Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Verhinderung von Missbräuchen (§ 50g Abs. 4 EStG)

Rz. 63 Das Gesetz hatte ursprünglich die Ausnahmeregelung des Art. 5 Abs. 2 der Zins- und Lizenzrichtlinie in einer gesonderten Vorschrift umgesetzt, die neben die Regelung des Abs. 2 (Rz. 31ff.) trat. Danach konnte den Beteiligten einer Transaktion, deren hauptsächlicher Beweggrund oder, bei mehreren hauptsächlichen Beweggründen, einer der hauptsächlichen Beweggründe Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 4 Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

§ 75 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass die im Betrieb tätigen Personen nicht benachteiligt werden dürfen. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass unterschiedliche Behandlungen von Personen insbesondere wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 5 In der bis Ende 1993 geltenden Fassung war die Vorschrift mit dem GG vereinbar. Es ist insbesondere vertretbar, dass nur ESt-Pflichtige von der Vorschrift profitieren und Personen mit geringem Einkommen nicht betroffen sind.[1] Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des PartG v. 28.6.2002[2] wurden die Höchstbeträge ab dem Vz 2002 auf den noch heute geltenden Betrag von 82...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.6 Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse[1] enthält in § 4 Abs. 1 TzBfG ein Diskriminierungsverbot. Es schreibt vor, dass der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln darf, es sei denn, dass sachliche Gründe dies rechtfertigen. Eine unterschiedliche Behandl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsanweisung / 1 Begriff und Inhalt der Arbeitsanweisung

Unter dem Begriff der Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, konkrete Vorgaben zur Ausübung der übertragenen Tätigkeit zu machen. Ziel einer Arbeitsanweisung ist es, das Arbeitsverhalten der Beschäftigten auszugestalten, also festzulegen, wie die vertraglich vereinbarte Arbeitspflicht durch die Beschäftigten zu erfüllen ist. Neben freiwilligen Arbeitsanwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Betroffene verbundene Unternehmen bzw. Betriebsstätten

Rz. 10 Die Vorschrift richtet sich sowohl an den Schuldner der Zinsen und Lizenzgebühren als auch an den Gläubiger. Der Schuldner braucht den Steuerabzug vom Kapitalertrag bzw. nach § 50a EStG nicht vorzunehmen. Bei dem Gläubiger werden die Zahlungen aus der beschr. Steuerpflicht ausgeschieden. Rz. 11 Von der Vorschrift betroffener Schuldner ist ein Unternehmen der Bundesrepu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Rechtsfolge für den Vergütungsschuldner

Rz. 22 Die Vorschrift enthält je eine Rechtsfolge für den Schuldner und den Gläubiger der Vergütung. Für den Schuldner der genannten Vergütungen bestimmt § 50g Abs. 1 S. 1 EStG, dass eine Abzugssteuer nicht einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt zu werden braucht. Verfahrensrechtlich ist jedoch zu beachten, dass das Absehen vom Steuerabzug nach § 50c Abs. 1, 2 EStG e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Liegt Kleinunternehmerbesteuerung vor, werden nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG steuerfreie Umsätze ausgeführt. Kleinunternehmer müssen deshalb regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen abgeben, da die allgemeinen Erklärungspflichten bei Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung nicht anzuwenden sind.[1] Kleinunternehmer können aber von der Finanzve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsanweisung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, den Beschäftigten konkrete Hinweise geben zu können, wie die Arbeit im Einzelfall und in den einzelnen Arbeitsschritten ordnungsgemäß auszuführen ist. Die Anweisung ist für die Beschäftigten verbindlich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 106 GewO, § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVGmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsanweisung / 4 Abänderung der Arbeitsanweisung

Eine einmal erteilte Arbeitsanweisung kann immer dann geändert oder zurückgenommen werden, wenn dies erforderlich ist, z. B. wenn sich die Arbeitsaufgabe geändert hat oder die zugrunde liegenden Vorschriften wie Betriebsvereinbarungen oder Gesetze geändert wurden. Die Änderung oder Zurücknahme muss wiederum billiges Ermessen wahren.mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.3 Dauer

Der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG beginnt bereits vor Antritt der Elternzeit, und zwar grundsätzlich ab dessen Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ("Antragsschutzzeitraum"). Für dieses Verlangen kommt es auf den Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber an. Die Vorverlegung des Kündigungsschutzes vor die Elternzeit ist allerdings zeitlich auf 8 Wochen (vor dem tatsächlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nutzungsentgeltverordnung (... / Zusammenfassung

Begriff Die Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten (Nutzungsentgeltverordnung – NutzEV) vom 22.7.1993 (BGBl. I S. 1339), geändert durch die VO vom 24.7.1997 (BGBl. I S. 1920), galt zunächst bis zur Neufassung ausschließlich für vertragliche Nutzungsrechte und nicht – so mit der Neufassung für Erholungsgrundstücke ("Datschen") und Garagenflächen in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertragliche Einheit... / Zusammenfassung

Begriff Die arbeitsvertragliche Einheitsregelung ist eine Individualvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deren Inhalt aber nicht individuell ausgehandelt wurde. Die Arbeitsbedingungen sind vielmehr in einer Vielzahl von Arbeitsverträgen durch den Arbeitgeber vorformuliert und identisch. Zur Wirksamkeit bedarf es aber des Einverständnisses beider Arbeitsvertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / 7.1 Beginn/Ende der Versicherung

Die Familienversicherung steht in direkter Abhängigkeit zum Mitgliedschaftsverhältnis. Entsprechend teilt eine Familienversicherung das Schicksal der Mitgliedschaft des "Stammversicherten" und beginnt bzw. endet zu demselben Zeitpunkt.[1] Die Familienversicherung endet kraft Gesetzes auch rückwirkend, wenn der Wegfall der Voraussetzungen der Krankenkasse erst zu einem spätere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsanweisung / 3 Grenzen der Arbeitsanweisung

Die Arbeitsanweisung muss rechtskonform sein. Die Arbeitsanweisung muss im Einklang mit Gesetzen, Tarifverträgen und auch Betriebsvereinbarungen stehen. Außerdem muss sich die Arbeitsanweisung auch an der Arbeitsaufgabe orientieren, die dem Beschäftigten übertragen wurde. Die Weisung muss nach billigem Ermessen erfolgen.[1] Das bedeutet, dass die Interessen des Arbeitgebers g...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / Zusammenfassung

Begriff Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kostenfrei bei den Eltern bzw. Großeltern, bei dem Ehegatten oder Lebenspartner mitversichert (familienversichert) werden. Familienversicherte haben gegenüber der Krankenkasse eigene Leistungsansprüche. Eine Familienversicherung ist allerdings stets an die K...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / Zusammenfassung

Begriff Die Kleinunternehmerbesteuerung ist zum 1.1.2025 umfassend national geändert worden und um eine EU-europäische Komponente ergänzt worden. Kleinunternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, führen im Inland steuerfreie Umsätze aus, sodass in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf. Im Gegenzug ist der Kleinunternehmer für Leistungsbezüge ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitgeber haben gegenüber der Einzugsstelle verschiedene Meldepflichten, die durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten sind. Dabei sind umfangreiche Aufzeichnungspflichten zu erfüllen und Lohnunterlagen etc. aufzubewahren. Die Einzugsstellen sind wiederum verpflichtet, für den Gesamtsozialv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.4 Forderungsübergang (§ 6 EFZG)

Rz. 29 Durch die entsprechende Geltung des § 6 EFZG erhält der Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruchsübergang, wenn die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durch einen fremd verursachten Unfall erforderlich wurde und der Arbeitnehmer daraus Schadensersatzansprüche wegen des Verdienstausfalls hat. Sofern der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge abführt, geht der S...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.4 Direktionsrecht

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber ebenfalls den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber die Befugnis, durch einseitige Anordnungen die im Arbeitsvertrag nur rahmengemäß umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher zu bestimmen. Er kann auch einen Wechsel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtzusage / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form (z. B. Schwarzes Brett) gerichtete Erklärung des Arbeitgebers zu verstehen, zusätzliche Leistungen erbringen zu wollen. Von einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung spricht man dagegen, wenn die Vertragsbedingungen und auch die Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnfläche (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnfläche ist von Bedeutung für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung bei öffentlich geförderten Wohnungen, für die Umlage der Betriebskosten, für die Berechnung der Mieterhöhung bei der Vergleichsmiete, für die Ermittlung der höchstzulässigen Miete und für die Berechnung des Wohngelds. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Mögliche Berechnungsgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder aufgrund des Arbeitsverhältnisses von einem Dritten Geld auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrags überlassen wird. Hintergrund für das Darlehen ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gelddarlehen richten sich nach den §§ 488 ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / Zusammenfassung

Überblick Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber zur prinzipiellen Gleichbehandlung der beschäftigten Arbeitnehmer. Er verbietet eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage sowie eine Differenzierung zwischen Arbeitnehmern einer bestimmten Ordnung ohne sachl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.1 Betriebliche Altersversorgung

Soweit es sich nicht um individuell ausgehandelte Zusagen handelt, hat der Arbeitgeber bei allen Formen der Ruhegeldgewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.[1] Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung. Bei der Frage, wem eine Pensionszusage erteilt wird, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 2.2 Umsatzgrenzen bei Neugründung

Wenn ein Unternehmer seine unternehmerische Betätigung in einem Kalenderjahr neu aufnimmt, kann nicht auf einen Vorjahresumsatz zurückgegriffen werden. Daher startet jeder Unternehmer seit 2025 bei einer unterjährigen Neugründung dem Grunde nach als Kleinunternehmer, bis er einen Gesamtumsatz von 25.000 EUR überschreitet. Die Finanzverwaltung [1] geht davon aus, dass im Erstj...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Zuwendungen an politische Parteien

Rz. 7 Die Steuerermäßigung wird gewährt für Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG , sofern die jeweilige Partei nicht gem. § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist.[1] Zuwendungen sind gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG Spenden und Mitgliedsbeiträge (§ 10b EStG Rz. 10, 26ff.). Die Parteieigenschaft setzt voraus, dass Vereinigungen vo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Technologien und telemedizinische Verfahren sind mittlerweile im Gesundheitswesen weit verbreitet. Auch in der zukunftsorientierten Arbeitsmedizin sind in Ergänzung der bestehenden Betreuungsformen bereits zahlreiche Anwendungsgebiete der Telematik identifiziert. Ziel muss eine sichere Anwendung und eine breite Akzeptanz der Instrumente sein – insbesondere...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch (SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nationaler Leitfaden für AMS / 2 Zielsetzung des NLA

Warum ein weiteres AMS-Konzept bzw. ein weiterer AMS-Leitfaden? Bereits vor der Entwicklung des nationalen Leitfadens für AMS existierten in Deutschland mehrere, teilweise unter Federführung von Sozial- und Arbeitsministerien einzelner Bundesländer erarbeitete AMS-Konzepte. Die Vielfalt schmälerte die Relevanz der Intention, durch ein Managementsystem die Anwendung des betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.4 Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen ist ungeachtet der Vertragsfreiheit auch bei der Entgeltfestsetzung zu beachten.[1] Das Gebot zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist europarechtlich in Art. 157 AEUV verankert. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nur wegen des Geschlechts ei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 41 Das Gesetz gilt für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit approbierten Ärzten in der Weiterbildung, deren Arbeitsverhältnisse nicht unter den Geltungsbereich des WissZeitVG fallen (§ 1 Abs. 4 ÄArbVtrG). Das ÄArbVtrG ist daher nicht anzuwenden auf die Weiterbildung von Ärzten an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen i. S. v. § 5 WissZeitVG, s...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 40 Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vom 15.5.1986 enthält besondere Befristungsregelungen, durch die der Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Beschäftigung approbierter Ärzte zum Zweck der Weiterbildung erleichtert werden soll.[1] Das Gesetz sollte ursprünglich am 31.12.1997 außer Kraft treten. Dies wurde vom Gese...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 308 Nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 TzBfG können unter bestimmten Voraussetzungen Befristungen von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bestand bereits vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach § 1 Abs. 1 bis 3 BeschFG. Sie wurde im Jahr 1985 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ges...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.1 Normzweck

Rz. 106 Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.2014[1] wurde m. W. v. 1.7.2014 in § 41 SGB VI der Satz 3 angefügt. Danach können die Arbeitsvertragsparteien, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze vereinbart haben, den Beendigungszeitpunkt, ggf. mehrfach, hinausschieben. Die Vorsc...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6 § 41 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 SGB VI; § 41 Abs. 2, Abs. 3 SGB VI

Rz. 96a Bis zum 31.12.2024 bestand § 41 SGB VI nur aus einem Absatz mit den Sätzen 1 bis 3. Zum 1.1.2025 wurde diese Vorschrift durch Art. 63 des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) zu § 41 Abs. 1 SGB VI. Der Wortlaut der Vorschrift blieb insoweit unverändert. Gle...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 383 § 14 Abs. 3 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vom 19.4.2007[1] mit Wirkung vom 1.5.2007 neu gefasst. Bis dahin hatte die Vorschrift folgenden Wortlaut: Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vol...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.4 Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der Prüfung

Rz. 82 Nach § 21 Abs. 3 BBiG verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um 1 Jahr. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Auszubildende, der die Abschlussprüfung nicht besteht, bis zum nächsten Prüfungstermin in der bisherigen Ausbildungsstätte ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 In § 14 TzBfG wurden erstmals die Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zusammenhängend gesetzlich geregelt.[1] Vor Inkrafttreten des TzBfG war die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 620 BGB grundsätzlich zulässig. Allerdings bedurfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit dem Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.1 Kein Vorbeschäftigungsverbot

Rz. 392 Das Gesetz enthält kein Vorbeschäftigungsverbot. Abs. 3 verweist im Gegensatz zu Abs. 2a nicht auf die Anwendung des Vorbeschäftigungsverbots in Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Befristungen finden sich in § 21 BEEG, den Vorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), § 8 Abs. 3 ATG, § 1 Abs. 4 ArbPlSchG, § 21 BBiG, § 41 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, Abs. 2 und Abs. 3 SGB VI, § 6 PflegeZG sowie § 2 Abs. 3 FP...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.6 Frauenförderung

Rz. 32 Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleichG) normiert in den §§ 15 ff. BGleichG Ansprüche von Beschäftigten, die teilweise über die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinausgehen, im Übrigen aber die sonstige Gestaltung der Arbeitszeit betreffen. Rz...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 420 § 14 Abs. 4 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, Zweckbefristungen [1] und nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Rz. 421 Deshalb bedürfen auch Befristungen und auflösende Bedingungen, die nicht nach § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 TzBfG, sonde...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.2 Regelmäßiges Ende des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 69 Das Ausbildungsverhältnis endet nach § 21 Abs. 1 BBiG mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Wird die Ausbildung aufgrund zweier getrennt abgeschlossener Berufsausbildungsverträge bei demselben Arbeitgeber in 2 Abschnitten durchgeführt, sind beide Ausbildungsabschnitte als rechtliche Einheit zu betrachten, wenn zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten ein enger zeit...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.7.2 Voraussetzungen nach neuem Recht

Rz. 274 Voraussetzung für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist, dass der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Dies erfordert, dass die Mittel haushaltsrechtlich mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung versehen sind. Die Haushal...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.1 Normzweck

Rz. 116a Durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vom 22.12.2025[1] wurde zum 1.1.2026 das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG geregelte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber (sog. Anschlussverbot oder Vorbeschäftigungsverbot) für Arbeitnehmer, die die Re...mehr