Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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§ 3 Der Erbfall / I. Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens (§ 27 ErbStG)

Rz. 164 Wird dasselbe Vermögen innerhalb von 10 Jahren durch mehrere Personen der Steuerklasse I (siehe § 5 Rdn 12>) nacheinander von Todes wegen erworben und unterfallen diese Vermögensübergänge jeweils der Erbschaftbesteuerung, gewährt § 27 ErbStG eine Tarifermäßigung. § 27 ErbStG regelt also nicht – wie § 14 ErbStG – mehrere Erwerbe durch eine Person innerhalb von 10 Jahr...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten von ganz oder teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen (§ 10 Abs. 6 S. 3 ErbStG)

Rz. 118 Nicht abzugsfähig sind Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht oder nur teilweise der Erbschaft- oder Schenkungsbesteuerung unterliegen. Dies gilt etwa für den Erwerb eines gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG steuerbefreiten Familienheims (siehe § 6 Rdn 1 ff.>) oder von zu Wohnzwecken vermieteten Immo...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses; Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 137 Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses sowie Kosten zur Erlangung des Erwerbs sind nur zu erfassen, wenn der gesamte tatsächliche Erwerbsaufwand zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR (siehe Rdn 145 ff.>) übersteigt. Rz. 138 Der Begriff der Kosten der Nachlassregelung ist weit auszulegen.[107] In Betracht kommen Kosten der Todeserklärung, ...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / A. Normzweck des § 14 ErbStG

Rz. 1 Die Freibeträge (siehe § 5 Rdn 1>) und die Steuersätze (siehe § 5 Rdn 13>) sind mit dem jeweils einzelnen Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden verbunden. Für jeden Erwerb wird ein Freibetrag gewährt und der progressive Steuertarif angewendet. Ohne die Vorschrift des § 14 ErbStG könnte der Steuerpflichtige die steuerlichen Folgen seines Erwerbs fre...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker

Rz. 6 Übernimmt der Schenker die vom Beschenkten geschuldete Schenkungsteuer selbst, gilt als Erwerb der Betrag, der sich bei einer Zusammenrechnung der Schenkung mit der für diese errechneten Steuer ergibt, § 10 Abs. 2 ErbStG (siehe § 1 Rdn 210>).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Nutzungsgebundenes Vermögen; Erwerb aus zeitnah zu verwendenden Mitteln möglich

In Anbetracht der Neuregelungen in § 57 Abs 3 und § 58 Nr 1 AO und unter Berücksichtigung der Ges-Begr zu § 58 Nr 1 S 2 AO sollten WG, die anderen gemeinnützigen Organisationen oder jur Pers d öff Rechts in Verfolgung eines eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks unentgeltlich oder verbilligt, dh gegen reinen Kostenersatz, überlassen werden, nutzungsgebundenes Vermögen darstel...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / D. Durchführung der Zusammenrechnung

Rz. 7 Die Zusammenrechnung i.S.d. § 14 ErbStG erfolgt in drei Schritten:mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 15 Das bis zum 31.12.2008 geltende Bewertungsrecht wird in der Praxis nur noch in seltenen Fällen eine Rolle spielen. Beispielsweise bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe i.S.d. § 14 ErbStG (siehe § 7 Rdn 7>) greifen dann noch die alten Bewertungsvorschriften.mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / C. Berechnung des Zehnjahreszeitraums

Rz. 6 Bei § 14 ErbStG geht es (lediglich) darum, die Steuer für den letzten Erwerb zutreffend zu ermitteln;[6] bereits bestandskräftig veranlagte Vorerwerbe bleiben mithin unberücksichtigt. Deshalb ist der maßgebliche Zehnjahreszeitraum vom letzten Erwerb zurückzurechnen.[7] Für die Fristberechnung gilt (jedenfalls mittelbar) § 108 Abs. 1 AO i.V.m. §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 A...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / E. Rückwirkendes Ereignis für einen Vorerwerb

Rz. 9 Zwar sind mehrere Erwerbe, die von derselben Person innerhalb von zehn Jahren anfallen, gem. § 14 ErbStG bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammenzurechnen, allerdings verlieren die einzelnen Erwerbsvorgänge dabei aus steuerlicher Sicht nicht ihre Selbstständigkeit. Wird die Steuerfestsetzung für einen in die Zusammenrechnung einzubeziehenden Vorerwerb aufgrund e...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

Rz. 117 Das erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Nettoprinzip sieht vor, dass für die Besteuerung (nur) der Saldo zwischen dem Wert des Vermögensanfalls und dem Wert der mit dem Erwerb verbundenen Erwerbschmälerung als Bereicherung herangezogen wird. Sind Vermögensgegenstände ganz oder teilweise von der Besteuerung ausgenommen, sind die damit in Zusammenhang stehenden Schuld...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / IV. Abzugsfähigkeit der Pflichtteilslast

Rz. 129 Ein geltend gemachter Pflichtteilsanspruch ist beim Erben gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG erwerbsmindernd abziehbar (siehe § 3 Rdn 121>). Gem. § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG [84] sind Schulden die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen. Bei dem Pflichtteilsanspr...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Besteuerung des Vorerben (§ 6 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 135 Der Vorerbe wird – trotz zivilrechtlicher Verfügungsbeschränkungen – als Vollerbe behandelt und besteuert, § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Allerdings wird er durch die Erbschaftbesteuerung des Erwerbs wirtschaftlich nicht belastet, da er die durch die Vorerbschaft veranlasste Steuer aus den Mitteln der Vorerbschaft entrichten darf, § 20 Abs. 4 ErbStG i.V.m...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / C. Steuerliche Bewertung (§ 12 ErbStG)

I. Allgemeines 1. Rechtslage ab 1.1.2009 Rz. 11 Wegweisend für die Bewertung im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006,[8] wonach der Gesetzgeber verpflichtet wurde, die Ermittlung der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Bereicherung insbesondere durch die Vermeidung verschiedener Bewertungsmethoden für unterschiedliche Ve...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / E. Abzugsbeschränkung (§ 10 Abs. 6 ErbStG)

I. Allgemeines Rz. 117 Das erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Nettoprinzip sieht vor, dass für die Besteuerung (nur) der Saldo zwischen dem Wert des Vermögensanfalls und dem Wert der mit dem Erwerb verbundenen Erwerbschmälerung als Bereicherung herangezogen wird. Sind Vermögensgegenstände ganz oder teilweise von der Besteuerung ausgenommen, sind die damit in Zusammenhang st...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern im Rahmen der (Neu-)Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 54 Regelmäßig übertragen Eltern Immobilien aus zunächst rein erbschaftsteuerlichen Motiven unter Nießbrauchsvorbehalt auf Kinder. Soll eine solche Überlassung dann später im Lichte zwischenzeitlicher Verteilungsüberlegungen korrigiert werden, stellen sich neben schenkungsteuerlichen insbesondere auch grunderwerbsteuerliche Fragen. Rz. 55 Erhält das vormals beschenkte Kind...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

1. Rechtslage ab 1.1.2009 Rz. 11 Wegweisend für die Bewertung im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006,[8] wonach der Gesetzgeber verpflichtet wurde, die Ermittlung der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Bereicherung insbesondere durch die Vermeidung verschiedener Bewertungsmethoden für unterschiedliche Vermögensgegenst...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / I. Lebzeitiger Erwerb

Rz. 6 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 2 ErbStG nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet worden ist. Dies gilt also insbesondere für lebzeitige Übertragungen von Grundvermögen. Hintergrund ist, dass § 34 Abs. 1 ErbStG eine Anzeigepflicht durch die Notariate vorsieht. Hinweis Bei einer Veräußerung (Kauf...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 138 Anders als im Zivilrecht – hier wird der Nacherbe Erbe des Erblassers und nicht etwa des Vorerben (§ 2100 BGB) – sieht das Erbschaftsteuerrecht vor, dass beim Eintritt der Nacherbfolge diejenigen, auf die das Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern haben, § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG. Entsprechend greift etwa für die Bestimmung des Freibetrags...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Erb- und schenkungsfallnaher Verkauf

Rz. 103 Ein nach dem Erb- oder Schenkungsfall durchgeführter Verkauf des zu bewertenden Grundstücks im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts i.S.d. § 198 BewG (zugunsten des Steuerpflichtigen) dienen.[55] Veräußerungsnebenkosten, sofern vom Verkäufer (anteilig) getragen (z.B. Notar- und Grundbuchkosten, Makler...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / B. Voraussetzung der Zusammenrechnung

Rz. 2 Erfasst werden nur Erwerbe (lebzeitig und von Todes wegen) zwischen denselben Personen auf Zuwender- und Empfängerseite. Dabei sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen.[1] § 14 ErbstG gilt auch für eine lebzeitige vorweggenommene Übertragung von Teilen der (Nach-)Erbmasse vom Vorerben auf den Nacherben mit dem restlichen Nacherbfall, auch wenn der ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

Rz. 133 Die mit der Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB) einhergehende (streitanfällige) Einschränkung der Dispositionsfreiheit des (Vor-)Erben über den Nachlass kann in bestimmten Fällen empfehlenswert sein. Insbesondere bei der Gestaltung von Bedürftigen- oder Behindertentestamenten hat deren Anordnung erhebliche praktische Bedeutung.[88] Rz. 134 Im Zivil- und im Erbsch...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 4. Gutachterkosten

Rz. 101 Die Kosten für das Gutachten trägt stets der Steuerpflichtige, also auch in dem Fall, in dem der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (erst) im finanzgerichtlichen Verfahren gelingt. Bei einer Grundstücksschenkung sind die Kosten im vollen Umfang abzugsfähig, wenn sie im Rahmen der Verpflichtung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung an...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / IV. Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse

Rz. 142 § 6 Abs. 4 ErbStG stellt ein Nachvermächtnis und ein beim Tod des Beschwerten fälliges Vermächtnis steuerlich der Nacherbschaft gleich. Zivilrechtlich liegt ein Nachvermächtnis vor, wenn ein Erblasser einen vermachten Gegenstand von einem nach dem Anfall des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis einem Dritten zuwendet, § 2191 Abs. 1 BGB. Der D...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / F. Berücksichtigung von Vorerwerben i.S.d. § 14 ErbStG beim Berliner Testament

Rz. 10 Erhält der Schlusserbe eines Berliner Testaments nach dem Letztversterbenden das gesamte Vermögen beider Ehegatten, wird der Erwerb ausschließlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Letztversterbenden besteuert. Entsprechend sind auch nur die Vorerwerbe in diesem Verhältnis relevant für eine Zusammenrechnung i.S.d. § 14 ErbStG. Gemäß § 15 Abs. 3 ErbStG ist auf Ant...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Einkommensteuererstattungsansprüche

Rz. 5 Steuererstattungsansprüche des Erblassers aus dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr), in den der Todeszeitpunkt des Erblassers fällt, sind bei der Ermittlung der Bereicherung zu berücksichtigen, auch wenn sie rechtlich erst nach dem Tod des Erblassers – erst mit Ablauf dieses Kalenderjahres, in das der Todeszeitpunkt fällt, § 25 Abs. 1 EStG – entstanden sind, § 10 Abs...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Vor Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 137 Der Erwerb des Nacherbenanwartschaftsrechts stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[94] Auch dessen Schenkung oder der gegenleistungsfreie Verzicht hierauf löst keine Schenkungsbesteuerung aus, §§ 1 Abs. 2, 10 Abs. 4 ErbStG.[95] Die Ausschlagung des Nacherben vor dem Eintreten des Nacherbfalls gegen Abfindung löst hingegen eine Steuerpflicht aus, § 3 Abs. 2 N...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Grundstückserwerb durch Vermächtnis, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2147 ff. BGB

Rz. 209 Der Erwerb eines Grundstücks auf Grundlage eines Vermächtnisses unterfällt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftbesteuerung und ist entsprechend der Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Rz. 210 Die Steuerbefreiung greift auch für den Erwerb eines Nachlassgrundstücks aufgrund Vorausvermächt...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

Rz. 1 Als steuerpflichtiger Erwerb im Erbfall gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit keine Steuerbefreiung greift, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Dabei kommen insbesondere in Betracht die Steuerbefreiung für Zugewinnehen gem. § 5 ErbStG (siehe § 3 Rdn 80 ff.>), die sachlichen Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG (z.B. Familienheim; siehe § 6 Rdn 1 ff.>), die Steuerbefreiung für...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 4. Abbruchkosten

Rz. 115 Die typisierenden und pauschalierenden Bewertungsverfahren des Bewertungsrechts sehen grundsätzlich keine Berücksichtigung von Abbruchkosten bei Grundstücken mit nicht mehr benutzbaren Gebäuden vor. Diese können allerdings im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens beim Bodenwert als Freilegungskosten Berücksichtigung finden.[72]mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Bewertung in Erbbaurechtsfällen

a) Allgemeines Rz. 82 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht nach § 193 BewG und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks nach § 194 BewG gesondert zu ermitteln, § 192 S. 1 BewG. Diese gesonderte Ermittlung ist der Tatsache geschuldet, dass Erbbaurecht und Eigentum am Grundstück regelmäßi...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / IV. Bewertungsrechtliche Sonderfälle

1. Allgemeines Rz. 81 Bewertungsrechtliche Sonderfälle sind insbesondere die 2. Bewertung in Erbbaurechtsfällen a) Allgemeines Rz. 82 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Verkehrswertgutachten

1. Rechtsgrundlagen Rz. 98 Sofern – wie in der Praxis regelmäßig der Fall – kein stichtagsnaher Verkauf vorliegt (siehe Rdn 103 f.>), kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Verkehrswertgutachten erbracht werden.[45] Für die Begutachtung gelten grundsätzlich die aufgrund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassenen Vorschriften, mithin diemehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / IV. Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 105 Bei Grundstücken im Zustand der Bebauung (§ 196 BewG; siehe Rdn 34 ff.>) ist der Verkehrswertnachweis für die gesamte wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten zulässig.[61]mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (3) Gebäudesachwert

Rz. 71 Der Gebäudesachwert ermittelt sich aus dem Gebäuderegelherstellungswert abzüglich einer Alterswertminderung, § 190 Abs. 1, 4 BewG. (a) Gebäuderegelherstellungswert Rz. 72 Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich aus der Multiplikation der Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes, § 190 Abs. 1 S. 2 BewG. Die Regelherstellungskosten (RHK) sind in...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (3) Gebäudewert

(a) Allgemeines Rz. 53 Der Gebäudewert bzw. Gebäudeertragswert gem. § 185 BewG wird grundsätzlich durch die Kapitalisierung des nachhaltig für die Restnutzungsdauer erzielbaren Reinertrags ermittelt. Bei einem negativen Gebäudeertragswert ist mindestens der Bodenwert anzusetzen, § 184 Abs. 3 S. 2 BewG. Sonstige bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen, sind regelmäßig mit ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / ee) Bewertung im Sachwertverfahren

(1) Allgemeines Rz. 66 Im Sachwertverfahren (§§ 189–191 BewG) werden nach § 182 Abs. 4 BewG alle Grundstücke bewertet,mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Besteuerung des Nacherben (§ 6 Abs. 2 ErbStG)

1. Vor Eintritt des Nacherbfalls Rz. 137 Der Erwerb des Nacherbenanwartschaftsrechts stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[94] Auch dessen Schenkung oder der gegenleistungsfreie Verzicht hierauf löst keine Schenkungsbesteuerung aus, §§ 1 Abs. 2, 10 Abs. 4 ErbStG.[95] Die Ausschlagung des Nacherben vor dem Eintreten des Nacherbfalls gegen Abfindung löst hingegen eine...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Wann kommt ein Verkehrswertgutachten i.S.d. § 198 BewG in Betracht?

1. Allgemeines Rz. 106 Bei der Bewertung von Grundvermögen kommt ein Gutachten immer dann in Betracht, wenn wertmindernde Umstände vorliegen, die im Rahmen der typisierenden und pauschalierenden Bewertungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist ein Gutachten nur für die gesamte Immobilie möglich, d.h., ein isolierter Nachweis von Bewertungsgru...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Bewertung von Grundvermögen

1. Allgemeines Rz. 17 Seit dem 1.1.2009 gilt für sämtliches bebautes und unbebautes Grundvermögen als Bewertungsmaßstab der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG . Die Bewertung von Grundvermögen mit dem (am Markt orientierten) Verkehrswert führt gerade in Ballungsgebieten mit hohen Immobilienpreisen im Vergleich zur Bewertung nach altem Recht zu einem erheblichen Anstieg der steuerlic...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 4. Unbebaute Grundstücke

a) Typisierung Rz. 20 Unbebaute Grundstücke sind gem. § 178 BewG Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden, oder lediglich Gebäude, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können bzw. in denen infolge von Zerstörung oder Verfall auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist. Rz. 21 Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / F. Vor- und Nacherbschaft (§ 6 ErbStG)

I. Allgemeines Rz. 133 Die mit der Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB) einhergehende (streitanfällige) Einschränkung der Dispositionsfreiheit des (Vor-)Erben über den Nachlass kann in bestimmten Fällen empfehlenswert sein. Insbesondere bei der Gestaltung von Bedürftigen- oder Behindertentestamenten hat deren Anordnung erhebliche praktische Bedeutung.[88] Rz. 134 Im Zivil-...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 5. Erbbaurecht

Rz. 116 Bei Erbbaurechten kann es bei Vorliegen regionaler Marktanpassungsfaktoren für Erbbaurechte und für Erbbaugrundstücke sinnvoll sein, einen gutachterlichen Verkehrswertnachweis einzuholen. Ein solcher kommt ferner bei Besonderheiten der Regelungen im Erbbaurechtsvertrag in Betracht, z.B. bei fehlenden Wertsicherungsklauseln beim Erbbauzins.mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Allgemeines

Rz. 81 Bewertungsrechtliche Sonderfälle sind insbesondere diemehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / f) Bebaute Grundstücke

aa) Typisierung Rz. 37 Die Bewertung bebauter Grundstücke für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in den §§ 180 ff. BewG geregelt. In Abgrenzung zu unbebauten Grundstücken (§ 178 BewG) und Grundstücken im Zustand der Bebauung (§ 196 BewG) liegt gem. § 180 Abs. 1 S. 1 BewG ein bebautes Grundstück vor, wenn sich benutzbare Gebäude (siehe Rdn 20 ff.>) darauf befinden. ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / d) Abweichungen bzw. Anpassungen von Bodenrichtwerten

aa) Wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale Rz. 26 Wenn das zu bewertende Grundstück bezüglich seiner lagetypischen Merkmale vom "Standardbodenrichtwertgrundstück" (Bodenrichtwertgrundstück) der einschlägigen Richtwertzone abweicht, kann es zu einer Anpassung des der Bewertung zugrunde zu legenden Bodenrichtwerts kommen. Eine solche Anpassung kann gerade bei großen Grundstücke...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / D. Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts bei Immobilienvermögen (§ 198 BewG)

I. Allgemeines Rz. 97 Bei den Bewertungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) handelt es sich um steuerliche Masseverfahren, die anhand von Typisierungen und vereinheitlichten Bewertungsparametern zu Steuerbreiten führen. Die Regelung des § 198 BewG – auch als "Escape-Klausel" bezeichnet – sieht daher im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteueru...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / dd) Abweichung bei Frei- und Verkehrsflächen

Rz. 32 Für Frei- und Verkehrsflächen, die als solche ausgewiesen sind, ist vom Bodenrichtwert ein angemessener Abschlag zu machen, soweit er nicht bereits in die Ermittlung eingeflossen ist. Die Höhe des Abschlags ist unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls zu bemessen.[17]mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / cc) Bewertung im Vergleichswertverfahren

(1) Allgemeines Rz. 45 Das Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG) ist für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser anzuwenden, sofern der Gutachterausschuss entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren ermittelt hat, § 182 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1 BewG. Bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts im Vergleichswertverfahren kann ein zeitnah erzielter Kauf...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / dd) Bewertung im Ertragswertverfahren

(1) Allgemeines Rz. 51 Im Ertragswertverfahren (§§ 184–188 BewG) sind zu bewerten Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, § 182 Abs. 3 BewG. Es handelt sich mithin um typische Renditeobjekte. Im Ertragswertverfahren wird der Grundbesitzwert (Ertragswert) au...mehr