Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.5.2 Ausnahmen von der Zwölftelungsregelung

Nach § 20 Abs. 4 Satz 2 TV-L unterbleibt die Verminderung der Jahressonderzahlung für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben. Dieser Vorschrift kommt aufgrund der befristeten Aussetzung ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG vor und nach der Geburt und/oder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5 Gesetzliche Sonderregelungen nach Inkrafttreten des BUrlG

Rz. 7 § 15 BUrlG betrifft nicht gesetzliche Sonderregelungen nach Inkrafttreten des BUrlG. Solche Sonderregelungen gehen dem BUrlG vor. Zu erwähnen sind hier § 17 BEEG und § 24 MuSchG. Auf die jeweilige Kommentierung wird verwiesen.[1]mehr

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Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember

Beschäftigte, die am 1. Dezember des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1. Oktober des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach §§ 22 Abs. 1 TV-L i. V. m. ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 521 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [931] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig...mehr

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Elternzeit / 2 Beantragung

Der Arbeitnehmer muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 BEEG spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich beim Arbeitgeber verlangen (bei seit 1.5.2025 geborenen Kindern ist die Textform ausreichend). Die 7-Wochenfrist gilt für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes; die Beantragung der Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem voll...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Elternteilzeit

Rz. 253 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gem. § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG . Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Beschäftigte über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 4 Dauer und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Elternzeit umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Der Anspruch besteht bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses beim nächsten Arbeitgeber fort.[1] Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.[2] Elternzeit kann in vollem Umfang gleichzeitig von beiden Elternteilen...mehr

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Elternzeit / 5.2 Verfahren

Das Verfahren zur Umsetzung des Teilzeitwunsches ist zweistufig ausgestaltet.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen dem auf eine einvernehmliche Vereinbarung der Parteien zielenden "Konsensverfahren"[2] als der ersten Stufe und dem einseitigen "Anspruchsverfahren"[3] bei Scheitern einer Einigung. Das Anspruchsverfahren baut dabei auf dem Konsensverfahren auf und setzt voraus,...mehr

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Elternzeit / Zusammenfassung

Begriff Die maximal 3-jährige Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Elternzeit ist ein Rechtsanspruch auf unbezahlte (Teil-)Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Die Regelungen dürfen vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ar...mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

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Elternzeit / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elternzeit hat gemäß § 15 BEEG jeder weibliche oder männliche, befristet oder unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, einschließlich der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten. Der Anspruch besteht auch für leitende Angestellte.[1] Die Arbeitnehmereigenschaft muss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Elternzeit bestehen, nicht im Moment der Geburt des Kindes.[2...mehr

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Elternzeit / 6 Kündigungsschutz

Während der Elternzeit fällt der Arbeitnehmer unter besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt.[1] Ansonsten ist die Kündigung nach § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot) nichtig.[2] Kündigungsschutz besteht gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG auch, wenn keine Elternzeit genommen wird, aber während de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 3 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen während der Dauer der Elternzeit, Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen. Unter Umständen bleibt aber der Anspruch auf Sonderleistungen, die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Zunächst entsteht auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub. Der Arbeitgeber kan...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.6 Elternzeit und Elterngeld

Der Staat gewährt für die Betreuung und Erziehung von Kindern Elterngeld . Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[1] Nach § 1 Abs. 6 BEEG übt der Antragsteller keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder: 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 5.1 Anspruchsinhalt

Während der Elternzeit ist (entgeltliche) Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden)[1] im Durchschnitt des einzelnen (Lebens-)Monats[2] beim eigenen Arbeitgeber oder – mit Zustimmung des Arbeitgebers – auch bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit bis zu 32 Wochenstunden möglich.[3] Bei gleichzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis, das auf bestimmte Zeit vereinbart wurde. Die Dauer kann kalendermäßig bestimmt sein. Dann handelt es sich um eine Zeitbefristung. Die Dauer kann sich auch aus dem Zweck der Arbeitsleistung ergeben. Hier spricht man von einer Zweckbefristung. Das befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Erre...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Befristung außerhalb des TzBfG

Rz. 218 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das TzBfG nicht geändert werden. Die allgemeinen Vorschriften des TzBfG finden auf die spezialgesetzlich geregelten befristeten Arbeitsverhältnisse Anwendung, wenn die Spezialgesetze nichts Abweichendes regeln (§ 23 TzBfG). Hinsichtlich der Befristung v...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienpflegezeit / 3.2 Vereinbarung über die Pflegezeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben über die Verringerung und Verteilung[1] der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Teilzeitanspruchslösung erinnert an den Teilzeitanspruch nach § 15 Abs. 5 BEEG. Wie in § 15 BEEG sol...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.8 Kündigungsschutz

Für den Kündigungsschutz von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern gibt es keine Besonderheiten; nach 6-monatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses genießen sie nach § 1 Abs. 1 KSchG den allgemeinen Kündigungsschutz. Auch die Regelungen des besonderen Kündigungsschutzes nach § 17 MuSchG, §§ 168 ff. SGB IX und § 18 BEEG gelten ohne Einschränkung. Zu beachten ist, dass für Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 6 Elterngeld

Auch Eltern in einer Teilzeitausbildung können einen Anspruch auf Elterngeld haben, wenn sie mit ihrem Kind oder ihren Kindern im Haushalt leben und diese selbst betreuen und erziehen. Die Teilzeitausbildung selbst ist dabei kein Hindernis.[1] Das Elterngeld wird dabei gezahlt, auch wenn die Ausbildung fortgesetzt wird oder wenn die Ausbildung wegen der Erziehung des Kindes u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / 2 Schutzvorschriften

Das HAG und seine Durchführungsverordnung enthalten zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten allgemeine Schutzvorschriften (Anzeige bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit, Listenführung, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege), Vorschriften über den Arbeitsschutz (Schutz vor Zeitversäumnissen, Verteilung der Heimarbeit, Gefahrenschutz an der Arbeitsstätte), über die Entgeltreg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 1.3 Funktionell

Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, insoweit u. a. in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte; in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 7 Senate des Bundessozialgerichts

Aufgrund des umfangreichen Rechtsgebiets gibt es beim Bundessozialgericht – ähnlich wie bei anderen Bundesgerichten – eine Geschäftsverteilung nach Fachsenaten. Sie sind für bestimmte Rechtsgebiete zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 1.4.1 Beitragszuschuss

Oft üben Arbeitnehmer in der Elternzeit eine grundsätzlich versicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung aus. Von der dann eingetretenen Versicherungspflicht können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.[1] Der von der Krankenversicherungspflicht während der Elternzeit Befreite hat Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers für die private Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 7 Übergangsregelungen

Die dargestellte Rechtslage gilt für Kinder, die nach dem 30.6.2015 geboren werden. Für die vor dem 1.7.2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 2 bis 22 BEEG in der bis zum 31.12.2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden (dazu auch in den einzelnen Abschnitten oben).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden verkürzt. Im Regelfall führt diese Verkürzung nicht zu einer verlängerten kalendarischen Gesamtausbildungsdauer. Teilzeitauszubildende haben die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie Auszubildende in einer Vollzeitausbildung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / Zusammenfassung

Begriff Heimarbeiter sind Erwerbstätige mit selbst gewählter Arbeitsstätte, die keinen Weisungen unterworfen sind und keiner organisatorischen Einbindung eines Arbeitgebers unterliegen. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von ihrem Auftraggeber sind Heimarbeiter jedoch ähnlich den Arbeitnehmern sozial schutzbedürftig. Heimarbeiter ist, wer in selbst gewählter Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 5.1 Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätzlich versicherungspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 4 Kündigung

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist für beide Seiten das Recht zur ordentlichen Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist es aber möglich, einzelvertraglich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit des Vertrags zu vereinbaren. Eine Besonderheit gilt für Arbeitnehmer, die zur Vertretung eines Mitarbeiters in Elternzeit befristet eingestellt worden s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 551 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit konstitutiver Wirkung beendet, während der Abwicklungsvertrag eine arbeitgeberseitige Kündigung voraussetzt, deren Bestand und Wirksamkeit zum Gegenstand des Vertrages gemacht wird neben den Regelungen der Beendigungsfolgen.[955] Eine Kündigungsfolgenvereinbarung dagegen beschränkt sich auf die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 2 Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub

Die Freistellung bei unbezahltem Urlaub muss stets in Absprache mit dem Arbeitgeber geschehen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Ausnahmen bestehen in den folgenden Fällen: Der Arbeitgeber muss in einigen Fällen aufgrund seiner Fürsorgepflicht unbezahlten Urlaub gewähren. Das ist immer dann der Fall, wenn der Mitarbeiter in eine Notsituat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / dd) Kündigungsschutz nach dem PflegeZG

Rz. 522 Nach § 5 Abs. 1 PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Das Kündigungsverbot des § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht in zeitlicher Hinsicht auf e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 4 Arbeitslosenversicherung

Folgenden Personenkreisen wird in der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit eingeräumt, ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" zu begründen[1], das mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung vergleichbar ist: Selbstständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst. Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder as...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 6 Sonderformen der Teilzeitarbeit

Für die Dauer der Elternzeit hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen besonderen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit. Dieser Anspruch hat gegenüber dem allgemeinen Teilzeitanspruch aus § 8 TzBfG Vorrang. Dem Teilzeitwunsch des jeweiligen Elternteils kann der Arbeitgeber hier nur dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Das Pflege...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 3 Elterngeld

Auch Auszubildende können Elterngeld erhalten. Wird die Teilzeitausbildung in vollem Umfang fortgesetzt und die Ausbildungsvergütung unverändert fortgezahlt, erhält der Elternteil auf jeden Fall den Mindestbetrag an Elterngeld i. H. v. 300 EUR. Entgeltersatzleistungen[1], "die nach ihrer Zweckbestimmung das Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen", werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft

Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem 3. und dem vollende...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bestehen für Arbeitnehmer verschiedene Pflichten zur Auskunft bzw. Anzeige gegenüber dem Arbeitgeber - aber auch gegenüber dem Finanzamt und den verschiedenen Sozialversicherungsträgern. Anzeigepflichten können sich aus Gesetz, Kollektivvereinbarung oder dem Individualarbeitsvertrag ergeben. Gesetze, Vorschriften und Rechts...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Sozialversicher... / Zusammenfassung

Überblick Die Elternzeit wirkt sich sowohl sozialversicherungs- als auch beitragsrechtlich für Arbeitnehmer aus. Besondere Konstellationen ergeben sich insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Berücksichtigt werden muss u. a., ob der Arbeitnehmer vor der Elternzeit gesetzlich oder privat krankenversichert war. Zahlt der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 1.3 Erwerbstätigkeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit darf der Beurlaubte bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden) arbeiten.[1] Wer bisher krankenversicherungsfrei war, durch die Teilzeitarbeit während der Elternzeit aber versicherungspflichtig wird, kann auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreit werden. Die Befreiung erstreckt sich aber nur auf die Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 6.3.1 Versicherungspflichtige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber

Wird während der Elternzeit eine mehr als geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber aufgenommen, ist eine Ende-Meldung abzugeben. Der anzugebende Meldezeitraum endet mit dem Tag vor Aufnahme der Beschäftigung. Nach Beendigung einer solchen Beschäftigung ist erneut eine Beginn-Meldung abzugeben, sofern weiterhin oder erneut Elternzeit besteht. Für die beim gleichen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5 Einzelne gesetzliche Freistellungsansprüche

Die verschiedenen gesetzlichen Freistellungsansprüche werden nachstehend aufgezählt und in ihrem wesentlichen Inhalt kurz vorgestellt: § 616 BGB: bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, § 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche nach Ausspruch einer Kündigung, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit / 1 Überblick und Grundsätze

Das Pflegezeitgesetz gewährt Beschäftigten unterschiedlich ausgestaltete Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht. Hinzu treten die Ansprüche auf Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG).[1] Möglich ist dabei die völlige Freistellung von der Tätigkeit, aber auch eine Reduzierung der Arbeitszeit. Dem vollständigen Freistellungswunsch muss der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhän...mehr