Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamtliche Tätigkeit

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Beurteilung in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Die Ehrenamtlichkeit schließt bei einer dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglichen Tätigkeit die Begründung eines abhängigen – und damit versicherungspflichtigen – Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Einnahmen aus e...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1 Abgrenzung sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit von sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere wenn für diese eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist häufig nicht eindeutig, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie und damit auch beitragsfreie Tätigkeit handelt, oder ob eine sozialversicherungspflichtige und damit auch beitragspflichtige abhängige Beschäftigung handelt. Die Frage der Entgeltlichkeit einer Tätigkeit i...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2 Nebenberufliche Tätigkeiten in der Privatwirtschaft

2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engage...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.3 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer

Für diese Aufwandsentschädigungen kommt eine Steuerbefreiung weder nach § 3 Nr. 12 EStG noch nach § 3 Nr. 26 EStG in Betracht. Ehrenamtliche Betreuer handeln wegen der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung des Vormundschafts- und Betreuungswesens im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.[1] § 3 Nr. 26b EStG enthält eine spezielle Steuerbe...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4 Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung gibt es für Inhaber von Ehrenämtern besondere Regelungen. Der Zweck dieser Regelungen ist darin zu sehen, dass ehrenamtlich Tätige, die üblicherweise zumindest einen gewissen Zeitaufwand für dieses Amt betreiben, durch die Übernahme des Ehrenamts keine Nachteile hinsichtlich ihrer Rentenansprüche erleiden sollen. Das wäre der Fall, wenn z. B. das bei...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2 Arbeitslosenversicherungsfreiheit

2.1 Bürgermeister/Beigeordnete In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtl...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Sozialversicherung

1 Abgrenzung sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit von sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere wenn für diese eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist häufig nicht eindeutig, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie und damit auch beitragsfreie Tätigkeit handelt, oder ob eine sozialversicherungspfl...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3 Aufwandsentschädigung/beitragspflichtiges Entgelt

3.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich ...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.4 Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Tätigkeiten

Der Ehrenamtsfreibetrag wird nicht zusätzlich zum Übungsleiterfreibetrag oder zur steuerfreien Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen gewährt, wenn es sich hierbei um ein und dieselbe nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen aller 3 Vorschriften erfüllt. Wer die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG für eine b...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 5 Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Personen versichert, die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften oder für andere, vergleichbare Einrichtungen ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen. Der ...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1 Rentenversicherungsbeiträge für das ausgefallene Arbeitsentgelt

Die auf das ausgefallene Entgelt (Unterschiedsbetrag i. S. d. § 163 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) entfallenden Rentenversicherungsbeiträge hat der Ehrenamtsinhaber in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) selbst zu tragen.[1] Einen Ausgleich erhält der ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer im Allgemeinen außerhalb der Rentenversicherung von der Stelle, für die er die ehrenamt...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.2 Ehrenamt für Körperschaften des öffentlichen Rechts

§ 163 Abs. 4 SGB VI regelt die Besonderheiten bei Personen, die aufgrund einer ehrenamtlichen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind und für das Kalenderjahr vor Aufnahme dieser Beschäftigung freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die Regelung gilt für versicherungspflichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. E...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Ehrenamtlichkeit schließt bei einer dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglichen Tätigkeit die Begründung eines abhängigen – und damit versicherungspflichtigen – Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Einnahmen aus einem Ehrenamt k...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Lohnsteuer

1 Bezüge grundsätzlich steuerpflichtig Die Frage, ob eine Tätigkeit mit dem Charakter des Ehrenamtes im Rahmen einer unselbstständigen Beschäftigung ausgeübt wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Die aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit fließende Entschädigung gehört zu den lohnsteuerpflichtigen Einkünften, wenn der Tätige persönlich weisungsgebunden oder ...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2 Im kommunalen Bereich Tätige

Auf Grundlage eines politischen Wahlamts sind ehrenamtlich Beschäftigte im kommunalen Bereich grundsätzlich arbeitslosenversicherungsfrei, sofern diese ein Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze erzielen. 2.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassung...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhen oder von der Bundesregierung oder einer Landesregi...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.2 Ehrenamt als Nebentätigkeit

Soweit ein Ehrenamt neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung keine Besonderheiten. In diesen Versicherungszweigen gibt es bei einer durch das Ehrenamt verursachten Minderung des Arbeitsentgelts keinen Ausgleich. Beitragspflichtig ist das in der Hauptbeschäftigung erzielte geminderte Entgelt.mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2 Steuerliche Förderung

2.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen 2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhe...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Bürgermeister/Beigeordnete

In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtlicher Bürgermeister oder Beige...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1.1 Höhe des beitragspflichtigen Entgelts

Es gilt für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts folgende Rangfolge: tatsächlich erzieltes laufendes Arbeitsentgelt (insbesondere des von Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die wegen des ausschließlichen und unmittelbaren Dienstes für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke von der Körperschaftssteuer befreit sind, erzielten Entgelts), durch die ehr...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1 Bezüge grundsätzlich steuerpflichtig

Die Frage, ob eine Tätigkeit mit dem Charakter des Ehrenamtes im Rahmen einer unselbstständigen Beschäftigung ausgeübt wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Die aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit fließende Entschädigung gehört zu den lohnsteuerpflichtigen Einkünften, wenn der Tätige persönlich weisungsgebunden oder in den Organismus der Stelle, für welc...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.3 Begünstigte Einnahmen aus EU/EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz

Da der Ehrenamtsfreibetrag dem Grundsatz nach denselben Regeln folgt wie die steuerfreie Übungsleiterpauschale, wurde die Inlandsbeschränkung der Vorschrift für alle noch offenen Fälle aufgehoben.[1] Unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen sind damit auch sämtliche ehrenamtliche Nebentätigkeiten begünstigt, die für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ehrenamtliche Tätigkeiten des LuF

Rn. 227 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Erbringt der LuF sog "ehrenamtliche" Tätigkeiten in berufsständischen Einrichtungen (zB Obmann des Bauernverbands), sind die Einnahmen daraus als BE zu erfassen, wenn die Tätigkeit durch den Betrieb veranlasst ist und eine Vergütung als Ersatz für den betrieblichen Mehraufwand oder als Entschädigung für entgehende BE geleistet wird (BFH vom...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung

Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich Tätige gezahlten Aufwandsentschädigungen beitragspfl...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale bis zu 960 EUR jährlich

Die Übungsleiterpauschale erfasst nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten. Ergänzend wurde deshalb ab 2007 ein allgemeiner Freibetrag i. H. v. 720 EUR[1] eingeführt, für Einnahmen aus sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Entsprechend der Erhöhung der Übungsleiterpauschale[2] wurde auch der Ehrenamtsfrei...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht

Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht, die neben Repräsentationsfunktionen auch Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen haben und hierfür eine ihren tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Dadurch ist dieser Personenkreis dem Grunde ...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen

Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhen oder von der Bundesregierung oder einer Landesregierung als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind.mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1.2 Antrag für Beitragsberechnung aus ausgefallenen Entgelten

Der ehrenamtlich Tätige kann einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, wenn er von der Beitragsberechnung aus ausgefallenem Entgelt Gebrauch machen möchte. Dieser Antrag ist nur möglich für laufende und künftige, nicht aber für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume. Ausnahmsweise kann dem Antrag auch nach Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraums entsproc...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.3 Angabe des Entgelts in den Meldungen

Der Arbeitgeber hat in die Jahresmeldung (ggf. auch schon in eine vorher zu erstattende Meldung, z. B. Unterbrechungsmeldung) neben dem tatsächlich erzielten Entgelt auch das ausgefallene und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Entgelt einzutragen, und zwar in einer Summe ohne besondere Kennzeichnung. Im Falle des § 163 Abs. 4 SGB VI ist das vom Versicherten bestimmte En...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.2 Vorsitzende von kommunalen Zweckverbänden

Vorsitzende kommunaler Zweckverbände in Bayern sind ebenfalls den "ehrenamtlichen Beigeordneten" zuzuordnen und damit arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Diese Beurteilung ergibt sich daraus, dass ein kommunaler Zweckverband in Bayern nach dem dortigen Kommunalrecht (Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit in Bayern – KommZG) seiner Rechtsnatur nach eine Körperschaft des Rech...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger in gemeinnützigen, mildtätigen oder k...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1.2 Andere steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten, sind steuerfrei soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen.[1] Hierunter fallen Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Ortsvorsteher[2], Gemeinde- und Stadtratsmitgliede...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.5 Berücksichtigung von Werbungskosten

Bei Steuerpflichtigen, die eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben und deren Einnahmen hieraus den Übungsleiterfreibetrag von 3.300 EUR jährlich überschreiten, ist der Abzug von Werbungskosten aufgrund ausdrücklicher Regelung nur zulässig, wenn die Ausgaben für diese Tätigkeit den steuerfreien Betrag von 3.300 EUR überschreiten.[1] Werbungskosten beim Ehrenamtsfreibetrag Für di...mehr

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Übungsleiter / 4 Alternative: Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit

Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Dienst gewährt der Gesetzgeber den Ehrenamtsfreibetrag.[1] Der Ehrenamtsfreibetrag ist ein "allgemeiner Freibetrag", der – im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag – nicht auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt ist. Ein umfassendes Anwendungsschreiben regelt die Voraussetzungen für die Anwendung des Ehre...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 2.4 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten

Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Dienst gewährt der Gesetzgeber den Ehrenamtsfreibetrag von 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) und für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Pfleger ebenfalls einen Jahresfreibetrag von 3.300 EUR.[2] Der Ehrenamtsfreibetrag ist ein "allgemeiner Freibetrag", der – im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag – n...mehr

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Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.300 EUR [2] (2025: 3.000 EUR) nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, ni...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Abgeordnetenbezüge und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen

Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen und Versorgungsbezüge, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes (z. B. Bundestagsabgeordnete nach § 11 AbgG) oder des Europaabgeordnetengesetzes (Abgeordnete des Europäischen Parlaments nach § 9 EuAbgG), sowie vergleich...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

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Ehrenamt / Zusammenfassung

Begriff Ein Ehrenamt ist ein freiwilliges öffentliches Amt, das meist zum Wohl der Allgemeinheit (in Erfüllung staatsbürgerlicher, politischer oder religiöser Pflichten) oder in privaten Vereinen ausgeübt wird und nicht auf Bezahlung ausgerichtet ist. Gelegentlich wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Tätigkeit von Übungsleitern und die damit verbundene lohnsteuer- un...mehr

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Ehrenamt / 2.1.2 Übungsleiterfreibetrag

Bei einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher o. Ä., Pfleger in einer inländischen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen (karitativen) Einrichtung, Künstler bleiben von der hierfür gezahlten Vergütung insgesamt 3.300 EUR [1] (bis 2025: 3.000 EUR) jährlich steuerfrei. Der Betrag gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere ehrenamtliche Tä...mehr

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Ehrenamt / 2 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Häufig engagieren sich Arbeitnehmer neben ihrer Haupttätigkeit, die als Arbeitsverhältnis ausgeübt wird, ehrenamtlich. Dabei kann es zu Fehlzeiten beim Arbeitgeber kommen, wenn die Einsatzzeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Arbeitszeit kollidieren. Nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung des Lohns oder Gehalts, wenn er für eine verhältnismäß...mehr

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Ehrenamt / 2.1.3 Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bleiben bis zu einem Freibetrag von jährlich 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) steuerfrei. Mit diesem Freibetrag soll den nebenberuflich tätigen Personen, z. B. Vorsitzenden und Platzwarten in Sportvereinen, der durch ihre Beschäftigung entstehende Aufwand pauschal abgegolten werden. ...mehr

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Ehrenamt / 1.1.3 Rechtsprechung und Besprechungsergebnisse

Für in Rheinland-Pfalz tätige ehrenamtliche Bürgermeister sowie für Ortsbürgermeister hat die Rechtsprechung entschieden, dass sie abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig sind.[1] Die an diese Personen gezahlte Aufwandsentschädigung ist dabei zu 2/3 als Arbeitsentgelt anzusehen. Wesentlich kommt es auch darauf an, dass der ehrenamtlich tätige Bürgermeister über ...mehr

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Ferienjobber / 5 Ehrenamt – Übungsleiterfreibetrag oder Ehrenamtspauschale

Im Rahmen eines nebenberuflichen ehrenamtlichen Ferienjobs können der Übungsleiterfreibetrag oder die Ehrenamtspauschale Anwendung finden. Seit 2026 beträgt der Übungsleiterfreibetrag 3.300 EUR jährlich bzw. 275 EUR monatlich und die Ehrenamtspauschale 960 EUR jährlich bzw. 80 EUR monatlich. Diese steuerfreien Einnahmen sind nicht dem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgel...mehr

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Ehrenamt / 2 Beitragsrechtliche Behandlung

Für die Beitragsberechnung ist der Teil der Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts beitragspflichtiges Entgelt, der den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Der nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfreie "Ehrenamtsfreibetrag" für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder für Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

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Ehrenamt / 4 Unfallversicherung

Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sind auch gesetzlich unfallversichert. Versichert ist dabei nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zu oder von der Tätigkeit. Der Unfallversicherungsschutz umfasst u. a. ehrenamtliche Tätigkeiten in Bürgervereinen oder Fördervereinen (z. B. von Schwimmbädern, Kindergärten oder Schulen), sofern diese mit Zus...mehr

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Ehrenamt / 1 Rechtsgrundlagen

Die ehrenamtliche Tätigkeit ist regelmäßig als Auftrag i. S. d. § 662 BGB ausgestaltet. Das Auftragsverhältnis enthält eine einseitige Leistungsverpflichtung des ehrenamtlich Tätigen. Es handelt sich somit nicht um eine bloße Gefälligkeit, die der ehrenamtlich Tätige erbringt, sondern er ist rechtlich bindend zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verpflichtet. Das Ehrenamt w...mehr

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Ehrenamt / 2.1.1 Zeitliche Abgrenzung der Nebenberuflichkeit

Steuerlich begünstigt sind ausschließlich nebenberufliche Tätigkeiten. Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Nebenberuflich können deshalb auch solche Personen tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, z. B. Hausfrauen, Studenten oder R...mehr

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Aufwandsentschädigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel sind die Auslösungen im Baugewerbe oder bei Montagearbeitern. Steuerrechtlich gehören Aufwandsentschädigungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn - allerdings können im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen i...mehr