Fachbeiträge & Kommentare zu Berufliche Weiterbildung

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.3 Berufsfindung und Arbeitserprobung

Rz. 19 Sollte nach eingehender Beratung einschließlich ärztlicher und berufspsychologischer Begutachtung durch die Fachdienste der Agentur für Arbeit, die Auswahl der notwendigen Teilhabeförderung noch nicht möglich sein, kann eine Maßnahme zur Klärung der beruflichen Eignung und/oder zur Arbeitserprobung erforderlich werden (§ 112 Abs. 2 Satz 2). Diese Maßnahmen werden erst... mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Für eine Erbringung der allgemeinen und besonderen Leistungen müssen die Fördervoraussetzungen der im Zweiten bis Fünften Abschnitt genannten regulären arbeitsmarktpolitischen Förderleistungen vorliegen, sofern der Gesetzgeber nicht eine Abweichung in den §§ 116, 118 bis 128 normiert hat. Diese wären stattdessen anzuwenden, um den Eingliederungserfolg sicherzustellen (... mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es handelt sich bei § 117 um die Grundsatzvorschrift für die Gewährung von besonderen Leistungen an Menschen mit Behinderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Ein systematischer Zusammenhang besteht gemäß § 113 Abs. 2 hinsichtlich der Vorrangregelung der allgemeinen Leistungen (vgl. § 115, 116), so dass die besonderen Leistungen ausdrücklich nachrangig durch ... mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die im Dritten Kapitel, Siebter Abschnitt in § 113 geregelten allgemeinen und besonderen Leistungen sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach § 3 Abs. 2. Als Pflichtleistungen sind neben den besonderen Leistungen der §§ 117 – 128 (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 8) auch der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2) erfasst. Dieser kommt beispielsweise ... mehr

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Verein und EU-Förderung – h... / 2.4.2 ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus)

Dieser Sozialfonds wurde als Instrument für die europäische Säule "Soziale Rechte" ins Leben gerufen. Schwerpunkt der Fondsförderung sind "Investitionen in Menschen", wobei hier die Themenbereiche Arbeitsmarkt, Bildung, soziale Inklusion und Innovation im Zentrum stehen. Im ESF+ wurden vier Fördermechanismen zusammengefasst, die bis 2020 noch getrennt geführt wurden: Europäis... mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.6 Qualifizierungsgeld

Rz. 18b Das Qualifizierungsgeld ist als neue Leistung der Arbeitsförderung mit Wirkung zum 1.4.2024 eingeführt worden. Für diese Leistung trifft insbesondere Abs. 3 Verfahrensregelungen. Abs. 3 Satz 1 bestimmt eine schriftliche Antragstellung durch den Arbeitgeber. Diese ist zwingend und kann nicht ersetzt werden. So ist es weder zugelassen, dass der Arbeitnehmer selbst das Q... mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.2 Qualifizierungsgeld

Rz. 9a Seit dem 1.4.2024 trifft den Arbeitgeber nach Abs. 1a auch die Verpflichtung zur Darlegung der Voraussetzungen für die Erbringung des Qualifizierungsgeldes. Ebenso hat er es zu berechnen und auszuzahlen. Dazwischen liegt die Bewilligung des Qualifizierungsgeldes durch die Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber hat der Agentur für Arbeit zum einen bei der Beantragung und ... mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.3 Meldezweck

Rz. 11 Abs. 2 zählt die Zwecke abschließend auf, zu denen der Arbeitslose zur persönlichen Meldung verpflichtet werden kann. Der Meldezweck muss in der Meldeaufforderung angegeben werden, damit sich der Arbeitslose ein Bild über die Rechtmäßigkeit der Einladung machen kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8.2.2019, L 5 AS 674/18 NZB). Dabei wird sich die Agentur für Ar... mehr

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Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fügt dem Antragserfordernis nach § 323 eine zeitliche Komponente hinzu. Abs. 1 trifft hierzu die grundsätzlichen Regelungen. Danach dürfen Leistungen der Arbeitsförderung im Grundsatz nur erbracht werden, wenn sie vor Eintritt des die Leistung begründenden Ereignisses beantragt worden sind. Damit will der Gesetzgeber insbesondere erreichen, dass die Maßn... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Fortbildung und Weiterbildung

Mit einer neuen Steuerbefreiungsvorschrift beabsichtigt der Gesetzgeber die Förderung von Weiterbildungsleistungen bei Arbeitnehmern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.[1] Der Gesetzgeber unterscheidet 2 Fallgruppen der Weiterbildungsförderung, die über die arbeitsplatzbezogene Fortbildung hinausgehen: Bildungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III und Weiterbildu... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Qualifizierungsgeld

Seit dem 1.4.2024 wird für bestimmte berufliche Weiterbildungen ein sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[1] Begünstigt sind Weiterbildungsmaßnahmen, die einen Strukturwandel bedingten Qualifizierungsbedarf des Unternehmens zum Gegenstand haben. Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen, um durch zukunftssichernde Fort- und Weiterbildung bei den betroffenen Fachkräf... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie... mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.3 Berufliche Weiterbildung

Rz. 10 Abs. 3 trifft eine gesetzliche Regelung, mit der die ständige Rechtsprechung des BSG, Verfügbarkeit könne nur angenommen werden, wenn es keiner gestaltenden Entscheidung bedarf, um eine Beschäftigung aufnehmen zu können (vgl. Komm. zu § 138), für die Teilnahme an nicht nach dem SGB III geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen gegenstandslos wird. Die Regelung i... mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.1 Fiktion der Anspruchsvoraussetzungen nach Abs. 1

Rz. 3 § 137 kennzeichnet das Alg als Entgeltersatzleistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Die weitere Differenzierung unterscheidet lediglich nach dem Anlass, aus dem das Alg gewährt wird. Es wird Alg neben dem Anlass der Arbeitslosigkeit auch aus Anlass einer beruflichen Weiterbildung nach § 144 gewährt, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen für die Versicherungsleistun... mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Tatbestände, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) mindern, daneben einen Tatbestand, der zur Verlängerung der Anspruchsdauer führt. In Fällen der Minderung wird der Anspruch verbraucht. Davon zu unterscheiden ist ein Erlöschen des Anspruches, das in § 161 geregelt wird. In den Regelfällen wird der Anspruch durch Erfüllung verbraucht.... mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.3 Erhöhung der Anspruchsdauer

Rz. 42 Nach Abs. 3 ist eine Erhöhung der Restanspruchsdauer vorzunehmen, wenn diese zu Beginn der Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme mit einer Förderung von mindestens 6 Monaten auf einen geringeren Umfang als 3 Monate gemindert war. Die Regelung gilt seit dem 1.7.2023. Damit sollen weiterbildungsengagierte arbeitslose Menschen belohnt werden, ... mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für das Alg bei beruflicher Weiterbildung. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um eine besondere Form des Alg, die neben das Alg bei Arbeitslosigkeit tritt (§ 136 Abs. 1 Nr. 2). § 144 trifft ergänzende Regelungen zum Alg für den Fall der beruflichen Weiterbildung. Abs. 1 fingiert einen ... mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede... mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.2 Vergabespezifisches Mindestentgelt

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt die in § 7 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 8 AEntG bestehende Möglichkeit, für die Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben. Seit dem 1.1.2018 war für Beschäftigte in der nach dem SGB II bzw. dem SGB III geförderten Aus- und Weiterbildung im gesa... mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.2 Fiktion des Abs. 2

Rz. 8 Abs. 2 gilt für Fälle der fiktiven Wiederbewilligung von Alg (Abs. 2 Nr. 1) bzw. der Neubewilligung von Alg nach neu erfüllter Anwartschaftszeit (Abs. 2 Nr. 2). Beiden Fällen ist gemeinsam, dass unmittelbar vor Eintritt in die Maßnahme kein Anspruch auf Alg gegeben war. Für den Fall der Neubewilligung fingiert der Gesetzgeber auch die Arbeitslosmeldung. An einer solche... mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt spezielle Sachverhalte, bei denen der Gesetzgeber Verfügbarkeit annehmen will oder im Regelfall nicht anerkannt wissen möchte. Damit können nach Maßgabe dieser Vorschrift Entscheidungen abweichend von den Vorgaben des § 138 Abs. 5 getroffen werden. Abs. 1 fingiert Verfügbarkeit bei Teilnahme an Maßnahmen nach § 45 sowie gesellschaftlich oder sozial... mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei... mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.6 Fehlende Arbeitsbereitschaft

Rz. 34 Fehlende Arbeitsbereitschaft ohne wichtigen Grund führt zur Verminderung der Anspruchsdauer um bis zu 28 Tagen (4 Wochen, Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Satz 1). Eine Minderung kommt nur für Zeiten in Betracht, für die ein Anspruch auf Alg allein deshalb nicht gegeben ist, weil der Arbeitslose nicht arbeitsbereit ist. Es fehlt in diesen Fällen an der subjektiven Verfügbarkei... mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 9 § 4 Nr. 15c S. 1 UStG befreit alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX . Nach § 49 Abs. 1 SGB IX werden zur Teilhabe am Arbeitsleben die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder... mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.3 Im Fokus: Benefits flexibilisieren, um wahrgenommenen Mehrwert zu maximieren

Auch wenn die Angebote optimal zur strategischen Stoßrichtung des Unternehmens und passend zur Kultur entwickelt werden, Mitarbeiter sind Individuen. Geld kann Jeder für die jeweils eigenen Bedürfnisse verwenden. Zusatzleistungen dagegen sind überwiegend und in hohem Grad an bestimmte Verwendungszwecke gebunden. Während Sachbezugsgutscheine eine recht hohe Wahlfreiheit ermög... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Höhe des Schadens.

Rn 11 Die wichtigste beweisrechtliche Funktion des § 287 I besteht unbestritten in der Feststellung der Höhe eines Schadens. Steht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach fest und bedarf es lediglich der Ausfüllung zur Höhe, darf die Klage grds nicht vollständig abgewiesen werden (BGH NJW 10, 3434, 3435 [BGH 14.07.2010 - VIII ZR 45/09]). Vielmehr muss der Tatrichter versu... mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 4.3 Was kann getan werden?

Es gibt einige Ansätze, wie das Auftreten von Klagen, Verweigerung, Zorn oder Trotz aktiv vermieden oder zumindest in seinen Formen abgeschwächt werden kann: Förderung emotionaler Intelligenz: Die Entwicklung von emotionaler Intelligenz bei Mitarbeitern und Führungskräften hilft, negative Emotionen besser zu verstehen und konstruktiv mit ihnen umzugehen. Indem Mitarbeiter ih... mehr

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Sachbezüge-ABC / Weiterbildung im Betrieb

Aufwendungen hierfür sind i. d. R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, da im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt; dies gilt unabhängig davon, wo die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt.[1] Die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Vo... mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 2.2.2 Von der Potenzialanalyse zur Entwicklung einer "persönlichen Marketing- und Suchstrategie"

Der nächste Schritt im Outplacement-Prozess besteht darin, gemeinsam mit dem Ratsuchenden den bisherigen beruflichen Werdegang zu analysieren und eine Potenzialanalyse abzuleiten, um daraus eine Suchstrategie zu entwickeln. Dabei werden: Stärken/Schwächen erfasst, Fähigkeitsprofile erstellt und individuelle Ziele sowie kritische Faktoren (z. B. unzureichende Qualifikationen, man... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Rückzahlungsklauseln / 1.1 Zulässigkeit

Die Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln ergibt sich aus der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit. Solche Klauseln können auch im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen vereinbart werden. Es muss sich allerdings stets um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handeln, die er dem Arbeitnehmer vertraglich oder aufgrund einer Vereinbarung in einem Tarifvertra... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderungsrecht im SGB II galt jedo... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.4.1 Grundsatz

Rz. 456 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 enthält die Tatbestandsvoraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit bei Ablehnung einer zumutbaren beruflichen Eingliederungsmaßnahme. Berufliche Eingliederungsmaßnahmen in diesem Sinne können sein Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45), Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung (Dritter und Vierter Abschnit... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.4.2 Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Rz. 458 Der Tatbestand der (nicht generellen, sondern im Einzelfall konkreten) Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme wird in Fällen der Verweigerung der Teilnahme an einer dieser Maßnahmen trotz Belehrung über die Rechtsfolgen und ohne wichtigen Grund erfüllt. Relevant sind nur Eingliederungsmaßnahmen, die von der Agentur für Arbeit dem Arbeitsuchenden oder Arbe... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.5 Wichtiger Grund zur Arbeitsablehnung

Rz. 421 Zum wichtigen Grund vgl. grundsätzlich Rz. 538 ff. Einzelfälle sind in Rz. 561 ff. nach Stichworten alphabetisch gelistet. Rz. 422 Sozusagen als Vorbemerkung ist auf den Zusammenhang hinzuweisen, der zwischen der Zumutbarkeit eines Arbeitsangebotes und dem wichtigen Grund zur Arbeitsablehnung für den Arbeitnehmer besteht. Unzumutbare Arbeitsangebote dürfen stets aus w... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.4 Wichtiger Grund

Rz. 518 In Bezug auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes dafür, eine persönliche Meldung i. S. v. Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i. V. m. § 309 zu versäumen, gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. Rz. 538 ff. und die alphabetisch aufgeführten Fallgestaltungen unter Rz. 561 ff.). Ein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis liegt stets vor, wenn dem Arbeitsuchenden bzw. dem Arbeitslos... mehr

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Outplacement: Ziele und Cha... / 8 Neue Trends in der Outplacement-Beratung

Die Outplacementberatung hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Insgesamt zeigen die neuen Entwicklungen, dass Outplacement nicht mehr nur das reine „Kündigungsmanagement“ ist, sondern immer stärker ein individuell zugeschnittener Prozess, der Menschen (oft digital) umfassend auf ihre nächste berufliche Station vorbereitet. Durch die Corona-Pandemie entstan... mehr

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Outplacement: Ziele und Cha... / 6.3 Individuelle Karriereberatung und Qualifizierung

Jede berufliche Veränderung bietet die Chance, die eigenen Fähigkeiten neu zu bewerten. Outplacement-Programme beinhalten umfassende Analysen, um die individuellen Stärken, Entwicklungspotenziale und Marktchancen zu identifizieren. Falls eine zusätzliche Qualifikation notwendig ist, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, bieten viele Outplacement-Programme gezielte ... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Rz. 196 [Autor/Zitation] Nach Unionsrecht genügt es, wenn ein Gremienmitglied (des AR bzw. Prüfungsausschusses) über Sachverstand in Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung verfügt (s. Art. 41 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 3 APrRL 2006/43/EG = Art. 39 Abs. 1 UAbs. 2 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU). Vor dem Hintergrund dieses Regulierungsspielraums hatte der Gesetzgeber de... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Steuerbefreiungen / 4 Steuervergütungen an begünstigte Körperschaften

Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird unter den Voraussetzungen des § 4 a UStG auf Antrag eine Steuervergütung zum Ausgleich der USt gewährt, die auf der an sie bewirkten Lieferung eines Gegenstands, seiner Einfuhr oder seinem innergemeinschaftliche... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Von der Fachkraft für Arbei... / 3.3 Motor der Präventionskultur

Eine weitere Parallele zum Manager: Durch die Analyse von Missständen muss die Sifa Veränderungen einleiten, welche die Fehler nicht nur beheben, sondern (zumindest in nicht wenigen Fällen) das gesamte Unternehmen möglichst positiv weiterentwickeln. Beispiel: Die Durchführung von Unterweisungen und Schulungen zur Arbeitssicherheit. Regelmäßige Schulungen werden insbesondere ... mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.4.4 Berufliche Entwicklung

Rz. 25 Die Regelung des § 179 Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass freigestellte Vertrauenspersonen nicht von inner- oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsförderung ausgeschlossen werden dürfen. Dies entspricht der Schutzfunktion von § 38 Abs. 4 BetrVG und soll die Vertrauensperson davor schützen, aufgrund ihrer Mandatsausübung berufsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse einzubü... mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Vierte Kapitel

Rz. 2a Das Vierte Kapitel regelt die Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld (Alg) und Insolvenzgeld. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind im Dritten und Vierten Kapitel enthalten (§ 3 Abs. 1). Das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld sind bereits im Dritten Kapitel geregelt (§§ 95 ff., 118 ff.). Beide sind den Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung zuzurechne... mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 136 enthält die nach dem Prinzip differenzierender Lebenslagen formulierte Grundregel, die Arbeitnehmern bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) einräumt (vgl. schon § 3 Abs. 3 Nr. 9 und Abs. 4 Nr. 1). Sie hat Programmcharakter, soweit sie die Leistungsarten des Alg auflistet (Alg nach § 138 oder § 144). Die materiell-rech... mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Das Bemessungsentgelt ist Ausgangspunkt für die Bestimmung der konkreten Höhe des täglichen Alg. Bemessungsentgelt ist gemäß § 149 a... mehr

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Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschriften nach § 90 über die Neufestsetzung nach Altersstufen bei einem Versicherungsfall vor Vollendung des 30. Lebensjahres bleiben unberührt (vgl. BT-Drs. 19/17586 S. 107). Daraus folgt dessen Anwendung bei Auszubildenden und Studierenden, die nach Vollendung des 25., aber vor dem 30. Geburtstag einen Unfall erleiden, sowie bei allen Schülern, die vor Vollend... mehr