Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Zulässigkeit der Beschwerde

Rz. 4 Wurde das Ordnungsgeld durch das BfJ festgesetzt, kann diese Entscheidung mit der Beschwerde nach dem FamFG (§ 58ff. FamFG) angegriffen werden. Daneben ist die Beschwerde statthaft gegen die Entscheidung, durch die der Einspruch oder der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen wurde, sowie gegen die Entscheidung über die Kosten bei Einstellung des Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Relevant ist die Regelung zunächst nur für KapG und KapCoGes. Darüber hinaus gilt die Vorschrift durch gesetzliche Verweisung für Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB), Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340a Abs. 1 HGB), VersicherungsUnt (§ 341a HGB) sowie für publizitätspflichtige Institutionen (§§ 1, 5 PublG). Zudem verweist § 87 Abs. 1 Satz 1 BHO für Bunde...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Umrechnung bei der Zugangsbewertung

Rz. 8 § 256a HGB gilt nur für die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften zu einem auf die Ersterfassung folgenden Abschlussstichtag. Angesichts der insoweit angeordneten Anwendung des Devisenkassamittelkurses und der Geltung des Anschaffungswertprinzips sollen nach der Regierungsbegründung "laufende Geschäftsvorfälle auch im Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassakurs umzurech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Zugrunde zu legender Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 98 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss sieht § 312 Abs. 6 Satz 1 HGB vor, dass der letzte Jahresabschluss des assoziierten Unt zugrunde zu legen ist. Mit dieser Vereinfachung – im Gegensatz zur VollKons ist die Aufstellung eines Zwischenabschlusses nicht erforderlich (§ 299 HGB) – wird wiederum den eingeschränkten Einflussmöglichkeiten des beteiligten Unt Rechnu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 296 HGB gewährt Wahlrechte für die Einbeziehung von TU in Bezug auf das in § 294 HGB kodifizierte Vollständigkeitsgebot für den KonsKreis. Dort ist die Pflicht zur Einbeziehung aller TU in den KonsKreis i. e. S. postuliert (§ 294 Rz 8 ff.). Generell ist es bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte gem. § 296 HGB erlaubt, Anteile an TU wahlweise nicht vollkonsolidiert in ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Prüfungsbericht (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 16 Da Abschlussprüfer des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und des IFRS-Einzelabschlusses personenidentisch sind (Ausnahme s. Rz 14), hat der Gesetzgeber mit der Vorschrift die gesetzliche Möglichkeit zur Zusammenfassung des Prüfungsberichts geschaffen. Bzgl. der Zusammenfassung des Prüfungsberichts über den handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Konzernabschluss ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Latente Steuern

Rz. 42 Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung kann zu Abweichungen zwischen den HGB-Wertansätzen der betreffenden VG und Schulden und deren Steuerwerten führen. Bei großen und mittelgroßen KapG können daraus latente Steuern nach § 274 HGB zu erfassen sein. Rz. 43 Temporäre Differenzen ergeben sich bei Fremdwährungsgeschäften aus der nur eingeschränkten Geltu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Einbeziehung des inländischen Teilkonzerns (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 Der befreiende Konzernabschluss darf grds. frei nach dem Recht des Sitzstaates des übergeordneten MU aufgestellt werden (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB), jedoch mit der Einschränkung für den KonsKreis, wonach das zu befreiende MU und seine TU in den befreienden Konzernabschluss aufzunehmen sind, es sei denn, es liegt ein Grund vor, aufgrund dessen z. B. nach § 296 HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Unbefugtes Offenbaren (Abs. 1)

Rz. 24 Offenbaren i. S. d. § 333 Abs. 1 HGB ist die schriftliche oder mündliche Weitergabe des Geheimnisses an eine oder mehrere Personen, denen dieses Geheimnis bisher noch nicht bekannt war. Es genügt bereits, wenn das Geheimnis dem Dritten zugänglich gemacht wird, ohne dass es auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch diesen ankommt.[1] Rz. 25 Ausreichend ist bereits die Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Vorbemerkungen

Rz. 227 In der Praxis kommt es vor, dass Unt Mittel zur Verfügung gestellt werden, bei denen zweifelhaft ist, ob sie den Schulden oder dem EK zuzurechnen sind. Tw. wird unter Hinweis auf § 265 Abs. 5 HGB die Auffassung vertreten, diese Mittel seien in einem neuen Posten auszuweisen, der zwischen dem EK und dem FK anzusiedeln ist.[1] Dem ist nach der hier vertretenen Auffassu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 207 § 255 Abs. 4 HGB definiert den Bewertungsbegriff "beizulegender Zeitwert". Die Vorschrift ist Teil der allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsmaßstäbe. Rz. 208 Der beizulegende Zeitwert entspricht grds. dem Marktpreis. Nur für den Fall, dass sich kein Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert durch anerkannte Bewertungsmethoden zu bestimmen. Die aner...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.1 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (Abs. 2 A. I. 1.)

Rz. 25 Eine Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens kommt erst in Betracht, wenn die VG-Eigenschaften des selbst geschaffenen immateriellen VG des AV bejaht werden können.[1] In diesem Zusammenhang bestimmt DRS 24.45[2] – vergleichbar zu IAS 38 –, dass ein in der Entstehung befindliches immaterielles Gut des AV aktiviert we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 XBRL – Taxonomien

Rz. 35 Die meisten XBRL-Taxonomien ermöglichen bis heute insb. die Konsolidierung, Bereinigung und Aggregation von Transaktionsdaten unter Berücksichtigung standard-/normspezifischer Gegebenheiten/Konzepte respektive verbindlicher Normen und Standards sowie unter Berücksichtigung bereichsspezifischer Gegebenheiten. Jedes Konzept ist entsprechend speziell auf einen bestimmten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Anhang

Rz. 22 Die wesentlichen Inhalte des Anhangs sind in den §§ 284–288 HGB expliziert. Darüber hinaus ergeben sich aus weiteren handelsrechtlichen Einzelvorschriften sowie anderen Gesetzen zusätzliche Angabepflichten. Praxis-Beispiel § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB fordert eine Angabe und Begründung von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung von Bilanz und GuV; § 160 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7.2 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten (Abs. 2 Nr. 7b)

Rz. 122 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 7b HGB sind Abschreibungen auf das UV gem. § 253 Abs. 4 HGB auszuweisen, die den üblichen Umfang der Abschreibungen auf Gegenstände des UV wesentlich übersteigen (§ 253 Rz 279 ff.), d. h., lediglich die Mehrabschreibungen sind hier zu erfassen. Abschreibungen für Wertpapiere des UV sind auch im Falle einer gegebenen Unüblichkeit nicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Bedeutung und Gemeinsamkeiten

Rz. 17 Durch das BilMoG wurden die vormals zulässigen Verbrauchsfolgeverfahren auf das Fifo- und das Lifo-Verfahren und folglich auf die Unterstellung einer zeitlichen Verbrauchsfolge beschränkt; unangetastet blieb die Anwendung des Durchschnitts(preis)verfahrens (Rz 32 und § 240 Rz 69).[1] Als Begründung wird eine damit einhergehende bessere Vergleichbarkeit der handelsrech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 1. Alt.)

Rz. 175 Es handelt sich um Aufwandsrückstellungen, da ihnen keine Außenverpflichtung des Kfm. zugrunde liegt (Rz 9). Die Rückstellung stellt eine Pflichtrückstellung dar, die auch steuerlich zu berücksichtigen ist (§ 5 Abs. 1 EStG). Rz. 176 Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der betrieblichen VG. Darunter fallen Wartungsarbeiten, Inspekti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.2 Aufwendungen für bezogene Leistungen (Abs. 2 Nr. 5b)

Rz. 95 Aufwendungen für bezogene Leistungen erfordern einen von dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" getrennten Ausweis. Unter diesem Posten sind insb. die in die Herstellung eingeflossenen Fremdleistungen, wie z. B. die von Dritten durchgeführte Lohnverarbeitung oder -bearbeitung von zur Verfügung gestellten Werkstoffen und un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Negatives Kapitalkonto

Rz. 20 Negative Kapitalkonten können mit Bezug auf den jeweiligen Gesellschafter aufgrund von Verlustverrechnungen oder Überentnahmen entstehen. Eine Saldierung negativer Kapitalkonten einzelner Gesellschafter mit positiven Kapitalkonten anderer Gesellschafter ist wegen des Saldierungsverbots des § 246 Abs. 2 HGB unzulässig. Das gilt auch innerhalb derselben Gesellschaftergru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 102 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB schreibt neben der vorsichtigen Bewertung (Rz 97 ff.) konkret die Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste vor, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Zudem ist in diesem Zuge das Wertaufhellungsprinzip zu beachten (Rz 107 und detailliert Rz 63 ff.). Das – unglücklicherweise – mitunter auch als Verlustantizipatio...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 1 § 319 HGB regelt die bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu stellenden Anforderungen. Die Vorschrift gilt für alle Abschlussprüfungen, bei denen ein Bestätigungsvermerk erteilt wird, und ist von den betreffenden Abschlussprüfern und den beauftragenden Organen der prüfungspflichtigen Unt zu beachten. Rz. 2 Der vorge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Identifizierung von Wertänderungen

Rz. 54 Erfüllt eine Sicherungsbeziehung die allgemeinen Anforderungen einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB, sind auf die Bilanzierung und Bewertung von Grund- und Sicherungsgeschäft "§ 249 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 256a HGB nicht anzuwenden" (§ 254 Satz 1 HGB). Unrealisierte Verluste werden somit nur dann erfasst, wenn sie sich für die Bew...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Kapitalkonten der Personengesellschaft

Rz. 16 Unter den Kapitalanteilen werden die Kapitalkonten der Gesellschafter ausgewiesen. In der Praxis des Rechnungswesens werden häufig mehrere einzelne Konten für die Gesellschafter geführt. Dies ist i. d. R. ein festes Konto pro Gesellschafter, dass die jeweilige Kapitaleinlage ausweist und insoweit auch die Anteilsverhältnisse erkennen lässt (= Grundlage für die Verteil...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 139 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhen gewiss sind, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 17 Bei der Aufwands- und ErtragsKons gem. § 305 HGB werden konzerninterne Erträge, insb. Umsatzerlöse, aber auch sonstige Liefer- und Leistungstransaktionen, mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, soweit sie nicht als Bestandsveränderungen auszuweisen sind, verrechnet. I. d. R. stehen sich die zu konsolidierenden Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber, s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Mit Umsetzung der unionsrechtlichen Übernahmerichtlinie[1] haben MU i. S. d. § 290 HGB, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, im Konzernlagebericht über übernahmerelevante Belange zu berichten. Die mit diesem Gesetz eingeführten Berichtspflichten waren erstmals auf Konzernabschlüsse und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.1 Regelungsinhalt

Rz. 109 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschlussstich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.10 Strukturierte Finanzinstrumente

Rz. 80 Strukturierte Finanzinstrumente (Compound Instruments) haben in der Praxis weite Verbreitung gefunden. Hierbei handelt es sich um Finanzinstrumente, die aus einem Basisinstrument, i. d. R. eine Forderung oder Schuldverschreibung, und einem oder mehreren Derivaten (insb. Optionen) vertraglich zu einer Einheit zusammengesetzt sind. Aufgrund des eingebetteten Derivats we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7 Ent- und Übergangskonsolidierung

Rz. 37 Für die Änderung der Beteiligungsquote gelten grds. die Regeln, die auch bei der VollKons zum Tragen kommen (§ 301 Rz 182 ff.): Erhöhungen/Verminderungen des Kapitalanteils sind, soweit es beim Status des GemeinschaftsUnt bleibt, gesondert mit den Werten zum Erwerbszeitpunkt quotal zu konsolidieren (DRS 23.166, DRS 27.48).[1] Da es bei der anteilmäßigen Kons. an dem Au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Bekanntmachung der Empfehlungen durch das BMJ (Abs. 2)

Rz. 41 Werden vom DRSC entwickelte Standards durch das BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht, wird vermutet, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB beachtet werden. Diese Vermutungswirkung quasi per Dekret auszusprechen, setzte ein hohes Vertrauen in die fachliche Expertise und Qualität aller am Prozess Beteiligten seitens des Gesetzgebers voraus. Ausweislich d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Grundsätze

Rz. 27 Nach § 322 Abs. 2 Satz 2 HGB hat die Beurteilung des Prüfungsergebnisses allgemeinverständlich und problemorientiert zu erfolgen. Einschränkungen der Prüfbarkeit (Prüfungshemmnisse) und Prüfungserschwernisse erfordern zusätzliche Ausführungen. Unter Prüfungsergebnis sind die Prüfungsurteile zum Abschluss, Lagebericht sowie zu sonstigen Prüfungsgegenständen zu verstehen. Mit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 39 Die Vermerkpflicht umfasst grds. Haftungsverhältnisse, bei denen der Kfm. eigene VG zur Besicherung fremder Verbindlichkeiten zur Verfügung stellt. Als vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse kommen dingliche Sicherheiten wie Sicherungsübereignung von VG (z. B. Warenlager, Sachanlagen), Sicherungsabtretungen von Forderungen (z. B. auch Globalabtretungen und Mantelzessi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Netzwerkdefinition

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 3 liegt ein Netzwerk vor, wenn Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für eine gewisse Dauer zusammenwirken. Rz. 5 Gem. dieser Netzwerkdefinition müssen Personen bei ihrer Berufsausübung gemeinsam zusammenwirken. Nach der Gesetzesbegründung ist der Begriff "Personen" dem BGB entlehnt. Er umfasst sowohl n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 10 PersG sind durch § 290 HGB nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. § 11 PublG regelt die hinsichtlich der ausschl. Geltung des Control-Konzepts gleichlautende Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, wenn ein Unt mit Sitz im Inland unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unt ausüben kann und wenn für drei aufeinan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.10 Bestätigungsvermerk in fremder Sprache

Rz. 207 Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den geprüften Jahresabschluss, der wiederum nach § 244 HGB zwingend in deutscher Sprache aufzustellen ist. Damit ist nach h. M. auch der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB zwingend in deutscher Sprache zu erteilen.[1] Dies gilt auch für die Offenlegung gem. § 325 HGB. Rz. 208 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Übersetzunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bestandteile des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 6 Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss besteht nach § 297 Abs. 1 HGB aus einer Konzernbilanz, einer Konzern-GuV, dem dazugehörigen Konzernanhang, einer Kapitalflussrechnung und einem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme einer Segmentberichterstattung besteht nicht. Alle Bestandteile...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Abs. 3)

Rz. 14 Unabhängig von ihrer Größenklasse müssen KapG ggf. einen Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" gesondert als letzten Posten auf der Aktivseite ausweisen, wenn das Eigenkapital durch Überschüsse der Aufwendungen über die Erträge aufgebraucht ist und somit ein Überschuss der Passiv- über die Aktivposten vorliegt. Auf diese Weise wird der Ausweis eines n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4.3 Sondereinzelkosten der Fertigung

Rz. 119 Sonderkosten der Fertigung können sowohl Einzel- als auch Gemeinkosten sein.[1] Sie fallen etwa für Modelle, Spezialwerkzeuge, Entwürfe, Schablonen, Materialversuche sowie Lizenzgebühren ohne Vertriebsbezug an. Die Zuordnung der Sonderkosten zu den Einzel- oder Gemeinkosten muss sich am Merkmal der unmittelbaren Zurechenbarkeit orientieren.[2] Rz. 120 Auftrags- oder o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4 Konsequenzen der Wahlrechtsausübung bzw. -nichtausübung

Rz. 75 Wurde das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB nicht ausgeübt und erfolgte dementsprechend eine erfolgsneutrale Einstellung in die Gewinnrücklagen, waren latente Steuern zu berücksichtigen. Die Bilanzierung der Steuerlatenz ist geboten, da der Sonderposten mit Rücklageanteil nur in der Handelsbilanz, nicht aber in der Steuerbilanz entfallen ist, und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 130 Im nächsten Schritt werden die VG, Schulden, RAP und Sonderposten in der Bilanz des TU i. d. R. zum Zeitpunkt, zu dem das Unt TU geworden ist (Rz 76 ff.), erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im EK und in den passiven oder aktiven latenten Steuern des TU, neu bewertet. Das neu bewertete EK ergibt sich somit aus dem EK vor Neubewertung zzgl. der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7 Verantwortung für den Abschluss und den Lagebericht

Rz. 53 In diesem Abschnitt des Bestätigungsvermerks werden die Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für den Abschluss und Lagebericht dargestellt. Soweit das geprüfte Unt ein gesetzlich vorgeschriebenes Aufsichtsgremium (Aufsichtsrat einer AG) oder ein diesem nachgebildetes Aufsichtsgremium (freiwillig eingerichteter Aufsichtsrat oder Beirat einer GmbH mit Überwac...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 84 Identisch mit dem Wortlaut der Vorschrift zum Jahresabschluss (§ 264 Abs. 2 HGB) besteht für den Konzernabschluss eine eigenständige Generalnorm: Nach § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB hat der Konzernabschluss unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Durch die Generalnorm ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 85 Das Ansatzwahlrecht für auf VG des Vorratsvermögens entfallende Zölle und Verbrauchsteuern sowie als Aufwand berücksichtigte USt auf auszuweisende oder von den Vorräten abgesetzte Anzahlungen des § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG wurde durch das BilMoG aufgehoben. Es besteht handelsrechtlich seither nur noch eine Einbeziehungspflicht, wenn es sich um Sondere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Erwerb in einem Schritt

Rz. 79 Die Neubewertung des TU hat im Regelfall zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem das Unt TU geworden ist. Dies wird in der Praxis i. d. R. der Zeitpunkt sein, an dem das wirtschaftliche Eigentum an den die Beherrschung begründenden Anteilen auf das MU übergegangen ist. Denkbar ist auch, dass die zur Qualifikation eines Mutter-Tochter-Verhältnisses gem. § 290 HGB notwendi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck

Rz. 6 § 323 HGB enthält spezielle zivilrechtliche Regelungen, die tw. "Sondervertragsrecht" für den Prüfungsvertrag zwischen Abschlussprüfer und geprüfter Ges. darstellen.[1] Der Pflichtenrahmen des Abschlussprüfers bestimmt sich dem Grund nach bereits aus den zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 675 Abs. 1, 631, 633, 242 BGB); gleiches gilt für die Haftung (§ 280 Abs. 1 BGB). ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.7 Umwandlungen

Rz. 98 Bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung) wird steuerlich regelmäßig zur Vermeidung von Steuerzahlungen die Fortführung der Buchwerte des übertragenden Rechtsträgers vereinbart (§ 11 Abs. 1 und 2 UmwStG). Handelsrechtlich gelten die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG), sodass grds. der Ansatz zu Anschaffungskost...mehr