Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Einleitung

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 In der Beratungspraxis ist erkennbar, dass sich das Klima in Betriebsprüfungen zunehmend verschärft. Keineswegs selten kommt es im Rahmen der Betriebsprüfung auch zur Einbeziehung der Straf- und Bußgeldstellen (BuStra) des Finanzamtes, weil der Betriebsprüfer der Ansicht ist, es lägen Anhaltspunkte für die Verwirklichung einer Steuerordnungsw...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Strafbefreiende Selbstanzeige

Tz. 77 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Ein Rücktritt ist von jeder Straftat im Versuchsstadium möglich. Im Steuerstrafrecht existiert daneben noch die Möglichkeit einer sog. strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 StGB für vorsätzliche Taten nach § 370 AO. Für die leichtfertige (d. h. grob fahrlässige) Steuerverkürzung nach § 378 AO existiert ebenfalls eine Selbstanzeigemöglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Selbstanzeige bei grob fahrlässiger Steuerverkürzung

Tz. 84 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Nach § 378 Abs. 3 AO wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, wenn der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Dieses muss erfolgen, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt g...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Leitsatz 1. Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. 2. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberic...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Selbstanzeige bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung

Tz. 79 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Nach § 371 Abs. 1 AO wird wegen Steuerstraftaten nicht bestraft, wer (i) gegenüber der Finanzbehörde (ii) zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart (iii) in vollem Umfang (iv) die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Hierbei müssen die Angaben zu allen unverjährten Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 6 Buchführung (§ 6d Abs. 3)

Rz. 28 Bildung und Auflösung der Rücklage müssen sich in der Buchführung verfolgen lassen. Die Vorschrift greift fast wortgleich entsprechende Regelungen in § 6d Abs. 3 Nr. 4 a. F. und § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 5 EStG auf. Eine eigenständige Bedeutung hatte die Vorschrift insofern, als es für die Verfolgbarkeit in der Buchführung nicht Voraussetzung war, dass diese den Grundsätze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2 Berechnungsgrößen zur Ermittlung der Richtsätze

2.1 Wirtschaftlicher Umsatz Als wirtschaftlicher Umsatz gilt die Jahresleistung des Betriebs zu Verkaufspreisen ohne Umsatzsteuer abzüglich Preisnachlässe, wie z. B. Skonti und Boni, und Forderungsverluste. Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen, z. B. aus dem Verkauf von Materialabfällen, Bedienungsgelder, Verbrauchsteuern, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze 2018

Zusammenfassung Überblick Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2.4 Betriebsaufwendungen

Bei den Betriebsaufwendungen ist zu unterscheiden nach allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen, die bei der Ermittlung des Halbreingewinns abgezogen werden und besonderen sachlichen und personellen Aufwendungen, die nach Ermittlung des Halbreingewinns zur Ermittlung des Reingewinns abgezogen werden. Beim Abzug der Aufwendungen ist zu beachten, dass Aufwendungen nur insoweit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / Zusammenfassung

Überblick Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 1 Richtsätze dienen dem äußeren Betriebsvergleich

Der sog. äußere Betriebsvergleich stellt eine in der Praxis häufig angewandte Möglichkeit der Verprobung dar. Äußerer Betriebsvergleich bedeutet, dass die Ergebnisse des geprüften Betriebs den Ergebnissen vergleichbarer Betriebe gegenübergestellt werden. Neben zahlreichen Vergleichszahlen, die von Berufsverbänden, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Institutione...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 3 Anwendung der Richtsätze

Die Richtsätze ermöglichen dem Betriebsprüfer, die Kennzahlen des zu prüfenden Betriebs mit denen der Richtsatzsammlung für die entsprechende Branche zu vergleichen. Zu diesem Zweck werden die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Einnahmen-Überschussrechnung des zu prüfenden Betriebs normalisiert und anschließend den Richtsätzen gegenüber gestellt. Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2.2 Waren- bzw. Materialeinsatz

Der Ansatz des Waren- und Materialeinsatzes erfolgt mit den steuerlichen Anschaffungskosten ohne die abzugsfähige Vorsteuer. Dabei sind Fremdleistungen und Nebenkosten bis zur Einlagerung hinzuzurechnen. Kürzungen erfolgen für unentgeltliche Wertabgaben (ggf. mit den Pauschsätzen), Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG, unentgeltliche Waren- und Materialabgaben an das Personal,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2.1 Wirtschaftlicher Umsatz

Als wirtschaftlicher Umsatz gilt die Jahresleistung des Betriebs zu Verkaufspreisen ohne Umsatzsteuer abzüglich Preisnachlässe, wie z. B. Skonti und Boni, und Forderungsverluste. Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen, z. B. aus dem Verkauf von Materialabfällen, Bedienungsgelder, Verbrauchsteuern, die zum Entgelt zählen, z. B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2.3 Löhne und Gehälter

Löhne und Gehälter werden mit den Bruttobeträgen einschließlich aller Sachbezüge angesetzt. Nicht zu den Löhnen und Gehältern, sondern zu den allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen, gehört der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Als Fertigungslöhne gelten Löhne, die in Handwerksbetrieben oder in gemischten Betrieben auf den Fertigungsbereich entfallen. Sie werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 4 Richtsätze für 2018

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsveräußerung: ausgeschlossen bei vollständiger Übertragung der Anteile an einer GmbH; möglich bei Begründung einer Organschaft

Leitsatz 1. Die Inhaberschaft von Anteilen an einer GmbH reicht (im Gegensatz zur Inhaberschaft von Vermögenswerten dieser GmbH) für sich genommen nicht hin, um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Veräußerin fortführen zu können. 2. Anders kann es sein, wenn die bisherige Organträgerin die Anteile an der GmbH an die neue Organträgerin überträgt. Normenkette § 1 Abs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts (1)

Leitsatz 1. Steht Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG einer nationalen Rechtsprechung entgegen, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung keine für die Finanzbeh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts (2)

Leitsatz 1. Steht Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG einer nationalen Rechtsprechung entgegen, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung keine für die Finanzbeh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 403 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 404 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.5 Vorlagepflicht/Vorlagefristen

Rz. 96 Nach § 90 Abs. 3 S. 5 AO soll die Finanzbehörde die Vorlage von Aufzeichnungen regelmäßig nur für die Durchführung, d. h. während und zur Vorbereitung einer Außenprüfung [1] verlangen. Das Vorlageverlangen der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheidung, die wie jeder Eingriffsakt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehen muss, aber gesetzlich in de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.1 Anlass/Zweck der Vorschrift

Rz. 67 § 90 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen[1] neu gefasst, um den Empfehlungen der G20/OECD im finalen Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13 hinsichtlich des dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes zu entsprechen.[2] Damit wurde die Dokumentat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflicht

Rz. 61 Die zur allgemeinen Mitwirkungspflicht[1] dargestellten Rechtsfolgen (vgl. Rz. 26ff.) gelten entsprechend. § 90 Abs. 2 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz [2] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde[3] und führt auch keine subjektive Beweislast ein. Die Finanzbehörde muss vielmehr alle sonstigen Erkenntnismittel ausschöpfen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.4 Stammdokumentation (Master File)

Rz. 88a Überschreitet das Unternehmen, das Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe ist[1], die Umsatzschwelle von 100 Mio EUR jährlich, hat es gem. § 90 Abs. 3 S. 3 AO zusätzlich zum Local File (vgl. Rz. 80ff.) eine Stammdokumentation zu erstellen. Dieser Schwellenwert soll sicherstellen, dass nur Unternehmen von einem gewissen Gewicht im Konzernverbund und einem hiera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File)

Rz. 80 Nach § 90 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO haben Stpfl., die Geschäftsbeziehungen nach § 1 Abs. 4 AStG unterhalten, anhand des vorgegebenen Dokumentationsstandards zu belegen, dass diese Geschäftsbeziehungen so bemessen sind, wie sie zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen unter gleichen oder ähnlichen Umständen vereinbart worden wären.[1] Grundsätzlich dient diese Dokume...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.3.1 Umfang der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 § 90 Abs. 1 S. 1 AO beschreibt nur einen allgemeinen Grundsatz, der durch eine Reihe spezieller, auf die jeweilige Verfahrenslage abgestimmter Bestimmungen konkretisiert wird. Eine eigenständige Rechtsgrundlage beinhaltet die Vorschrift wegen ihrer unzureichenden Bestimmtheit nicht. Der Einsatz von Zwangsmitteln[1] setzt regelmäßig einen Verwaltungsakt voraus, der auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 2.2 Voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Gesellschaften

Voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen- und Kapitalgesellschaften können die ihnen von ihren Gesellschaftern für deren im Leistungsaustausch erbrachte Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abziehen. Sie werden somit durch die Steuerbarkeit dieser Leistungen nicht weiter belastet. Voll zum Vorsteuerab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4 Billigkeitsregelung (§ 178a Abs. 4 AO)

Rz. 14 § 178a Abs. 4 AO sieht eine Billigkeitsregelung vor. Hiernach kann die Gebühr nach § 178a Abs. 2 oder 3 AO auf Antrag des Stpfl. herabgesetzt werden, wenn deren Entrichtung eine unbillige Härte bedeutet und das Bundeszentralamt ein besonderes Interesse an der Durchführung des APA hat.[1] Dieser Antrag kann nur vor der Eröffnung des Verfahrens gestellt werden. § 178a A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Ablauf eines Vorabverständigungsverfahrens (Advanced Pricing Agreement)

Rz. 3 Es ist angesichts der Unsicherheiten, die oftmals über den zutreffenden Verrechnungspreis bestehen, offensichtlich, dass Unternehmen ein Bedürfnis nach Absprachen über Verrechnungspreise haben, um nicht vielleicht nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung unliebsame Überraschungen zu erleben. Dieses Bedürfnis hat auch die Finanzverwaltung erkannt und – in Anlehnung a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3.3 Übergangsregelungen bei Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen

Rz. 107 Ein besonders wichtiger Unterfall von Treu und Glauben liegt vor, wenn die Dispositionen des Stpfl. durch Gesetzesänderung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit begünstigender Vorschriften, eine Änderung von Verwaltungsanweisungen oder eine Änderung der Rspr. beeinträchtigt werden. Dann kann es der Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderlich machen, durch Übergan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 5. Prognose zur Ermittlung des relevanten Arbeitseinkommens

Rz. 21 Ob die 450-EUR-Grenze eingehalten wird oder nicht, ist aufgrund einer Prognose zum Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit abzuschätzen.[11] Verändern sich die Umstände, so ist die Schätzung jederzeit neu durchzuführen. Rz. 22 Ergibt die Prognose, dass die Arbeitszeit – und damit auch das Arbeitsentgelt – unvorhersehbar schwanken werden, dass im Kalenderjahr aber insgesamt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung eines teilunternehmerisch genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen

Kommentar Für Gegenstände, die vor dem 1.1.2016 geliefert wurden, kommt ein Vorsteuerabzug womöglich auch bei einer unternehmerischen Nutzung von weniger als 10 % in Betracht. Zuordnung zum Unternehmensvermögen Die Zuordnung eines teilunternehmerisch genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen setzt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG voraus, dass er zumindest zu 10 % für unterneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / VI. Lohnsteueraußenprüfung

Rz. 108 Ob der Arbeitgeber seinen steuerlichen Pflichten nachkommt, können die Finanzbehörden im Wege der Lohnsteueraußenprüfung prüfen. Hierfür gelten die §§ 193 bis 207 AO. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine abschließende Prüfung i.S.d. § 164 AO. Daher ist bei einer Prüfung der Vorbehalt der Nachprüfung, unter der die Lohnsteueranmeldung steht, gem. § 180 AO aufzuheben. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Maßgebliche Besteuerungsgrundlagen

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die ESt wird nach dem vom StPfl im VZ bezogenen Einkommen veranlagt. Dieser Wortlaut des § 25 Abs 1 EStG stellt gegenüber § 2 Abs 5 EStG, nach dem das zvE die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt bildet, lediglich eine sprachliche Ungenauigkeit ohne materiellrechtliche Auswirkung dar. Welches Einkommen der StPfl im VZ bezogen hat, richte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.1 Begriff der Bilanzänderung

Rz. 456 Bilanzänderung bedeutet, dass ein handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässiger (richtiger) Bilanzansatz durch einen anderen handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässigen Bilanzansatz ersetzt wird. Sie setzt grundsätzlich ein Wahlrecht des Stpfl. voraus, das durch die Bilanzänderung anders, als es in der ursprünglichen Bilanz der Fall war, ausgeübt werden soll. D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.4 Dokumentationserfordernisse

Rz. 86 Handelt es sich um ein neutrales Wirtschaftsgut, das den Betrieb zu fördern geeignet ist, liegt es in der Entscheidung des Stpfl., ob es als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden soll. Der diesbezügliche Wille des Stpfl. muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten und über jeden Zweifel erhaben sein[1]; die Zuordnung zum Betriebsvermögen muss unm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 15 Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt nur, wenn der Stpfl. diese Gewinnermittlungsart wählt. Grundsätzlich hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG Vorrang vor der nach § 4 Abs. 3 EStG; wenn der Stpfl. keine Wahl trifft, ist daher der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln:[1] Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nur zulässig, wenn der Stp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Schrifttum: Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Gramich, Limitierung der selbständigen Ermittlungskompetenz des Finanzamts im Sinn des § 386 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung oder Verbrauch der Strafklage?, wistra 1988, 251; Hardtke/Westphal, Die Bedeutung der strafrechtlichen Ermittlungskompetenz der Finanzbehörde fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zum Begriff der Geringwertigkeit

Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grds. Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dieser mehr oder minder unbestimmte Rechtsbegriff...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers

Leitsatz 1. Ohnehin geschuldeter Arbeitslohn i.S. der entsprechenden Vorschriften – wie beispielsweise § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 oder § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG – ist derjenige Lohn, den der Arbeitgeber verwendungsfrei und ohne eine bestimmte Zweckbindung (ohnehin) erbringt. 2. Zusätzlicher Arbeitslohn liegt vor, wenn dieser verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin gesch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen; Entgelte der Reiseveranstalter für Überlassung von Hotelzimmern und beweglichen Wirtschaftsgütern

Leitsatz 1. Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung wird für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum Anlage- oder Umlaufvermögen das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. Entsprechend ist auch die Dauer des fiktiv angenommenen Eigentums auf die tatsächliche Dauer des jeweiligen Miet- und Pachtverhältnisses zu begrenzen. 2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz 1. Endgültig einnahmelos ist eine Kapitalbeteiligung erst, wenn feststeht, dass Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen aus der nämlichen Beteiligung niemals als Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i.S. des § 3 Nr. 40 EStG einer bestandskräftigen Veranlagung des Steuerpflichtigen oder einer bestandskräftigen gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung se...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum ermäßigten Steuersatz bei Zweckbetrieben

Leitsatz Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens aus Gastronomieleistungen und der Zurverfügungstellung einer öffentlichen Toilette erzielt, sind selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG ermäßigt zu besteuern, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gedient haben. Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit für Zuschläge, die Profisportlern und Betreuern für die Teilnahme an Fahrten im Mannschaftsbus gewährt werden

Leitsatz Zuschläge für Sonntags-, Feiertags - und Nachtarbeit, die Profisportlern und Betreuern für die verpflichtende Teilnahme an Fahrten im Mannschaftsbus zu auswärtigen Terminen zusätzlich zum Grundlohn gewährt werden, sind nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei, unabhängig davon, ob während der Reisezeit eine belastende Tätigkeit ausgeübt wird. Sachverhalt Im Streitfall ging e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Passivierung von Filmförderdarlehen

Leitsatz 1. Ist ein gewährtes Filmförderdarlehen nur aus zukünftigen Verwertungserlösen zu bedienen, erstrecken sich die Rückzahlungsverpflichtungen aus diesem Darlehen nur auf künftiges Vermögen. Das Darlehen unterfällt dann dem Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2a EStG (Ansatzverbot). 2. Die Regelung des § 5 Abs. 2a EStG betrifft auch den (weiteren) Ansatz "der Höhe nach", nac...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot (1)

Leitsatz Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des sog. Eindeutigkeitsgebots (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG) anhand der allgemein geltenden Auslegungsegeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Lässt sich eine Abfindungsklausel dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel trotz fehlender ausdrücklic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustbringende Flugzeug-Vercharterung führt zu verdeckter Gewinnausschüttung

Leitsatz Betreibt eine GmbH einen Flugzeug-Vercharterungsbetrieb im Interesse der Gesellschafter, führt der dadurch erlittene Verlust zum Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Sachverhalt Der Unternehmensgegenstand einer GmbH ist die Vercharterung von Flugzeugen. Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH sind A und B zu jeweils 50 %. Beide verfügen über Flugerfa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer Tierhaltungsgemeinschaft

Leitsatz 1. Ein laufend zu führendes Verzeichnis i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 2 BewG muss nicht zeitnah, sondern lediglich fortlaufend erstellt werden. Auch ein im Rahmen der Außenprüfung nachträglich erstelltes Verzeichnis kann daher den gesetzlichen Anforderungen genügen. 2. Der Finanzverwaltung steht es angesichts des klaren Wortlauts der Anlage 1 zum BewG in der in den Stre...mehr