Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Vertragserfüllungsbürgschaft

Rz. 193 Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Vertrag über _________________________ (Art der Arbeite...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Rechtsmittel gegen den Feststellungsbeschluss (Abs. 1)

Rz. 2 Sofern gegen den Vorschlag des Grundbuchamts kein Widerspruch (§ 104 GBO) erhoben worden ist, muss das Grundbuchamt auch nicht in dem Feststellungsbeschluss (§ 108 GBO) über die Rangordnung und über einen Widerspruch entscheiden. In diesem Fall unterliegt der Feststellungsbeschluss (§ 108 GBO) keiner Anfechtung; der Beschluss wird mit der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 1 FamFG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

Rz. 157 Endet das Amt des Testamentsvollstreckers, so wird auch das Zeugnis ohne weiteres kraftlos.[304] Der Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung wird möglich durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis, aus dem die Befristung hervorgeht,[305] oder durch ein Zeugnis, das mit einem Vermerk über das geschehene Erlöschen versehen ist. Sind aber Anhaltspunkte für die ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / III. Haftung mehrerer am Bau Beteiligter

Rz. 107 Sonderkonstellationen betreffen die Haftung mehrerer am Bau Beteiligter. Ausgangspunkt der Problematik war der bis ins Jahr 1965 geführte Streit, ob zwischen Architekt/Ingenieur einerseits und Bauunternehmer andererseits eine Gesamtschuld bezogen auf die Bauwerkserstellung vorliege. Schließlich entschied der Große Senat des BGH, dass zwar bei der Bauwerkserstellung k...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Bestellung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder; Ersatzmitglieder, Amtsniederlegung

Rz. 960 Die Bestellung und Abberufung des Aufsichtsrates erfolgt grds.[2885] durch die Hauptversammlung (§ 101 AktG). Die Satzung kann ein Entsenderecht begründen (§ 101 Abs. 2 AktG). Wahlvorschläge für die Hauptversammlung kann der Aufsichtsrat selbst nach § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG oder jeder Aktionär (§ 127 AktG), nicht aber der Vorstand machen (§ 124 Abs. 3 Satz 1 AktG). U...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung

Rz. 93 Muster 9.13: Berufungsbegründung Muster 9.13: Berufungsbegründung An das Oberlandesgericht _________________________ Berufungsbegründung In dem Rechtsstreit der Bauunternehmens GmbH _________________________, _________________________ (Anschrift) – Beklagten und Berufungsklägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn ____________________...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / bb) Präklusion im Schiedsverfahren

Rz. 166 Grds. kennt das deutsche Schiedsverfahrensrecht neben den im vorigen Abschnitt geregelten Konsequenzen für die Säumnis der Parteien keinen strengen Grundsatz einer Präklusion des Vorbringens einer Partei. Außerhalb der in § 1048 ZPO geregelten Fälle ist hinsichtlich geänderter Angriffs- und Verteidigungsmittel die Verspätungsregel in § 1046 Abs. 2 ZPO zu beachten. Au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / hh) Gesellschafterwechsel

Rz. 101 Gesellschafterwechsel können in den verschiedensten Formen auftreten. Dies kann zum einen der klassische Wechsel durch Veräußerung der Beteiligung sein, zum anderen der freiwillige Austritt eines Gesellschafters und schließlich der erzwungene Ausschluss durch die Mitgesellschafter. Was die Übertragung des Gesellschaftsanteils auf einen Dritten angeht, sind die Person...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 5. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 569 Während in Poolvereinbarungen in Form einer Innen-GbR häufig Klauseln aufgenommen werden, welche die freie Verfügung über die weiterhin persönlich gehaltenen, aber poolgebundenen Anteile an der Hauptgesellschaft beschränken (vgl. hierzu oben Rdn 520 ff.), gilt es in Bezug auf Poolgesellschaften mit eigenem Gesellschaftsvermögen die Verfügung über die Anteile an der H...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (7) Zuleitung an den Betriebsrat

Rz. 113 Nach § 5 Abs. 3 UmwG muss der vollständige[268] Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf einen Monat vor den Zustimmungsbeschlüssen den zuständigen Betriebsräten[269] der jeweiligen Rechtsträger zugeleitet werden.[270] Auf die Monatsfrist,[271] nicht aber auf die Zuleitung als solche, kann vom Betriebsrat verzichtet werden.[272] Bei Fristverzicht durch den Betriebsrat...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / b) Rücktritt/Minderung/Schadensersatz

Rz. 41 Über die Fälle des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 BGB hinaus erweitert § 440 BGB die Entbehrlichkeit der Fristsetzung unter bestimmten Voraussetzungen auf den primären Mangelanspruch der Nacherfüllung. Die Fristsetzung kann entfallen, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 4 BGB verweigert oder die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgesch...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH

Rz. 112 Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Prüfungsumfang des Registergerichts bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Seitens der Gerichte wird hierbei die materielle Prüfung unabhängig davon wahrgenommen, ob – wie z.B. bei Änderungen in der Geschäftsführung – die Eintragung deklaratorische Wirkung hat oder – wie etwa bei Satzungsänderungen – kon...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung bei begründeter Beschwerde

Rz. 32 Erweist sich die Beschwerde als begründet, dann hat das Beschwerdegericht eine stattgebende Entscheidung zu treffen. Dies kann eine abschließende abändernde Entscheidung (siehe Rdn 33), eine Zwischenverfügung (vgl. Rdn 34) oder eine zurückverweisende aufhebende Entscheidung (siehe Rdn 35) sein. Rz. 33 Die abändernde Entscheidung kann verschiedene Inhalte haben.mehr

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§ 26 Kartellrecht / g) Zusagen, Auflagen und Bedingungen

Rz. 170 Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen können ein angemeldetes Zusammenschlussvorhaben sowohl in der "ersten Phase" als auch in der "zweiten Phase" des Fusionskontrollverfahrens abändern, um von der Kommission geäußerte Bedenken in Bezug auf die Freigabefähigkeit auszuräumen. Hinweis In der Praxis ist es Sache der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen, de...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 8. Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nach § 43 WpHG

Rz. 237 § 43 WpHG sieht eine Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen vor. Nach dieser Regelung muss ein Meldepflichtiger i.S.d. §§ 33, 34 WpHG, der die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Ordentliche Kapitalerhöhung

Rz. 101 Die ordentliche Kapitalerhöhung ist die regulär durchgeführte Erhöhung des gezeichneten Kapitals; sie erfolgt durch die Ausgabe neuer Aktien. Die Rechtswirksamkeit der ordentlichen Kapitalerhöhung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Kündigung

Rz. 575 In Bezug auf Pool-Gesellschaften in Form einer Personengesellschaft ist zu beachten, dass bei für unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaften gesetzlich ein Kündigungsrecht (vgl. hierzu ausf. § 9 Rdn 393 ff. und § 9 Rdn 1161 ff.) der Gesellschafter vorgesehen ist (§ 725 Abs. 1 BGB für die GbR; §§ 161 Abs. 2, 132 HGB für die KG). Im Interesse einer langfristigen Ver...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Einkommensteuer

Rz. 122 Die einkommensteuerliche Behandlung der Eintrittsklausel ist umstritten. Richtigerweise wird man zwischen der Treuhand- und der Abfindungsvariante unterscheiden müssen.[217] Im Fall der Treuhandvariante folgt der Eintrittsberechtigte zumindest ertragsteuerlich unmittelbar in den Anteil des Erblassers nach, sodass u.E. unabhängig vom Zeitpunkt der Ausübung des Eintrit...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Muster: Treuhandvertrag

Rz. 405 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.4: Treuhandvertrag Treuhandvertrag zwischen – nachfolgend der "Treugeber" – und – nachfolgend der "Treuhänder" – § 1 Treuhandverhältnis (1) Der Treuhänder wird im Zuge der Gründung der _________________________ GmbH mit dem Sitz in _________________________ (nachfolgend die "GmbH") einen Geschäftsanteil im Nennbet...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / II. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG – Enddatum des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Laut § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG sind bei befristeten Arbeitsverträgen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, wobei diese Regelung aufgrund des konstitutiven Schriftformerfordernisses für Befristungen nach § 14 Abs. 4 TzBfG praktisch bedeutungslos ist.[22] Ist von vornherein klar, bis zu welchem konkreten Datum das Arbeitsverhält...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Rechtsbehelfsbelehrung (Abs. 2)

Rz. 8 Der Feststellungsbeschluss ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Zwar ist Abs. 2 als "Soll-Vorschrift" formuliert, jedoch muss die Belehrung bereits aus Gründen der Rechtsfürsorge entsprechend § 39 FamFG als zwingend angesehen werden.[8] Zu belehren ist in schriftlicher Form über das Rechtsmittel selbst, über die einzuhaltenden Form- und Fristerfordernisse ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Bürgschaft

Rz. 205 Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge ggü. dem Gläubiger eines Dritten (des sog. Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.[150] Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft im Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Die Bürgschaft sichert damit als eigene Leistungsverpflichtu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Aus dem Gebäudenormalherstellungswert ergibt sich nach Berücksichtigung der Altersminderung i.S.d. § 86 BewG und der Berücksichtigung der Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden i.S.d. § 87 BewG der Gebäudesachwert, der die maßgebliche Grundlage für den Gebäudewert bildet. Für die Bemessung des Werts eines Grundstücks ist somit neben seinem Alter...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Zwingender Fristablauf

Rz. 462 Die Eintragung im Register des Ausgangsmitgliedstaats – und damit die Erteilung der Vorabbescheinigung – darf nicht erfolgen, solange die Frist zur Annahme eines Barabfindungsangebots und die materielle Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Gläubigersicherheiten noch nicht abgelaufen sind (§§ 316 Abs. 2 Satz 1, 329 Satz 1, 343 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Die Vorgabe, dass ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Anteilsveräußerung

Rz. 503 Die Geschäftsanteile an einer GmbH können nach § 15 Abs. 1 GmbHG veräußert werden. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist vom dinglichen Verfügungsgeschäft zu trennen. Gem. § 15 Abs. 5 GmbHG können im Gesellschaftsvertrag Beschränkungen der grds. freien Abtretung von Geschäftsanteilen festgelegt werden (sog. Vinkulierungsklauseln; dazu s. bereits o. Rdn 202 f...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Inhalt der Mitteilung

Rz. 136 Der genaue Inhalt der Mitteilung bestimmt sich zunächst nach Art. 19 Abs. 6 MMVO und wird durch die Ausgestaltung des zwingend zu verwendenden Musters nach dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 konkretisiert. Bei Abgabe der Meldungen ergeben sich eine Reihe von Detailfragen, wie etwa der Angabe des Preises im Falle von Schenkungen oder Erbschaften. Meh...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage auf Freistellung

Rz. 18 Muster 13.3: Klage auf Freistellung Muster 13.3: Klage auf Freistellung Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Beklagter – wegen: Forderung; vorläufiger Streitwert: _____...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 179 Der Raum für (praktikable) alternative Regelungsvorschläge ist durchaus begrenzt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere deklaratorische sowie weitergehende absolute und partielle Nebentätigkeitsverbote regelmäßig keine zweckmäßigen Alternativen liefern. Darüber hinaus wären Vertragsstrafen auf Rechtsfolgenseite zwar grundsätzlich denkbar, sie sind in...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Kündigungsfrist

Rz. 264 Ausdrückliche gesetzliche Regelungen zur Kündigungsfrist fehlen.[385] Bei einer Eingliederung des VH in das Vertriebssystem des Herstellers, die derjenigen eines HV vergleichbar ist, findet – mit Ausnahme der Kfz-Branche, dazu nachfolgend Rdn 265 – § 89 Abs. 1 HGB analoge Anwendung.[386] Die Kündigung hat jeweils zum Ende eines Monats zu erfolgen. Die Länge der Frist...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ff) Einzelne Besonderheiten

Rz. 209 Nach § 71 UmwG ist für den Empfang der zu gewährenden Aktien und ggf. der baren Zuzahlungen ein Treuhänder zu bestellen. Zum Umtausch der Aktien vgl. § 72 UmwG.[488] Es ist umstritten, ob diese Funktion auch vom beurkundenden Notar zusätzlich wahrgenommen werden kann.[489] Hiergegen wird vor allem die Neutralitätspflicht des Notars vorgebracht.[490] Der Treuhänder is...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 89a HGB)

Rz. 126 Jede Vertragspartei kann nach § 89a Abs. 1 Satz 1 HGB den Handelsvertretervertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen auch, muss die außerordentliche Kündigung in der Regel nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden; sie muss aber so klar und unmissverständlich erklärt werde...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Erwerbers auf Übertragung von Wohnungseigentum aufgrund der Tilgung des Kaufpreises durch Zahlung, Minderung und Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs

Rz. 22 Muster 6.2: Klage des Erwerbers auf Übertragung von Wohnungseigentum aufgrund der Tilgung des Kaufpreises durch Zahlung, Minderung und Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs Muster 6.2: Klage des Erwerbers auf Übertragung von Wohnungseigentum aufgrund der Tilgung des Kaufpreises durch Zahlung, Minderung und Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Grundzüge der Sachenrechtsbereinigung

Rz. 236 Ziel des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, § 3 Abs. 2 SachenRBerG primär die Anpassung des Gebäudeeigentums an das Sachenrecht des BGB, doch soll auch eine sonstige Bebauung eines Grundstücks durch jemand anderen als den Grundstückseigentümer durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz geregelt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Sa...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.)

Rz. 202 Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.) Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Ha...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Absichtsmitteilung

Rz. 469 Die GesRRL gibt zunächst vor, dass die Anteilsinhaber innerhalb einer Frist von maximal einem Monat nach der Gesellschafterversammlung "ihre Entscheidung erklären müssen, das Recht auf Veräußerung ihrer Anteile auszuüben"; diese Erklärung muss elektronisch erfolgen können (Art. 86i Abs. 2, 126a Abs. 2, 160i Abs. 2 GesRRL). Bei dieser "Erklärung" muss es sich nach der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Ablösung der Grundschuld

Rz. 49 Wie bei der Hypothek ist auch bei der Grundschuld eine Ablösung durch den Grundstückseigentümer oder durch einen Dritten möglich.[123] Die §§ 1142 und 1150 BGB finden Anwendung.[124] Zwei Fälle sind zu unterscheiden:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1730 Grundlage der Ermächtigung an den Vorstand zur Kapitalerhöhung ist die Satzung.[4480] Ein genehmigtes Kapital kann bereits in der Gründungssatzung geschaffen werden (§ 202 Abs. 2 Satz 1 AktG). Wegen § 39 Abs. 2 AktG sollte das genehmigte Kapital bei der Gründung gesondert angemeldet werden.[4481] Rz. 1731 Voraussetzung für die Ermächtigung durch Satzungsänderung ist ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IX. Offenlegung

Rz. 227 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§§ 325–329 HGB). Bei börsennotierten Aktiengesellschaften muss auch die Erklärung zum Corp...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 125 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229–236 AktG) ist die häufigste Form der Kapitalherabsetzung in der Praxis. Sie ist nur für die folgenden Zwecke zulässig (§ 229 Abs. 1 Satz 1 AktG): Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist auf den Sanierungsfall beschrä...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Rügeobliegenheit bei Qualitätsmängeln

Rz. 115 Die Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf ist in § 377 HGB geregelt. § 377 HGB lässt die allgemeinen kaufrechtlichen Mängelansprüche (§ 437 BGB) inhaltlich unberührt und regelt nur den Fall, dass beim beiderseitigen Handelskauf der Käufer nicht unverzüglich rügt.[223] Der Schutzzweck des § 377 HGB besteht darin, den Verkäufer vor der Inanspruchnahme und vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Antragsgrundsatz

Rz. 169 Auch im Fall der Unrichtigkeit des Grundbuchs gilt der Antragsgrundsatz (siehe § 13 GBO Rdn 3) mit allen sich daraus ergebenden Folgen. Eine Anregung auf Löschung wegen Gegenstandslosigkeit (§ 85 Abs. 1 GBO) kann als Berichtigungsantrag auszulegen sein.[405] Für das GBA besteht weder eine Amtspflicht, die Unrichtigkeit zu beseitigen, selbst wenn es sie kennt, noch ei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1873 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist nur zu den in § 229 Abs. 1 AktG genannten Zwecken statthaft, d.h. zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste sowie zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Im Beschluss ist festzusetzen, dass die Herabsetzung zu diesen Zwecken stattfindet (§ 229 Abs. 1 Satz 2 AktG).[4708] Ebenso ist ausdr...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Zivilrecht

Rz. 141 Während bei Personengesellschaften die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Gesellschaftsvertrag selbst gesteuert werden kann, ist dies bei Kapitalgesellschaften ausgeschlossen. Deshalb kann lediglich versucht werden, im Nachgang zu einem Erbfall unerwünschte Gesellschafter wieder aus der Gesellschaft zu entfernen. Dazu hat sich ein festes Klauselwerk etabliert, das ne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Das Rechtsmittelverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist durch das FGG-RG v. 17.12.2008[1] mit Wirkung vom 1.9.2009 neu geordnet worden. Anstelle der weiteren Beschwerde an das OLG mit der Vorlagemöglichkeit an den BGH in Divergenzfällen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wurde auch in Grundbuchsachen (vgl. § 79 GBO a.F.) entsprechend den §§ 70 FamF...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 133 GBO ergänzt systematisch §§ 131 und 132 GBO, indem er über die Einsichtnahme im Grundbuchamt und die Erteilung von Ausdrucken hinaus ermöglicht, die Grundbuchdaten auch online abzurufen. Die Einführung des automatisierten Abrufverfahrens stellte für die regelmäßigen Nutzer des maschinellen Grundbuchs unter den vorgenannten Vorschriften daher den wesentlichsten Fo...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / VI. Unterrichtung der Mitarbeiter

Rz. 52 Die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer sind gem. § 613a Abs. 5 BGB vor dem Übergang über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für sie und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen zu unterrichten. Zum Inhalt der Unterrichtung gehören u...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 54 Im Mittelstand findet sich verbreitet nach wie vor die Unternehmensform des Einzelunternehmens. Diese "Rechtsform" kann man ohne Weiteres als nachfolgeuntauglich bezeichnen. Dies gilt zunächst aus haftungsrechtlicher Sicht. Rz. 55 Zwar ist es möglich, die erbrechtliche Erbenhaftung durch Ausschlagung (§§ 1945, 1953 BGB) auszuschließen oder auf den Nachlass zu beschränk...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regel

Rz. 357 Nach dem MoPeG (s. unter Rdn 25 ff.) führt der Tod eines Gesellschafters gem. der neuen gesetzlichen Grundregel des § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern – wie bei den Personenhandelsgesellschaften (§ 131 HGB n.F.) – zum Ausscheiden des Gesellschafters. Das Ausscheiden des Gesellschafters und die Fortsetzung der Gesellschaft u...mehr