Fachbeiträge & Kommentare zu Berufliche Weiterbildung

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 5 Die Ermächtigung durch die Vorschrift ist umfassend und weitreichend. Der Gesetzgeber ist ersichtlich darum bemüht, jedem Missbrauch in der Trägerlandschaft zuvorzukommen, qualitative hochwertige Maßnahmen zu gewährleisten und dadurch ein Höchstmaß an Eingliederungschancen insbesondere durch die berufliche Weiterbildungsförderung zu erreichen. Deshalb lässt er es nicht...mehr

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Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2.3 Projektförderung

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 enthält keinen Ausschluss der Individualförderung, sondern ist neutral gefasst. Erst die Förderungsbegrenzung nach Abs. 1 Satz 2 enthält neben den Hinweisen aus der Gesetzesbegründung ausdrücklich die Projektförderung. Projektförderung bedeutet, dass Leistungen nicht nur individuell, sondern auch institutionell erbracht werden können. In der Praxis beste...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.2 Eigene Vermittlungsbemühungen (Nr. 2)

Rz. 21 Nr. 2 verlangt vom Träger die Fähigkeit, durch eigene Vermittlungsbemühungen die Eingliederung von Teilnehmern unterstützen zu können. Dies unterstreicht den Paradigmenwechsel bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung, der durch die Bundesagentur für Arbeit vollzogen worden ist. Gegenüber früher werden eben nicht mehr von Trägern angebotene Bildungsmaßnahmen dur...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.1 Gestaltung der Maßnahme

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 1 enthält 2 Voraussetzungen für die Zulassung einer Maßnahme. Einerseits muss die Maßnahme eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, andererseits muss sie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Die Erwartung einer erfolgreichen beruflichen Bildung ist nicht an das Ziel der Integration in den Ersten Arbeitsmarkt, sondern lediglich an den erfolgreichen Maß...mehr

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Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2.2 Ermächtigung

Rz. 10 Die Vorschrift greift den in § 367 Abs. 2 geregelten Aufbau der Bundesagentur für Arbeit auf und bestimmt die Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene als die Dienststelle, die über den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentes nach § 135 (§ 421h a. F.) entscheidet. Einen solchen Vorbehalt kennen die übrigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht, auch § 16f...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.4 Bundesagentur für Arbeit als fachkundige Stelle

Rz. 19 Abs. 5 darf von vornherein nicht angewendet werden, wenn bereits eine geeignete und zugelassene Maßnahme im erreichbaren (Tagespendel-)Bereich angeboten wird. Abs. 5 stellt im Regel-Ausnahme-Verhältnis die Ausnahmesituation dar, in der bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Agentur für Arbeit eine Maßnahme für eine Einzelperson zugelassen werden darf. Rz. 19a Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Changemanagement: Nachhalti... / 1.2 Wissensaustausch

Weitere aufschlussreiche Ergebnisse im Hinblick auf die Effekte des hybriden Arbeitens auf zentrale Themen des Wissensaustauschs und der Vernetzung zwischen den Mitarbeitenden liefert uns eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO[1]. Während die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Fragen nach Weiterbildung und Geschwindigkeit gleich h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / G. Checkliste zur Bearbeitung von Streitigkeiten

Rz. 515 I. Vertragsabschluss und -Inhalt feststellen: Vertragsunterlagen anfordern und prüfenmehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.5 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Sicherungsniveau

Rz. 4 Abs. 1 ist als Leitsatz für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstehen, zugleich aber auch als Wiedergabe des Auftrags der Verfassung. Es handelt sich um einen Programmsatz. Unmittelbare Leistungsansprüche können aus dieser Vorschrift daher nicht abgeleitet werden. Das trifft auch schon auf die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz zu. Das bedeutet aber nic...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.2 Vereinbarung BMAS – Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Abs. 2, 3, 5 und 6 anzuwenden. Die Vereinbarung betrifft Bundesziele, die aufgrund der Gewährung von Leistungen in Trägerschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erreicht werden sollen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ist nicht neu, sie wurde auch in den vo...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.2 Rückausnahmen vom Ausschluss nach Abs. 6

Rz. 393 Abs. 6 enthält 3 Rückausnahmen, die sich jeweils auf Normen im BAföG beziehen. Abs. 6 Nr. 1 zielt auf § 2 Abs. 1a BAföG. Diese Regelung enthält spezifische Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung bei Besuch der Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 BAföG. Abs. 6 Nr. 2 zielt auf die §§ 12, 13 BAföG; davon sind einerseits Schüler (§ 12 BAföG) sowie Studi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung eines Kindes, das die Voraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG erfüllt, nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums

Rn. 533 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG erfüllt, wird nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums nur dann berücksichtigt, wenn es entweder keiner Erwerbstätigkeit oder aber einer unschädlichen Erwerbstätigkeit iSd § 32 Abs 4 S 3 EStG nachgeht. Dabei stellt das Erststudium nur einen Unterfall der erstm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsausbildung

Rn. 351 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052). Der Gesetzgeber ha...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.3 Vorrang nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 legt den Vermittlungsvorrang auch gegenüber den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung fest. Das bedeutet, dass der nach Abs. 1 vorgesehene Vorrang den Agenturen für Arbeit die Förderung von Arbeitnehmern nicht freistellt. Der Vorrang muss im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen stehen, weil die Vermittlung selbst zur aktiven Arbeitsförderung gehör...mehr

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Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 2.1 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Rz. 3 Auszubildender i. S. d. Arbeitsförderungsrechts kann zunächst nur sein, wer zur Berufsausbildung beschäftigt ist. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. § 7...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.4 Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 4 fordert einen Beitrag der Arbeitsförderung zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu einer ständigen Verbesserung der Beschäftigtenstruktur. Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber davon Abstand genommen hat, der Bundesagentur für Arbeit allein die Verantwortung für Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt aufzuerlegen. Vollbeschäftigung ist unabhängig von d...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.2 Berufsrückkehrende

Rz. 22 Auch mit Abs. 2 bewegt sich der Gesetzgeber im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union, die eine Beseitigung struktureller Nachteile für Beschäftigungen durch mangelnde Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zum Ziel haben. Die Vorschrift hat hauptsächlich programmatischen Charakter und gewinnt daraus ihre Bedeutung. Aufgrund ihrer Einordnu...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält handlungsleitende Regeln für die Agenturen für Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Nach den Zielen und Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 1 und 3) sowie der Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Hauptakteure am Arbeitsmarkt (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in § 2 erfolgt mit § 4 folgerichtig eine grobe Priorisierung ...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.6 Ausrichtung der Leistungen der Arbeitsförderung (Abs. 2)

Rz. 46 Abs. 2 greift die Grundsätze des Abs. 1 auf und konkretisiert, worauf die Leistungen der Arbeitsförderung auszurichten sind: Transparenz erhöhen und offene Stellen zügig besetzen, Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer erhöhen sowie die berufliche Situation der Frauen verbessern. Aus der Fülle der Möglichkeiten zur Erfüllung der Grundforderungen aus Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 5 enthält keine Regelung, nach der eine Förderung mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ausgeschlossen wäre, wenn ein Anspruch auf eine Leistung zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht besteht. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung können nach Maßgabe der jeweils definierten Anspruchsvoraussetzungen erbracht werden. Nach Maßgabe des § 3 sind...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt und präzisiert die Regelungen in den §§ 1, 2 und 4 über die Ziele, Grundsätze und Leistungen des SGB III sowie die geltenden Vorrangregelungen (Vermittlung vor Versicherungsleistung, förderfreie Vermittlung vor Vermittlung mit Förderleistungen). Sie ist ein Handlungsleitfaden für die aktive Arbeitsförderung; dabei steht sie insbesondere in einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur konsequent, son...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 8 gehört zu den Vorschriften des 1. Kapitels mit Programmcharakter. Sie entspricht einem gesellschaftlichen Umdenken. Aus diesem Grund war der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis zum 31.12.2008 eine eigenständige Vorschrift (§ 8a) gewidmet. Nach dem Willen des Gesetzgebers war dadurch einer möglichen Verfestigung des tradierten Rollenverständnisses von Familienar...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt fest, wer als Langzeitarbeitsloser i. S. d. Arbeitsförderungsrechts anzusehen ist, in gleicher Weise auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Vorschrift hat insbesondere Bedeutung für Leistungen, die Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen. Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ist zentrales Ziel des SGB III. § 1 Abs. 1 Satz 2 gibt vo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.3 Umsetzung der Vorschrift

Rz. 15 Von der Bundesagentur für Arbeit wird sowohl ein sorgfältiger und umsichtiger Umgang mit den ihr anvertrauten Beitragsmitteln wie auch ein Höchstmaß an Integrationen der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erwartet. Letzteres hat auch eine finanzielle Komponente, denn mit der Anzahl der Integrationen und der Schnelligkeit von Vermittlungserfolgen sinkt der finanzielle Au...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.2 Rolle der Arbeitgeber

Rz. 9 Die Arbeitgeber werden vor allem dafür in die Verantwortung genommen, betriebliche Kosten nicht auf den Staat und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler abzuschieben und die Gewinnmaximierung nicht zulasten von Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer zu übertreiben. Die Vorschrift richtet sich an die einzelnen Arbeitgeber. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.9 Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Rz. 112 Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz sind nach R 3.50 LStR 2023 anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers macht (s. a. Rz. 76a). Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer nach außen im eigenen Namen oder im Namen des Arbeitgebers handelt. Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als durchlaufende Gelder oder zum Ersatz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

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Qualifizierung / 5.1 Definition "Qualifizierung"

Wie kann also "Qualifizierung" definiert werden? Qualifizierung ist jede betriebsbezogene und individuelle berufsbezogene Fort- und Weiterbildung; eine allgemein verwendbare Definition gibt es allerdings nicht.[1] Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthält zwar in § 1 eine Generaldefinition, nach der Berufsbildung der Oberbegriff für Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbild...mehr

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Qualifizierung / 8 Qualifizierungsmaßnahme und Arbeitsentgelt

Zu beachten ist: Der Beschäftigte hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass er wegen der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme eine besser bezahlte Tätigkeit zugewiesen bekommt. Ebenso wenig kann eine freiwillige Überqualifizierung keinen Entgeltanstieg auslösen. Arbeitgeber und Beschäftigter haben aber selbstverständlich die Möglichkeit, in der Qualifizierungsvere...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Qualifizierung / 3 Kein Anspruch auf Qualifizierung

In Anlehnung an die bereits erwähnte tarifvertragliche Regelung im Chemie-Bereich ist im TVöD ein Anspruch auf Qualifizierung ausdrücklich ausgeschlossen. Vielmehr stellt die Qualifizierung lediglich ein Angebot dar, aus dem die Beschäftigten grundsätzlich keinen individuellen Anspruch ableiten können. Auch in anderen Tarifverträgen betreffend die Qualifizierung haben die je...mehr

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Qualifizierung / 1 Einleitung

Eine der Neuregelungen des TVöD betrifft die Qualifizierung. Diese ist in § 5 TVöD geregelt. Damit wurde für den Öffentlichen Dienst erstmals eine Regelung zur Qualifizierung tariflich getroffen. Im BAT fand sich ebenso wenig wie im BMT-G eine entsprechende Regelung. Nicht durch diese Neuregelung berührt wird die in einigen Bundesländern existierende Sonderlast durch die Bild...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Beschäftigung leistungsgewa... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Folgen von Krankheit oder Unfall kann es passieren, dass Beschäftigte nicht mehr die Anforderungen ihres angestammten Arbeitsplatzes erfüllen können. Ziel einer verantwortungsvollen Personalentwicklung sollte es sein, ihnen auch dann so weit wie möglich eine leistungs- und persönlichkeitsgerechte sowie wertschöpfende Tätigkeit zu ermöglichen. Durch den Be...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.1 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a)

Rz. 3 Abs. 1 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 neuen Weiterversicherungstatbestände der Inanspruchnahme einer Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) und der beruflichen Weiterbildung, wenn dadurch ein beruflicher Aufstieg ermöglicht, ein beruflicher Abschluss vermittelt oder zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 444a Geset... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Neuregelungen der Versicherungspflicht auf Antrag (§ 28a), zur Zahlung einer Weiterbildungsprämie an Arbeitnehmer (§ 131a) und zur Bemessung des Arbeitslosengeldes (Alg) für Zeiten einer Berufsausbildung im Bemessungszeitraum in einer außerbetrieblichen Einrichtung (§ 151). Abs. 1 gewährt Personen, die sich am 1.8.2016 berei...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.2 Weiterbildungsprämie an Arbeitnehmer (§ 131a)

Rz. 5 Abs. 2 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 nach § 131a Abs. 3 zu zahlende Prämie in Höhe von 1.000 EUR nach Bestehen einer einschlägig geregelten Zwischenprüfung (§ 131a Abs. 3 Nr. 1) und in Höhe von 1.500 EUR nach Bestehen der Abschlussprüfung (§ 131a Abs. 3 Nr. 2) an Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu eine...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 456 Zwölft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält Übergangsrecht zu den Vorschriften nach §§ 87a, 131a und 148, die von Regelungen durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.7.2023 betroffen sind. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt, dass § 87a Abs. 2 auch anzuwenden ist, wenn die berufliche Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen hat und nach dem 30.6.2023 beendet worden ist. Die Regelung soll nach der Gesetz...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zunächst für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen und Maßnahmen der Assistierten Ausbildung. Mit Wirkung zum 1.1.2021 tritt eine weitere Übergangsregelung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Kraft. Ursprünglich wurde ein § 450 durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. ...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 ein neuer Abs. 1 eingefügt. Dadurch werden die früheren Abs. 1 und 2 zu den Abs. 2 un...mehr