Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Dänemark / II. Zur Rechtslage: Erbrechtsreform 2008

Rz. 5 Das Erbgesetz 2008 findet nach dessen § 99 Abs. 2 Anwendung, wenn der Erblasser nach Inkrafttreten des Gesetzes verstorben ist, es sei denn, aus den §§ 100 bis 102 ARL folgt etwas anderes. Ist der Erblasser vor Inkrafttreten des Gesetzes verstorben, gelangen die früheren Bestimmungen des Erbgesetzes aus dem Jahre 1964 zur Anwendung, es sei denn, aus § 103 ARL folgt etw...mehr

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Luxemburg / 6. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 64 Durch Gesetz vom 9.7.2004[41] wurde gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, mit vermögens-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen (Partenariat). In erb- und schenkungsrechtlicher Hinsicht wird der Partner allerdings nicht zum gesetzlichen oder Pflichterben erhoben. Artikel ...mehr

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T / 2 Telefonüberwachung, Allgemeines [Rdn 4434]

Rdn 4435 Literaturhinweise: Albrecht/Braun, Die strafprozessuale Überwachung des Surfverhaltens, HRRS 2013, 500 Backes/Gusy, Wer kontrolliert die Telefonüberwachung?, 2003 Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherungen im Strafverfahren, 2007 Bagnol, Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen und Telekommunikation – Der Regelungsgehalt der §§ 100a ff. StPO, JuS 2006, 698 Becker/Meinicke, Die sog...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Internationale Institutionen

a) Interpol Rz. 942 [Autor/Stand] Für den im Steuerstrafrecht in besonderem Maße bedeutsamen europäischen Bereich existieren mehrere, teils nebeneinander tätige Institutionen, die im täglichen Arbeitsablauf europaweiter und bei internationalen Steuerstrafverfahren von Bedeutung sind. Rz. 943 [Autor/Stand] Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – IKPO) ist e...mehr

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Belgien / 4. Zugelassene Erbverträge bezüglich eines noch nicht eingetretenen Erbfalles

Rz. 60 Seit dem 1.9.2018 (Inkrafttreten der Erbrechtsreform, eingeführt durch das Gesetzes vom 31.7.2017), ist es in Belgien gestattet, dass ein zukünftiger Erblasser mittels Einhaltung den hiernach beschriebenen Bedingungen einen Vertrag mit seinen zukünftigen Erben bezüglich seines künftigen Nachlasses abschließt. Die gestatteten Erbverträge sind begrenzt durch das Gesetz a...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 260 Der EuGH hat mit Urt. v. 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spanien ...mehr

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V / 57 Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines [Rdn 5576]

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Italien / I. System der Erbschaftsteuer

Rz. 299 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die die Regierung Berlusconi mit Gesetz Nr. 383 vom 18.10.2001, das am 25.10.2001 in Kraft trat, für alle Erbfälle, die nach dem 25.10.2001 eingetreten sind, abgeschafft hatte, wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 262/06 bzw. durch Gesetz Nr. 286/06 rückwirkend zum 3.10.2006 (Erbschaften) bzw. zum 1.1.2007 (Schenkungen) wieder eingef...mehr

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A / 54 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Bestandsdaten [Rdn 676]

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Ungarn / a) Allgemeines

Rz. 17 Der Betroffene (Erbe, Vermächtnisnehmer), der eine Eintragung aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat erteilten ENZ in ein inländisches öffentliches Register veranlassen möchte, muss das ENZ mit seinem Eintragungsantrag unmittelbar bei der Registerbehörde einreichen. Die Mitwirkung eines ungarischen Notars bei Einreichung des Antrags ist weder erforderlich noch ...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Spanien ist in erbrechtlicher Hinsicht ein sog. Mehrrechtsstaat. Einzelne Gebietseinheiten Spaniens – so auch die Balearen – verfügen über ein eigenes Erbrecht. Die Ursprünge eines eigenen, balearischen Zivilrechts reichen bis ins 13. Jahrhundert zurück und beginnen mit der Eroberung Mallorcas durch den König Jaume I am 31.12.1229.[1] Das balearische Erbrecht ist inten...mehr

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N / 2 Nebenklage [Rdn 3270]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Grenzüberschreitender Arrest in Steuerstrafsachen

a) Strafprozessualer Arrest Rz. 559 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder sonstigen Beweismitteln möglich, wenngleich in der Praxis schwierig und eher die Ausnahme.[2] Die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der EU nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6.10.2006 üb...mehr

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Katalonien / 1. Rechtssystematik, Voraussetzungen und Wirkungen

Rz. 78 Das katalanische System der Erbannahme ist anders als das deutsche, was gewöhnlich zu Problemen und Fehlern in der internationalen Praxis führt. In Katalonien muss der Erbe die Erbschaft ausdrücklich oder stillschweigend annehmen oder ausschlagen. Eine Frist hierzu besteht nicht (Art. 461–12.1 CCCat).[28] Es existiert keine automatische Annahme der Erbschaft durch den...mehr

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Deutschland / I. Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge)

Rz. 4 Das deutsche Erbrecht wird beherrscht vom Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Gemäß § 1922 BGB geht mit dem Erbfall das Vermögen als Ganzes mit unmittelbarer dinglicher Wirkung auf den oder die Erben über. Die Gesamtrechtsnachfolge erfasst dabei grundsätzlich alle vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten. Diese gehen insgesamt und ungeteilt auf ...mehr

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P / 30 Postbeschlagnahme [Rdn 4038]

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V / 8 Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4905]

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V / 42 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5279]

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Schweden / 6. Voraussetzungen für die Erbeneigenschaft

Rz. 67 Erbe kann nur sein, wer den Erblasser überlebt hat. Ist zweifelhaft, wer den Erblasser überlebt hat, z.B. bei einem gemeinsamen Unfall, müssen die Rechtsnachfolger des Erben das Überleben beweisen. Kann der Beweis nicht geführt werden, wird unterstellt, dass der Erbe vor dem Erblasser verstorben ist (ÄB 15:19, Abs. 2).[55] Rz. 68 Die Todeserklärung ist im Gesetz 2005:1...mehr

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P / 8 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Vorführung/Inhaftierung des Beschuldigten [Rdn 3575]

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Türkei / a) Das öffentliche Testament

Rz. 41 Unter Mitwirkung von zwei Zeugen erfolgt die öffentliche letztwillige Verfügung vor dem "offiziellen Beamten", Friedensgericht, Notar oder einem anderen Beauftragten, der nach dem Gesetz mit diesen Geschäften betraut ist (Art. 532 ZGB). Was mit dem "offiziellen Beamten" gemeint ist, wird in der Literatur möglicherweise zu einem lebendigen Streit führen.[78] Dabei gibt...mehr

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Polen / Literaturtipps

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Slowakei / 2. Struktur der Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzungsvereinbarung

Rz. 122 Ist nur ein Erbe vorhanden, bestätigt das Gericht, dass er die Erbschaft erworben hat.[71] Gibt es jedoch mehrere Erben, hat eine Auseinandersetzung der Erbschaft zu erfolgen, die durch das zuständige Gericht oder den Notar als Nachlasskommissar zu genehmigen ist.[72] Soweit die im Rahmen der Auseinandersetzung getroffene Vereinbarung gem. § 482 Abs. 2 BGB nicht gege...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

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Tschechien / E. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 163 Im Zuge der großen Zivilrechtsreform wurde das bisherige Gesetz über Erbschaft-, Schenkungs- und Immobilienübertragungsteuer mit Wirkung zum 31.12.2013 aufgehoben. Der Erwerb von Todes wegen ist jetzt im Gesetz über Steuern aus Einkünften geregelt. Er wird als eine unentgeltliche Einkunft angesehen. Gemäß § 4a Abs. 1 Buchst. a) sind unentgeltliche Einkünfte natürlich...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 105 Der überlebende Ehegatte hat nach dem gemeinspanischen Recht des Código Civil grundsätzlich eine erbrechtlich recht schwache Position (siehe Rdn 11 f.).[174] Er ist zwar gem. Art. 807 Nr. 3 CC auch Noterbe (heredero forzoso), haftet aber nicht für Nachlassverbindlichkeiten.[175] In dem häufigen Fall aber, dass Abkömmlinge oder Aszendenten (Voreltern) vorhanden sind, ...mehr

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Schweden / 3. Nachlassverzeichnis

Rz. 139 Das Nachlassverzeichnis (bouppteckning) ist, sofern von Skatteverket nicht ausdrücklich die Eingabefrist verlängert wurde, binnen einer Frist von drei Monaten zu erstellen. Sodann ist es binnen eines Monats nach seiner Erstellung bei der Steuerbehörde einzureichen (ÄB 20:8). Diese überprüft die bei der Nachlassauflistung einzuhaltenden Formalien und die Schlüssigkeit...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 3 Form des Arbeitsvertrags

Grundsätzlich können Arbeitsverträge schriftlich oder mündlich, ausdrücklich oder stillschweigend durch schlüssiges Verhalten (konkludent) begründet werden. Es besteht grundsätzlich Formfreiheit. Allerdings kann dieser Grundsatz im Einzelfall durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verdrängt werden, welche Schriftform vorschreiben. Für die Kündigung und den Aufhebungsve...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 4. Folgen der Überschreitung

Rz. 156 Die Vorschriften des Noterbrechts sind zwingendes Recht (ius cogens).[229] Wird ein (nicht wirksam enterbter)[230] Noterbe vollständig übergangen,[231] so ergeben sich dessen Rechte aus Art. 814 CC. In diesem Fall wahrt der Noterbe seine Rechte durch Erhebung einer Herabsetzungsklage,[232] die von dem übergangenen Noterben gegen die übrigen, nicht übergangenen Noterb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Klarstellung für Pflichtmitglieder in einem ausländischen Alterssicherungssystem (§ 10a Abs 6 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – KroatienAnpG – v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügte § 10a Abs 6 EStG nimmt mit S 1–3 EStG inhaltlich die Vorschrift des § 52 Abs 24c S 2–4 EStG aF auf. Rn. 57 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 D...mehr

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E / 25 Europäischer Haftbefehl [Rdn 2446]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gesetzliche Anpassung in NRW

Rz. 111 [Autor/Stand] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG), die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Grundsteuer festzulegen, Gebrauch gemacht und am 4.7.2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung, Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Inhalt und Bedeutung Durch die Festsetzung und Erhebung von Vorauszahlungen soll ein sicherer und gleichmäßiger Eingang der ESt erreicht werden (BFH BStBl II 2011, 607). Ferner wird die Liquiditätsbelastung der Bezieher nicht steuerabzugspflichtiger Einkünfte derjenigen StPfl angenähert, die dem Quellensteuerabzug durch LSt oder KapSt unterlie...mehr

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P / 1 Pflichtverteidiger, Allgemeines [Rdn 3419]

Rdn 3420 Literaturhinweise: Ahlbrecht, Sofortige Pflichtverteidigerbeiordnung im Überstellungsverfahren an den Internationalen Strafgerichtshof, StV 2005, 247 Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 201...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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Schweden / III. Form des Testaments

Rz. 80 Ein öffentliches Testament kennt Schweden nicht. Schweden kennt auch kein lateinisches Notariat. Der notarius publicus in Schweden muss nicht Jurist sein. Es gibt auch keine öffentliche Verwahrung der Testamente.[66] Rz. 81 Testamente bedürfen nach der schwedischen Ortsform der Schriftform und der Unterschrift durch den Testator. Sie müssen in gleichzeitiger Anwesenhei...mehr

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D / 5 DNA-Untersuchung, Massenscreening/Beinahetreffer [Rdn 1712]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1713 Literaturhinweise: Brocke, Zur Frage der Verwertbarkeit eines so genannten Beinahetreffers im Rahmen einer DNA-Reihenuntersuchung gemäß § 81h StPO, StraFo 2011, 298 Burhoff, Regierungsentwurf zu einem "Gesetz zur...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Kindergeld

Das aktuelle Kindergeld beträgt derzeit[18] einheitlich 250 EUR für jedes Kind. Da der Betrag "glatt" geteilt werden kann, gehen die Unterhaltszahlbeträge bei minderjährigen Kindern auf einen vollen Eurobetrag aus, so dass es nicht zu der Bildung der in der Praxis sehr ungeliebten, "krummen" – auf 0,50 EUR ausgehenden – Unterhaltszahlbeträge kommt. Das Kindergeld soll erhöht ...mehr

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Luxemburg / 1. Erbstatut nach dem luxemburgischen Internationalen Privatrecht

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (IPR) Luxemburgs ist nur marginal kodifiziert, ein Gesetz über das Internationale Privatrecht, vergleichbar dem deutschen EGBGB, gibt es nicht. Rz. 2 Neben der Grundregel des Art. 3 Abs. 2 Cciv wurden durch den luxemburgischen Gesetzgeber nach und nach Einzelregelungen vor allem im Internationalen Familienrecht in das luxemburgische Bürger...mehr

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Katalonien / I. Das katalanische Zivilrecht in Spanien als Staat mit mehreren Gesetzgebungsorganen

Rz. 2 In Spanien bestehen für das Zivilrecht mehrere Gesetzgebungskompetenzen. Die Spanische Verfassung (Constitución Española – CE) von 1978 anerkennt und gewährleistet diese Vielfalt der Gesetzgebung in Art. 149.1.8 insofern, als sie den Autonomen Regionen mit eigenem Zivilrecht die alleinige Kompetenz für dessen Erhaltung, Änderung und Weiterentwicklung mit Ausnahme einig...mehr

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Katalonien / III. Zuständigkeit

Rz. 100 Die Kompetenzen der Autonomen Regionen im Bereich der Steuereintreibung bestimmen sich nach dem Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, unabhängig vom Ort der Nachlassgegenstände und dem auf die Erbfolge anwendbaren Recht.[36] War der Erblasser nicht in Spanien wohnhaft, so fallen die Verwaltung und Eintreibung der Steuer in die Kompetenz der staatli...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Mit dem HmbGrStG weicht die Freie und Hansestadt Hamburg im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend von den bun desgesetzlichen Regelungen des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes ab. Das gilt trotz des Rückgriffs auf die Bundesgesetze in § 11 HmbGrStG, soweit im HmbGrStG keine anderweitigen Regelungen getroffen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe.[2] Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeut...mehr

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Serbien / B. Internationales Erbrecht

Rz. 3 Die Erbfolge unterliegt gem. Art. 30 des Gesetzes zur Lösung von Gesetzeskollisionen mit den Vorschriften anderer Staaten für bestimmte Verhältnisse (IPRG) der ehemaligen Sozialistischen Föderation Jugoslawien vom 15.7.1982[2] – welches nach Erlangung der Souveränität der Republik Serbien hier als autonomes Recht fortgilt – dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anrechnung von Unterschiedsbeträgen nach § 32c Abs 1 S 2 EStG (§ 36 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bereits mit dem Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des EStG v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3045) hatte der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Milchmarktkrise geplant, für StPfl mit luf Einkünften eine Tarifglättung für die Jahre 2016 bis 2022 einzuführen (ursprünglich § 34e...mehr

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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P / 26 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3901]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 828 Als Marken können nach § 3 MarkenG alle Zeichen, insbesondere Wörter (einschl. Namen), Abbildungen, Buchstaben, (Firmen-)Abkürzungen, Zahlen, Symbole (auch in Kombinationen, z.B. AP 2015), Hörzeichen (in Medien) und dreidimensionale Gestaltungen, aber auch die Form oder Verpackung einer Ware[637] und sonstige Aufmachungen in Form, Farbe usw. (sog. Warenausstattungssc...mehr

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R / 5 Richterliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 4204]

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P / 2 Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3429]

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