Fachbeiträge & Kommentare zu Berufliche Weiterbildung

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalcontrolling: Kennza... / 4.2 Einflussfaktoren des Humankapitals

Gerade der wirtschaftliche und persönliche Erfolg eines Mitarbeiters wird größtenteils von den Eigenschaften des Menschen beeinflusst. Dieser ist aber nicht ab dem ersten Lebenstag vorhanden, sondern wird im Lauf der Zeit durch einen Bildungsprozess erzeugt. Dieser Bildungsprozess verursacht einerseits Kosten in Form von Weiterbildung, bringt aber auch Nutzen und Erträge für...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 1.1 Fachliche Kompetenzen

Zu den fachlichen Kompetenzen gehören vorrangig Qualifikationen. Dies sind durch Zeugnisse, Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen verbriefte Kompetenzen, wie sie während der Schullaufbahn, in der Ausbildung und im Studium sowie durch Weiterbildung erlangt werden. Darüber hinaus gehören hierzu berufliche und ggf. auch darüber hinausgehende Erfahrungen, z. B. im Ehrenamt o...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Das Mitarbeitergespräch als... / 1 Personalführung durch Mitarbeitergespräche

Die Personalführung ist eine unerlässliche Teilaufgabe eines jeden Vorgesetzten, gleichgültig welcher hierarchischen Ebene er angehört. Als Personalführung wird die Art und Weise bezeichnet, wie Vorgesetzte den Umgang mit ihren Mitarbeitern gestalten, um Ziele durchzusetzen und die Betriebsaufgabe zu erfüllen. Indem Sie Ihre Mitarbeiter "führen" stellen Sie sicher, dass Ihre ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.1 Aus-, Fort- oder Weiterbildung

Rz. 295 Für Berufsausbildungsverhältnisse i. S. d. Berufsbildungsgesetzes bestimmt § 21 BBiG , dass diese befristet sind. Dies gilt nach § 26 BBiG auch für Vertragsverhältnisse von Personen, die eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um ein Arbeitsverhältnis oder eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die vom > Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Anpassung und Weiterentwicklung seiner beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten an sich ändernde Anforderungen in einem ausgeübten Beruf (Fortbildung) dienen, gehören grundsätzlich zu den > Werbungskosten (> Bildungsaufwendungen Rz 10 ff, Rz 22 ff). Eb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.3 Sonderregelung Praktikant

Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 MiLoG eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prakt...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lebenslanges Lernen / 3.6 Unterstützung durch Arbeitsschutzexperten

Die Veränderungen der Arbeitswelt führen dazu, dass sich Kompetenzen und Qualifikationen von Beschäftigten kontinuierlich anpassen müssen. Auch Experten und Berater des Arbeitsschutzes sind gefordert, in diesem Arbeitsfeld zu unterstützen. Dabei können sie auch im Beratungsfeld zum lebenslangen Lernen unterstützen. Ansätze ergeben sich aus folgenden Überlegungen: Neue Technol...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lebenslanges Lernen / 2 Lernen im Alter: Kompetenzmodell und Defizitmodell

Das Defizitmodell geht davon aus, dass altersbedingte Defizite in Bezug auf Wissen und Lernen beim Menschen weder vermieden noch behoben werden können. "So ist die Auffassung gängig, dass Ältere nicht nur weniger leistungsfähig, belastbar und motiviert sind, sondern auch kaum lernfähig, langsamer in der Informationsaufnahme und geistig einfach nicht mehr mithalten können." [1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) in Abs. 1 mit Wirkung zum 1.4.2013 geändert. Zuvor war Abs. 1 zum 1.1.1998 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) neu gefasst und zum 1.7.2001 (SGB IX v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046), 1.1.2004 (Dr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.7 Berufsberatung zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit

Rz. 28 Die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit ist mittlerweile das gesamte Erwerbsleben über stets geboten und wurde in der Vergangenheit auch mit lebenslangem Lernen umschrieben. Bei allen beruflichen Tätigkeiten, in einem Wandel unterliegen und die sich deshalb mehr oder weniger schnell verändern, im ungünstigen Fall sogar wegfallen, sind die Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.5 Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld (Abs. 3b)

Rz. 97f Abs. 3b wird mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben. Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Übertragung der Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung beruflicher Weiterbildung von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit. Die Zahlung von Weiterbildungsgeld für beschäftigte erwerbsfähige Leistungsberechtigte wird in § 87a Abs. 3 SGB III neu geregelt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.6 Weiterbildungsportal

Rz. 12o Nach Abs. 2b prüft die Bundesagentur für Arbeit den Aufbau und den Betrieb eines Weiterbildungsportals als Ausbau ihres derzeitigen Informationsangebotes. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit insbesondere den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung gerecht. Rz. 12p Der Gesetzesbegründung zufolge verändert der Wandel der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.4 Vergabemaßnahmen (Abs. 3a)

Rz. 97b Abs. 3a wird mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben. Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Übertragung der Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung beruflicher Weiterbildung von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit. Die Beschaffung von Maßnahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung unter Anwendung des Vergaberechts hat damit keine praktisch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.6 Berufsberatung zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung

Rz. 24 Die Berufsberatung zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung (zu schulischer Bildung im Einzelfall vgl. Nr. 6) zielt auf die individuelle berufliche Lebenslage des Ratsuchenden, auf seine Möglichkeiten kommt es an. Die Möglichkeiten zielen einerseits auf die subjektive aktuelle Situation, den beruflichen Status des Ratsuchenden, soweit dieser genau festgestellt wer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.3 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für eine schulische Berufsausbildung (Abs. 3)

Rz. 96 Abs. 3 lässt Leistungen für die Anbahnung einer schulischen Berufsausbildung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III zu. Diese Regelung begrenzt die Förderungsmöglichkeiten an sich auf versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Regelung entspricht der Zielsetzung des SGB II, durch jedwede Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen und dadur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Sonstige nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.2 Potenzialanalyse

Rz. 37 Durch eine Potenzialanalyse (Profiling) sollen frühzeitig Beschäftigungschancen und Beschäftigungsrisiken festgestellt werden. Seit dem 1.8.2016 ist die Potenzialanalyse bei den Vorschriften zur Eingliederungsvereinbarung als § 15 Abs. 1 eingefügt und bei Einführung des Bürgergeldes auch beibehalten worden. Damit wird die Einheit der Analyse und des Kooperationsplanes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.4 ESF-Förderprogramme

Rz. 112b Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzen die nationalen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten und ermöglichen insbesondere gezielte Förderungen innerhalb des Programms, die zumeist nach nationalen Rechtsvorschriften ansonsten nicht möglich oder schwieriger wären. In der Förderperiode bis 2020 gehörten zu den besonders wichtigen Fördermöglichkeiten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.1 Berufsberatung

Rz. 3 Durch Berufsberatung erhalten Ratsuchende Auskunft und Rat. Berufsberatung ist als eine der Hauptpflichten der Bundesagentur für Arbeit anzusehen; sie ist mit ausschlaggebend für deren Ansiedlung im sozialen Gefüge Deutschlands. Dafür allerdings enthalten die §§ 14 und 15 SGB I über die Vorschrift zur Verpflichtung zur Aufklärung bereits allgemeinere Vorschriften. Unge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.2 Maßgaben des Abs. 2 für Eingliederungsleistungen

Rz. 91 Abs. 2 Satz 1 bestimmt für die Leistungen zur Eingliederung, die nach Abs. 1 gewährt werden können, aber im SGB III geregelt sind, dass grundsätzlich die dort bestimmten Voraussetzungen auch für die Leistungserbringung nach dem SGB II gelten. Die Regelung entspricht dem früheren Abs. 1a. Dabei werden mit Ausnahme der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung (Vermittlungsan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.2 Stellung der Frau

Rz. 74 § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III stellt ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber als Referenzgesetz eine Ergänzung zu § 1 Abs. 1 Satz 4 dar. Durch die Inbezugnahme des § 1 Abs. 1 Satz 4 in § 16 ist letztlich zumindest auch der Geist des § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III handlungsleitend für die Jobcenter. Danach ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip der Ar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmarkt mit Leistungen an Arbeitgeber und Träger....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II und wichtige Weiterentwicklungen

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.3 Profillagen

Rz. 37h Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten können bestimmten Profillagen zugeordnet werden. Hierauf wird jedoch aufgrund der Weiterentwicklung der unterstützenden IT-Systeme zwischenzeitlich wieder verzichtet. Die grundsätzliche Methodik der Integrationsarbeit wird dadurch nicht verändert. Deshalb sollen die Zusammenhänge hier weiterhin dargestellt bleiben. Der Wechsel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.2 Ausbildungsvermittlung

Rz. 34a Das rechtskreisübergreifende Integrationskonzept (4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit, schon ohne Erweiterungsstufe) wendet die Bundesagentur für Arbeit auf alle Kunden an, für die sie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zur Integration in Ausbildung oder in Arbeit erbringt. Dabei ist es unerheblich, welchem Rechtskreis der Kunde angehört. Den Fachkräften ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.6 Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten

Die Übernahme von Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber ist eine Vereinbarung, bei der das Unternehmen bereit ist, die Kosten für die berufliche Ausbildung oder Fortbildung eines Mitarbeiters zu tragen. Diese Art von Leistung ist ein Teil der Mitarbeiterentwicklung und gleichzeitig ein Anreiz für Mitarbeiter, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern, um ihre Leistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2 Bildungsurlaub

Rz. 9 Nach dem BUrlG ist der Bildungsurlaub grundsätzlich vom Erholungsurlaub zu unterscheiden. Die Regelungen zum Bildungsurlaub bestehen neben denen des BUrlG. Der Bildungsurlaub verfolgt ein weitgehend anderes Ziel. Im Vordergrund steht beim Bildungsurlaub eben die berufliche und politische Weiterbildung der Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) führt dazu ausdrück...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.4 Berufliche Weiterbildung

Teilnehmer an einer beruflichen Weiterbildung können ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen. Wer mehr als 12 Monate an einer Weiterbildung teilnimmt ohne daneben eine versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben, hätte wegen der Anwartschaftszeit keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies kann durch die freiwillige Versicherung aufgefangen werden. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 4.2 Elternzeit/berufliche Weiterbildung

Für Personen in Elternzeit und solche in einer beruflichen Weiterbildung gilt als Bemessungsgrundlage ein Betrag i. H. v. 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 1.977,50 EUR; 2025: 1.872,50 EUR).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 4 Leistungen bei beruflicher Weiterbildung

Handelt es sich bei der Teilzeitausbildung um eine förderfähige berufliche Weiterbildung (z. B. Nachholen eines Berufsabschlusses)[1], können die Weiterbildungskosten, insbesondere Lehrgangskosten, Fahrkosten oder evtl. Kosten der Kinderbetreuung, durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Bei entsprechenden Vorversicherungszeiten kann zudem ein Anspruch auf Arbeitslose...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschüsse / 2.2 Freiwillig geleistete Zuschüsse und Zulagen

Anders als bei Zuschüssen, die für erbrachte Arbeitsleistung erbracht wurden, sind vertragliche Vereinbarungen zur Rückzahlung freiwillig gezahlter nichtleistungsbezogener Zuschüsse wie z. B. Kindergartenzuschüsse, Essensgeldzuschüsse oder Zuschüsse zu Fortbildungskosten grundsätzlich möglich. Denkbare Auslöser für eine Rückzahlungspflicht können zum Beispiel eine Eigenkündig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Leistungen der gesetzlichen... / 1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Folgen des Versicherungsfalls können neben den persönlichen Beeinträchtigungen direkte Auswirkung auf den Arbeitsplatz haben. Deshalb sind in diesem Bereich folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgesehen.[1] Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 6 Steuerliche Vergünstigungen

Für Flüchtlinge gelten die allgemeinen Regeln des Lohnsteuerabzugs. Daher können ihnen auch sämtliche steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Sonstige Sachbezüge bleiben z. B. bis 50 EUR monatlich steuerfrei. Auch steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung oder Kindergartenzuschüsse sind ebenso möglich wie die Gewährung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR für Waren un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung / 5.3.1 Kindergeldanspruch

Wenn das Kind später eine weitere Ausbildung aufnimmt, handelt es sich immer um eine Zweitausbildung. Dies betrifft z. B. die Meisterausbildung nach mehrjähriger Berufstätigkeit aufgrund abgelegter Gesellenprüfung oder ein Masterstudium nach mehrjähriger Berufstätigkeit. Voraussetzung: Berufsqualifizierender Abschluss Als berufsqualifizierender Abschluss gilt auch der Abschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung / 1 Berufsausbildung in der Sozialversicherung

In der Sozialversicherung existiert eine Definition der Berufsausbildung nicht. Der im Berufsbildungsgesetz [1] definierte Begriff der Berufsausbildung gilt auch für das Sozialversicherungsrecht. Danach ist Berufsausbildung die erstmalige, breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendige Fachbildung in eine...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten durch _________________________ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsv...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 330 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [576] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Zeugnis für einen leitenden Angestellten (weit überdurchschnittliche Leistungen, Gesamtnote sehr gut)

Rz. 634 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.54: Zeugnis für einen leitenden Angestellten (weit überdurchschnittliche Leistungen, Gesamtnote sehr gut) Zeugnismehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 68 hat das Ziel, Rehabilitanden eine angemessene finanzielle Absicherung während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Bei bestimmten Fallgestaltungen soll die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes 65 % eines fiktiven Arbeitsentgeltes, dessen Höhe sich nach der höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Führerschein / 3.2 Führerscheinklasse C (Lkw-Klasse)

Aufwendungen für den Erwerb des Lkw-Führerscheins sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine erstmalige Berufsausbildung sind und die Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Ist dies zu verneinen, können die Aufwendungen bis zu 6.000 EUR jährlich als Sonderausgaben abgezogen werden.[1] Praxis-Tipp Grundq...mehr