Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Montenegro / B. Internationales Erbrecht

Rz. 3 Zunächst galt in Montenegro das jugoslawische "Bundesgesetz zur Lösung von Gesetzeskollisionen mit den Vorschriften anderer Staaten für bestimmte Verhältnisse" (IPRG) vom 15.6.1982[2] fort. Das Internationale Privatrecht ist aber seit dem 17.7.2014 durch Gesetz vom 23.12.2013 (IPRG) neu geregelt worden.[3] Dieses Gesetz lehnt sich auf dem Bereich des internationalen Er...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Einführung

Rz. 55 Seit dem Inkrafttreten der EuErbVO tritt für die Bestimmung des Erbstatuts an die Stelle des objektiven Anknüpfungskriteriums der Staatsangehörigkeit des Erblassers (Art. 9.8 CC) nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO der "gewöhnliche Aufenthalt" des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Hat der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im spanischen Staatsg...mehr

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Belgien / 3. Ehe unter gleichgeschlechtlichen Partnern, Lebenspartnerschaft (Zusammenwohnende) und faktisches Zusammenleben

Rz. 46 Infolge der Neufassung des Art. 143 fr. ZGB durch Gesetz vom 13.2.2003[79] ist in Belgien die Eheschließung zwischen Gleichgeschlechtlichen zulässig, die mit den gleichen Erbrechten verbunden ist wie die Eheschließung zwischen getrenntgeschlechtlichen Ehepartnern (siehe Rdn 40 ff.). Rz. 47 Der belgische Gesetzgeber hat neben der Eheschließung gleich-, aber auch getrenn...mehr

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Norwegen [1] / A. Neues Erbgesetz

Rz. 1 Zum 1.1.2021 ist in Norwegen ein neues Gesetz über das Erbrecht und die Nachlassauseinandersetzung (lov om arv og dødsboskifte [arveloven] Nr. 21 vom 14.6.2019) (im Folgenden ADL) in Kraft getreten. Mit dem ADL ist das norwegische Erbgesetz vom 3.3.1972 (lov om arv) und das Erbauseinandersetzungsgesetz (lov om skifte) vom 21.2.1930 abgelöst worden. Das Erbgesetz aus de...mehr

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A / 63 Automatische Kennzeichenerfassung [Rdn 845]

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Zustandekommen der Adoption

Rz. 41 Die materiellen Voraussetzungen für eine Adoption (Minderjährigenadoption wie auch Volljährigenadoption) unterliegen seit dem 29.1.2019 (vgl. Art. 229 § 47 Abs. 4 EGBGB) bei Durchführung des Verfahrens vor einem deutschen Gericht gem. Art. 22 Abs. 1 S. 1 EGBGB dem deutschen Recht. Deutsches Recht gilt auch dann, wenn eine Adoption durch Vertrag (also nicht durch geric...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Vollstreckungsauftrag

Rz. 37 Der Vollstreckungsauftrag unterliegt nach § 754 ZPO zunächst keinem Formzwang.[13] Dieser Grundsatz erfährt allerdings insoweit eine Durchbrechung als der Gesetzgeber das Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung verbindliche[14] Formulare einführen kann. Hiervon hat der Gesetzgeber mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnun...mehr

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Z / 4 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5730]

Rdn 5731 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr

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Finnland / II. System der Erbschaftsteuer

Rz. 114 Das finnische Erbschaftsteuerecht ist in dem Gesetz für Erb- und Schenkungsteuer geregelt. Besteuert wird nicht der Nachlass als solcher, sondern der Anteil des jeweils Begünstigten (Erbanfallsteuer). Von der Grundidee her wird die Erbschaftsteuer daher erst nach der Auseinandersetzung des Nachlasses erhoben. Da diese aber üblicherweise eine gewisse Zeit in Anspruch ...mehr

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Nachweisgesetz / 8 Bußgeldvorschriften

Gab es im früheren NachwG keine Sanktionen, werden seit dem 1.8.2022 die in § 4 NachwG genannten Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Gesetz als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Dabei kann ein Bußgeld bis zu 2.000 EUR verhängt werden.mehr

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Türkei / a) Erbrechtliche Position des Ehegatten

Rz. 21 Der Ehegatte[44] hat ein konkurrierendes Erbrecht gegenüber anderen gesetzlichen Erben. Er erbt neben Abkömmlingen (Erben erster Ordnung) ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern bzw. deren Abkömmlingen) die Hälfte und neben Großeltern und deren Abkömmlingen drei Viertel; sind auch keine Großelternteile vorhanden, wird der Ehegatte Alleinerbe, Art. 499 ZGB...mehr

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Niederlande / 2. Inhalt des Testaments

Rz. 109 Mittels eines Testaments kann der zukünftige Erblasser die Erbfolge regeln. Er kann eine vom Gesetz abweichende Erbfolge im Testament festlegen. Der Erblasser kann andere als die gesetzlichen Erben als testamentarische Erben einsetzen. So kann er das Stiefkind als eigenes Kind zum Erben ernennen. Die Erben brauchen nicht natürliche Personen zu sein, sondern können au...mehr

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R / 1 Rasterfahndung [Rdn 4097]

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Slowenien / II. IPRG

Rz. 6 Die autonomen kollisionsrechtlichen Vorschriften für internationale Erbrechtsfälle bis zum 16.8.2015 finden sich im Gesetz über das Internationale Privatrecht und Verfahren (IPRG).[22] Art. 32 Abs. 2 und Art. 33 IPRG enthalten eine Sonderanknüpfung für die Testierfähigkeit[23] und Testamentsform. Alle anderen Fragen beurteilen sich nach dem Personalstatut des Erblasser...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Erben erster Ordnung

Rz. 37 Zur ersten Erbordnung zählen die Abkömmlinge des Erblassers und sein Ehegatte; in der Föderation BuH und BD BuH auch sein nichtehelicher Partner. Innerhalb der ersten Erbordnung erben Kinder des Erblassers und dessen Ehegatte zu gleichen Teilen, Art. 10 ErbG FBuH, Art. 8 ErbG RS, Art. 10 ErbG BD BuH. Bezüglich der Abkömmlinge tritt die Repräsentation nach Stämmen ein....mehr

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E / 4 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 2128]

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Belgien / 3. Besitzerwerb (saisine – Art. 4.3 ZGB) und Erbrechte des Staates (Art. 4.32 ff. ZGB)

Rz. 122 Die durch Gesetz bestimmten Erben gelangen von Rechts wegen in den Besitz der Güter, Rechte und Klagen des Erblassers mit der Verpflichtung, alle Erbschaftsverbindlichkeiten zu begleichen. Der Staat muss sich hingegen durch das zuständige Familiengericht in den Besitz einweisen lassen. Der Nachlass steht dem belgischen Staat zu, wenn keine erbberechtigten Personen vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungszweck

Rz. 149 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 BewG ist der Wert unverzinslicher Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, mit dem Betrag anzusetzen, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG beruht d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mietspiegel

Rz. 74 [Autor/Stand] Wichtige Grundlagen zur Ermittlung der üblichen Miete bilden im Allgemeinen die örtlich aufgestellten Mietspiegel. In den meisten Regionen dürften entsprechende Mietspiegel vorhanden sein. Dennoch wird es auch Gegenden geben, in denen Mietspiegel nicht zur Verfügung stehen. Dieser Problematik wird zweifellos im Jahr 1996, als die Bedarfsbewertung für Zwe...mehr

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E / 6 Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 2182]

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Steuergegenstand (Abs. 1)

Rz. 76 [Autor/Stand] Das HmbGrStG regelt in erster Linie die Grundsteuer B. Steuergegenstand der Grundsteuer B ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Da der Begriff der wirtschaftlichen Einheit im HmBGrStG selbst nicht definiert wird, ist auf die Definition der wirtschaftlichen Einheit im Bewertungsgesetz zurückzug...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / a) Grundsatz der Unwandelbarkeit

Rz. 69 Gemäß Art. 15 EGBGB a.F. wird das Güterstatut anhand der Umstände zum Zeitpunkt der Eheschließung angeknüpft.[72] Spätere Änderungen der Staatsangehörigkeit bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts wirken sich auf das Güterstatut nicht mehr aus, das Güterstatut bleibt über die gesamte Dauer der Ehe konstant (Grundsatz der Unwandelbarkeit des Güterstatuts).[73] Allerdings gib...mehr

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AGS 01/2025, Delegation und... / IX. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Hannover betritt "Neuland" und dürfte für die Praxis hoch relevant sein. Grds. befasst sie sich mit dem immer mehr in den Vordergrund rückenden Konflikt zwischen Delegation und Regel- oder Sonderaufgabe. Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / a) Einleitung

Rz. 213 Besondere Probleme wirft in der Praxis immer wieder die Frage auf, inwieweit Inkassokosten vom Schuldner zu erstatten sind. Aus einer hergebrachten Skepsis der rechtsberatenden Berufe und der Justiz gegenüber den aus dem kaufmännischen Berufsstand kommenden Inkassounternehmen resultiert, dass über die Erstattung der Inkassokosten regelmäßig gestritten werden muss. Di...mehr

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B / 7 Beschlagnahme, Bestätigung nichtrichterlicher Anordnungen [Rdn 971]

Rdn 972 Literaturhinweise: Weingarten, Die Nachholfrist des § 98 II 1 StPO – Werktage oder Tage?, JA 2010, 298 s.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 880, bei → Beschlagnahme, Rechtsmittel, Teil B Rdn 1035, und bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 4123. Rdn 973 1.a)aa) Nach § 98 Abs. 2 S. 1 soll der Beamte, der einen Gegenstand ohne richt...mehr

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Ungarn / 3. Erbschaftsgebühr bei einem Erbvertrag

Rz. 323 Wie bereits erörtert (siehe Rdn 194), ist der Erbvertrag nach dem ungarischen Recht ein entgeltlicher Vertrag. Die Gebührenzahlungspflicht des vertraglichen Erben richtet sich daher nach den Regelungen der entgeltichen Vermögensübertragung. Der allgemeine Satz der bei einem Erbvertrag anzuwendenden Erbschaftsgebühr beträgt – soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt ...mehr

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Polen / I. Quellen des Internationalen Erbrechts

Rz. 1 Grundlage für die Bestimmung des Erbstatuts sind die Landesvorschriften des Internationalen Privatrechts. In der Republik Polen ist dieses im Gesetz vom 4.2.2011 über das Internationale Privatrecht[1] (IPRG 2011) geregelt. Dieses ersetzt das Gesetz vom 12.11.1965 (im Folgenden "IPRG 1965"[2]). Rz. 2 Neben dem IPRG finden die Bestimmungen der internationalen Abkommen Anw...mehr

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P / 12 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung [Rdn 3633]

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Ungarn / 2. Notwendigkeit des Nachlassverfahrens; Nachlassverzeichnis

Rz. 230 In einigen Fällen ist die Einleitung eines Nachlassverfahrens obligatorisch. Das Gesetz bringt dies dadurch zum Ausdruck, dass es die Fälle bestimmt, in denen die zuständige Behörde (Gemeindeverwaltung) ein Nachlassverzeichnis (siehe Rdn 242 ff.) von Amts wegen aufnehmen muss. Die Gründe für die obligatorische Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses sind folgende: a) Sa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einheitswerte des Grundbesitzes dienen bzw. dienten der Festsetzung verschiedenster Steuern. Hierzu gehört neben der Grundsteuer auch die Gewerbesteuer. Ebenfalls betroffen waren bis zur Einführung der Bedarfsbewertung (§§ 138 ff. BewG) auch die Grunderwerbsteuer[2] und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.[3] Die Vermögensteuer, für die die Einheitswer...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / b) Zuständigkeit

Rz. 205 Sachlich zuständig für die Entscheidung über die Erinnerung ist nach § 766 Abs. 1 ZPO das Vollstreckungsgericht. Vollstreckungsgericht ist nach § 764 Abs. 1 ZPO das Amtsgericht. Die örtliche Zuständigkeit folgt aus §§ 766, 764 Abs. 2 ZPO und ist damit dort begründet, wo das Vollstreckungsverfahren durchgeführt wird, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Rz. 206 ...mehr

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Niederlande / XII. Vorfrage nach der Abstammung

Rz. 56 Die gesetzliche Erbfolge im niederländischen Erbrecht richtet sich in erster Linie nach der Abstammung. Abstammungsrecht und Erbrecht sind eng miteinander verknüpft. Wichtig ist demzufolge, wer als Kind des Erblassers zu behandeln ist. Im internationalen Erbfall ist denn auch immer das internationale Abstammungsrecht zu klären. Rz. 57 Am 11.5.2003 ist das Wet Conflicte...mehr

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Griechenland / IX. Steuerbefreiungen

Rz. 125 Von den im Gesetz (Art. 25 grErbStG) vorgesehenen Befreiungen von der Erbschaftsteuer sind insbesondere folgende hervorzuheben:mehr

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S / 10 Strafanzeige des Beschuldigten [Rdn 4376]

Rdn 4377 Literaturhinweise: Burhoff, Regierungsentwurf zu einem "Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz" – Die wichtigsten geplanten Änderungen, VRR 3/2024, 13 = StRR 4/2024, 10 Groß, Gegen den Mißbrauch strafrechtlicher Ermittlungen zur Vorbereitung eines Zivilverfahrens – Abgebrochene gesetzgeberische Vorüberlegungen, GA 1996, 151 R. Hamm, Mißbrauch des Strafrechts, ...mehr

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 4415]

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XL. Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken

Rz. 670 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.40: Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken 1. Allgemeines Das Zwangsversteigerungsverfahren ist grundsätzlich ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Jedoch wurde in ...mehr

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Katalonien / 1. Der Pflichtteil

Rz. 64 Der Pflichtteil ist wegen seiner Besonderheiten und der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, die er historisch hatte, ein erbrechtliches Institut von großer Bedeutung und Tradition in Katalonien. Die bestehende Regelung (Art. 451–1 bis 451–27 CCCat) findet ihren Ursprung in einer früheren katalanischen Bestimmung von 1585 und hat das Ziel, Häuser und Familienve...mehr

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E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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Ungarn / b) Anpassung von unbekannten Rechten gem. Art. 31 EuErbVO

Rz. 22 "Fremde", d.h. nach dem ungarischen Grundbuchrecht nicht eintragungsfähige Rechte bzw. Tatsachen[30] können aufgrund eines ENZ auch dann nicht eingetragen werden, wenn diese nach dem lex successionis entstanden sind. Nicht eintragungsfähig wären nach hiesiger Meinung z.B. die im deutschen bzw. österreichischen Recht bekannten Nacherbenvermerke und Testamentsvollstreck...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Zulassung von Geboten

Rz. 310 Nur ein wirksames Gebot darf vom Vollstreckungsgericht zugelassen werden. Wirksam ist es, wenn es im Versteigerungstermin zu den Versteigerungsbedingungen abgegeben ist und wenn es als erstes mindestens die Höhe des geringsten Gebots hat, später, wenn es ein schon wirksames Gebot überschreitet (Übergebot § 72 Abs. 1 ZVG), ihm für den Fall, dass es das letzte bleibt u...mehr

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N / 3 Nebenklage, Beistand [Rdn 3305]

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Slowenien / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 5 Form

Für den Abschluss des Arbeitsvertrags gilt der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Arbeitsverträge können daher grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Gesetz[2], ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform zwingend vorsieht. Das Nachweisgesetz be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 325 [Autor/Stand] § 13 Außerkrafttreten Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 tritt das Gesetz über die Erhebung der Grundsteuer vom 21. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 8) in der geltenden Fassung außer Kraft.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / d) Erhöhte Sicherheitsleistung

Rz. 331 Das Gesetz nennt zwei Ausnahmefälle, in denen auf Antrag eine erhöhte Sicherheitsleistung beantragt werden kann: aa) Gläubiger eines bestehen bleibenden Rechts Rz. 332 Nach § 68 Abs. 2 ZVG kann ein Gläubiger eines nach § 52 ZVG bestehen bleibenden Rechts über die nach § 68 Abs. 1 S. 1 ZVG zu erbringende Sicherheitsleistung eine darüber hinausgehende Sicherheitsleistung...mehr

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Polen / 2. Familienstiftung

Rz. 58 Mit dem Gesetz vom 26.1.2023 über Familienstiftung (Gesetzblatt von 2023, Pos. 326 mit Änderungen) wurden auch einige Erbschaftsvorschriften des ZGB geändert. Die mit diesem Gesetz in das polnische Rechtssystem eingeführte Familienstiftung ist erbfähig (Art. 927 § 3 ZGB) und das Gründungskapital und das mit der Auflösung der Familienstiftung zusammenhängende Vermögen ...mehr

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K / 5 Kontaktaufnahme des Verteidigers zum inhaftierten Mandanten [Rdn 2951]

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Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.1 Allgemeines

Rz. 9 Vorauszuschicken ist, dass sich der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit nach § 8 TzBfG nicht nur auf die Verringerung und gegebenenfalls Neuverteilung der Arbeitszeit auf dem bisherigen Arbeitsplatz des Arbeitnehmers richtet, sondern sich auf den Betrieb als organisatorische Einheit bezieht.[1] Vom Anspruch umfasst ist daher auch die Zuweisung eines anderen Arbeits...mehr

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Montenegro / G. Erbschaftsteuer

Rz. 24 Die Erbfolge wird nach dem Gesetz über die Grunderwerbsteuer belastet. Die Grunderwerbsteuer beträgt im Erbfall 3 % des Wertes der im Nachlass enthaltenen Grundstücke. Die Abkömmlinge, die Eltern des Erblassers und sein Ehegatte sind von der Steuer befreit. Die Erben der zweiten Ordnung werden insoweit befreit, wie die Wohnung des Erblassers Gegenstand der Erbfolge is...mehr