Fachbeiträge & Kommentare zu Bausparkasse

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rücklagen / 3.3 Weitere steuerfreie Rücklagen

"Rücklagenähnlicher" Investitionsabzugsbetrag zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG Zuschussrücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR für im Voraus gewährte Zuschüsse zu Anlagegütern Rücklage nach § 6 UmwStG für Übernahmefolgegewinne Rücklagen in besonders begründeten Ausnahmefällen zur Berücksichtigung von Hochwasserschäden im Zusammenhang mit konkret benannten Wet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.4 Bausparguthaben (Zeilen 57 und 58)

In den Zeilen 57 und 58 sind im Nachlass befindliche Bausparguthaben incl. der bis zum Todestag angefallenen Zinsen mit ihrem Nennbetrag zu erfassen. Einzutragen sind die Bausparnummer, der Name der Bausparkasse und der Wert. Bausparguthaben sind als Kapitalforderungen mit dem Nennwert anzusetzen. Zur Bewertung s. Ziff. 2.13.6. Stehen einem Guthaben aus Bausparverträgen wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.3 Guthaben bei Kreditinstituten, Kapitalforderungen (Zeilen 58 bis 71)

In den Zeilen 58 bis 71 sind Bankguthaben, Bausparguthaben, Hypothekenforderungen, Grundschuldforderungen, Forderungen aus Darlehen oder Einlagen als stiller Gesellschafter zu erfassen. Dabei sind Kapitalforderungen grundsätzlich mit dem Nennwert zu bewerten. Handelt es sich um Kapitalforderungen, die auf eine ausländische Währung lauten, sind diese nach dem Umrechnungskurs i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.1.2.5 Provisionshöhe

Hinsichtlich der Provision des Gelegenheitsmaklers vertritt die Rechtsprechung die Auffassung, dass diese niedriger sein soll, als die des gewerblich tätigen Maklers. Das OLG München[1] ist der Auffassung, dass der nur gelegentlich als Makler tätig werdende Repräsentant einer Bausparkasse dann nicht die Vergütung eines "Voll"-Maklers beanspruchen kann, wenn die Provisionshöh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Ermittlung des... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Ermittlung des... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller ist Alleineigentümer eines 700 m² Grundstücks. Dieses wurde von der Antragsgegnerin mit einem Einfamilienhaus (Wohnfläche: 176,98 m²) bebaut. Der Antragsteller hat diesen Vertrag mit anwaltlichem Schriftsatz vom 25.7.2019 mangels Fortsetzung/Fertigstellung durch seinen anwaltlichen Vertreter außerordentlich kündigen lassen und beabsichtigte zuerst, die Antr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erweiterung der Förderformen

Rn. 14 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der Kauf weiterer Geschäftsanteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft kann ebenso gefördert werden wie Darlehenstilgungen. Zertifiziert werden können sowohl reine Darlehensverträge als auch Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen (idR Bausparverträge) als auch Vorfinanzierungsdarlehen (idR vorfinanzierte Bausparverträge). Nach den bish...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 5 Entnahme wird nicht besteuert, wenn aus Ankauf kein Vorsteuerabzug möglich war

Haben der vom Unternehmer entnommene bzw. unentgeltlich dem Personal oder anderen Personen zugewendete Gegenstand oder seine Bestandteile bei ihrer Anschaffung nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt, ist die Wertabgabe nicht zu besteuern. Insofern sind 3 Fälle zu unterscheiden: Der entnehmende Unternehmer ist selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 2.1.3 Vor dem 1.1.2011 angeschaffte bzw. hergestellte Gebäude (Seeling-Modell)

Die nachstehenden Ausführungen gelten nur für Gebäude, die aufgrund eines Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind oder mit deren Herstellung vor dem 1.1.2011 begonnen wurde. Als Beginn der Herstellung gilt bei Gebäuden mit erforderlicher Baugenehmigung der Zeitpunkt der Stellung des Bauantrags, bei baugenehmigungsfreien Gebäuden, für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bausparkassen als auszahlende Stellen i.S.d. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. a EStG

Eine Bausparkasse, die eigene Wertpapiere in einem Depot bei einem anderen Kreditinstitut hinterlegt und die von diesem anderen Kreditinstitut ausgezahlten Dividendenerträge vereinnahmt, ist nicht auszahlende Stelle i.S.d. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. a EStG und daher nicht zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet. FG Rhein.-Pf. v. 19.6.2024 – 1 K 1508/22, EFG 2024, 1681, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Dauerschuldverhältnisse

mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating: Grundlagen / 5.1 4-Augen-Prinzip bei Kreditentscheidungen in Banken und Sparkassen

In der Regel werden Kreditentscheidungen in Banken und Sparkassen von 2 Arbeitsbereichen (Organisationseinheiten) gemeinsam getroffen. Auch dies ist eine Vorgabe der Bankenaufsicht. Diese Vorgabe soll die Grundlage für eine klare Risikosteuerung in der Bank bilden. Die beiden Arbeitsbereiche werden allgemein bezeichnet als Markt und Marktfolge. Dabei können die Bezeichnungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 445 Der Bausparvertrag ist der Vertrag zwischen Bausparkasse und Bausparer, durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt.[418] In Deutschland handelt es sich weiterhin um eine beliebte Form der Vermögensbildung, die langfristig angelegt ist und deshalb auch im Vermögen von Schuldnern zu finden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Anspruch auf Auszahlung des Bauspardarlehens

Rz. 451 Im Gegensatz zum angesparten Guthaben, unterliegt das im Rahmen eines Bausparvertrages auszuzahlende Bauspardarlehen einer Zweckbestimmung, nämlich der Verwendung als Baugeld. Daraus folgt, dass eine Pfändung des Anspruchs grundsätzlich ausgeschlossen ist. Eine Pfändung ist nur möglich für Gläubiger, die gegen den Bausparer (Schuldner) einen Anspruch haben, der der Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Anspruch auf Auszahlung des Bausparguthabens

Rz. 448 Der Anspruch des Bausparers auf Auszahlung des Bausparguthabens unterliegt dem uneingeschränkten Pfändungszugriff des Gläubigers, wobei die Bausparkasse als Drittschuldnerin anzusehen ist. Auszahlung kann der Pfändungsgläubiger unter den Voraussetzungen verlangen, denen auch der Schuldner als Bausparer unterliegt. Dies bedeutet, dass der Gläubiger, soweit die vereinb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Kündigung des Bausparvertrags

Rz. 455 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.62: Kündigung des Bausparvertrags An die Bausparkasse _________________________ in _________________________ Bausparvertrag Nr. _________________________ Hier: Kündigung des Bausparvertrages Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich an, den _________________________ (Gläubiger) zu vertreten. Mit dem Ihnen am ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vermögensauskunft Dritter / a) Auskunftsumfang

Rz. 53 Der Gerichtsvollzieher ist weiterhin berechtigt, Auskünfte über die Bankverbindungen des Schuldners beim Bundeszentralamt für Steuern zu erheben. Über § 93b Abs. 1 AO i.V.m. § 93 Abs. 8 AO kommt § 24c Abs. 1 KWG zur Anwendung. Danach hat das Bundeszentralamt für Steuern dem Gerichtsvollzieher die Nummer eines Kontos mitzuteilen, dass der Legitimationsprüfung nach § 15...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsverwaltung / 1. Institutsverwalter

Rz. 53 Die Bestellung eines Verwalters, der sich in einer rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung zu einem Beteiligten des Zwangsverwaltungsverfahrens befindet, scheidet grundsätzlich aus.[95] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht in dem Fall des sog. Institutsverwalters (§ 150a ZVG). Erfüllt der Gläubiger die in § 150a Abs. 1 ZVG genannten Eigenschaften, ist er berech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / I. Notwendigkeit eines Nachlassverfahrens

Rz. 110 Wie dargestellt (siehe Rdn 22 ff.), folgt England dem kollisionsrechtlichen Prinzip, dass auch bei ausländischem Erbstatut der inländische Nachlass nur durch einen personal representative nach englischem Recht (als lex fori) abgewickelt werden darf, so dass eine Anerkennung ausländischer Erbschaftszeugnisse generell ausscheidet.[128] Da diese Nachlassabwickler aufgru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 4. Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung

Rz. 324 Befreit [283] von der Erbschaftsgebühr sind:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Definition

Rz. 54 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz setzt also das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG voraus.[1] Umfasst werden dabei alle Versicherungsarten, wie z. B. Lebens-, Kranke...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermittlungsprovision

Begriff Arbeitnehmer erhalten eine Vermittlungsprovision, wenn sie am Abschluss eines Geschäfts maßgeblich beteiligt sind. Vermittlungsprovisionen sind lohnsteuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Das Gleiche gilt für Provisionen, die ein Dritter an den Arbeitgeber zahlt und die dieser an den Arbeitnehmer weiterleitet. Provisionen einer Bausparkasse oder Versicherung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 9. Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 des 5. VermBG)

Rz. 46 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz können vermögenswirksame Leistungen auf Grund von Verträgen angelegt werden, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind. Bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WoPG als Aufwendungen für den er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Beendigung eines Erbba... / 1. Grundstücksgrundbuch

Rz. 26 Die Löschung des Erbbaurechts ist in der Löschungsspalte der Zweiten Abteilung einzutragen, begleitet von der Rötung der Eintragung in der Hauptspalte, § 17 Abs. 2 GBV (im folgenden Beispiel soll die Unterstreichung die Rötung darstellen). Die Entschädigungsforderung, das Erbbaurechtssurrogat, wird in der Veränderungsspalte eingetragen,[141] um ranggleich an die Stelle...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 14. Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (§ 15 Absatz 1 und 1a des 5. VermBG, § 5 VermBDV)

Rz. 65 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Kreditinstitut, die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Bausparkasse, das Unternehmen, der Arbeitgeber oder der Gläubiger, mit dem der Arbeitnehmer den Anlagevertrag abgeschlossen hat (mitteilungspflichtige Stelle), hat die im Kalenderjahr angelegten vermögenswirksamen Leistungen bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 17. Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 14 Absatz 4 und 7 des 5. VermBG, § 7 VermBDV)

Rz. 94 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die festgesetzten Arbeitnehmer-Sparzulagen werden regelmäßig erst mit Ablauf der für die vermögenswirksamen Leistungen geltenden Sperrfrist an das Kreditinstitut, die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Bausparkasse, das Unternehmen oder den Arbeitgeber überwiesen, mit denen der Anlagevertrag abgeschlossen worden ist (§ 7 Absatz 2 VermBDV). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorschrift geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts v. 21.3.2013 (BGBl. I 2013, S. 556). Im Übrigen erfolgte entgegen ursprünglichen Absichten keine Änderung von § 4 durch die Novelle 1980. Neuere Rechtsprechung: OLG Düsseldorf v. 15.8.2023 – 3 Wx 104/23 – keine Irreführung i.S.d. § 18 Abs. 2 HGB durch die Verwendung des Begriffs "Institut"; BGH v. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Private Nutzung

Rz. 27 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich beruflich/betrieblich genutzt werden (BFH GrS 1/14, Rz 62 aaO [> Rz 2/2]; zum Begriff des Arbeitszimmers > Rz 15 ff). Die private Mitbenutzung muss mithin von ganz untergeordneter Bedeutung sein; andernfalls schließt sie den Abzug von WK – insgesamt (keine Aufteilung; > Rz 29) – aus (BFH GrS 1/14,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Ausdrückliche Zulassung bzw. Einschränkungen in einzelnen Gesetzen

Rz. 10 Versicherungsgeschäfte sind der GmbH weitgehend entzogen. So sind die Versicherungssparten der Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Feuer- und Hagelversicherung nur in der Form des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder als AG möglich (vgl. Noack § 1 Rz. 14; Scholz/Cramer § 1 Rz. 7). Auch der Betrieb eines Versicherungsgewerbes kann nicht in der Form der GmbH erfolg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 21. Anzeigepflichten (§ 8 VermBDV)

Rz. 106 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird über vermögenswirksame Leistungen vorzeitig verfügt, ist dies der ZPS ZANS anzuzeigen. Für die Anzeige ist der amtlich vorgeschriebene Datensatz zu verwenden. Für eine geringe Anzahl von Mitteilungen ist die Datenübermittlung über das Online-Portal "Mein ELSTER" mit einem Organisationszertifikat zulässig. Die Bekanntmachung der Datensa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Eine kurze Geschichte des Erbbaurechts

Rz. 1 Forum Romanum vor zweitausend Jahren, Fußballstadien der Gegenwart: Was auf eine zweitausendjährige Geschichte[1] zurückblicken kann, nun als "sichere Assetklasse"[2] gilt, scheint ein Rechtsinstitut mit Geschichte und Zukunft zu sein, das der näheren Betrachtung wert ist. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland das Erbbaurewcht lange Zeit am Katzentisch Platz nehmen m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.1 Allgemeines

Rz. 78 Werden die Kapitalerträge nicht vom Steuerabzug nach Nr. 7 Buchst. a) (Rz. 72ff.) erfasst, sondern handelt es sich um Kapitalerträge, denen nicht verbriefte, d. h. einfache Kapitalforderungen zugrunde liegen, bei denen Schuldner der Kapitalerträge ein inländisches Kreditinstitut oder ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut ist, hat das betreffende inländische I...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.9 Bank- und Kapitalmarktgeschäfte

Rz. 132 Zerobonds (Nullcoupon-Anleihen) sind Schuldverschreibungen, die (formal) unverzinslich sind. Sie werden zu einem sehr niedrigen Ausgabekurs ausgegeben; die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmebetrag stellt die Zinsen (einschl. Zinseszinsen) dar. Zerobonds sind also wirtschaftlich festverzinsliche Anleihen, bei denen die Zinsen nicht regelmäßig ausgezahlt, sonde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Rn. 150 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit bzw. der Restlaufzeit sind sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hier auszuweisen, d. h. sowohl Kontokorrentverpflichtungen als auch langfristige Hypothekenverbindlichkeiten. Nicht hier auszuweisen ist jedoch eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie bei einem Kreditinstitut. Diese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Rn. 100 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zu den Kreditinstituten zählen sämtliche in- und ausländischen Banken und Sparkassen sowie Zentralbanken; aus diesem Grunde sind nach h. M. auch Bundesbankguthaben unter der Position "Guthaben bei Kreditinstituten" zu subsumieren (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 154; a. A. ADS (1997), § 266, Rn. 149). Ein Ausweis unter dieser Posi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sind künftige Aufwendungen hinsichtlich der Existenz und der Höhe gewiss, sind sie als Verbindlichkeiten zu passivieren. Wann eine Verbindlichkeit auszuweisen ist, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Kleine Kapitalgesellschaften können gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB auf den aufgegliederten Ausweis der Verbindlichkeiten verzichten. Abgese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anbieter nach § 80 Hs 1 EStG

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit dem EigenheimrentenG (EigRentG) vom 29.07.2008 (BGBl I 2008, 1509) sind für die steuerlich geförderte Altersvorsorge neue Förderformen hinzugekommen, so dass sich der Kreis der Anbieter erheblich erweitert hat. Nach § 1 Abs 2 Nr 1 AltZertG sind Anbieter eines Altersvorsorgevertrages: Lebensversicherungsunternehmen, soweit eine Erlaubnis z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 9.10.2018

Rz. 46 [Autor/Stand] (Auszug) [keine Gesetzesänderung zu § 6 AStG vorgesehen] A. Problem und Ziel Am 29.3.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten, und leitete damit offiziell das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.6 Antragstellung

Freie Wahl Der Antrag ist nur zulässig, wenn dieser vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort und innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage gestellt wurde. Die Antragstellung über die Zuschussförderung ist über einen frei wählbaren Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen) zu stellen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul I – Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Bausparkassen

Rz. 215 Unterhält der Schuldner mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag, so hat er einerseits einen Anspruch auf Auszahlung seiner Sparbeiträge samt den vertraglich vereinbarten Zinsen als auch andererseits auf das vereinbarte Bauspardarlehen. Tipp Dies ist nicht selten auf Lohnabrechnungen zu erkennen, weil ein monatlicher Sparbetrag unmittelbar vom Arbeitgeber abgeführt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Unter "gewünscht" werden trotz der unglücklichen Wortwahl nur Angaben zu verstehen sein, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Dass pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Bestellung ei... / 1 Gründe

I. Der verwitwete Erblasser hatte keine Kinder. Seine Eltern sind vorverstorben, seine Schwester hat die Erbschaft ausgeschlagen, weitere Geschwister hatte der Erblasser nicht. Das AG hat mit Beschl. v. 1.12.2021 für die unbekannten Erben des Erblassers Nachlasspflegschaft angeordnet und den Beschwerdeführer zum Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis "Sicherung und Verwaltung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.4 Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen nicht vor

Rz. 52 Abschlussgebühr, die die Bausparkasse beim Abschluss eines Bausparvertrags erhält,[1] Abschlusszahlung bei Überlassung von Filmrechten,[2] Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB,[3] Ausgleichsbetrag von der Bundesmonopolverwaltung für ein Brennrecht nach Abschaffung eines Branntweinmonopols,[4] Ausgleichszahlung dafür, dass der die Zahlung erhaltende Steu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.7 Steuerung des Bausparkollektivs

Rz. 242 Unter "Zwecksparen" versteht man die Annahme von Geldbeträgen, bei denen der überwiegende Teil der Geldgeber einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihm aus diesen Geldbeträgen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. Die Tätigkeit von "Zwecksparunternehmen" ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 KWG verboten. Da die Darlehen i. d. R. erheblich höher sind als...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Prozessabhängige Erleichterungen

Rz. 52 Bestimmte Arten von Kreditgeschäften unterliegen grundlegend anderen Geschäftsprozessen, so dass der Grundsatz der Funktionstrennung für das risikorelevante Kreditgeschäft in diesen Fällen nicht ohne Weiteres Geltung beanspruchen kann. Kennzeichnend für diese Geschäfte ist, dass sie nicht vom Kredit gewährenden Institut selbst, sondern von einem Dritten initiiert werd...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Einheitlicher Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM)

Rz. 125 Die EU-Finanzminister haben sich Mitte Dezember 2012 darauf geeinigt, bestimmte Institute unter eine einheitliche Aufsicht zu stellen, die bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt wurde. Der durch die SSM-Verordnung [1] umgesetzte Einheitliche Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti...mehr