verfahren ist in einem Spezialgesetz (Gesetz Nr. 23/2013, ...mehr

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A / 56 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 711]

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E / 22 Eröffnungsbeschluss [Rdn 2387]

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Pfändungsschutz für Tiere

Rz. 220 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht[173] hat der Gesetzgeber § 811c a.F. in die ZPO eingeführt und damit eine Abkehr von der Pfändbarkeit eines Tieres in Abhängigkeit von seinem Verkehrswert nach § 811 Nr. 14 ZPO a.F. vorgenommen. § 811c ZPO a.F. wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist;[2] gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 1. Prüfungsmaßstab

Rz. 13 Zum Bestand des nationalen Rechts gehören nicht nur die nationalen Normen, sondern auch die im Inland anzuwendenden Regelungen des europäischen Rechts, vor allem des AEUV und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es ist zu erwarten, dass dem EuGH diese Regeln besonders nahe liegen und er daher bei Berufung auf diese Regeln am ehesten einen Verstoß gegen de...mehr

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Griechenland / V. Vertragliche Erbfolge

Rz. 65 Nach den Bestimmungen der EuErbVO (insb. Art. 25 EuErbVO) unterliegen die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines Erbvertrags, der den Nachlass einer einzigen Person betrifft, einschließlich der Voraussetzungen für seine Auflösung, dem Recht, das nach der EuErbVO anwendbar wäre, wenn diese Person zu dem Zeitpunkt verstorben wäre, in de...mehr

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B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

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Tschechien / 5. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 109 Nach der neuen Rechtslage ist es nunmehr möglich, dass ein Erbe durch Vertrag mit dem Erblasser auf seinen Erbteil verzichtet (§ 1484 ZGB). Der Erbverzicht erstreckt sich auch auf die Abkömmlinge, sofern die Beteiligten nicht etwas anderes vereinbaren. Der Verzicht auf den Erbteil umfasst auch den Pflichtteil. Der Verzichtende verzichtet auf sein Erbrecht im Ganzen, ...mehr

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A / 29 Akteneinsicht des Verletzten [Rdn 348]

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 88 Das Berufungsgericht bejahte einen nach § 116 Abs. 1 S. 1 und Abs. 10 SGB X auf die Klägerin übergegangenen Schadensersatzanspruch des H. Zwar sei diesem aufgrund der unfallbedingten Verletzung kein unmittelbarer Verdienstausfall entstanden, weil er bereits vor dem Verkehrsunfall arbeitslos gewesen sei. Auch komme der hypothetischen Arbeitskraft kein konkreter Vermöge...mehr

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B / 34 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Verfahren [Rdn 1621]

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Slowakei / 1. Erbeinsetzung

Rz. 29 Das slowakische Erbrecht kennt lediglich eine Art der Verfügung von Todes wegen – die Erbeinsetzung durch Testament. Die in anderen Rechtsordnungen bekannten Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. Vermächtnis, Nacherbschaft, Erbverträge, Auflagen oder trusts, gegenseitiges Testament mehrerer Personen oder gemeinschaftliches Testament der Erblasser, sind der slowakischen Re...mehr

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Katalonien / 1. Testierfähigkeit

Rz. 31 In Bezug auf die Testierfähigkeit bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen katalanischem und dem spanischen Recht. Sie beginnt mit vierzehn Jahren, wenn auch auf notarielle Testamente beschränkt. Für eigenhändige Testamente beginnt sie mit achtzehn Jahren oder mit der Emanzipation für minderjährige Kinder. Das Gesetz geht vom Bestehen der Testierfähigkeit als...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Statthaftigkeit

Rz. 29 Die sofortige Beschwerde findet nach § 567 Abs. 1 ZPO statt gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- oder Landgerichte:mehr

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Katalonien / a) Allgemeines

Rz. 32 In Katalonien bestehen keine eigenen verschiedenen Testamentsformen insofern, als dies vom Recht der Notare als gesamtstaatlich geregelte Materie beeinflusst ist. Es gibt Unterschiede und Eigenheiten materieller oder inhaltlicher Art. Jedoch ist zu beachten, dass in Katalonien sog. Kodizille und Nachzettel, auf die im Testament Bezug genommen wird, letztwillige Verfüg...mehr

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Türkei / c) Nottestamente

Rz. 47 Das türkische Recht kennt neben den bisher behandelten ordentlichen Testamentsformen als außerordentliche Testamentsart das mündliche Testament (Art. 539 Abs. 1 ZGB). Diese Art der Testamentsform ist zulässig, wenn eine im Gesetz näher beschriebene Notlage gegeben ist, in der der Erblasser kein öffentliches oder eigenhändiges Testament errichten kann. Als eine solche ...mehr

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Schweden / II. Testament

Rz. 74 Das 9. Kapitel des Erbgesetzbuches enthält die Bestimmungen "über das Recht, ein Testament zu errichten oder aufgrund eines Testaments etwas zu erhalten". Das schwedische Recht geht vom Grundsatz der Testierfähigkeit aus.[62] Rz. 75 Testierfähig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.[63] Ferner kann ein Jugendlicher nach Vollendung des 16. Lebensjahres über Vermöge...mehr