Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.6 Kindererziehungszeiten (Abs. 2a)

Rz. 23 Abs. 2a ordnet Versicherungspflicht für Zeiten der Erziehung von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren an. Das 3. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag des Kindes vollendet. Eine erweiternde Auslegung des Abs. 2a für Zeiten über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus ist nicht möglich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2016, L 1 AL 61/14). Der Gesetzge...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die Höhe des Elterngeldes (§ 2 BEEG)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) §§ 1–14 BEEG 2006/2015 sind wie folgt aufgebaut

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Anspruchsberechtigte auf das Elterngeld sind (§ 1 BEEG)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Übersicht über das Elterngeld (§§ 1–14 BEEG)

fba) §§ 1–14 BEEG 2006/2015 sind wie folgt aufgebaut Rn. 2441e Stand: EL 170 – ET: 01/2024mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 3 = § 3 Nr 67 Buchst b EStG nF Fall 1)

fa) Allgemeines Rn. 2441c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (vom 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748) sieht in Art 2 Abs 6 Nr 1, Art 3 Nr 1 des Gesetzes ab 01.01.2007 die Steuerfreistellung des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und ElternzeitG (BEEG) in § 3 Nr 67 EStG vor. Ebenso werden (s Rn 2441h) vergleichbare Leistungen der einzelnen Bu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 2441c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (vom 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748) sieht in Art 2 Abs 6 Nr 1, Art 3 Nr 1 des Gesetzes ab 01.01.2007 die Steuerfreistellung des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und ElternzeitG (BEEG) in § 3 Nr 67 EStG vor. Ebenso werden (s Rn 2441h) vergleichbare Leistungen der einzelnen Bundesländer steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 2 Beantragung

Der Arbeitnehmer muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 BEEG spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich beim Arbeitgeber verlangen. Die 7-Wochenfrist gilt für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes; die Beantragung der Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss spätestens 13 Wochen vor dere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5 Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit ist (entgeltliche) Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden)[1] im Durchschnitt des einzelnen (Lebens-)Monats[2] beim eigenen Arbeitgeber oder – mit Zustimmung des Arbeitgebers – auch bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit bis zu 32 Wochenstunden möglich.[3] Bei der Berec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 4 Dauer und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Elternzeit umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Der Anspruch besteht bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses beim nächsten Arbeitgeber fort.[1] Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.[2] Elternzeit kann in vollem Umfang gleichzeitig von beiden Elternteilen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / Zusammenfassung

Begriff Die maximal 3-jährige Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Elternzeit ist ein Rechtsanspruch auf unbezahlte (Teil-)Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Die Regelungen dürfen vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elternzeit hat gemäß § 15 BEEG jeder weibliche oder männliche, befristet oder unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, einschließlich der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten. Der Anspruch besteht auch für leitende Angestellte.[1] Die Arbeitnehmereigenschaft muss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Elternzeit bestehen, nicht im Moment der Geburt des Kindes.[2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6 Kündigungsschutz

Während der Elternzeit fällt der Arbeitnehmer unter besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt.[1] Ansonsten ist die Kündigung nach § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot) nichtig.[2] Kündigungsschutz besteht gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG auch, wenn keine Elternzeit genommen wird, aber während de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Konkurrenzen

Rn. 2450 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Mutterschaftsgeld stellt § 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 1 (s Rn 46–48) steuerfrei. Für die Frage der Anrechnung ist zu unterscheiden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 3 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen während der Dauer der Elternzeit, Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen. Unter Umständen bleibt aber der Anspruch auf Sonderleistungen, die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Zunächst entsteht auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub. Der Arbeitgeber kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Vertragsges... / Zusammenfassung

Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter täglicher oder wöchentl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit / 2 Schutzvorschriften

Das HAG und seine Durchführungsverordnung enthalten zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten allgemeine Schutzvorschriften (Anzeige bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit, Listenführung, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege), Vorschriften über den Arbeitsschutz (Schutz vor Zeitversäumnissen, Verteilung der Heimarbeit, Gefahrenschutz an der Arbeitsstätte), über die Entgeltreg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.3 Elternzeit

Eine Versicherungspflicht auf Antrag ist auch während einer Elternzeit nach § 15 BEEG möglich.[1] Damit schließt der Gesetzgeber die Lücke, wenn Personen wegen der Inanspruchnahme einer Elternzeit die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld nicht mehr erfüllen könnten. Nach dem BEEG kann für jedes Kind eine Elternzeit von grundsätzlich 3 Lebensjahren in Anspruch genommen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 3.2 Vereinbarung über die Pflegezeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben über die Verringerung und Verteilung[1] der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.[2] Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Teilzeitanspruchslösung erinnert an den Teilzeitanspruch nach § 15 Abs. 5 BEEG. Wie in § 15 BEEG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht, Entstehungsgeschichte, Rechtsentwicklung

Rn. 2440 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 67 EStG aF stellte folgende Leistungen mit konstitutiver Wirkung steuerfrei:mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 4. Hinweise zum weiteren Verfahren

Rz. 31 Ob neben den ausdrücklich bezeichneten "Mindestangaben" noch über weitere kündigungsrechtliche Verfahrensvorschriften zu informieren ist, ist unklar.[85] Teilweise wird vertreten – auch unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung[86] –, dass durch die Formulierung "mindestens" klargestellt sei, dass man sich auf diese Angaben beschränken könne.[87] Allerdings bedeutet "m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.4.1 Beitragszuschuss

Oft üben Arbeitnehmer in der Elternzeit eine grundsätzlich versicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung aus. Von der dann eingetretenen Versicherungspflicht können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.[1] Der von der Krankenversicherungspflicht während der Elternzeit Befreite hat Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers für die private Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 3.1 Personenkreise

Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag können Personen begründen, die eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben, eine Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem Staat außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Progressionsvorbehalt

Rn. 2451 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Elterngeld nach dem BEEG (2006 und 2015) unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst j EStG, eingefügt durch Art 2 Abs 1 Nr 2b, Art 3 Abs 1 des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748 ab 01.01.2007). § 32b Abs 3 EStG ist ebenfalls auf das Elterngeld anzuwenden (BT-Drucks 16/1889, 28)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit / Zusammenfassung

Begriff Heimarbeiter sind Erwerbstätige mit selbst gewählter Arbeitsstätte, die keinen Weisungen unterworfen sind und keiner organisatorischen Einbindung eines Arbeitgebers unterliegen. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von ihrem Auftraggeber sind Heimarbeiter jedoch ähnlich den Arbeitnehmern sozial schutzbedürftig. Heimarbeiter ist, wer in selbst gewählter Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft

Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem 3. und dem vollende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 6 Sonderformen der Teilzeitarbeit

Für die Dauer der Elternzeit hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen besonderen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit. Dieser Anspruch hat gegenüber dem allgemeinen Teilzeitanspruch aus § 8 TzBfG Vorrang. Dem Teilzeitwunsch des jeweiligen Elternteils kann der Arbeitgeber hier nur dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Das Pflege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 7 Übergangsregelungen

Die dargestellte Rechtslage gilt für Kinder, die nach dem 30.6.2015 geboren werden. Für die vor dem 1.7.2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 2 bis 22 BEEG in der bis zum 31.12.2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden (dazu auch in den einzelnen Abschnitten oben).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5 Arbeitslosenversicherung

Folgenden Personenkreisen wird in der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit eingeräumt, ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" zu begründen[1], das mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung vergleichbar ist: Selbstständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst. Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder as...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 2 Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub

Die Freistellung bei unbezahltem Urlaub muss stets in Absprache mit dem Arbeitgeber geschehen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Ausnahmen bestehen in den folgenden Fällen: Der Arbeitgeber muss in einigen Fällen aufgrund seiner Fürsorgepflicht unbezahlten Urlaub gewähren. Das ist immer dann der Fall, wenn der Mitarbeiter in eine Notsituat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.3 Erwerbstätigkeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit darf der Beurlaubte bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden) arbeiten.[1] Wer bisher krankenversicherungsfrei war, durch die Teilzeitarbeit während der Elternzeit aber versicherungspflichtig wird, kann auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreit werden. Die Befreiung erstreckt sich aber nur auf die Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5.1 Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätzlich versicherungspflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsrechtlic... / Zusammenfassung

Überblick Die Elternzeit wirkt sich sowohl sozialversicherungs- als auch beitragsrechtlich für Arbeitnehmer aus. Besondere Konstellationen ergeben sich insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Berücksichtigt werden muss u. a., ob der Arbeitnehmer vor der Elternzeit gesetzlich oder privat krankenversichert war. Zahlt der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 5 Elterngeld und Elternzeit

Auch während des Bezugs von Elterngeld ist der SV-Freibetrag bei Dienstwagenüberlassung zu ermitteln. Durch die meist hohe Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Elterngeld ist der geldwerte Vorteil nur in seltenen Fällen beitragspflichtig. Achtung Einkommen während des Bezugs von Elterngeld Alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit während des Elterngel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6.3.1 Versicherungspflichtige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber

Wird während der Elternzeit eine mehr als geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber aufgenommen, ist eine Ende-Meldung abzugeben. Der anzugebende Meldezeitraum endet mit dem Tag vor Aufnahme der Beschäftigung. Nach Beendigung einer solchen Beschäftigung ist erneut eine Beginn-Meldung abzugeben, sofern weiterhin oder erneut Elternzeit besteht. Für die beim gleichen Ar...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / F. Muster für eine Niederschrift im Sinne des NachweisG

Rz. 13 Nachstehend findet sich schließlich ein Vorschlag für eine separate Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der aus dem Nachweisgesetzt resultierenden Pflichten. Wie bereits in den entsprechenden Erläuterungen in § 5 dargestellt, besteht vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 5 NachwG die Möglichkeit, die aus dem Gesetz folgenden Pflichten entweder ...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 3 Elternzeit

Kürzung des Urlaubsanspruchs Im Gegensatz zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ausdrücklich Regelungen zur Kürzung des Urlaubsanspruchs vor. Gemäß § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den bezahlten Erholungsurlaub, der der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vo...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 10 Urlaubsanspruch bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen und anschließender erneuter Elternzeit wegen eines weiteren Kindes

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin befindet sich in Elternzeit. Sie teilt ihrem Arbeitgeber mit, sie beende diese Elternzeit vorzeitig mit Ablauf des 24.6., um ab 25.6. Schutzfristen wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 3 MuSchG in Anspruch zu nehmen. Sie entbindet am 6.8. Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG endet am 2.10. Ab 3.10. nimmt sie erneut Elternzeit wegen ...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 11 Urlaubsanspruch, erweiterter Zeitraum nach dem Mutterschutzgesetz, nachfolgende Elternzeit mit anschließender Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin war im Frühjahr 2021 arbeitsunfähig krank. Im Anschluss war sie schwanger. Es folgten Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG. Nahtlos an die Schutzfrist nach der Geburt ihres Kindes hatte sie bis zum 10.12.2022 Elternzeit. Danach war sie bis 31.12.2023 arbeitsunfähig krank. Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf des 8.1.2024. Anschließend stri...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 4 Pflegezeit

Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] zum Pflegezeitgesetz soll "die Pflegezeit in Anlehnung an die Regelungen über die Inanspruchnahme von Elternzeit" ausgestaltet werden. In Anlehnung an § 17 BEEG erfolgte eine Regelung in § 4 Abs. 4 PflegeZG. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der voll...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 2 Schwangerschaft und Mutterschutz

Die Wahrung der gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG führt zwangsläufig zu Zeiten, in denen die Arbeitnehmerinnen nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Das kann auch bei individuellen Beschäftigungsverboten nach § 16 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG der Fall sein. Diese Fehlzeiten dürfen auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet werden oder zu e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In gewissen Sonderfällen sind jedoch spezielle Regelungen zu berücksichtigen, etwa während der Elternzeit, der Pflegezeit oder im Streikfall. Infographic Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Urlaub / 18 Urlaub bei "Kurzarbeit 0"

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie 3 Tage in der Woche. Vertraglich stand ihr auf Grundlage einer 6-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von jährlich 28 Werktagen zu, also bei einer 3-Tage-Woche 14 Urlaubstage. In den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 arbeitete sie wegen der Corona-Pandemie nicht. Sie befand sich in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Heimarbeiter/Gleichgestellte (§ 20 Abs. 2)

Rz. 5 Anspruch auf Elternzeit haben auch die Heimarbeiter und die ihnen Gleichgestellten, die am Stück mitarbeiten (§ 1 Abs. 1 und 2 HAG). Im Übrigen gelten die arbeitsrechtlichen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für sie jedoch nicht, denn sie sind keine Arbeitnehmer. Die Elternzeit für Heimarbeiter wird umgesetzt, indem sie während dieser Zeit v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG § 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte; in Heimarbeit Beschäftigte

1 Allgemeines Rz. 1 § 20 betrifft den persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes und damit vorrangig den Rechtsanspruch auf Elternzeit. § 20 Abs. 1 Satz 1 bezieht die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitnehmerbegriff[1] ein. § 20 Abs. 2 regelt den Anspruch auf Elternzeit im Heimarbeitsverhältnis. Demgegenüber enthält § 20 Abs. 1 Satz 2 eine Sonderregel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Begriff der Berufsbildung

Rz. 2 § 20 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten Arbeitnehmer i. S. d. BEEG sind und damit einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben. Wichtig ist, dass § 20 den Begriff der Berufsbildung i. S. d. § 1 Abs. 1 BBiG verwendet, damit also nicht auf Berufsausbildungsverhältnisse beschränkt ist, sondern nach § 1 Abs. 1 BBiG auch die Berufsaus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verlängerung von Berufsbildungsverhältnissen

Rz. 4 § 20 Abs. 1 Satz 2 enthält eine Sonderregelung für die Dauer von Berufsbildungsverhältnissen, die von einer Elternzeit des Beschäftigten betroffen werden. Da hier durch die von der Elternzeit verursachte Unterbrechung der Aus- oder Fortbildungszweck gefährdet ist, tritt nach § 20 Abs. 1 Satz 2 eine automatische Verlängerung der entsprechenden Rechtsverhältnisse ein.[1]...mehr