Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aushilfsmusiker

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aushilfskräfte, die einfache Arbeiten verrichten, sind wegen der dadurch indizierten Weisungsgebundenheit/Eingliederung in den Betrieb in der Regel nicht selbständig (sondern angestellt) tätig, während eine Tätigkeit, die Raum für Initiative und eigene Gestaltung zulässt, auch selbständig ausgeübt werden kann (BFH vom 14.06.1985 – VI R 150–152/82, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jagdvereine, Jägervereine, Jagdschulen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Steuerbegünstigung stellt sich im Jagdbereich stets die Frage, ob eigenwirtschaftliche Interessen gefördert werden und ob von diesen Organisationen auch dem Grunde nach steuerbegünstigte Maßnahmen getroffen werden. Soweit Jagd- oder Jägervereine selbst unmittelbar die Jagd ausüben, werden regelmäßig auch die eigenwirtschaftlichen B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendheime

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Förderung der Jugendpflege ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Zu den begünstigten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jugendpflege zählt auch der Betrieb eines "Jugendheims". Bei einem Jugendheim kann es sich zum einen um eine Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII handeln. Dieses leistet Hil...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Junggesellenvereine

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Junggesellen-, Landjugend- und Burschenvereine können wegen Förderung des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO; Anhang 1b) als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt werden, wenn diese traditionell dort tätig waren. So gehört z. B. das Setzen von Maibäumen – Maiclubs – (Brauch des Mailehen, der in einigen Regionen auf das 16. Jahrhund...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.19 Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden

Tz. 43 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aufgrund der durch die Corona-Krise entstehende starke wirtschaftliche Belastung des Einzelhandels wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Maßnahmen für gemeinnützige Einrichtungen

Tz. 3 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 In einem sog. Katastrophenerlass (BMF vom 09.04.2020, BStBl I 2020, 498) wurden steuerliche Maßnahmen zum Spendenabzug und zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene geregelt. Darin wurden insbesondere auch Hinweise für die Besteuerung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Körperschaften gegeben. Die Regelungen im Katastrop...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.3 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 55 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, dann sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV für die Beurteilung der Frage, ob die Grenze von 538 EUR überschritten wird, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen (s. Abschn. B 2.2.2.1 Geringfügigkeits-Richtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15 Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Tz. 39 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Freibetrag für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen nach § 8 Nr. 1 GewStG wurde durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz mit Wirkung ab dem EZ 2020 (dauerhaft) von 100 000 EUR auf 200 000 EUR angehoben.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.17 Ist der steuerfreie "Corona-Pflegebonus" vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen oder vom Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung anzugeben?

Nein. Der steuerfreie "Corona-Pflegebonus" ist weder vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen noch vom Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung anzugeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.20 Unterliegen die steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen dem Progressionsvorbehalt?

Die nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Beihilfen oder Unterstützungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Steuerfreier "Corona-Pflegebonus" für Arbeitnehmer bis zu 4.500 Euro

7.1 Wer kann den "Corona-Pflegebonus" steuerfrei erhalten? Welche Arten von Leistungen des Arbeitgebers sind begünstigt? Die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 11b des Einkommensteuergesetzes wurde durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2022 (Bundesgesetzblatt 2022 Teil I Seite 911) eingeführt. Begünstigt sind Zahlungen des Arbeitgebers, die er in der Zeit vom 18...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung

Tz. 51 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Ein wesentliches Ziel der Maßnahmenpakete ist der Erhalt der Liquidität der Unternehmen. Für die finanzielle Unterstützung von Unternehmen hat der Bund eine Vielzahl von Maßnahmenpaketen beschlossen: 1.1 Soforthilfen für kleine Unternehmen Tz. 52 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Kleine Unternehmen konnten im Rahmen der ersten Monate der Corona-Pandem...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Maßnahmen für alle Steuerpflichtigen

Tz. 21 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Neben den besonders die steuerbegünstigten Einrichtungen betreffenden Maßnahmen wurden insbesondere durch die vier Corona-Steuerhilfegesetze sowie einige BMF-Schreiben eine Vielzahl von Maßnahmen in Kraft gesetzt, die alle Steuerpflichtigen, d. h. natürliche Personen, Unternehmen, Körperschaften, aber auch die steuerbegünstigten Einrichtunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.11 Führt die Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn?

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (Schnelltest, PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Sind auch nicht pflegerisch tätige Personen begünstigt?

Ja. Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Bezug auf die Steuerbefreiung umfasst nicht nur Pflegekräfte, sondern auch weitere in unter VII. 1. genannten Einrichtungen oder Dienste tätige Arbeitnehmer.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen

2.2.1 Steuererklärungen 2019 Tz. 23 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 wurde für die steuerlich beratenen Steuerpflichtigen auf den 31.08.2021 (§ 36 Abs. 1 EGAO) verlängert. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft verlängert sich die Abgabefrist auf den 31.12.2021. Die Zinsläufe nach § 233a AO beginnen entsprechend später. Für steuerl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.8 Sind tarifvertraglich geregelte Leistungen der Arbeitgeber begünstigt?

Ja. Auch Leistungen der Arbeitgeber aufgrund von Tarifverträgen, zum Beispiel aufgrund des Tarifvertrags der Länder über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 29. November 2021, sind begünstigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.12 Gilt die Steuerbefreiung auch für mehrere Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum gewährt?

Ja. Die Steuerbefreiung gilt bis zur Höhe von insgesamt 4.500 Euro auch für mehrere Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum gewährt.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Weitere Informationen

Tz. 65 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Wegen weiterer Einzelheiten zu den Überbrückungshilfen I-IV, der Neustarthilfen und den anderen, zur Abmilderung der Folgen aus der Corona-Pandemie dienenden, Förderprogrammen wird auf die Veröffentlichung im Internet (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) verwiesen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Verbraucherdarlehensverträge

Tz. 80 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15.03.2020 geschlossen wurden, wurden die Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 fällig werden, gestundet. Voraussetzung für die Stundung war, dass der Verbraucher aufgrund der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.16 Warum wird die Steuerbefreiung bis zu einer Höhe von 4.500 Euro gewährt?

Die Höhe des Betrags ist so gewählt, dass insbesondere Leistungen nach dem Pflegebonusgesetz und zusätzlich Leistungen aufgrund des Tarifvertrags der Länder über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 29. November 2021 regelmäßig in voller Höhe begünstigt sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.9 Kann ich die für mein coronabedingtes Arbeiten von zuhause entstandenen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder eine häusliche Arbeitsecke steuerlich absetzen?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5. in Abschnitt "V. Lohnsteuer" verwiesen.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Ist bei Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich?

Es soll im konkreten Einzelfall grundsätzlich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, falls die Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist auf den Folgen der Corona-Krise beruht.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.12 Führt die Zurverfügungstellung von Atemschutzmasken zur beruflichen Nutzung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zu Arbeitslohn?

Nein. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Schutzmasken zur beruflichen Nutzung zur Verfügung, ist ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen. Dies gilt auch für Zwecke der Umsatzsteuer (vergleiche Abschnitt 1.8 Absatz 4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro

6.1 Konnte jede Zahlung des Arbeitgebers in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 als Beihilfe und Unterstützung aufgrund der Corona-Krise angesehen werden? Nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 1259) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Sind auch Personen begünstigt, die vergleichbare Tätigkeiten in anderen Einrichtungen ausführen?

Nein. Begünstigt sind nur Personen, die in den unter VII. 1. genannten Einrichtungen oder Diensten tätig sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.8 Zahlungen an Übungsleiter/Ehrenamtler

Tz. 13 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aus Billigkeitsgründen dürfen an die Übungsleiter bzw. die im Verein tätigen ehrenamtlichen Kräfte die vereinbarten (angemessenen) Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen – im bisher üblichen Rahmen – auch in den Jahren 2020 bis 2023 gezahlt werden, wenn die Ausübung der Tätigkeiten aufgrund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht möglic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 129c Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 9 EStG: Die Freibeträge für Abfindungen wurden ab 1999 um 1/3 gekürzt. Abfindungen, die vertraglich vor dem 01.01.1999 abgeschlossen wurden und dem ArbN vor dem 01.04.1999 zufließen, sind noch mit den alten Freibeträgen begünstigt: § 52 Abs 5 EStG. Der steuerpflichtige Abfindungsbetrag nach Abzug des Freibetrages wird gem § 24 Nr 1, § 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zivilrechtliche Maßnahmen

Tz. 72 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zum 01.04.2020 traten folgende vorübergehenden Regelungen in Kraft (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020; BGBl I 2020, 569, nachfolgend: COVID-19-Abmilderungsgesetz): 3.1 Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen Tz. 73 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Vorständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.7 Sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt?

Ja. Begünstigt sind nicht nur Leistungen, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen (insbesondere Pflegebonusgesetz) oder aufgrund von Beschlüssen der Bundes- oder einer Landesregierung gewährt werden, sondern auch freiwillige Leistungen der Arbeitgeber (zum Beispiel freiwillige Aufstockungen der Leistungen nach dem Pflegebonusgesetz).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Härtefallhilfen

Tz. 64 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Härtefallhilfen unterstützten Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richteten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht griffen. Die Härtefallhilfen wurden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Übergangsregelungen

Tz. 6 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinweise: Die Regelung zur Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, für Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen in der Regel Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.13 Können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern sowohl in 2021 als auch in 2022 je einen steuerfreien Betrag von bis zu 4.500 Euro, insgesamt also 9.000 Euro, steuerfrei gewähren?

Nein. Die Steuerbefreiung kann in den Jahren 2021 und 2022 nur bis zur Höhe von insgesamt 4.500 Euro gewährt werden.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.1 Geringfügig entlohnte neben kurzfristiger Beschäftigung

Tz. 52 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Zusammenrechnung ist nicht vorzunehmen, wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer kurzfristigen Beschäftigung (s. Tz. 7ff.) zusammentrifft (s. Abschn. B 2.2.2.2 Geringfügigkeits-Richtlinien).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Ist die (nachträgliche) Ausstellung von digitalen Corona-Impfzertifikaten durch Ärzte als gewerbliche Tätigkeit zu klassifizieren, die bei Gemeinschaftspraxen dann zu einer gewerblichen Infektion führt?

Nein. Das Ausstellen von Impfzertifikaten durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 des Einkommensteuergesetzes dar. Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten ist lediglich eine (andere) Dokumentationsform (anstelle der/ergänzend zur bisherigen Dokumentation im "gelben" Impfpass) über durchgeführte Covid-19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der eig...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.15 Kann der steuerfreie Höchstbetrag von 4.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde? Was gilt bei zwei oder mehr aufeinander folgenden Dienstverhältnissen?

Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11b des Einkommensteuergesetzes kann bis zu dem Betrag von 4.500 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Der Betrag von bis zu 4.500 Euro kann in der Regel pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Dies gilt allerdings nicht bei mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11.1 Sind Unterstützungszahlungen aus den Corona-Hilfsprogrammen, wie zum Beispiel Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Unterstützungsleistungen des Bundes und der Länder steuerpflichtig?

Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich einkommen- oder körperschaft- und gegebenenfalls gewerbesteuerpflichtig. Dies wird in den jeweiligen Förderrichtlinien in der Regel zusätzlich klargestellt. Die Förderrichtlinien regeln unter Umständen auch weitere Einzelheiten.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer-Pauschalierung mit 2 % bzw. 20 %

Tz. 60 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bemessungsgrundlage für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG, Anhang 10) und den Pauschsteuersatz von 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG (Anhang 10) ist das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt, unabhängig davon, ob es steuerpflichtiger oder steuerfreier Arbeitslohn ist. Für Lohnbestandteile, die nicht zum sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.14 Konnte der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist gegebenenfalls zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?

Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes konnten für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. Der Betrag von insgesamt bis zu 1.500 Euro konnte daher pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Allerdings ist in den Fällen einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und bei Betriebsübergängen nach § 613a des Bü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.18 Wie war der Zusammenhang zur Corona-Krise nachzuweisen beziehungsweise im Lohnkonto aufzuzeichnen?

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung), so dass sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar sind und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang der Beihilfen und Unterstützungen mit der Corona-Krise konnte sich aus einzelvertraglichen Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Degressive Abschreibung

Tz. 30 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in 2020, 2021 oder 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, kann an Stelle der linearen Abschreibung (§ 7 Abs. 1 EStG) eine degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden. Die degressive Abschreibung beträgt bis zu 25 %, höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Abschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.6 Kann bei Ärztinnen und Ärzten oder Pflegerinnen und Pflegern, deren Beschäftigungsverhältnis zum Beispiel wegen einer Elternzeit oder eines unbezahlten Urlaubs ruht, und die infolge der Corona-Krise für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder steuerbegünstigtes Krankenhaus Patientinnen und Patienten versorgen, der sogenannte Übungsleiterfreibetrag in Anspruch genommen werden?

Ob sich Ärztinnen und Ärzte oder Pflegerinnen und Pfleger im Ruhestand befinden oder ob das Beschäftigungsverhältnis lediglich ruht, spielt für die Gewährung des Übungsleiterfreibetrags keine Rolle. Die Ausführungen zu Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand oder Pflegerinnen und Pflegerin im Ruhestand unter V. 5 gelten daher entsprechend.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11.3 Sind Unterstützungszahlungen aus den Corona-Hilfsprogrammen, wie Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Unterstützungsleistungen des Bundes und der Länder umsatzsteuerpflichtig?

Es handelt sich grundsätzlich um nicht der Umsatzsteuer unterliegende Zahlungen. Die gewährten Liquiditätshilfen erfolgen nicht in einem Leistungsaustausch, weil sie für keine konkrete Leistung des Unternehmers gewährt werden, und unterliegen daher nicht der Umsatzbesteuerung. Die Unterstützungszahlungen sind daher weder in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen beziehungsweise Ums...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.16 Wegen der Corona-Krise wird das Dienstverhältnis aufgelöst. In der Auflösungsvereinbarung (Abfindungsvereinbarung) wird die Zahlung einer Corona-Beihilfe von 1.500 Euro vereinbart. Ist diese steuerfrei?

Arbeitgebern steht es frei, anstelle einer üblichen Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu leisten. Allerdings war erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.17 Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomiebetriebe

Tz. 41 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (= Abgabe von Speisen vor Ort) wurde für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2023 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % (bzw. vom 01.07.2020–31.12.2021 auf 5 %) herabgesetzt. Mit der Maßnahme sollen insbesondere Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés, Gaststätten usw...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.12 Kostenbeteiligung an Rückholaktion

Tz. 36 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die im Nachgang zu der von dem Auswärtigen Amt am 17.03.2020 gestarteten Rückholaktion von im Ausland wegen Reisebeschränkungen festsitzenden Personen erhobene Kostenbeteiligung ist regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) steuerlich abzugsfähig. War zuvor kein regulärer Rückflug gebucht, fehlt es an der von § 33 EStG gefo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.8 Wie sind die Aufwendungen zum Erwerb von (Atem-)Schutzmasken ertragsteuerlich zu behandeln?

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schutzmaskenanfallen, sind typischerweise Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes und damit steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Schutzmasken, die für die berufliche Nutzung angeschafft werden, sind Werbungskosten. Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.20 Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer

Tz. 44 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Auf Antrag konnten die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen für die Jahre 2020 und 2021 die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen (§ 18 Abs. 6 UStG, Anhang 5) bis auf null herabsetzen lassen. Auch damit konnte die Liquidität eines Unternehmens kurzfristig und einfach verbessert werden. Tz. 45–50 Stand: EL 136 – ET: 04/202...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Personalfragebogen

Tz. 20 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber (Verband/Verein) feststellen, ob bei seinen Arbeitnehmern eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Hierfür muss er die Beschäftigung zu Beginn sozialversicherungsrechtlich beurteilen. Der Personalfragebogen...mehr