Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Das Modell des finanziellen Vermögenswerts

Tz. 47 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Gem. IFRIC 12.16 kommt das Modell des finanziellen Vermögenswerts zur Anwendung, wenn der Betreiber einen vertraglichen Anspruch auf einen Geldbetrag oder einen anderen finanziellen Vermögenswert hat. Nach diesem Modell wird die Dienstleistung, die sich auf die Errichtung der Infrastruktureinrichtung bezieht (Bauleistung), gem. IFRS 15 bilanz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Zeitliche (Prüfungs-)Vorgaben

Rz. 607 [Autor/Stand] Abgrenzungen. Hinsichtlich der zeitlichen Vorgaben sind mehrere Fragen getrennt zu betrachten: Der zeitliche Anwendungsbereich, s. hierzu ausf. Rz. 76 ff.; Die praktische Bedeutsamkeit des § 50d Abs. 3 EStG im Verfahren (vgl. Rz. 582); Der Zeitpunkt, für den die Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG zu prüfen sind, d.h. der Zeitpunkt, in dem die Voraussetz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Freistellungsverfahren (§ 50c Abs. 2 EStG)

Rz. 613 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird insbesondere im sog. Freistellungsverfahren nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG relevant, nämlich bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Besteuerung bestimmter Einkünfte die § 43b, § 50g EStG oder ein DBA entge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Zinserträge

Tz. 225 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Zinserträge sind Erträge aus Kap-Forderungen aller Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben, wenn die Rückzahlung des Kap und ein Entgelt für die Überlassung der Kap-Forderung zugesagt oder gewährt worden sind, auch wenn die Höhe des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Spiegelbildlich handelt es sich bei den Zinserträgen des...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6 Hamburg

§ 54 Abs. 1 HmbPersVG Die Regelungen über den Zeitpunkt der Abhaltung von Personalversammlungen gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 HmbPersVG findet sich inhaltlich in § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG wieder. Insofern wird auf die Ausführungen verwiesen. § 54 Abs. 1 HmbPersVG bezieht darüber hinaus auch § 21 "Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht", § 22 "Wahl des Wahlvorstan...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

Die Regelungen über den Zeitpunkt und über die Entschädigung für die Teilnahme an Personalversammlungen in § 50 SPersVG sind in etwa mit den Regelungen aus § 60 BPersVG vergleichbar. Auf die Unterschiede wird nachstehen eingegangen. § 50 Abs. 1 Satz 1 SPersVG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG finden nur die in § 59 Abs. 1 BPersVG bezeichneten und die auf Wunsch des Leiters der ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 50 Abs. 1 ThürPersVG Alle von § 49 ThürPersVG erfassten Personalversammlungen finden während der Arbeitszeit statt; seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 auch die nach § 49 Abs. 2 und 3 ThürPersVG erzwungenen Personalversammlungen. Soweit Personalversammlung aus dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden müssen, ist Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 48 Satz 1 PersVG BE In etwa ist § 48 Satz 1 PersVG BE mit § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG vergleichbar. Entscheidender Unterschied ist aber, dass nach § 48 Satz 1 PersVG BE alle Personalversammlungen, also auch die außerordentlichen, während der Arbeitszeit stattfinden sollen. Davon kann nur aus zwingenden dienstlichen Gründen abgewichen werden. Dieser erhöhte Beurteilungsmaßsta...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11 Rheinland-Pfalz

§ 49 Abs. 1 LPersVG RP In etwa ist § 49 Abs. 1 LPersVG RP mit § 60 Abs. 1 BPersVG vergleichbar. Entscheidender Unterschied ist aber, dass nach § 49 Abs. 1LPersVG RP alle Personalversammlungen, also auch die außerordentlichen, während der Arbeitszeit stattfinden sollen. Hinsichtlich der Arbeitszeit ist auf die Arbeitszeit der Dienststelle und nicht einzelner Dienstkräfte abzus...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15 Schleswig-Holstein

§ 41 Abs. 1 Satz 1 MBG SH § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG enthält eine ähnliche Regelung wie § 41 Abs. 1 Satz 1 MBG SH Nach dem BPersVG finden aber nur die ordentlichen Personalversammlungen und die auf Wunsch des Dienststellenleiters einberufenen Personalversammlungen während der Arbeitszeit statt. Die anderen Personalversammlungen erfolgen gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 BPersVG außerha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 14 Weder die Entscheidung des Prozessgerichts nach Abs. 1 noch diejenige des Vollstreckungsgerichts nach Abs. 2 enthalten eine Kostenentscheidung. Die Kosten des Verfahrens nach § 769 ZPO und die durch die Ausführung des Beschlusses erwachsenden Kosten sind solche des anhängigen oder im Falle des Abs. 2 noch anhängig zu machenden Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Kommt es ausnah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung der Bemessungsgrun... / 2.2 Änderung bei Rückgewähr in Leistungsketten

Eine Änderung der Bemessungsgrundlage kann sich auch innerhalb einer Leistungskette ergeben, bei der aber einzelne Glieder der Kette übersprungen werden.[1] Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn der leistende Unternehmer nicht seinem direkten Abnehmer, sondern einem Endabnehmer einer Leistungskette einen Preisnachlass (z. B. durch Preisnachlass- oder Preiserstattungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1

Rz. 12 Die Europäische Union (EU) als vergütungsberechtigte Einrichtung ist die wirtschaftliche und politische Partnerschaft von derzeit 27 europäischen Staaten. Sie wurde 1958 zunächst als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 6 Ländern gegründet (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Seither sind weitere 22 Staaten hinzugekommen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Anwendungsbereich der Steuervergütung (§ 4c Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 4c Abs. 1 UStG wird Europäischen Einrichtungen (als begünstigte Einrichtungen) die von dem Unternehmer für eine Leistung gesetzlich geschuldete und von der Einrichtung gezahlte Steuer[1] sowie die von der Einrichtung nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete und von ihr entrichtete Steuer[2] auf Antrag vergütet, sofern die Leistung nicht von der Steuer befreit werden kann...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4c UStG wurde zum 1.1.2022 durch Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht[1] neu in das UStG aufgenommen und trat am 1.1.2022 in Kraft.[2] Nach § 27 Abs. 35 UStG [3] ist § 4c UStG (rückwirkend) auf Leistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 bezogen werden. Die neue Vergütungsvorschrift geht zurück auf den Regierungsent...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 2

Rz. 18 Nach § 4c Abs. 2 Nr. 2 UStG sind begünstigte Einrichtungen die EU-Kommission sowie nach dem Unionsrecht geschaffene Agenturen und Einrichtungen. Die EU-Kommission [1] (als EU-Institution, Brüssel/Belgien) legt Gesetzesvorschläge vor, stellt die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts sicher und verwaltet die EU-Ausgabenprogramme. Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rats ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 232 AktG

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wurde entgegen § 232 AktG eine erforderliche Einstellung in die Kap.-Rücklage nicht vorgenommen, so ist der JA, da die Vorschrift überwiegend dem Gläubigerschutz dient (vgl. HdR-E, AktG § 232, Rn. 2) und eine Bestimmung über die Einstellung von Beträgen in die Kap.- oder Gewinnrücklagen darstellt (vgl. Hüffer-AktG (2021), § 256, Rn. 15), gemäß...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Alte Bauträgerfälle: Aufrechnung der Finanzverwaltung

Leitsatz Es ist umstritten, ob und ggf. in welchen Fällen bei sogenannten Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG die Finanzgerichte über die an den Fiskus abgetretenen Werklohnforderungen selbst entscheiden können oder ob dafür die Zivilgerichte zuständig sind. Aussetzung der Vollziehung ist geboten. Sachverhalt Die Antragstellerin war als Bauträgerin tätig. Für bezogene Baul...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dynamische Sitzkonzepte – d... / 1.5 Rückenprobleme: Kostenfaktor und Leistungskiller

Die Zahlen, Daten und Fakten sprechen für sich: Der volkswirtschaftliche Schaden von Rückenschmerzen in Deutschland beträgt pro Jahr 48,9 Milliarden EUR.[1] Jedes Jahr werden in Deutschland rund 160.000 Rückenoperationen durchgeführt. Pro Jahr gibt es rund 70 Mio. krankheitsbedingte Fehltage aufgrund von Erkrankungen des Rückens und der Wirbelsäule. Die im Zuge chronischer Rücke...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die 8. EWG-Richtlinie

Rz. 416 In der 8. Richtlinie des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der MwSt an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die Richtlinie[2] ist mWv 1.1.2010 durch die Richtlinie 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Richtlinie 2008/9/EG – Neuregelung der Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 584 Mit der Richtlinie 2008/9/EG [1] wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[2] geregelte Verfahren der Erstattung von MwSt (Vorsteuer-Vergütung) an EU-Unternehmer mWv 1.1.2010 (zu diesem Zeitpunkt waren die Richtlinienvorschriften in nationales Recht umzusetzen) auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die Richtlinie 2008/9/EG gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19 Durchführungsverordnung zur Regelung der Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 628 Mit der von der EU-Kommission am 31.1.2012 erlassenen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 [1] wurde die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der MwSt neu gefasst. Zeitgleich mit dieser DV wurden die Verordnungen (EG) Nr. 1925/2004 [2] sowie die Verordnung (EG) Nr. 1174/2009...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35 Brexit – Austrittsabkommen

Rz. 727 Die EU hatte gemäß Art. 50 EUV mit dem VK ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts ausgehandelt, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen des VK zur Union berücksichtigt wurde (Austrittsabkommen). Am 11.1.2019 erließ der Rat den Beschluss (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Austrittsabkommens.[1] Nach weiteren Verhandlungen wurde Einvernehmen über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15 Verordnung (EG) Nr. 1174/2009 der Kommission

Rz. 599 Mit der von der EU-Kommission am 30.11.2009 erlassenen Verordnung (EG) Nr. 1174/2009[1] wurden Durchführungsbestimmungen zu Art. 34a, 37 der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates in Bezug auf die Erstattung der MwSt gemäß der RL 2008/9/EG erlassen. Rz. 600 Die Verordnung bezieht sich auf das ab 1.1.2010 geltende Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer, die i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.10 Behandlung von Vorsteuer-Vergütungsansprüchen für Zwecke der Beitreibung (Art. 48 Abs. 1 VO 904/2010)

Rz. 703 Die MS der Erstattung i. S. d. RL 2008/9/EG (Vorsteuer-Vergütungsverfahren gegenüber in der EU ansässigen Unternehmern) können unter bestimmten Voraussetzungen den MwSt-Erstattungsbetrag oder einen Teil davon direkt an den Ansässigkeits-MS des beantragenden Unternehmers überweisen, wenn dieser dort Steuerschulden hat, wobei verfahrenstechnisch zwischen unbestrittenen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.3 Landwirtschaftliche Erzeuger

Rz. 346 Art. 295ff. MwStSystRL ermöglichen eine umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte, bei denen die Anwendung der Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stoßen würde, zum Ausgleich der Vorsteuerbelastung auf die vom Pauschallandwirt bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen (die langfristige Verpachtung eines landwirtschaftlichen (Teil-)Betriebs fällt nicht unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.40.3 Aufzeichnungspflichten / zu speichernde Daten

Rz. 755 Nach Art. 243b MwStSystRL verlangen die Mitgliedstaaten von den Zahlungsdienstleistern, dass sie hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über Zahlungsempfänger und Zahlungen in Bezug auf die von ihnen in jedem Kalenderquartal erbrachten Zahlungsdienste führen, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, Lieferungen von Gegenständen und D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Rechtsnatur der sich aus § 15a UStG ergebenden Ansprüche

Rz. 16 Der Anspruch des Unternehmers auf Vorsteuerabzug nach § 15a UStG ist wie der nach § 15 UStG ein Steuervergütungsanspruch i. S.d. § 37 Abs. 1 AO, dessen verfahrensmäßige Geltendmachung sich abweichend von der AO nach den §§ 16 und 18 UStG richtet. Die Verpflichtung des Unternehmers, nach § 15a UStG Vorsteuer zurückzuzahlen, führt nach § 37 Abs. 2 S. 2 AO zu einem Anspru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass der Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten darf, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung sel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Das EStG enthielt bis einschließlich 2013 keine geschlossene Behandlung des steuerlichen Reisekostenrechts. Für den Abzug der Reisekosten als WK bei der Einkunftsermittlung galt die Grundnorm des § 9 EStG. Die Erstattung von Reisekosten im öffentlichen Dienst wurde zunächst wie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen in § 3 Nr 11 EStG steuerf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Besonderheiten bei Aufwendungsersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 39 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der ArbG wird idR anhand der betrieblichen Reisekostenabrechnung die Aufwendungen des ArbN ersetzen; die ersetzten Beträge bleiben im Rahmen von § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG steuerfrei; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und – für den öffentlichen Dienst – > Reisekostenvergütungen. Ersetzt der ArbG geringere Beträge als die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Elektromobilität / 3. Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten

Rz. 22 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (vgl. Rdnr. 19). Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Rechtstechnische Hinweise zum Lohnsteuerabzug

Rz. 20 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Konkurrierende Anwendung von § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG : Reisekosten aus öffentlichen Kassen aufgrund von Vereinbarungen, die den beamtenrechtlichen Regelungen nicht entsprechen und auf die § 3 Nr 13 EStG nicht anwendbar ist, bleiben gleichwohl in den Grenzen von § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, dh wie beim Reisekostenersatz durch private ArbG (> R ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Persönlicher Anwendungsbereich: Arbeitnehmer/Begleitpersonen

Rz. 45 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zum Begriff ‚Arbeitnehmer’ vgl § 1 LStDV; zu Einzelheiten > Arbeitnehmer. Zur Behandlung von Arbeitsuchenden > Rz 21 sowie > Bewerbung Rz 3, 6. Keine ArbN sind idR die auf Wunsch des ArbG oder der einladenden Stelle zu Kongressen und Tagungen mitreisenden Angehörigen (zB von Führungspersonal). Entsprechendes gilt für (eingetragene) > Lebenspa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei der Erstattung durch den ArbG wird unterschieden zwischenmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Religionsgemeinschaften

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Kassen der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind jeweils eine > Öffentliche Kasse iSd § 3 Nr 12 EStG (H 3.11 – Öffentliche Kassen – LStH); zu Einzelheiten > Aufwandsentschädigungen. Außerdem > Geistliche, > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 57 ff, > Kirchensteuer, > Kirchensteueramt und > Spenden. Zur Erstattung von Aufwendungen bei ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen bei gestellter Verpflegung

Rz. 108 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 § 3c Abs 1 EStG verbietet den Abzug von WK, soweit sie mit steuerfreien ‚Einnahmen’ im Zusammenhang stehen (zum Grundsätzlichen > Rz 39). Das gilt auch für die Reisekosten. Hat der ArbG dem ArbN Trennungsgelder oder Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr 13 oder Nr 16 EStG steuerfrei ausgezahlt, kann der ArbN die ihm vergüteten Aufwendungen ins...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / b) Grundlegende Voraussetzungen und Abwicklung (§ 100 Abs. 1 EStG)

Rz. 101 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Arbeitgeber im Sinne des § 38 Abs. 1 EStG dürfen für jeden begünstigten Arbeitnehmer (vgl. Rn. 106ff.) mit einem ersten Dienstverhältnis vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer einen Teilbetrag des Arbeitgeberbeitrags zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) entnehmen und bei der nächsten Lohnsteuer-An...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Rz. 79 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die in > Rz 78 dargestellte Berücksichtigung der Grundsätze der > Entfernungspauschale für die Fahrtkosten (nicht für andere Reisekostenarten) gilt ebenso, wenn der ArbN keine erste Tätigkeitsstätte unterhält, aber nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Vorgaben dauerhaft dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich ...mehr