Die Inanspruchnahme des Wahlrechts auf Liebhaberei muss mittels gesondertem – schriftlichen - Antrag gegenüber dem Finanzamt ausgeübt werden. Die Antragstellung erfolgt bei dem örtlich zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt hat hierfür zahlreiche Mustererklärungen veröffentlicht. Eine ist unter anderem hier zu finden:[1]

Die Vereinfachungsregelung kann nur für Photovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden, die nach dem 31.12.2003 in Betriebs genommen wurden. Für Anlagen, die vor dem 1.1.2004 in Betrieb genommen wurden, kann die Vereinfachungsregelung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inbetriebnahme schon mehr als 20 Jahre zurückliegt (sog. ausgeförderte Anlagen).

Bei Anlagen, die nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommen wurden, ist der Antrag bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, der auf die Inbetriebnahme folgt, mithin bis 31.12.2022.

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