Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.4 Bildung von Rumpfwirtschaftsjahren

Rz. 75 In Ausnahmefällen darf das Wirtschaftsjahr einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten umfassen. Dies ist nach § 8b Satz 2 EStDV der Fall, wenn ein Betrieb eröffnet, erworben (s. u.), aufgegeben oder veräußert wird oder ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht (Umstellung...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Kalender...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Nachaktivi... / 4 Unterlassene Bilanzierung von notwendigem Betriebsvermögen

Die abweichende Behandlung von Wirtschaftsgütern im Falle einer unterlassenen Bilanzierung gemäß der geltenden Rechtsprechung soll nachfolgend am Beispiel für Einzelunternehmer näher beleuchtet werden. Bei Einzelunternehmen – wie auch bei Personengesellschaften – liegt ertragsteuerlich notwendiges Betriebsvermögen vor, wenn das Wirtschaftsgut zu mehr als 50 % für betriebliche...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Nachaktivi... / 3 Abweichende Regelungen durch die Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hat nunmehr vom vorgenannten Grundsatz der erfolgswirksamen Bilanzkorrektur abweichende Ausnahmen entwickelt. Diese sind z. B. Verstoß gegen Treu und Glauben: Wurden Aktiva bewusst zu hoch oder Passiva bewusst zu niedrig in der Bilanz angesetzt, ist eine Bilanzberichtigung erfolgsneutral vorzunehmen. Aus steuerlichen Gründen unterlassener Aufwand wie z. B. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Nachaktivi... / 5 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ein Pkw des notwendigen Betriebsvermögens wird nachträglich aktiviert

Herr Huber hat im Januar 01 für 23.800 EUR einen Pkw gekauft, den er für seine betrieblichen und privaten Fahrten nutzt. Er hat diesen Pkw als Privatfahrzeug behandelt. Die Fahrtkosten, die auf seine betrieblichen Fahrten entfallen, hat Herr Huber pauschal mit 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer geltend gemacht. Herr Huber hat folgende Betriebsausgaben gebucht:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. ATAD III-E (EU-Fall)

Rz. 73 [Autor/Stand] Überblick. Am 22.12.2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer "Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen ("shell entities") für Steuerzwecke und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU [EU-Amtshilferichtlinie]" (kurz: ATAD III-E)[2] vorgelegt. Der Vorschlag der ATAD III-E geht zurüc...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.2.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Die Rückzahlung des Nennkapitals gilt, soweit der Sonderausweis zu mindern ist, als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Bezügen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG führt.[1] Bei einer natürlichen Person als Anteilseigner kommt die teilweise Steuerbefreiung des § 3 Nr. 40 Buchst. e EStG zur Anwendung (Abgeltungsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren 40 %). Ist der Anteilseigner ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 – IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270). 2. Werden Grundstücke des Privat- und des Betri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuerpflicht bei "offener Gewinnausschüttung" in Einbringungsfällen

Leitsatz 1. Die Befugnis des Steuerentrichtungspflichtigen zur Anfechtung der eigenen Kapitalertragsteuer-Anmeldung besteht unabhängig von seinem Recht, gemäß § 44b Abs. 5 Satz 1 EStG deren Änderung zu beantragen, wenn er Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt hat, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand. 2. § 20 Abs. 5 Sätze 2 und 3 UmwStG 2006 erfassen bei de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Auf Antrag: Ansatz mit dem Buchwert bzw. den Anschaffungskosten (Abs. 2)

3.1 Allgemeines Rz. 30 Gem. § 13 Abs. 2 UmwStG darf jeder Anteilseigner auf Antrag (Rz. 35ff.) den Buchwert (bzw. bei Privatvermögen die Anschaffungskosten) seiner untergehenden Anteile (Rz. 31) als Anschaffungskosten seiner Anteile an der übernehmenden Körperschaft fortführen und damit seinen "Anteilstausch" ohne Gewinnrealisierung abwickeln, wenn alternativ die Voraussetzun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4 Besonderheiten bei der Seitwärtsverschmelzung

Rz. 70 Allgemein zur Anwendung von § 13 UmwStG auf die Seitwärtsverschmelzung Rz. 5f. Rz. 71 Wird bei der Seitwärtsverschmelzung auf die Gewährung weiterer Anteile an den/die gemeinsamen Anteilseigner verzichtet, erhöht sich der Buchwert (bzw. die Anschaffungskosten) seiner/ihrer "Bestandsanteile" an der übernehmenden Körperschaft um den gemeinen Wert (Abs. 1) bzw. den Buchwe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 30 Gem. § 13 Abs. 2 UmwStG darf jeder Anteilseigner auf Antrag (Rz. 35ff.) den Buchwert (bzw. bei Privatvermögen die Anschaffungskosten) seiner untergehenden Anteile (Rz. 31) als Anschaffungskosten seiner Anteile an der übernehmenden Körperschaft fortführen und damit seinen "Anteilstausch" ohne Gewinnrealisierung abwickeln, wenn alternativ die Voraussetzungen von Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Hinaus-, Herein- und rein ausl. Verschmelzungen

Rz. 48 Auch hier ist einzelfallabhängig zu fragen, ob sich ein vor der Verschmelzung bestehendes deutsches Besteuerungsrecht an den Anteilen an der übertragenden Körperschaft unverändert an den Anteilen an der übernehmenden Körperschaft fortsetzt oder ausgeschlossen/beschränkt wird (zum Ganzen grds. Rz. 14, Rz. 42ff.). Dabei kann es sich auch um DBA-Dreieckssachverhalte hand...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG vor und ist ein wirksamer Antrag gestellt, findet der "Anteilstausch" zum Buchwert bzw. den Anschaffungskosten der untergehenden Anteile, d. h. ohne gewinnrealisierende Aufdeckung stiller Reserven statt. Bei Betriebsvermögen sind (bei Bilanzierenden) die Anteile an der übernehmenden Körperschaft daher mit den Buc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 41 Der "Anteilstausch" zum Buchwert bzw. zu den Anschaffungskosten der untergehenden Anteile ist nur möglich, wenn alternativ das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Körperschaft nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird (Nr. 1; Rz. 42ff.) oder es sich um einen Fall von Art. 8 FRL handelt (Nr. 2; Rz. 56...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von Art. 8 FRL (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 56 Unabhängig vom Fortbestand eines Besteuerungsrechts (Rz. 42ff.) sieht Art. 8 Abs. 1 FRL für grenzüberschreitende Verschmelzungen von EU-ausl. Körperschaften, die in Anhang I Teil A der FRL gelistet sind, generell Steuerneutralität auf Anteilseignerebene vor. In diesem Anwendungsbereich erweitert § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG die Möglichkeit der Buchwert- bzw. Anschaff...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG ist der Buchwert- bzw. Anschaffungskostenansatz zulässig, wenn ein vor der Verschmelzung – wenn auch nur eingeschränkt (d. h. unter Anrechnung ausl. Steuern) – bestehendes deutsches Veräußerungsgewinn-Besteuerungsrecht bzgl. der untergehenden Anteile nach der Verschmelzung bzgl. der (an deren Stelle tretenden) Anteile an der übernehm...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.5 Anteile im Privatvermögen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 69 Gehören die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zu einem Betriebsvermögen des Anteilseigners, sondern handelt es sich um im Privatvermögen gehaltene Anteile i. S. d. § 17 EStG oder § 21 UmwStG 1995, treten an die Stelle des Buchwerts der Anteile ihre Anschaffungskosten.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4 Rechtsfolge: An-die-Stelle-treten der Anteile (Abs. 2 S. 2)

3.4.1 Allgemeines Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG vor und ist ein wirksamer Antrag gestellt, findet der "Anteilstausch" zum Buchwert bzw. den Anschaffungskosten der untergehenden Anteile, d. h. ohne gewinnrealisierende Aufdeckung stiller Reserven statt. Bei Betriebsvermögen sind (bei Bilanzierenden) die Anteile an der übernehmenden Körperschaft ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts an den stillen Reserven (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

3.3.2.1 Allgemeines Rz. 42 Nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG ist der Buchwert- bzw. Anschaffungskostenansatz zulässig, wenn ein vor der Verschmelzung – wenn auch nur eingeschränkt (d. h. unter Anrechnung ausl. Steuern) – bestehendes deutsches Veräußerungsgewinn-Besteuerungsrecht bzgl. der untergehenden Anteile nach der Verschmelzung bzgl. der (an deren Stelle tretenden) Ante...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3 Voraussetzungen des Wahlrechts (Abs. 2 S. 1)

3.3.1 Allgemeines Rz. 41 Der "Anteilstausch" zum Buchwert bzw. zu den Anschaffungskosten der untergehenden Anteile ist nur möglich, wenn alternativ das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Körperschaft nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird (Nr. 1; Rz. 42ff.) oder es sich um einen Fall von Art. 8 FRL hande...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 13 UmwStG schließt den Dritten Teil des UmwStG zur Verschmelzung und Vermögensübertragung von Körperschaften ab und behandelt nach §§ 11 und 12 UmwStG, die die ertragsteuerlichen Folgen bei der übertragenden bzw. übernehmenden Körperschaft regeln, die ertragsteuerlichen Konsequenzen für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft.[1] Rz. 2 Für den Anteilseigner i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.2 Inlandsverschmelzungen

Rz. 45 Damit ist für den inl. Anteilseigner die rein inl. Verschmelzung (bei der auch übertragende und übernehmende Körperschaft unbeschränkt stpfl. sind) grds. steuerneutral möglich. Rz. 46 War ausnahmsweise der ausl. Anteilseigner mit den untergehenden Anteilen in Deutschland steuerverstrickt (hierzu Rz. 14), bleibt dieses Besteuerungsrecht in Bezug auf die Anteile an der ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Steuerliche Folgen bei einer nicht in Anteilen bestehenden Gegenleistung

Rz. 73 Soweit ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft im Rahmen der Verschmelzung neben/statt Anteilen an der übernehmenden Körperschaft Bar- oder Sachleistungen von der übernehmenden oder übertragenden Körperschaft oder von anderen Anteilseignern erhält, gilt § 13 UmwStG nicht.[1] Rz. 74 einstweilen frei Rz. 75 Erbringt die übertragende Körperschaft eine Leistung an ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.4 Verschmelzungsrichtungen

Rz. 5a Somit gilt § 13 UmwStG für die Seitwärtsverschmelzung von Schwestergesellschaften[1] (auf die die Verzichtsmöglichkeit (Rz. 5) zuvorderst abzielt) unabhängig davon, ob weitere Anteile an die gemeinsame(n) Muttergesellschaft(en) ausgereicht werden.[2] Zu Wertverschiebungen Rz. 10ff., zum Ansatz des gemeinen Werts und zur Buchwert- bzw. Anschaffungskostenfortführung in ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.2 Ausgewählte Folgen

Rz. 63 Die Anteile an der übernehmenden Körperschaft teilen ein Schicksal der untergehenden Anteile als (Sonder-)Betriebsvermögen; stellen die neuen Anteile tatsächlich kein (zumindest gewillkürtes) Betriebsvermögen dar, schließt sich nach dem BFH eine gewinnrealisierende Entnahme gem. §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG an.[1] Rz. 64 Eine latente Wertaufholungspflicht gem....mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 4. Übergang zur Körperschaftsteuer

Die Option führt handelsrechtlich zu keiner Änderung der Unternehmensform. Jedoch werden ertragsteuerrechtlich ein Formwechsel und damit die Einbringung des Vermögens aus der Personengesellschaft in eine Körperschaft (optierenden Gesellschaft) fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG i.V.m. §§ 25, 20 UmwStG). Einbringungsgegenstand sind jeweils die Mitunternehmeranteile der Gesellschafter ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 13. Betriebsaufspaltung

Im Falle einer Betriebsaufspaltung zwischen der optierenden Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern sind die allgemeinen Grundsätze der Betriebsaufspaltung vollumfänglich anzuwenden (BMF Rz. 84). Beispiel 10 Die A-GmbH & Co. KG optiert ab dem 1.1.2023 nach § 1a KStG. Neben der vermögensmäßig nicht beteiligten A-GmbH (Komplementärin) ist B die alleinige Kommanditi...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 16. Umwandlungen

Die optierende Gesellschaft kann neben ihrer "eigenen" Umwandlung auch in andere Umwandlungen eingebunden sein.[23] In BMF Rz. 100 werden einige Fälle erwähnt. Allen dort genannten Fällen ist gemein, dass die optierende Gesellschaft auch bei Umwandlungen konsequent wie eine Körperschaft behandelt wird. Beispiel 15 Herr Müller bringt seinen Betrieb (Einzelunternehmen) in die g...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.5 Steuerliche Folgen der Liquidation für die Anteilseigner

Der Liquidationserlös ist beim Gesellschafter aufzuteilen in steuerpflichtige Kapitalerträge[1] und Kapitalrückflüsse, die keine Kapitalerträge darstellen. Steuerpflichtig sind alle Bezüge im Rahmen des Liquidationsverfahrens mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital aus dem steuerlichen Einlagekonto sowie von Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.3 Verlustabzug im Rahmen der Liquidation

Die Grundsätze für den Verlustabzug sind im Rahmen der Liquidation ebenfalls zu beachten. Ergibt sich daher ein steuerlicher Liquidationsverlust, kann dieser gem. § 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG zurückgetragen werden. Praxis-Beispiel Verlustabzug VZ 05: Einkommen 10.000 EUR VZ 06: Einkommen 5.000 EUR VZ 07 – 09: Liquidationsverlust ./. 3.000 EUR Der Liquidationsverlust aus den...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.1 Abwicklungs-Anfangsvermögen

Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der Veranlagung zur Körperschaftsteuer zugrunde gelegt worden ist. Maßgebend sind die Buchwerte der letzten Steuerbilanz (je nach Ausübung des Wahlrechts gem. R 11 Abs. 1 Satz 3 KStR 2015 des letzten Wirtschaftsjahrs oder des Rumpfwirtschaftsjahrs). War am S...mehr

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Realteilung / 6 Realteilung ohne Spitzenausgleich

Der Idealfall einer Realteilung sieht so aus, dass die Buchwerte der den Gesellschaftern übertragenen Wirtschaftsgüter mit den Kapitalkonten der Gesellschafter übereinstimmen und die in den übertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven den Anteilen der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen entsprechen. In diesem Fall wirft die Bilanzierung in den Fortführungs...mehr

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Realteilung / 5.1 Sachwertabfindung in das Privatvermögen

Eine Sachwertabfindung liegt vor, wenn ein aus der Mitunternehmerschaft ausscheidender Mitunternehmer als Abfindung nicht Geldansprüche, sondern Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen erhält. Zivilrechtlich wächst der Gesellschaftsanteil des Ausscheidenden den verbleibenden Gesellschaftern an. Steuerlich liegt hierin eine Veräußerung des Mitunternehmeranteils an die ve...mehr

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Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

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Realteilung / 4.4 Begünstigte Realteilung

Jeder Realteiler muss einen Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Mitunternehmerteilanteil oder Einzelwirtschaftsgüter (nicht zwingend notwendige Betriebsgrundlagen) erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Realteiler wesentliche Betriebsgrundlagen des Gesamthandsvermögens erhält.[1] Wesentliche Betriebsgrundlage i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 3 EStG sind Wirtschaf...mehr

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Realteilung / 8.1 Gesetzliche Sperrfrist

Bei einer Realteilung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG zu einer rückwirkenden Nachversteuerung, soweit innerhalb einer Sperrfrist zum Buchwert in ein Betriebsvermögen des Realteilers übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude (ausgenommen Umlaufvermögen) oder übertragene andere wesentliche Betriebsgrundlagen veräu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.9 Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.[1] Verwaltungsseitig ...mehr

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Realteilung / 8.4 Steuerliche Folgen bei Veräußerung oder Entnahme innerhalb der Sperrfrist

Eine schädliche Veräußerung oder Entnahme führt zu einer rückwirkenden Aufdeckung der in den veräußerten oder entnommenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven, bei den übrigen Wirtschaftsgütern bleibt es bei der Fortführung der Buchwerte. Der Vorgang der Veräußerung oder Entnahme stellt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 9 Körperschaftsteuerklausel I für Einzelwirtschaftsgüter nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG

Nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist eine Buchwertfortführung bei Zuteilung von einzelnen Wirtschaftsgütern unzulässig, "soweit" die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung statt des Buchwerts der übertragenen Einzelwirtschaftsgüter der gemeine Wert anzuse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 5.2 Sachwertabfindung in das Betriebsvermögen

Der BFH[1] hat entschieden, dass eine Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG auch dann vorliegt, wenn ein Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese mit den übrigen fortgesetzt wird. Keine Rolle spielt, ob der ausscheidende Mitunternehmer einen Teilbetrieb oder lediglich Einzelwirtschaftsgüter erhält. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 2.1 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs

Der Begriff der "Realteilung" wird vom Gesetz nur vorausgesetzt, aber nicht definiert.[1] Der BFH[2] und die Finanzverwaltung verstanden unter Realteilung ertragsteuerlich – in Anlehnung an das Zivilrecht – lange Zeit die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.6 Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen

Voraussetzung für die Buchwertfortführung ist, dass die Gegenstände der Realteilung "in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden". Es ist nicht erforderlich, dass die Realteiler bereits vor der Realteilung außerhalb der real zu teilenden Mitunternehmerschaft noch Betriebsvermögen haben, z. B. im Rahmen eines Einzelunternehmens. Es ist aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 1 Realteilungsregelung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG im Überblick

§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ordnet an, dass alle bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft zugewiesenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Buchwerten anzusetzen sind, wenn sie in ein Betriebsvermögen des bisherigen Mitunternehmers überführt werden und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; der übernehmende Mitunternehmer ist an diese Werte gebunden. Das gil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Aufgrund seines Charakters als Treaty override stellte sich in der Vergangenheit die Frage nach der Vereinbarkeit der Norm mit Verfassungsrecht. Infolge des Beschlusses des 2. Senats des BVerfG v 15.12.2015, BVerfGE 141, 1 ist jedoch geklärt, dass eine solche Derogation der Abkommenswirkungen keinen grundsätzlicher Verfassungsverstoß bewirkt....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Zuführungen zu Stiftungen im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren

Tz. 11 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine Stiftung kann im Jahr ihrer Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 14 AO (Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführen. Für sonstige Mittel, z. B. Zuwendungen/Spenden und Zuschüsse, gilt diese Regelung dagegen ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 157 – ET: 04/2022> Bereits mit Wirkung ab VZ 1999 ist die bisherige – die Tarifbegünstigung des § 34b EStG aF tragende – Grundlage, wonach ein Bestandsvergleich für das stehende Holz nicht durchgeführt zu werden braucht, durch Streichung des § 6 Abs 1 Nr 2 S 4 EStG weggefallen (s Rn 9), ohne dass dies zum Anlass genommen worden wäre, § 34b EStG entsprechend a...mehr