Fachbeiträge & Kommentare zu Blockheizkraftwerk

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2 Das BMF-Schreiben vom 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479)

Tz. 127a Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nachdem (auch) in der FinVerw die Notwendigkeit erkannt wurde, einheitl Kriterien (insbes zur Gewichtigkeit) für die stliche Anerkennung einer technisch-wirtsch Verflechtung durch ein BHKW aufzustellen, wurde im Mai 2016 – nach mehr als vierjährigen Diskussionen und Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, in deren Verlauf die Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.1 Gewichtigkeit der Verflechtung aus Sicht des Bäderbetriebs gewerblicher Art

Tz. 127f Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Aus Sicht des Bad-BgA ist die Gewichtigkeit gegeben, wenn das BHKW der Abdeckung des thermischen Grundlastbedarfs desjenigen Bades des Bad-BgA dient, das an das BHKW angeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn mit der gelieferten Wärme mind 25 % des sich nach dem VDI-Gutachten (hierzu s Tz 127l ff) ergebenden Gesamtwärmebedarfs dieses Bades...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.3 Gewichtigkeit der Verflechtung aus Sicht des Energieversorgungsbetriebs gewerblicher Art

Tz. 127h Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus Sicht des Energieversorgungs-BgA ist die Gewichtigkeit nach Rn 5 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) gegeben, wenn das BHKW über eine elektrisch installierte Leistung von mind 50 kW verfügt. Ab dieser installierten Leistung wird also offensichtlich unterstellt, dass das BHKW einen gewichtigen Beitrag zur Stromversorgungstätig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.5 Anwendung der Grundsätze bei Kapitalgesellschaften

Tz. 127p Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die genannten Grundsätze für die Zusammenfassung vd BgA gelten – für die Anwendung der Spartenrechnung nach § 8 Abs 9 KStG – nach dem BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) entspr, wenn die Tätigkeitsbereiche von Kap-Ges iSd § 8 Abs 7 KStG betrieben werden (hierzu s § 8 Abs 9 KStG Tz 8 ff). In Organschaftsfällen sind uE auch gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.1 Anwendungsbereich und technische Verflechtung

Tz. 127b Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Das BMF-Schr v 11.05.2016 nennt in seinen einleitenden S als Haupt-Anwendungsfall einer engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung von einigem Gewicht iSd § 4 Abs 6 S 1 Nr 2 KStG die Zusammenfassung eines bereits bestehenden Versorgungsbetriebs mit einem Bäderbetrieb mittels eines BHKW. Zu einem Sachverhalt, in dem das BHKW nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.2 Zusammenfassung mehrerer Bäder mit dem Energieversorgungsbetrieb gewerblicher Art

Tz. 127g Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die in Tz 127 f genannte Grenze bezieht sich nur auf den Wärmebedarf des Bades, das an das BHKW angeschlossen ist. Diese Aussage ist dann von Bedeutung, wenn der Bad-BgA aus mehreren Einzelbädern besteht, die als gleichartig nach § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG zusammengefasst sind. Die urspr Entw-Fassung des BMF-Schr enthielt insoweit noch die au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.4 Betriebspausen

Tz. 127i Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Rn 2 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) steht es der Zusammenfassung eines Energieversorgungs-BgA mit einem Freibad-BgA mittels eines BHKW nicht entgegen, dass das Freibad nur in der Sommersaison für Badegäste geöffnet ist. Die lfd Kosten des Bades können uE also auch während der Zeiten das Ergebnis des Verbundes reduzieren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4 Wirtschaftliche Verflechtung

Tz. 127l Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 4 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG verlangt für die Anerkennung der Zusammenfassung vd BgA nach dieser Vorschrift nicht nur eine technische, sondern auch eine wirtsch Verflechtung (nach Wallenhorst in W/H, 549, bedingen die Kriterien der technischen und der wirtsch Verflechtung einander nicht, sondern stehen selbstständig nebeneinander). Das BMF-Schr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.6 Zeitliche Anwendung und Übergangsregelung

Tz. 128 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Eine Zusammenfassung mehrerer BgA ist nach Rn 9 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) stlich erst ab dem Zeitpunkt beachtlich, ab dem die technisch-wirtsch Verflechtung durch das BHKW tats besteht. Es reicht nicht aus, dass dieses erst geplant ist und später auch verwirklicht wird (hierzu s auch Urt des BFH v 04.12.1991, BStBl II 19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 124 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Installation eines BHKW ist eine der gebräuchlichsten Gestaltungen zur Herstellung der erforderlichen engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtungen zwischen einem Versorgungs- und einem Bäderbetrieb. Ausführlich hierzu – auch zu den zu erbringenden Nachw – s Vfg der OFD Ffm v 27.07.1995 (StEK KStG 1977, § 4 Nr 42) und v 16.06.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.6 Sonstige Gemeinschaften

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Bei einem vom RFH (s Urt des RFH v 04.04.1933, RStBl 1933, 990) entschiedenen Fall, in dem sich eine Vielzahl sog "Holzrechtler" zusammengeschlossen hatte, um ein Brauhaus zu betreiben, wurde die KStPflicht verneint, weil die tats Handhabung der Organisation gegen die Auff des FA sprach, das Einzelrecht der Beteiligten trete hinter das Gesam...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4.2 Wirtschaftlichkeit bei der Wärmeversorgung (auch) Dritter

Tz. 127o Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 8 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) betrifft – als Unterfall der Prüfung der Wirtschaftlichkeit – den Fall, dass das BHKW neben dem Bad auch noch weitere Einrichtungen mit Wärme versorgt. Bei einem derartigen Sachverhalt ist (zur Anerkennung der wirtsch Verflechtung) nachzuweisen, dass das BHKW ohne den Bäderbetrieb nicht wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.5 Mobiles BHKW

Tz. 127j Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 5 iVm Rn 1 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) enthalten Sonderregelungen für mobile BHKW. Dies sind transportable Einrichtungen, die an vd Orten eingesetzt werden können, zB im Sommer an einem Freibad und im Winter an einer Schule oder einem Hallenbad. Rn 1 des BMF-Schr verlangt, dass das mobile BHKW mehr als 50 % seiner Wärme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.2 Zusammenfassbare Energieversorgungsbetriebe gewerblicher Art

Tz. 127d Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach Rn 4 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) kommt eine Zusammenfassung wegen technisch-wirtsch Verflechtung zwischen einem Bad (oder einer anderen Einrichtung; s Tz 127b) und einem Energieversorgungs-BgA nur dann in Betracht, wenn letzterer ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSd § 5 Nr 13 EEG, der überwiegend Letztverbrauc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4.1 Gewichtigkeit der wirtschaftlichen Verflechtung

Tz. 127m Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) verlangt keinen Mindestbetrag für den so ermittelten Vorteil der BHKW-Variante. Hiernach genügt offensichtlich ein nur wenige hundert Euro (oder einen noch geringeren Betrag) ausmachender Vorteil zur Anerkennung der Wirtschaftlichkeit. UE wäre es durchaus sinnvoll gewesen, insoweit – wie auch h...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 3.1 Sachverhalt

Eigenheimbesitzer E hat sich überzeugen lassen, in seinem bisher ausschließlich für private Wohnzwecke genutzten Einfamilienhaus ein besonders effizientes Blockheizkraftwerk (BHKW) installieren zu lassen. Im Mai 2026 hat er mit einem Anbieter, der ihn zu Hause kontaktiert hatte, einen Vertrag abgeschlossen, nach dem die Anlage im Juli 2026 errichtet werden sollte, E aber sch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Elektrische Anlagen, Heizungsanlagen, Be- und Entwässerungsanlagen, Bäder, Fotovoltaikanlagen (Tz. 3.6 AbgrenzE)

Rz. 270 [Autor/Stand] „Beleuchtungsanlagen gehören grundsätzlich zum Gebäude (BFH vom 8. Oktober 1987, BStBl II 1988 S. 440). Spezialbeleuchtungsanlagen, die nicht zur Gebäudebeleuchtung erforderlich sind, z. B. für die Schaufenster, sind jedoch Betriebsvorrichtungen. Das gleiche gilt für Kraftstromanlagen, die ganz oder überwiegend einem Betriebsvorgang dienen. Sammelheizung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedchen, EFG 2017, 1456 (Bewertung einer Entnahme der Abwärme aus einem Blockheizkraftwerk). Verwaltungsanweisungen: R 6.12 EStR 2012.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungs-ABC (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 1)

Rz. 341 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat die Finanzverwaltung ein Abgrenzungs-ABC als Anlage 1 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Baltromejus, Ertragsteuerliche Aspekte des Betriebs eines Blockheizkraftwerks, NWB 2016, 172-178; Birgel, Bedarfsbewertung: Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen gegenüber Grundbesitz, UM 2004, 104; Boegeholz, Betriebsvorrichtungen oder Grundvermögen (Abgrenzung der Wirtschaftsgüter mit Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen), StBp. 1977, 109; Brick, Abgrenzung Gebäude/Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 189. Allg Verwaltungsvorschrift zur Änderung der ESt-Richtlinien 2008 (ESt-Änderungsrichtlinien 2012 – EStÄR 2012), BMF v 25.03.2013, BStBl I 2013, 276

Rn. 209 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die zuletzt 2008 geänderten EStR wurden überarbeitet und als EStÄR 2012 bekannt gemacht. Dabei erfolgte eine Anpassung an geänderte gesetzliche Regelungen, zwischenzeitlich ergangene FG- bzw BFH-Urt sowie an andere Verwaltungsanweisungen. Grundsätzlich anzuwenden ab dem VZ 2012; für frühere VZ, soweit die bestehende Rechtslage erläutert wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen

Rn. 528 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nicht zu den Gebäudebestandteilen gehören sog Betriebsvorrichtungen (s §§ 4,5 Rn 162 (Briesemeister)), ebenfalls ein aus der Einheitsbewertung von Grundstücken stammender Begriff (§§ 68 Abs 2 Nr 2, 99 Abs 1 Nr 1 BewG sowie der Ländererlass v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Betriebsvorrichtungen müssen einer Betriebsanlage zugehören, also v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Verkauf zuvor vermieteter beweglicher WG (zB Maschinen, Container) im Rahmen eines einheitlichen Geschäftskonzepts

Rn. 136c Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Allein aus dem Umstand, dass nicht nur äußerst kurzfristig vermietete bewegliche WG) vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere, funktionstüchtigere WG ausgetauscht werden (wenn diese Vorgänge noch den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Vermietungserlöse gerichteten Tätigkeit darstellen), kann nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertrag von Gewerbesteuermerkmalen der Betriebsgesellschaft auf das Besitzunternehmen bzw dto von Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei der Investitionszulage

Rn. 303a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zwischen Steuergläubiger und Besitzunternehmen bzw Betriebsunternehmen bestehen – ohne Rücksicht auf die personelle und sachliche Verflechtung beider Unternehmen – zwei voneinander unabhängige, je steuerlich selbstständig zu beurteilende Steuerschuldverhältnisse (BFH v 18.12.1997, BFH/NV 1998, 743) mit der Folge, dass Besitz- und Betriebs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Der dem zivilrechtlichen Gesellschafter wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschafter

Rn. 23c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der gemeinschaftliche Bezug von Einkünften aus gewerblichen Unternehmen wäre so verstanden nach dem Wortlaut von § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für sich allein nicht ausreichendes Tatbestandsmerkmal für den steuerlichen Status "Mitunternehmer". Eine derart restriktive Eingrenzung des Tatbestandsmerkmals "Mitunternehmer" würde der Absicht des Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 4.2 Abs 5 EStR 2012 und H 4.2 Abs 5 EStH 2024; Gleichlautende Ländererlasse v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734 (Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen). Rn. 527 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Alarmanlage, BFH BStBl II 1993, 544; anders (Betriebsvorrichtung) bei Einbruchsmeldeanlage einer Bank (BFH BFH/NV 1999, 360); Bäder und Duschen eines Hotels, BFH BStBl II 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 351 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen kommentiert in erster Linie die Anlage 1 des AbgrenzE[2] zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abfertigungsvorfelder der Flughäfen sind ebenso wie deren Bodenbefestigungen Betriebsvorrichtungen. Der Flugbetrieb wird hier unmittelbar durch die betrie...mehr

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Energieautarkie: Begriff un... / 2 Energieautarkie im Unternehmen

Wenn ein Unternehmen unabhängig(er) von externer Energielieferung sein möchte, muss es gleichermaßen und gleichgewichtig an zwei Stellschrauben drehen: Ersatz und Einsparung. Und es muss alles auf den Prüfstand stellen: die Gebäude und deren Beschaffenheit, die Logistik und die Produktionsprozesse. Die Energieverbräuche müssen für eine energetische Produktionsauftragsplanung...mehr

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Energieeffizienz: Maßnahmen... / 1.5 Einsparpotenzial bei der Energiebeschaffung

Der deutsche Strom- und Gasmarkt zur Energiebeschaffung ist für alle Marktteilnehmer äußerst komplex. Die unterschiedlichen Beschaffungsstrategien unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Komplexität, ihrer Mengen- und Preisflexibilität, ihres Risikos sowie dem damit verbundenen Aufwand. Dabei sind die spezifischen Energiepreise nicht nur in begrenztem Umfang von der Unternehmen...mehr

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Energieeffizienz: Maßnahmen... / 2.1 Programm: Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Durch das Programm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" unterstützen KfW und BAFA verschiedene Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz von Gebäuden, Maschinen und Produktionsstätten mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten gesteigert werden soll. Gefördert werden beispielsweise Anlagen, die Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen o...mehr

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AfA-Tabellen: Systematische... / 3 Betriebsanlagen allgemeiner Art

Zur Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Anlagegütern machen die Afa-Tabellen folgende Angaben:mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Blockheizkraftwerk

Bedarf der Beschluss, ein Blockheizkraftwerk anzumieten, einer besonderen Mehrheit? Nein. Nach § 25 Abs. 1 WEG bedarf jeder Beschluss einer einfachen Mehrheit. Dies gilt auch für die Entscheidung über die Frage, etwas anzumieten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... /   Blockheizkraftwerk (Wartungskosten)

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es in Bezug auf das dort vorhandene Blockheizkraftwerk jährlich Wartungskosten in Höhe von 6.000 EUR. Könnte ein Wohnungseigentümer, der sein Sondereigentum vermietet, die auf ihn entfallenden Kosten auf seine Mieter umlegen? Ja, wenn es sich um Pflegekosten im Sinne von § 7 Abs. 2 HeizkostenV handelt. Um die Frage genau beantworten zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... / 5 Wärmepumpe

Was gilt in Bezug auf die Umlageschlüssel der HeizkostenV, wenn es in einem Gebäude eine Wärmepumpe gibt. Muss Warmwasser in diesem Gebäude beispielsweise nach Verbrauch abgerechnet werden (dann müsste immer der Wärmemengenzähler bei der Heizung und dem Warmwasser montiert und genutzt werden)? Gibt es einen Unterschied, wenn noch ein Blockheizkraftwerk mit Gas dazu kommt? V...mehr

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Liebhaberei – ABC / Blockheizkraftwerk

Die Vermietung eines im Privatvermögen gehaltenen Blockheizkraftwerks (BHKW) führt, wenn sich der Steuerpflichtige auf die bloße Gebrauchsüberlassung des BHKW beschränkt, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung[1] unter der weiteren Voraussetzung, dass das BHKW mit der Absicht betrieben wird, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Tota...mehr

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Liebhaberei – ABC / Fotovoltaikanlage

Nach § 3 Nr. 72 EStG i. d. F. vom 16.12.2022 i. V. m. § 3c Abs. 1 EStG bleibt ein erklärter Verlust aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage bei der Einkommensteuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2022 unberücksichtigt.[1] Für die früheren Veranlagungszeiträume haben Betreiber kleinerer Fotovoltaik-Anlagen oder vergleichbarer Blockheizwerke nach den BMF-Schreiben v. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlic...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Blockheizkraftwerk, das der Wärmegewinnung und Wasserversorgung eines Gebäudes dient

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.2 Stromlieferungen nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG

Rz. 73e Nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG sind i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes erzielte Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG unschädlich, sofern die Unschädlichkeitsgrenze von 20 % nicht überschritten wird. Rz. 73...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.3 Stromlieferungen nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. bb GewStG

Rz. 73i Ebenfalls unschädlich sind nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. bb GewStG i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes erzielte Einnahmen aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder, sofern die Unschädlichkeitsgrenze von 20 % nicht überschritten wird. Es darf sich nicht um Kraftfahrzeuge i. S. d. § 1 Abs. 3 StV...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.6 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG)

Rz. 73p Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG auch vor, wenn Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt werden und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einnahmen müssen aus anderen als den in §...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung: Mit den Urteilen vom 29.11.2022 (BFH v. 29.11.2022 – XI R 18/21) und vom 11.5.2023 (BFH v. 11.5.2023 – V R 22/21) hat der BFH entschieden, dass die Zahlung eines sog. KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gem.§ 4 Abs. 3a KWKG 2009 nic...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.2 Verbrauchereigenschaft

In aller Regel handelt es sich bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer um eine Verbraucherin gemäß § 13 BGB. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn eine Gemeinschaft ausschließlich aus Unternehmern besteht. Dann wird auch diese Gemeinschaft als Unternehmerin gemäß § 14 BGB behandelt. Gleiches gilt, wenn die Gemeinschaft überwiegend aus Unternehmern besteht. Sie wird auc...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft bzw durch ein Blockheizkraftwerk

Rn. 59a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Verwertung der mittels Wind-, Solar- bzw Wasserkraft erzeugten Energie stellt grundsätzlich eine gewerbliche Betätigung dar, weil insoweit keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens erfolgt (R 15.5 Abs 12 S 1 EStR 2012). Dementsprechend kann sie auch nicht im Rahmen eines luf Nebenbetriebs erfolgen, weil Wind-, Solar- un...mehr