Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Lieferung ohne Umsatzsteuer

Rz. 91 Gerade die Lieferung an den Wiederverkäufer ohne Entstehung von USt ist typisch dafür, dass ein Nichtunternehmer der Lieferer ist. Nichtunternehmer pflegen freilich selten neue Gegenstände zu liefern, vielmehr trennen sie sich im Allgemeinen nur gelegentlich von ihren gebrauchten Gegenständen. Bereits in Rz. 74 wurde dargestellt, dass § 25a UStG aber keine Qualifikati...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Option zur Differenzbesteuerung bei Umsätzen mit Kunstgegenständen und Antiquitäten gem. § 25a Abs. 2 UStG

Rz. 69 Ein Wiederverkäufer kann zur Differenzbesteuerung gem. § 25a Abs. 2 UStG optieren, wenn er folgende Gegenstände mit der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug erworben hat: Kunstgegenstände (Nr. 53 der Anlage 2), Sammlungsstücke (Nr. 49 Buchst. f und Nr. 54 der Anlage 2) oder Antiquitäten (Position 9706 00 00 des Zolltarifs; Rz. 1), die er selbst eingeführt hat (§ 25a Abs. 2 N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 14 § 25a UStG ist im UStG im 6. Abschnitt bei den "Besonderen Besteuerungsformen" angesiedelt, was schon äußerlich zeigt, dass sich die Differenzbesteuerung vom Regelfall der Besteuerung von Umsätzen nach dem UStG unterscheidet. Diese Abweichung ist systematisch in Abs. 3 des § 25a UStG zu orten, denn dort ist, anders als bei der allgemeinen Regelung in § 10 UStG und ähn...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 1 Grundlagen der OHG

Vor einem Einstieg in das Steuerrecht erfolgt zunächst ein Blick auf die wirtschaftliche Bedeutung und ein Überblick über die formell-rechtlichen Grundlagen einer OHG, welche auch in die Besteuerung einfließen. 1.1 Einsatzbereiche einer OHG Die OHG hat eine der längsten Historien aller Gesellschaftsformen. In der jetzigen Form wurde sie bereits 1900 in die erste Fassung des de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Verbot des offenen Steuerausweises gem. § 14a Abs. 6 UStG

Rz. 141 Wie schon § 25a UStG 1990 verbot die bis Ende 2003 gültige Fassung des § 25a Abs. 6 S. 1 UStG dem Wiederverkäufer den offenen Ausweis von USt in Rechnungen dadurch, dass § 14 Abs. 1 UStG für nicht anwendbar erklärt wurde. Zum 1.1.2004 wurde dieser Satz aufgehoben (Rz. 4). Das Verbot des offenen Steuerausweises für unter § 25a Abs. 3 und 4 UStG fallende Umsätze findet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte und Regelungszweck der Vorschrift

Rz. 1 § 25a UStG in der zu Anfang der Kommentierung abgedruckten Fassung gilt seit dem 1.1.2014. Die Fassung des § 25a UStG, die zum 1.1.2004 durch das StÄndG 2003 (Rz. 5) in das Gesetz aufgenommen worden war, erlebte bis zum jetzt gültigen Text folgende Änderungen: Durch das Gesetz v. 13.12.2006[1], wurde mit Wirkung ab dem 19.12.2006 die Zolltarifnummer in § 25a Abs. 2 S. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferungen i. S. v. § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 116 Bei den unentgeltlichen Wertabgaben gem. § 3 Abs. 1b UStG, die den entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt werden und deren Ort gem. § 3f UStG im Inland liegt, also bei den Entnahmen von Gegenständen für private Zwecke[1], bei den Sachzuwendungen an das Personal[2] sowie bei den sonstigen unentgeltlichen Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen (§ 3 Abs. 1b Nr. 3 U...mehr

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Zebragesellschaft / 4 Verfahrensrechtliche Handhabung

Erzielen mehrere Personen zusammen einkommensteuerpflichtige Einkünfte, sei es in der Form einer Gesamthands- oder einer Bruchteilsgemeinschaft, werden die Einkünfte im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ermittelt und festgestellt.[1] Erforderlich hierzu ist nur, dass die Einkünfte aus einer einheitlichen Einkunftsquelle result...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 6 Während § 25a UStG 1990 noch einer ausdrücklichen EG-rechtlichen Grundlage entbehrte, beruhte der seit dem 1.1.1995 geltende § 25a UStG auf der Richtlinie 94/5/EG v. 14.2.1994.[1] Die dazu von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat abgegebene Protokollerklärung erlaubt die Anwendung einer Pauschalmarge im Kunsthandel als Vereinfachungsregel. Die seit dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer

Rz. 50 Gem. § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG ist die Differenzbesteuerung auf die Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auch dann anzuwenden, wenn die Lieferung, welche zum Erwerb des Gebrauchtgegenstands durch den Wiederverkäufer führte, ihrerseits der Differenzbesteuerung unterlag. Damit werden also auch Geschäfte zwischen Wiederverkäufern von der Vorschrift umfasst. Rz. 5...mehr

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Kommanditgesellschaft / 3 Umsatzsteuer im Fall der KG

Eine KG wird i. d. R. als Unternehmer zu qualifizieren sein. Dazu ist ausreichend, dass die Gesellschaft selbstständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt und am wirtschaftlichen Leben teilnimmt, indem nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausgeführt werden. Unabhängig davon können aber auch die KG-Gesellschafter selbst Unternehmer sein. Jedoch werden die Kommandi...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / Zusammenfassung

Begriff Steuerrechtlich ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Personengesellschaft in aller Regel eine Mitunternehmerschaft. Die Gesellschafter der OHG sind demzufolge Mitunternehmer und erzielen gemeinschaftliche gewerbliche Einkünfte. Daraus folgt, dass bei der steuerlichen Gewinnermittlung einige Besonderheiten zu beachten sind. Dazu gehört insbesondere, dass Sonde...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.2.1 Privatvermögen

Einnahmen Besteht eine typisch stille Beteiligung, nimmt der Stille wirtschaftlich die Funktion eines Geldgebers ein. Dementsprechend ist auch seine steuerrechtliche Stellung. Der Stille bezieht grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Die Besteuerung erfolgt im Jahr des Zuflusses.[2] Die Einnahmen des Stillen umfassen seinen Gewinnanteil, der sich anhand der Zahlen aus...mehr

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Zebragesellschaft / 1.4 Historie

Lange Zeit waren diese und weitere Fragestellungen völlig offen und auch im Schrifttum mit den unterschiedlichsten Lösungsansätzen dargestellt. Auch der BFH fand nicht auf den ersten Sprung eine zutreffende Lösung. Zunächst vertrat er die Auffassung, dass die Einkünfte anteilig auf Ebene der Personengesellschaft umzuqualifizieren sind[1], dabei aber die mitunternehmerischen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.3 Nachgeholte Besteuerung (§ 19a Absatz 4 EStG)

2.3.1 Allgemeines (§ 19a Absatz 4 Satz 1 EStG) Rz. 43 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorteile, die im Kalenderjahr der Übertragung der Vermögensbeteiligung nicht besteuert wurden, werden erst in einem späteren Zeitpunkt aufgeschoben besteuert. § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG regelt abschließend den Besteuerungszeitpunkt (siehe Rn. 30). Tritt einer der dort genannten Fälle ein, so unte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.5 Niedrige Besteuerung

Rz. 66 Die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter müssen nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Zur Bestimmung einer niedrigen Besteuerung verweist die Norm auf § 8 Abs. 5 AStG. Entscheidend ist insoweit, dass sich die Niedrigbesteuerung ausschließlich auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter bezieht und nicht etwa auf sämtliche Einkünfte der a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.4 Haftungsübernahme durch den Arbeitgeber und weiteres Hinausschieben der Besteuerung (§ 19a Absatz 4a EStG)

Rz. 51.1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Besteuerung aufgrund der Tatbestände "Ablauf von 15 Jahren" und "Beendigung des Dienstverhältnisses" (§ 19a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 EStG) ist nicht vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber unwiderruflich erklärt, dass er für die einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer nach § 42d EStG haftet (§ 19a Absatz 4a Satz 1 EStG). In diesen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person

Rz. 339 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person ist unerheblich, zu welchen Einkünften die Leistungen aus dem übertragenen Anrecht bei der ausgleichspflichtigen Person geführt hätten, da mit der externen Teilung ein neues Anrecht begründet wird. Bei der ausgleichsberechtigten Person unterliegen Leistungen aus Altersvorsorgeverträg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.5 Verhältnis zur späteren Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

Rz. 57 § 6 AStG stellt die Erfüllung eines Wegzugstatbestands einer Veräußerung i. S. d. § 17 EStG zum gemeinen Wert gleich. Unbeschadet dessen kann auch nach Durchführung einer Wegzugsbesteuerung ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG im Inland steuerpflichtig sein.[1] Dies ist sowohl denkbar in Fällen der fortbestehenden unbeschränkten Stpfl. als auch bei fortbestehender St...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.3 Nicht oder unwesentliche Besteuerung der ausländischen Gesellschaft

Rz. 51 Weitere Voraussetzung des § 16 Abs. 1 AStG ist, dass die ausländische Gesellschaft nicht oder nur unwesentlich besteuert wird. Das Merkmal der nur unwesentlichen Besteuerung weist Probleme einer Definition auf. Die FinVerw sieht eine unwesentliche Besteuerung unter Rückgriff auf § 8 Abs. 5 AStG bei einer Belastung von unter 25 %.[1] Aus der Gesetzeshistorie (s. Rz. 5 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Besteuerung beim überlebenden Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 155 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Besteuerung der Leistungen bei dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner ist unerheblich, zu welchen Einkünften die Leistungen aus dem übertragenen Altersvorsorgevermögen bei dem verstorbenen Zulageberechtigten geführt hätten, da mit der Übertragung des Altersvorsorgevermögens ein neues Anrecht begründet wird. Bei dem überlebenden Eh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.2 Die transparente Besteuerung in der Rechtsprechung

Tz. 42b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In ihrer jüngeren Rspr gehen sowohl das FG Hbg (s Beschl des FG Hbg v 09.07.2015, Az: 3 K 308/14) als auch das FG München (s Beschl des FG München v 28.01.2016, EFG 2016, 869) von einer transparenten Besteuerung der KGaA aus; die "Abspaltung der Eink an der Wurzel" (s Tz 20) gilt nach dem Beschl des FG Hbg "einschl darin anteilig enthaltene...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verlagerung der Besteuerung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gemäß § 19a EStG darf der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG in bestimmten Fällen zunächst unversteuert bleiben. Das gilt sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte Steuerpflicht. Voraussetzungen für die vorläufige Nichtbesteuerung sind: die Zustimmung des ArbN im > Steuera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.5 Transparente Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 20f Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die dargestellte Abspaltung der Gewinnanteile des phG an der Wurzel führt nach dem Urt des BFH v 01.06.2022 (Az: I R 44/18) dazu, dass auf den der KSt unterliegenden Teil des KGaA-Gewinns das für Kap-Ges geltende Trennungsprinzip anzuwenden ist, während für die Besteuerung der phG das für die Besteuerung von MU-Schaften maßgebliche Transpar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns I

2.3.1.3.1 Besteuerungsgrundsätze Tz. 59 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Einbringungsgewinn I ist "als Gewinn des Einbringenden iSd § 16 EStG zu versteuern" (s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG). Es handelt sich folglich nicht um den Gewinn aus Anteilen an der Übernehmerin; dh einem Gewinn aus Veräußerung oder anderer Entstrickungsvorgänge von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen. Denn der Einbri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.3 Durchführung der Besteuerung i. S. d. § 4 Abs. 1

Rz. 116 § 4 AStG erweitert als Vorschrift des Erbschaftsteuerrechts punktuell den Umfang des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens. Für die Durchführung der Besteuerung gelten die allgemeinen Vorschriften des ErbStG (s. Rz. 44).[1] Dies gilt insbesondere für die Bewertung des Vermögens, die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs, Steuerbefreiungen, die maßgebliche Steuerk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.4 Voll-Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags (Satz 4)

Rz. 259 Nach § 10 Abs. 2 S. 4 AStG finden steuerliche Begünstigungsvorschriften für Gewinnausschüttungen auf den Hinzurechnungsbetrag keine Anwendung. Dazu zählt das sog. Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der besondere Steuersatz nach § 32d EStG, sowie die Freistellung nach § 8b Abs. 1 KStG und § 9 Nr. 7 GewStG. Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4 Besteuerung offener Rücklagen

Tz. 138 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der fiktive Formwechsel führt zur Besteuerung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Wegen Einzelheiten s § 7 UmwStG Tz 1ff. Ebenfalls hierzu s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 366), s Brühl/Weiss (DStR 2021, 945, 951), s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 115), s Wacker/Krüger/Levedag/Loschelder (Beihefter zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.4 Die steuerliche Fachliteratur zur transparenten oder intransparenten Besteuerung

Tz. 42d Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Dem ggü wird in der stlichen Fachlit ganz überwiegend die "transparente Besteuerung des phG" nach der oa Lösungsalt 2 (s Tz 42a) favorisiert. IdS s Gosch (in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8b Rn. 521a); s Stapperfend ua (in H/H/R, EStG, § 15 Rn 905); s Frotscher (in F/D, KStG, § 8b Rn 562); s Halasz/Kloster/Kloster (GmbHR 2002, 77, 89); s Kollruss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.7 Überlegungen zur Reform der Besteuerung der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

Tz. 42j Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine von der FinVerw eingesetzte Arbeitsgr soll Grundsätze für eine künftige einheitliche und konsequente Besteuerung der KGaA und deren phG erarbeiten. In den Überlegungen wird (wohl) die transparente Besteuerung favorisiert. Diese führt jedoch zu einer Reihe von Folgeproblemen, für die iRd Arbeitsgr nach Lösungen gesucht wird, zB: Welche A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rn. 1486 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Durch das BEPS-UmsetzungsG I v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000, Anwendung ab VZ 2017, s Rn 1381) wurde § 6 Abs 3 S 1 EStG in dem Sinne geändert, dass das sog Buchwertprivileg nur zur Anwendung kommt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist ( BMF v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291 Rz 1 und 11). Diese Gesetzesänderung steht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.8 Berücksichtigung der negativen Einkünfte auch in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person

Tz. 703 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Negative Eink des OT oder der OG bleiben gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG idFd ÄndG v 20.02.2013 bei der inl Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausl Staat iRd Besteuerung des OT, der OG oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Wenn eine dem Organkreis zugehörige Gesellschaft negative Eink hat, die in einem ausl Staat berü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.4 Besteuerung des Organeinkommens im Inland

Tz. 161 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die frühere Regelung des § 14 Abs 1 Nr 2 S 2 KStG, wonach an der PersGes nur Gesellschafter beteiligt sein dürfen, die mit dem auf sie entfallenden Teil des zuzurechnenden Einkommens im Geltungsbereich des KStG der ESt oder der KSt unterliegen (s Tz 142), ist durch das StVergAbG mit Wirkung ab VZ 2003 gestrichen worden. UE kann dadurch theo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2. Aufgeschobene Besteuerung geldwerter Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)

2.1 Allgemeines Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen bei Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – KMU – (siehe Rn. 42) erfolgt nach § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG erst zu einem späteren Zeitpunkt, i. d. R. bei Veräußerung oder unentgeltlicher Übertragung, spätestens jedoch nach 15 Jahren oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / II. Nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG

1. Allgemeines Rz. 128 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 22 UmwStG (SEStEG) Besteuerung des Anteilseigners

Ausgewählte Literaturhinweise: Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AStG Besteuerung des Vermögenszuwachses

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 6 umfasst insgesamt 5 Absätze, die abschließend die Wegzugsbesteuerung für Anteile i. S. v. § 17 EStG regeln. Die Vorschrift ist im Zusammenspiel mit § 17 EStG zu lesen und anzuwenden. Rz. 2 § 6 Abs. 1 regelt zugleich Tatbestände und Rechtsfolgen der Wegzugsbesteueurung. Satz 1 enthält den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung, regelt die Rechtsfolg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.6 Die transparente Besteuerung der KGaA nach der BFH-Rechtsprechung

Tz. 42f Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die – lange erwartete – Entsch, dass auf der Ebene des phG die Anwendung des Halb-/Teileink-Verfahrens in Bezug auf die ihm über den Gewinnanteil anteilig zugerechneten lfd Beteiligungseink der KGaA anzuwenden ist, hat der BFH in dem Urt v 01.06.2022 (Az: I R 44/18) uE eher "beiläufig" gefällt und nicht mit der in diesem Urt besonders hervo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3.1 Laufende Besteuerung

Tz. 64 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG eine Kap-Ges (zur Zulässigkeit s Tz 10), so ist bei ihr schon aufgr des § 8 Abs 2 KStG die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich vorzunehmen. Das gilt auch für die Erfassung des Gewinns (eigentlicher Gewinnanteil und Sondervergütung) aus der Beteiligung an der KGaA als phG. Zur Behandlung der an die KGaA überlassenen WG im BV des p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1 Laufende Besteuerung

Tz. 68 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG gleichzeitig am Grundkap der KGaA beteiligt, gehören die Kommanditaktien weder zu der Gewinnbeteiligung des phG an der KGaA noch zu seinem (notwendigen) Sonder-BV (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die aus seiner Kap-Beteiligung erzielte Dividenden gehören bei ihm nicht zu den Eink aus Gew, sondern – wie bei den an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Voraussetzungen für die nachgelagerte Besteuerung des Anteilseigners

Tz. 26 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Tatbestand, der die Rechtsfolge des § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (nämlich rückwirkende Besteuerung eines Gewinns aus der Einbringung für den Einbringenden, s Tz 25b) auslöst, ist die Veräußerung (s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG, s Tz 27ff) oder die Verwirklichung der einer Veräußerung gleichgestellten Vorgänge (s § 22 Abs 1 S 6 UmwStG, s Tz 39ff) oder die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Besteuerung

Rz. 334 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Leistungen aus den übertragenen Anrechten gehören bei der ausgleichsberechtigten Person zu den Einkünften, zu denen die Leistungen bei der ausgleichspflichtigen Person gehören würden, wenn die interne Teilung nicht stattgefunden hätte. Die (späteren) Versorgungsleistungen sind daher (weiterhin) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Laufende Besteuerung

Tz. 66 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden die Aktien der Kommanditaktionäre im PV gehalten, so stellen die hieraus erzielten Dividenden nicht Eink aus Gew, sondern – im Zeitpunkt des Zuflusses – Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, nachdem sie zuvor als Teil des Gewinns der jur Pers der KSt unterlegen haben (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die Dividend...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG

Rz. 227 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG regelt die Besteuerung in den Fällen, in denen das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen steuerschädlich verwendet wird (§ 93 EStG). Der Umfang der steuerlichen Erfassung richtet sich insoweit nach der Art der ausgezahlten Leistung (§ 22 Nr. 5 Satz 2 EStG). Hierbei sind Rn. 145 bis 168 zu beachten. Als ausgeza...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1 Laufende Besteuerung

Tz. 49 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen der Abgrenzung der StPflicht der KGaA und des phG s Tz 19ff. Bei dem phG stellen die Gewinnanteile, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkap entfallen, und die Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von WG bezogen hat, Eink aus G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2 Die Grundzüge der Besteuerung der KGaA und des persönlich haftenden Gesellschafters in der BFH-Rechtsprechung

2.5.2.2.1 Die "Wurzeltheorie" des BFH Tz. 20 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Im Urt v 21.06.1989, (BStBl II 1989, 881) hat der BFH (unter Hinw auf einen Aufsatz von Becker in StuW 1936, Teil I, Sp 97) die heute so genannte "Wurzeltheorie" begründet, indem er ausführt, dass die Einkommenbesteuerung des phG (soweit dieser nicht auch Kommanditaktionär ist; s Tz 68ff) "an der Wurzel v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Nachholung der Besteuerung

a) Auslösende Ereignisse Rz. 122 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der nicht besteuerte > Arbeitslohn wird grundsätzlich nachversteuert, wenn die Vermögensbeteiligung übertragen wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 1 EStG; > Rz 130), seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung 15 Jahre vergangen sind (vgl § 19a Abs 4 Nr. 2 EStG; > Rz 135) oder das Dienstverhältnis zum ArbG beendet wird (vgl § 19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5 Transparente oder intransparente Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters?

2.5.3.5.1 Darstellung des Problems Tz. 42 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage der transparenten oder intransparenten Besteuerung des phG und der KGaA beschäftigt schon seit längerem die stliche Fachlit, die Rspr und die FinVerw. Im Folgenden soll diese Frage am Bsp von Kap-Erträgen erläutert werden, die die KGaA aus der Beteiligung an TG erzielt. Fraglich ist, ob der phG für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4 Die Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters

2.5.4.1 Laufende Besteuerung Tz. 49 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen der Abgrenzung der StPflicht der KGaA und des phG s Tz 19ff. Bei dem phG stellen die Gewinnanteile, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkap entfallen, und die Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung vo...mehr