Fachbeiträge & Kommentare zu Bausparkasse

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Für bestimmte Anlagen sehen die Formulare dies schon vor: Beispiel 1 Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 Beispiel 2 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder der Anordnung der Volls...mehr

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Geschäftswagen / 3 Unternehmensfremde (private) Nutzung eines vollständig dem Unternehmen zugeordneten Geschäftswagens durch den Unternehmer (oder seine Angehörige)

Benutzt der Unternehmer ein voll dem Unternehmen zugeordnetes Fahrzeug auch nichtunternehmerisch (privat), erhält er aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten den vollen Vorsteuerabzug (mit Ausnahme der nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, z. B. Ärzte, Bausparkassen und Versicherungsvertreter). Der Begriff des Fahrzeugs umfasst auch Elektrofahrräder, die...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Wohnungsbauprämie

Rz. 9 Viele Schuldner zahlen die ihnen zustehenden vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag ein. Diese Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz zulässig (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 des 5. VermBG). Der Schuldner als Bausparer hatte hinsichtlich der Bausparkassenbeiträge bis zum Veranlagungszeitraum 1995 ein Wahlrecht, ob er für se...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 14 Eine Auszahlung des Bausparguthabens setzt die Kündigung des Vertrags voraus. Als Gestaltungsrecht wird das Kündigungsrecht von der Pfändung automatisch miterfasst (das im amtlichen Pfändungsformular (siehe Anhang) unter "Anspruch I" zusätzlich vorgesehene Kündigungsrecht ist kein selbstständiges übertragbares Recht, es wird als Gestaltungsrecht mit dem Hauptanspruch ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Einmalige Forderungen

Rz. 195 Außer der Aufrechnungserklärung scheitert die Pfändung in der Praxis oftmals daran, dass dem Pfändungsgläubiger vorrangige Abtretungsvereinbarungen entgegengehalten werden. Hat der Schuldner den pfändungsfreien Betrag seines Arbeitseinkommens in zulässiger Weise abgetreten, geht die frühere Abtretung der späteren Pfändung vor. Diese Lohn- bzw. Gehaltsabtretungen werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Systembedingte Abweichungen vom Einkommensbegriff des EStG

Tz. 6 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Hinweis in § 8 Abs 1 S 1 KStG auf die Vorschriften des KStG trägt den systembedingten Unterschieden zwischen Kö und natürlichen Personen Rechnung. Das KStG enthält dazu folgende Sondervorschriften: Regelungen über vGA (s § 8 Abs 3 S 2 KStG; hierzu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1ff sowie s § 8 Abs 3 KStG Anh ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Einführung

1 Überblick über die Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 KStG fasst die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens zusammen, ohne dass die Vorschrift selbst einen Einkommensbegriff definiert. Vielmehr wird ergänzend zu § 7 KStG auf die Vorschriften des EStG sowie des KStG verwiesen. Innerhalb des KStG sind dies insbes die folgenden Regelungen: § 8a...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 3 Bausparverträge

Die Bausparkasse ist in der Ansparphase Darlehensnehmerin. Beim Bausparvertrag handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag mit 2 Stufen: Der Bausparer spart bis zur Zuteilungsreife ein (verzinsliches) Guthaben an er kann nach Zuteilung ein Bauspardarlehen in Höhe der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem bis zur Zuteilung angesammelten Guthabe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilwertabschreibung auf Forderungen im Einzelnen

Rn. 892 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung, einerlei ob im AV oder im UV befindlich, setzt eine "voraussichtlich dauernde Wertminderung" voraus (s Rn 475). Diese kann zB bei fehlender oder eingeschränkter Bonität des Schuldners gegeben sein, wenn der Teilwert der Rückzahlungsforderung unter den Nennwert sinkt. In diesen Fällen ist eine Tei...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Ist der eine Ehegatte Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung, die auf das Leben des anderen Ehegatten als versicherte Person abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein auszugleichendes Anrecht des Versicherungsnehmers. Entscheidend für die Zuordnung der Anrechte aus einem solchen Versicherungsvertrag ist das Bezugsrecht. Dieses steht in der Regel dem Versiche...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Zweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BGBl I 2009, 2258) mit Wirkung zum 1.1.2013 eingeführt. Eine Änderung erfolgte mit Wirkung zum 1.7.2014 in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BGBl. I 2013, 3786). Durch das Justizkommunikationsgesetz vom 22.3.2005...mehr

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Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen

Vorsteuerbeträge für steuerfreie Umsätze sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG grds. vom Abzug ausgeschlossen. Der Ausschluss erstreckt sich jedoch nicht auf die Vorsteuerbeträge, die den in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und b UStG bezeichneten steuerfreien Umsätzen (z. B. im Exportbereich) zuzurechnen sind. Dennoch führen viele steuerfreie Umsätze zum Vorsteuerausschluss. Praxis-B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Provisionen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erhält ein ArbN von seinem ArbG als ‚Provision’ oder ähnlich bezeichnete Vergütungen für die Vermittlung von Geschäften, so zählen diese grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Das Gleiche gilt für Provisionen, die ein Dritter an den ArbG zahlt und die dieser an den ArbN weiterleitet (> R 19.4 Abs 1 LStR). Ob die Provisionen laufende oder sons...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Erlassverzeichnis

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Verzeichnis ausgewählter Erlasse in zeitlicher Reihenfolge*mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf einem Bonuskonto

Leitsatz Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur in Verbin...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Sonderregelungen außerhalb der InsO

Rn 10 Gemäß § 46b KWG sowie § 88 Abs. 1 VAG besteht bei Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften einschließlich der Bausparkassen ein ausschließliches Antragsrecht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;[11] die vertretungsberechtigten Organe und persönlich haftenden Gesellschafter haben insoweit keine Befugnis, selbst einen Antrag auf Eröffnung des ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Antragsrechte

Rn 7 Berechtigt zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind zum einen die Gläubiger, zum anderen der Schuldner. Rn 8 Zu beachten sind spezialgesetzliche Antragsrechte der Gläubiger und des Schuldners gemäß § 46b Abs. 1 KWG, § 3 Abs. 1 BspKG sowie § 88 Abs. 1 VAG. Nach diesen Vorschriften besteht bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Ba...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Rz. 43 Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gehören Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Banken und Sparkassen, Verbindlichkeiten gegenüber vergleichbaren ausländischen Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Bausparkassen, durch Solawechsel unterlegte und zusätzlich durch Forderungsabtretung gesicherte Kredite. Rz. 44 Auch die Zinsverbindlichkeiten gegen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Definition

Rz. 54 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz setzt also das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG voraus.[1] Umfasst werden dabei alle Versicherungsarten, wie z. B. Lebens-, Kranken...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler

Rz. 27 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.[1] Das gilt sinngemäß für Bausparkassenvertreter.[2] Für eine im Zusammenhang mit Bausparkassen zusammenhängende Tätigkeit gilt in Bezug auf § 4 Nr. 11 UStG, dass die Befreiungsvorsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Bausparkassenvertreter

Rz. 31 Bausparkassenvertreter ist, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Bausparverträge zu vermitteln oder abzuschließen.[1] Handelsvertreter ist nach § 84 Abs. 1 S. 1 HGB, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Allerdings kommt es für die Bestimmung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 4 Nr. 11 UStG war zum 1.1.1968 in das UStG 1967 aufgenommen worden. Die Vorschrift ist seither unverändert geblieben. Rz. 6 Ihren Vorgänger hatte die Steuerbefreiung in § 4 Nr. 17 UStG 1951, wonach bei Versicherungsvertretern die Umsätze aus der verwaltenden Tätigkeit für Versicherungsunternehmen steuerbefreit waren. Diese Befreiung war erst durch das Sechzehnte UStÄn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 11 UStG sind von der USt befreit die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Die begünstigten Berufsgruppen sind abschließend aufgezählt. Auf andere Berufe, z. B. Bankenvertreter, auch wenn sie ähnliche Tätigkeitsmerkmale aufweisen, kann § 4 Nr. 11 UStG nicht angewendet werden.[1] Welche Unterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze aus einer bestimmten Tätigkeit

Rz. 19 § 4 Nr. 11 UStG begünstigt nicht bestimmte Berufsgruppen, sondern bestimmte Tätigkeiten von Angehörigen der genannten Berufsgruppen. Die Gesetzesfassung "aus der Tätigkeit als …" erfordert, dass die Umsätze des Berufsangehörigen für seinen Beruf charakteristisch, d. h. berufstypisch sind.[1] Berufstypisch sind grundsätzlich die Tätigkeiten, die das jeweilige Berufsbil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 39 Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um reine Verwaltungstätigkeiten wie z. B. das Inkasso von Prämien oder die Schadensregulierung. Steuerfrei ist dahe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nicht steuerbefreite Umsätze

Rz. 50 Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG ist beschränkt auf die Tätigkeiten der dort genannten Unternehmer; die Tätigkeit eines sog. Bankrepräsentanten (Vermittlung von Kunden, die Teilzahlungskredite in Anspruch nehmen, gegen Provision) fällt nicht darunter.[1] Sog. Backoffice-Tätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 11 UStG sind von der USt befreit die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Die begünstigten Berufsgruppen sind abschließend aufgezählt. Auf andere Berufe, z. B. Bankenvertreter, auch wenn sie ähnliche Tätigkeitsmerkmale aufweisen, kann § 4 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nebenleistungen

Rz. 14 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG kann sich im Einzelfall auch auf unselbstständige Nebenleistungen von unter § 4 Nr. 11 UStG fallenden Hauptleistungen beziehen, auch wenn die Nebenleistungen an sich nicht steuerfrei wären. Soweit im Rahmen der berufstypischen Tätigkeiten eines Versicherungsvertreters auch Verwaltungstätigkeiten gegenüber Versicherungsunternehm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 18 Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus.[1] Weil dort (analog zu Art. 137 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL) der Bezug auf § 4 Nr. 11 UStG fehlt, kann der Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG bei Umsätzen nach § 4 Nr. 11 UStG nicht zur Steuerpflicht optieren (andernfalls ergäbe sich ggf. eine Doppelbelastung der Leistung mit USt und mit Versicherungsteuer).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Zusammenhang mit Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

Rz. 15 Umsätze, die nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei sind, sind in den Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG nicht einzubeziehen, während dies für andere Finanzumsätze (nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis h UStG und § 4 Nr. 10 UStG) nur unter der Voraussetzung gilt, dass diese Umsätze Hilfsumsätze sind. Die Umsätze als Finanzdienstleister sind keine i. S. d. § 4 Nr. 11 UStG, sodass sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Versicherungsmakler

Rz. 38 Nach § 93 Abs. 1 HGB hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers, wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen u. a. über Versicherungen übernimmt. Für den Versicherungsmakler ist daher im Unterschied zum Versicherungsvertreter kennzeichnend, dass keine vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Versicherungsvertreter

Rz. 32 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Der Handelsvertreter hat nach § 86 Abs. 1 HGB sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei das Interesse des (Versicherungs-)Unternehmers wahrzuneh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 11 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL . Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / § 84 EStDV Anwendungsvorschriften

(1)[1] Die vorstehende Fassung dieser Verordnung ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. (1a) § 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. (1b) § 7 der Ei...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.3 Bilanzkontrolle und BaFin

Rz. 187 Durch das BilKoG vom 15.12.2004 wurde ein 2-stufiges Verfahren zur Durchsetzung der einschlägigen Rechnungslegungsnormen (= Enforcement) eingeführt.[1] Sinn und Zweck dieser Regelung war es, das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in die Rechnungslegung der Wertpapieremittenten zu steigern. Eine privatrechtlich organisierte, vom Bundesministerium für Justiz und Verb...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / a) Mit einer Grundschuld

Findet sich in Abt. III eine Grundschuld, wird es regelmäßig sehr kompliziert. Dies beruht auf drei Faktoren: (a) den gegenläufigen Interessen der Beteiligten, (b) einer letztlich unlösbaren Rechtsfrage in deren Innenverhältnis und (c) dem durchgehend erratischen Verhalten der Banken. Hinzu kommt, als eine Blamage meines Berufsstands, dass dort erfahrungsgemäß schon Grundken...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.2 Erfasste Kapitalerträge

Rz. 12 Erfasst sind durch die Vorschrift des § 45b Abs. 1 EStG nicht nur Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG (insbes. girosammelverwahrte Aktien), sondern auch alle anderen Arten von Kapitalanlagen. Dies ergibt sich durch den Verweis auf § 45a Abs. 2 in § 45b Abs. 1 EStG und die dort genannten Kapitalerträge, für die Steuerbescheinigungen durch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen / 3.3 Weitere steuerfreie Rücklagen

"Rücklagenähnlicher" Investitionsabzugsbetrag zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG Zuschussrücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR für im Voraus gewährte Zuschüsse zu Anlagegütern Rücklage nach § 6 UmwStG für Übernahmefolgegewinne Rücklagen in besonders begründeten Ausnahmefällen zur Berücksichtigung von Hochwasserschäden im Zusammenhang mit konkret benannten Wet...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigeverpflichtete

Rz. 13 Zu den geschäftsmäßigen Vermögensverwahrer und -verwaltern gehören insbesondere Kreditinstitute, Banken und Bausparkassen. Die Anzeigepflicht der inländischen Vermögensverwalter und -verwahrer erstreckt sich auch auf Vermögensgegenstände, die von unselbstständigen Zweigniederlassungen im Ausland verwahrt und verwaltet werden.[1] Rz. 14 Geschäftsmäßige Verwalter fremden...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.3.1 Begünstigte Unternehmen

Rz. 90 § 19 Abs. 1 GewStDV gilt für Kreditinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 KWG. Hierunter sind Unternehmen zu verstehen, die Bankgeschäfte betreiben. Erforderlich ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb. Zu den Kreditinstituten gehören neben Banken und Sparkassen insbesondere private Hypothekenbanken, öffentlich-rechtliche Pfandbrief...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 6 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung von fremdem Vermögen befasst, fällt unter die Anzeigepflicht des Abs. 1. Der Anwendungsbereich eines Verwahrers oder Verwalters ist dabei weit auszulegen und umfasst z. B. Kreditinstitute, Bausparkassen, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare mit Ander- oder Treuhandkonten, sonstige Treuhänder, Pensions- und Unters...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Vor 1987 wurden Zinsersparnisse bei ArbG-Darlehen aus Vereinfachungsgründen nicht als stpfl Arbeitslohn behandelt, wenn die Schuldzinsen als WK/BA abziehbar gewesen wären (vgl A 50 Abs 2 Nr 5 LStR 1984). Das betraf im Wesentlichen Darlehen im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, denn bis zur Einführun...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.4 Bausparguthaben (Zeilen 57 und 58)

In den Zeilen 57 und 58 sind im Nachlass befindliche Bausparguthaben incl. der bis zum Todestag angefallenen Zinsen mit ihrem Nennbetrag zu erfassen. Einzutragen sind die Bausparnummer, der Name der Bausparkasse und der Wert. Bausparguthaben sind als Kapitalforderungen mit dem Nennwert anzusetzen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze im Einlagengeschäft

Rz. 6 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen – KWG –[1] abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Leistungen einer Bausparkasse

Rz. 26 Die durch die Darlehensgebühren und die Kontogebühren abgegoltenen Leistungen einer Bausparkasse sind ebenfalls als Kreditgewährung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfrei. Dies gilt insbesondere auch für die Darlehenshingabe der Bausparkasse durch Auszahlung der Baudarlehen aufgrund von Bausparverträgen. Die Steuerfreiheit umfasst die gesamte Vergütung, die von den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nebenleistungen

Rz. 17 Leistungen, die einen unmittelbaren, auf wirtschaftlichen Gegebenheiten beruhenden Zusammenhang mit der Kreditgewährung haben, sind als Nebenleistungen ebenfalls steuerfrei. Ein bestimmtes (steuerpflichtiges) Kreditgeschäft (z. B. die Kreditverwaltung durch einen Dritten) wird aber noch nicht dadurch Bestandteil eines anderen steuerfreien Kreditgeschäfts, dass beide z...mehr