Fachbeiträge & Kommentare zu Berufliche Weiterbildung

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Sauer, SGB III § 176 Grundsatz / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Fünfte Kapitel

Rz. 3 Bis zum 31.3.2012 enthielt das Fünfte Kapitel die Leistungen der Arbeitsförderung an Arbeitgeber. Das Fünfte Kapitel enthält seit dem 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) nur noch Regelungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Aus dem früheren Fünften Kapitel sind weggefallen: die Eingl...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen werden können. Sie wird insbesondere durch § 180 über ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung vervollständigt und durch § 9 der aufgrund der Ermächtigung des § 87 a. F. (seit 1.4.2012 in geänderter Fassung § 184) erlassenen A...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.2 Rechtsverordnung

Rz. 9 Von der Ermächtigung des § 87 a. F. hat das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (heute BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (wie in § 87 a. F. verlangt) mit dem Erlass der Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterb...mehr

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Sauer, SGB III § 176 Grundsatz / 2.3 Zulassung von Maßnahmen

Rz. 10 Abs. 2 enthält differenzierte Regelungen zur Zulassung von Maßnahmen. Grundsätzlich bedarf jede Maßnahme der Arbeitsförderung mit Dienstleistungscharakter einer Zulassung. Damit wird gewährleistet, dass die Maßnahme arbeitsmarktpolitisch zumindest zweckmäßig ist, den Teilnehmenden angemessene Bedingungen bietet und in einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Relation durchgef...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.2.3 Betriebliche Lernphasen und Grundkompetenzen

Rz. 19 Abs. 2 Satz 2 schreibt für den Regelfall betriebliche Lernphasen als Bestandteil der Weiterbildungsmaßnahme vor. Damit wird insbesondere das Ziel verfolgt, arbeitsmarktnahe praktische Erfahrungen in die Maßnahme einzubinden und den Kontakt der Teilnehmer zur betrieblichen Wirklichkeit herzustellen. Daneben ist seit dem 1.8.2016 die Vermittlung von Grundkompetenzen vor...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.1 Fachkundige Stelle

Rz. 8 Abs. 1 definiert die fachkundigen Stellen als die akkreditierten Zertifizierungsstellen, die Träger und Maßnahmen für die Arbeitsförderung zulassen dürfen. Schon mit den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Verfahren zur Prüfung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und ihrem Lehrgangsangebot neu geregelt. Neben der Einführung von Bildungs...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.2 Maßnahmen im Ausland

Rz. 42 Abs. 3 (bis zum 30.9.2020 Abs. 2) ermöglicht grundsätzlich eine Förderung der beruflichen Weiterbildung auch dann, wenn die zugelassene Maßnahme ganz oder überwiegend im Ausland stattfindet. Damit kann sowohl der internationalen Arbeitsteilung wie auch ganz speziellen Weiterbildungsnotwendigkeiten, die im Inland nicht oder nur unzureichend angeboten werden, Rechnung g...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 2.3 Prämien für bestandene Weiterbildungsprüfungen

Rz. 28 Abs. 3 ist (in der bis zum 30.6.2023 geltenden Fassung) nur noch anzuwenden, wenn die berufliche Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen worden ist. Abs. 3 enthält ein befristetes Prämiensystem für Weiterbildungsmaßnahmen zum Abschluss eines Ausbildungsberufes mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren. Ein weitergehendes Prämienwesen mit laufenden zusätzlichen...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.3 Qualifikationsgruppen im einzelnen (Anlage 13)

Rz. 64 Die Einstufung in eine der 5 in Anl. 13 definierten Qualifikationsgruppen Gruppe 1 für Hochschulabsolventen, Gruppe 2 für Fachschulabsolventen, Gruppe 3 für Meister, Gruppe 4 für Facharbeiter, Gruppe 5 für angelernte und ungelernte Tätigkeiten, richtet sich nach den jeweiligen Qualifikationsmerkmalen und danach, dass auch eine adäquate Tätigkeit ausgeübt worden ist. Erfüllt...mehr

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Sauer, SGB III § 131b Weite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine befristete Ausnahmeregelung von dem Grundsatz, dass die Dauer einer Vollzeitmaßnahme zur beruflichen Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, nur dann angemessen i. S. d. Voraussetzungen für die Zulassung einer Maßnahme durch die fachkundige Stelle (§ 179 Abs. 1 Nr. 3) ist, wenn die Dauer d...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 2.4 Verfahren

Rz. 36 Die Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters bestätigt den Charakter der Maßnahme als förderungsfähige berufliche Weiterbildung. Das ändert nichts daran, dass sowohl der Träger als auch die Maßnahme selbst nach dem Fünften Kapitel zugelassen sein müssen. Das Bestehen von Prüfungen kann durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse oder sonstige Be...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 5 Die Ermächtigung durch die Vorschrift ist umfassend und weitreichend. Der Gesetzgeber ist ersichtlich darum bemüht, jedem Missbrauch in der Trägerlandschaft zuvorzukommen, qualitative hochwertige Maßnahmen zu gewährleisten und dadurch ein Höchstmaß an Eingliederungschancen insbesondere durch die berufliche Weiterbildungsförderung zu erreichen. Deshalb lässt er es nicht...mehr

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Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2.3 Projektförderung

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 enthält keinen Ausschluss der Individualförderung, sondern ist neutral gefasst. Erst die Förderungsbegrenzung nach Abs. 1 Satz 2 enthält neben den Hinweisen aus der Gesetzesbegründung ausdrücklich die Projektförderung. Projektförderung bedeutet, dass Leistungen nicht nur individuell, sondern auch institutionell erbracht werden können. In der Praxis beste...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.4 Bundesagentur für Arbeit als fachkundige Stelle

Rz. 19 Abs. 5 darf von vornherein nicht angewendet werden, wenn bereits eine geeignete und zugelassene Maßnahme im erreichbaren (Tagespendel-)Bereich angeboten wird. Abs. 5 stellt im Regel-Ausnahme-Verhältnis die Ausnahmesituation dar, in der bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Agentur für Arbeit eine Maßnahme für eine Einzelperson zugelassen werden darf. Rz. 19a Abs...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.1 Gestaltung der Maßnahme

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 1 enthält 2 Voraussetzungen für die Zulassung einer Maßnahme. Einerseits muss die Maßnahme eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, andererseits muss sie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Die Erwartung einer erfolgreichen beruflichen Bildung ist nicht an das Ziel der Integration in den Ersten Arbeitsmarkt, sondern lediglich an den erfolgreichen Maß...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.2 Eigene Vermittlungsbemühungen (Nr. 2)

Rz. 21 Nr. 2 verlangt vom Träger die Fähigkeit, durch eigene Vermittlungsbemühungen die Eingliederung von Teilnehmern unterstützen zu können. Dies unterstreicht den Paradigmenwechsel bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung, der durch die Bundesagentur für Arbeit vollzogen worden ist. Gegenüber früher werden eben nicht mehr von Trägern angebotene Bildungsmaßnahmen dur...mehr

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Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2.2 Ermächtigung

Rz. 10 Die Vorschrift greift den in § 367 Abs. 2 geregelten Aufbau der Bundesagentur für Arbeit auf und bestimmt die Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene als die Dienststelle, die über den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentes nach § 135 (§ 421h a. F.) entscheidet. Einen solchen Vorbehalt kennen die übrigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht, auch § 16f...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Changemanagement: Nachhalti... / 1.2 Wissensaustausch

Weitere aufschlussreiche Ergebnisse im Hinblick auf die Effekte des hybriden Arbeitens auf zentrale Themen des Wissensaustauschs und der Vernetzung zwischen den Mitarbeitenden liefert uns eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO[1]. Während die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Fragen nach Weiterbildung und Geschwindigkeit gleich h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / G. Checkliste zur Bearbeitung von Streitigkeiten

Rz. 515 I. Vertragsabschluss und -Inhalt feststellen: Vertragsunterlagen anfordern und prüfenmehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.5 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Sicherungsniveau

Rz. 4 Abs. 1 ist als Leitsatz für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstehen, zugleich aber auch als Wiedergabe des Auftrags der Verfassung. Es handelt sich um einen Programmsatz. Unmittelbare Leistungsansprüche können aus dieser Vorschrift daher nicht abgeleitet werden. Das trifft auch schon auf die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz zu. Das bedeutet aber nic...mehr

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Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 2 Die Vorschrift setzt voraus, dass ein sonstiges Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis und auch kein Berufsausbildungsverhältnis i. S. d. BBiG ist. Das sonstige Ausbildungsverhältnis i. S. d. § 26 BBiG ist daher von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen abzugrenzen. Ausbildungsverhältnisse, die nicht unter § 26 BBiG fallen Vor diesem Hintergrund ist zunächst fes...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.2 Vereinbarung BMAS – Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Abs. 2, 3, 5 und 6 anzuwenden. Die Vereinbarung betrifft Bundesziele, die aufgrund der Gewährung von Leistungen in Trägerschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erreicht werden sollen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ist nicht neu, sie wurde auch in den vo...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.2 Rückausnahmen vom Ausschluss nach Abs. 6

Rz. 393 Abs. 6 enthält 3 Rückausnahmen, die sich jeweils auf Normen im BAföG beziehen. Abs. 6 Nr. 1 zielt auf § 2 Abs. 1a BAföG. Diese Regelung enthält spezifische Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung bei Besuch der Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 BAföG. Abs. 6 Nr. 2 zielt auf die §§ 12, 13 BAföG; davon sind einerseits Schüler (§ 12 BAföG) sowie Studi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung eines Kindes, das die Voraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG erfüllt, nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums

Rn. 533 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG erfüllt, wird nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums nur dann berücksichtigt, wenn es entweder keiner Erwerbstätigkeit oder aber einer unschädlichen Erwerbstätigkeit iSd § 32 Abs 4 S 3 EStG nachgeht. Dabei stellt das Erststudium nur einen Unterfall der erstm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsausbildung

Rn. 351 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052). Der Gesetzgeber ha...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.3 Vorrang nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 legt den Vermittlungsvorrang auch gegenüber den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung fest. Das bedeutet, dass der nach Abs. 1 vorgesehene Vorrang den Agenturen für Arbeit die Förderung von Arbeitnehmern nicht freistellt. Der Vorrang muss im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen stehen, weil die Vermittlung selbst zur aktiven Arbeitsförderung gehör...mehr

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Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 2.1 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Rz. 3 Auszubildender i. S. d. Arbeitsförderungsrechts kann zunächst nur sein, wer zur Berufsausbildung beschäftigt ist. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. § 7...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.4 Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 4 fordert einen Beitrag der Arbeitsförderung zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu einer ständigen Verbesserung der Beschäftigtenstruktur. Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber davon Abstand genommen hat, der Bundesagentur für Arbeit allein die Verantwortung für Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt aufzuerlegen. Vollbeschäftigung ist unabhängig von d...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.2 Berufsrückkehrende

Rz. 22 Auch mit Abs. 2 bewegt sich der Gesetzgeber im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union, die eine Beseitigung struktureller Nachteile für Beschäftigungen durch mangelnde Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zum Ziel haben. Die Vorschrift hat hauptsächlich programmatischen Charakter und gewinnt daraus ihre Bedeutung. Aufgrund ihrer Einordnu...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält handlungsleitende Regeln für die Agenturen für Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Nach den Zielen und Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 1 und 3) sowie der Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Hauptakteure am Arbeitsmarkt (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in § 2 erfolgt mit § 4 folgerichtig eine grobe Priorisierung ...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.6 Ausrichtung der Leistungen der Arbeitsförderung (Abs. 2)

Rz. 46 Abs. 2 greift die Grundsätze des Abs. 1 auf und konkretisiert, worauf die Leistungen der Arbeitsförderung auszurichten sind: Transparenz erhöhen und offene Stellen zügig besetzen, Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer erhöhen sowie die berufliche Situation der Frauen verbessern. Aus der Fülle der Möglichkeiten zur Erfüllung der Grundforderungen aus Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 5 enthält keine Regelung, nach der eine Förderung mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ausgeschlossen wäre, wenn ein Anspruch auf eine Leistung zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht besteht. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung können nach Maßgabe der jeweils definierten Anspruchsvoraussetzungen erbracht werden. Nach Maßgabe des § 3 sind...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt und präzisiert die Regelungen in den §§ 1, 2 und 4 über die Ziele, Grundsätze und Leistungen des SGB III sowie die geltenden Vorrangregelungen (Vermittlung vor Versicherungsleistung, förderfreie Vermittlung vor Vermittlung mit Förderleistungen). Sie ist ein Handlungsleitfaden für die aktive Arbeitsförderung; dabei steht sie insbesondere in einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 8 gehört zu den Vorschriften des 1. Kapitels mit Programmcharakter. Sie entspricht einem gesellschaftlichen Umdenken. Aus diesem Grund war der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis zum 31.12.2008 eine eigenständige Vorschrift (§ 8a) gewidmet. Nach dem Willen des Gesetzgebers war dadurch einer möglichen Verfestigung des tradierten Rollenverständnisses von Familienar...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur konsequent, son...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.2 Rolle der Arbeitgeber

Rz. 9 Die Arbeitgeber werden vor allem dafür in die Verantwortung genommen, betriebliche Kosten nicht auf den Staat und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler abzuschieben und die Gewinnmaximierung nicht zulasten von Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer zu übertreiben. Die Vorschrift richtet sich an die einzelnen Arbeitgeber. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt fest, wer als Langzeitarbeitsloser i. S. d. Arbeitsförderungsrechts anzusehen ist, in gleicher Weise auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Vorschrift hat insbesondere Bedeutung für Leistungen, die Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen. Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ist zentrales Ziel des SGB III. § 1 Abs. 1 Satz 2 gibt vo...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.3 Umsetzung der Vorschrift

Rz. 15 Von der Bundesagentur für Arbeit wird sowohl ein sorgfältiger und umsichtiger Umgang mit den ihr anvertrauten Beitragsmitteln wie auch ein Höchstmaß an Integrationen der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erwartet. Letzteres hat auch eine finanzielle Komponente, denn mit der Anzahl der Integrationen und der Schnelligkeit von Vermittlungserfolgen sinkt der finanzielle Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.9 Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Rz. 112 Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz sind nach R 3.50 LStR 2023 anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers macht (s. a. Rz. 76a). Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer nach außen im eigenen Namen oder im Namen des Arbeitgebers handelt. Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als durchlaufende Gelder oder zum Ersatz...mehr