Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 "Störfälle" in der Elternzeit (§ 16 Abs. 3 und 4)

Rz. 21 Sofern der Arbeitnehmer die Zeiträume, in der er Elternzeit nehmen möchte, festgelegt hat und das Arbeitsverhältnis entsprechend gestaltet wird, ist er an seine Erklärung gebunden, kann also keine einseitigen Änderungen mehr vornehmen. Dies ist insoweit gerechtfertigt, da der Arbeitgeber entsprechende Vorkehrungen für die Zeit der Elternzeit und damit der Freistellung...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit für eine Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 30 Der Arbeitnehmer, der Elternzeit in Anspruch nimmt, hat unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 5-7 einen Rechtsanspruch auf zweimalige Verringerung seiner bisherigen Arbeitszeit. Die Elternteilzeit muss zwischen 15 und 32 Wochenstunden (jeweils einschließlich der Grenzwerte) im Monatsdurchschnitt betragen (§ 15 Abs. 7 Nr. 3). Dabei kann auch eine schon bestehende Tei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.7 Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

Rz. 70 Scheidet ein Arbeitnehmer während der Elternzeit aus, ist für die Karenzentschädigung zu unterscheiden: Hat das Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit geruht, ist sie nach § 74 Abs. 2 HGB zu berechnen, die vergütungslose Elternzeit bleibt dabei außer Betracht. Dem Arbeitnehmer kann nicht entgegengehalten werden, er hätte ja gar nicht arbeiten können, weil er sich in El...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Vorlage einer Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers

Rz. 6 Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der neue Arbeitgeber nach § 16 Abs. 1 Satz 9 verlangen, dass der Arbeitnehmer bei der Inanspruchnahmeerklärung eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über die bereits genommene Elternzeit vorlegt. Damit kann der neue Arbeitgeber prüfen, ob und in welchem Umfang der Anspruch auf Elternzeit für ein konkretes Kind schon "verbraucht"...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.5 Betriebliche Altersversorgung

Rz. 68 In der betrieblichen Altersversorgung sind Zeiten der Elternzeit bei der Berechnung der Wartezeiten und der Unverfallbarkeitsfristen zu berücksichtigen, denn das Arbeitsverhältnis besteht fort. Der Arbeitgeber kann jedoch Zeiten der vollständigen Arbeitsbefreiung während der Elternzeit von Steigerungen einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.8 Zeugnis

Rz. 71 Der Arbeitgeber darf die Elternzeit im Zeugnis erwähnen, wenn im Hinblick auf das Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses ein verfälschter Eindruck entstehen kann.[1] Der Arbeitnehmer kann vor Antritt einer längeren Elternzeit ein Zwischenzeugnis verlangen.[2]mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.3 Ablehnung des Rechtsanspruchs auf Elternteilzeit

Rz. 37 Macht der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit geltend, besteht für den Arbeitgeber eine Verhandlungsobliegenheit. Verhandelt er nicht, stimmt er damit zwar noch nicht dem Anspruch auf Elternteilzeit zu. Der Arbeitgeber kann aber dem Arbeitnehmer keine Einwendungen entgegenhalten, die im Rahmen einer Verhandlung hätten ausgeräumt werden können, wenn e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.2 Antragstellung durch den Arbeitnehmer

Rz. 33 Will der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch nach § 15 Abs. 6 geltend machen, mit einer verringerten Arbeitszeit eine Teilzeitbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber auszuüben, muss er dies form- und fristgerecht beantragen. Der Anspruch muss dem Arbeitgeber nach § 15 Abs. 7 Nr. 5 mindestens 7 Wochen bzw. 13 Wochen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit in der Phase v...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Geburt eines weiteren Kindes

Rz. 25 Gesetzlich geregelt ist der Fall der Geburt eines weiteren Kindes (§ 16 Abs. 3 Satz 2). Nach der Geburt eines weiteren Kindes ist die Zustimmung des Arbeitgebers zur vorzeitigen Beendigung nicht erforderlich und die Elternzeit endet in diesem Fall aufgrund der Erklärung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung nicht form- und fristgerecht oder...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.1 Vergütungsansprüche

Rz. 62 Da keine Vergütung zu zahlen ist, entfallen auch alle Ansprüche, die die geleistete Arbeit vergüten. Dazu gehört zunächst die regelmäßige Vergütung, aber auch leistungs- oder erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile entfallen, soweit sich der Arbeitnehmer im ganzen Zeitraum, für den diese Leistung gezahlt wird, in Elternzeit befand. Wenn eine leistungsbezogene Vergütung...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.2 Erneute Möglichkeit der Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist

Rz. 27 Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 MuSchG (nicht aber bei anderen Beschäftigungsverboten) auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Darin liegt aber keine Erklärungsfrist. Die Beendigung der Elternzeit tritt ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Das Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit

Rz. 72 Nach Ende der Elternzeit leben die Pflichten automatisch wieder auf; eine für die Elternzeit bewilligte Verringerung der Arbeitszeit entfällt wieder. Der Arbeitnehmer ist dann wieder vertragsgerecht zu beschäftigen. § 10 Abs. 2 der Elternzeitrichtlinie RL 2019/1158/EU verlangt, dass der Arbeitnehmer nach Ende des Elternurlaubes das Recht hat, an seinen früheren oder e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.7 Ergänzende Regelungen

Rz. 20 Die Regelungen in Abs. 5 enthalten mehrere Klarstellungen. Gemäß Abs. 5 Satz 1 wird kein Arbeitsverhältnis und kein Beschäftigungsverhältnis i. S. der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung begründet. Da im Gesetzeswortlaut die gesetzliche Unfallversicherung nicht genannt wird, dürfte eine sog. "wie-Beschäftigung" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII anzunehmen sein m...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG § 17 Urlaub

1 Allgemeines Rz. 1 § 17 regelt Probleme, die bei einem Zusammentreffen von Erholungsurlaub und Elternzeit auftreten können und verhindert durch Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) unter Umständen nicht nachvollziehbare Ergebnisse. Die Vorschrift wird als Beleg dafür herangezogen, dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaub entsteh...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs

Rz. 7 Video: Urlaubskürzung wegen Elternzeit europarechtskonform Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen. Gekürzt werden kann aber immer nur der Urlaub des laufenden Kalenderjahres, ab dem der Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch genommen hat. Würde auch der Urlaub, der aus d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Kürzung des zukünftigen Urlaubs wegen Zuvielgewährung vor Antritt der Elternzeit

Rz. 14 Ist eine Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs nicht mehr möglich, weil der Arbeitnehmer ihn schon im Jahr der Inanspruchnahme der Elternzeit vollständig erhalten hat, gibt § 17 Abs. 4 dem Arbeitgeber die dem Urlaubsrecht ansonsten fremde Möglichkeit, den zukünftigen Urlaub zu kürzen. Praxis-Beispiel Zuvielgewährung von Urlaub Der Arbeitnehmer hat im Jahr 2024 bereit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Kürzung des Erholungsurlaubs (§ 17 Abs. 1)

2.1 Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs Rz. 7 Video: Urlaubskürzung wegen Elternzeit europarechtskonform Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen. Gekürzt werden kann aber immer nur der Urlaub des laufenden Kalenderjahres, ab dem der Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch ge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abgeltungsanspruch (§ 17 Abs. 3)

Rz. 29 Eine weitere Sonderregelung im Verhältnis zu § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG stellte § 17 Abs. 3 dar. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder nach Ablauf der Elternzeit, so ist der übertragene – und ggf. nach § 17 Abs. 1 Satz 1 gekürzte – Urlaub abzugelten. Der Unterschied zu § 7 Abs. 4 BUrlG bestand darin, dass hier die Fristen, innerhalb derer die Abgeltung ve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 regelt Probleme, die bei einem Zusammentreffen von Erholungsurlaub und Elternzeit auftreten können und verhindert durch Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) unter Umständen nicht nachvollziehbare Ergebnisse. Die Vorschrift wird als Beleg dafür herangezogen, dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaub entsteht[1], denn Ur...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Übertragung des Urlaubs (§ 17 Abs. 2)

Rz. 17 Im Rahmen eines sachgerechten Interessenausgleichs enthält § 17 Abs. 2 gewissermaßen als Gegenstück zur Urlaubskürzung eine großzügige Übertragungsregelung für den Urlaub, der infolge der Elternzeit nicht mehr genommen werden konnte. Dieser Urlaub überträgt sich ohne Weiteres und ohne besondere Erklärung des Arbeitnehmers auf das Jahr, in dem die Elternzeit beendet wir...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Zusätzliches Urlaubsgeld und Elternzeit

Rz. 31 Das Schicksal des zusätzlichen Urlaubsgeldes während der Elternzeit lässt sich nicht pauschal festlegen, sondern hängt von der jeweiligen Regelung ab, aus der sich das Urlaubsgeld herleitet. So hat das BAG[1] für allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen entschieden, dass alleine die Bezeichnung als Urlaubsgeld nicht dazu führt, dass der Arbeitgeber neben dem Urlaub auch d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Urlaubsübertragung bei Wechsel von Vollzeit in Elternteilzeit

Rz. 22 Die allgemeine Problematik des Schicksals eines nicht vollständig genommenen Urlaubsanspruchs aus einer Vollzeittätigkeit bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit stellt sich auch in gleichem Umfang bei dem Wechsel in Elternteilzeit. Ob § 17 Abs. 2 auf diesen Fall anzuwenden ist, ist unklar.[1] Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer während der gesamten Elternzeit in Teil...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.5 Sonstige Freistellungen

Rz. 12 Von der bezahlten Freistellung von der Arbeitspflicht durch Beurlaubung im Rahmen des BUrlG sind andere Arten bezahlter oder unbezahlter Freistellung – oftmals als "Beurlaubung" oder "Sonderurlaub" bezeichnet – zu unterscheiden. Diese Freistellungen können auf einer gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Grundlage beruhen. Zu denken ist hierbei an die bez...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Pflicht zur Vorlage bzw. Einsendung von Unterlagen (§ 27 Abs. 3)

Rz. 22 Die Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber der Aufsichtsbehörde beschränkt sich nicht auf die Benachrichtigungs- bzw. Auskunftspflicht. Falls die Aufsichtsbehörde dies verlangt, muss er ihr zudem folgende Unterlagen zur Einsicht vorlegen oder einsenden: Die personenbezogenen Daten der schwangeren oder stillenden Frauen, die im Unternehmen beschäftigt sind oder in den...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 12 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 13 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Leistungen bei Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit (§ 22 Satz 1)

Rz. 2 Nach § 22 Satz 1 besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn die Frau während des Beschäftigungsverbots oder der Schutzfrist Elternzeit in Anspruch nimmt und das Beschäftigungsverhältnis deshalb ruht. Nach der gesetzlichen Regelung ist in diesem Fall nicht das Beschäftigungsverbot oder die Schutzfrist – sondern die Elternzeit – ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Frau ist für die Untersuchungen gem. § 7 Abs. 1 MuSchG und zum Stillen nicht nur tatsächlich von der Arbeitsleistung freizustellen.[1] Sie soll diese Möglichkeit auch ohne wirtschaftliche Nachteile wahrnehmen können und erhält deshalb gemäß § 23 für die Zeit der Freistellung einen Verdienstausgleich. Rz. 2 Den Anspruch auf Verdienstausgleich haben nur Arbeitnehmerin...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 13 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird im Grundsatz gezahlt, soweit und solange während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Er steht also nur Frauen zu, die auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 MuSchG haben. Insbesondere erhalten auch Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfristen beginnt, das ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Fällt die Zeit eines Beschäftigungsverbots (§ 2 Abs. 3 MuSchG) oder der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) mit einer Elternzeit nach §§ 15 ff. BEEG zusammen, hängt die Zahlung von Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) davon ab, ob und in welchem Umfang die Frau während der Elternzeit einer Beschäftigung i. S. d. § 2 Abs. 2 MuSchG nachg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Leistungen bei Elternzeit mit Teilzeittätigkeit (§ 22 Satz 2)

Rz. 4 Leistet die Frau hingegen während der Elternzeit Teilzeitarbeit, entfällt während des Beschäftigungsverbots bzw. der Schutzfristen das Arbeitsentgelt aus dieser Teilzeittätigkeit. Die Frau hat in dieser Situation Anspruch auf Mutterschutzlohn und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, ohne die Elternzeit zu unterbrechen. Allerdings werden die Mutterschaftsleistungen dann auss...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verdienständerungen (§ 21 Abs. 4)

Rz. 19 Das Referenzprinzip wird gem. § 21 Abs. 4 insofern korrigiert, als gewisse Verdienständerungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, Berücksichtigung finden. Dies ergibt sich aus dem Zweck der §§ 18 ff. MuSchG, Einkommensnachteile aufgrund des Beschäftigungsverbots bzw. der Schutzfrist auszugleichen.[1] Die Frau soll weder besser noch schle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Inhalt und Zeitpunkt der Meldepflicht (§ 27 Abs. 1)

Rz. 2 Wenn der Arbeitgeber die Mitteilung der Arbeitnehmerin über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG erhalten hat, muss er diese Information unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB) an die zuständige Aufsichtsbehörde weiterleiten. Dadurch soll die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzt werden, die Einhaltung der Mutterschutzvorsch...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes.[1] Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente.[2] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihrer Vertragsfreiheit das Ruhen ver...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Fälligkeit, Anspruchsdauer, Beweislast

Rz. 29 Der Mutterschutzlohn wird in gleicher Weise abgerechnet und ausgezahlt wie das Entgelt, das ohne das Beschäftigungsverbot zu bezahlen wäre. Dies gilt insbesondere für die Fälligkeit. Mutterschutzlohn ist für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots zu zahlen und ist nicht – wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Der Anspr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.2 Gesetzliche Sonderregelungen

Rz. 4 Vom BUrlG unberührt bleiben Ansprüche aus Sonderregelungen. Hierzu zählt der gesetzliche Urlaubsanspruch für Jugendliche nach § 19 Abs. 2 Satz 1 JArbSchG (mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, 27 Werktage für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt sind und 25 Werktage, wenn ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Durchsetzung der Verpflichtungen, Aussageverweigerungsrecht

Rz. 27 Das Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde ist ein belastender Verwaltungsakt. Hiergegen kann der Arbeitgeber mittels Widerspruch und Anfechtungsklage vorgehen. Die Erforderlichkeit der Auskünfte unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Überprüfung.[1] Rz. 28 Ein Verstoß gegen die in § 27 normierten Pflichten durch den Arbeitgeber (keine, unv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen (§ 27 Abs. 5)

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss die in § 27 Abs. 3 genannten Unterlagen gem. § 27 Abs. 4 mindestens bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der letzten Eintragung aufbewahren. Diese Aufbewahrungspflicht versetzt die Aufsichtsbehörde in die Lage, die Einhaltung der Vorgaben des MuSchG auch noch im Nachhinein prüfen zu können. Rz. 26 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der letzten i. S. d....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Beschäftigungsverbote bieten nur dann einen effektiven Schutz für die schwangere bzw. stillende Arbeitnehmerin und ihr Kind, wenn sie für diese nicht mit einem wirtschaftlichen Nachteil verbunden sind. § 18 regelt den Mutterschutzlohn, der während der Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen des § 3 MuSchG zu zahlen ist. Rz. 2 Art. 11 der Mutterschutz-Richt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Höhe des Mutterschutzlohns

Rz. 23 Kann die Arbeitnehmerin aufgrund des Beschäftigungsverbots nicht arbeiten, hat sie Anspruch auf Mutterschutzlohn in Höhe des Durchschnittsverdiensts der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eintrat. Mit der Anknüpfung an den Durchschnittsverdienst des abgelaufenen Zeitraums erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Regelung für Heimarbeiterinnen

Rz. 10 Für eine Heimarbeiterin ist es i. d. R. organisatorisch einfach möglich, die Arbeit zu unterbrechen, um ihr Kind zu stillen. Die Gewährung von Stillpausen ist insofern nicht erforderlich. Die Heimarbeiterin soll aber auch wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, die für das Stillen erforderliche Zeit in Anspruch nehmen zu können.[1] § 23 Abs. 2 Satz 1 bietet deshal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 8 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.4 Urlaubsgewährungszeitraum kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in 2 Fällen zwingend eine Verlängerung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub vor, nämlich in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG .[1] Insoweit wird die tarifliche Regelung ergänzt. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach dem Ende ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr