Fachbeiträge & Kommentare zu Bausparkasse

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FF 10/2026, Nutzungsentschä... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen einen Beschluss, der sie zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung aufgrund der alleinigen Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden früheren Ehewohnung verpflichtet. [2] Die Beteiligten sind jedenfalls seit Dezember 2024 getrenntlebende Ehegatten; der Scheidungsantrag ist seit Oktober 2025 rechtshängig. Ihrer Ehe entstam... mehr

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Bausparförderung durch die ... / 4.1 Antrag

Die Wohnungsbauprämie muss auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragt werden. Die Antragsfrist beträgt 2 Jahre. Sie endet also für die Wohnungsbauprämie 2026 zum 31.12.2028.[1] Der Prämienantrag ist nicht an das Finanzamt, sondern unmittelbar an die Bausparkasse zu richten, bei der der Bausparvertrag besteht. Bei mehreren Bausparverträgen, ggf. bei verschiedenen Bauspar... mehr

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Bausparförderung durch die ... / 2 Prämienbegünstigte Aufwendungen

Zu den prämienbegünstigten Aufwendungen zählen alle bis zum Erreichen der vereinbarten Bausparsumme geleisteten Beiträge, die bis zur vollen oder teilweisen Auszahlung der Bausparsumme entrichtet worden sind. Neben den vertraglich vereinbarten Beiträgen gehören u. a. zu den prämienberechtigten Aufwendungen: die Abschlussgebühr, auch soweit sie zunächst auf einem Sonderkonto g... mehr

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Bausparförderung durch die ... / Zusammenfassung

Überblick Das Bausparen, d. h. das Ansammeln von Kapital auf Bausparverträgen, um später von der Bausparkasse zinsgünstige Darlehen zum Erwerb von Wohneigentum zu erhalten, wird staatlich durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) gefördert. Die Vergünstigungen des Bausparens in Form staatlicher Prämien sind in den letzten Jahren deutlich zurückgeführt worden. Eine Prämie wi... mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 10.1 Festsetzung

Der Arbeitnehmer bzw. sein Berater hat nach Ablauf des Kalenderjahres beim örtlich zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage zu stellen. Ist für den Arbeitnehmer ohnehin eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen, weil z. B. der Arbeitnehmer dies beantragt hat, erfolgt die Festsetzung der Sparzulage durch Bescheid, der mit der ... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Riester-Rente / 9.3 Tilgungsförderung

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden, die eine Darlehenskomponente enthalten, mit der die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum finanziert wird. Tilgungsleistungen zugunsten dieser Verträge werden genauso begünstigt wie Sparbeiträge. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tilgungsleistun... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 1.1 Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8 KStG regelt die Ermittlung des Einkommens und bildet zusammen mit § 7 KStG die Grundnorm des Zweiten Teils "Einkommen" des KStG. Aufbauend auf § 7 KStG, wonach sich die KSt nach dem zu versteuernden Einkommen bemisst, enthält § 8 KStG Regelungen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der KSt, indem er die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abschlussgebühr

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 > Arbeitslohn Rz 86, > Aufnahmegebühren, > Bankgewerbe Rz 1, > Bausparkassen Rz 4. mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.8 Antragstellung

Hausbankverfahren Der Ergänzungskredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen frei wählbaren Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung) beantragt. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW, und für die Kreditzusage gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Förderbedingungen. Der Antrag m... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.7 Wo und wie stellt man den Antrag?

Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern ausschließlich über einen Finanzierungspartner. Das können Banken, Sparkassen, Bausparkassen oder Versicherungen sein, die Wahl ist frei. Dieser Finanzierungspartner leitet den Antrag dann an die KfW weiter. Die Frist zur Antragstellung beträgt 12 Monate ab dem Datum der Zuschusszusage (KfW) oder des Zuwendungsbeschei... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.7 Steuerung des Bausparkollektivs

Rz. 242 Unter "Zwecksparen" versteht man die Annahme von Geldbeträgen, bei denen der überwiegende Teil der Geldgeber einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihm aus diesen Geldbeträgen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. Die Tätigkeit von "Zwecksparunternehmen" ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 KWG verboten. Da die Darlehen i. d. R. erheblich höher sind als... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Prozessabhängige Erleichterungen

Rz. 52 Bestimmte Arten von Kreditgeschäften unterliegen grundlegend anderen Geschäftsprozessen, so dass der Grundsatz der Funktionstrennung für das risikorelevante Kreditgeschäft in diesen Fällen nicht ohne Weiteres Geltung beanspruchen kann. Kennzeichnend für diese Geschäfte ist, dass sie nicht vom Kredit gewährenden Institut selbst, sondern von einem Dritten initiiert werd... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bejaht wurde die unterrichtende Tätigkeit zu Unrecht bei einem Informationsfahrtbegleiter (FG Berlin EFG 1977, 316). Die FinVerw nimmt bei nebenberuflicher Lehrtätigkeit von Handwerksmeistern an Berufs- und Meisterschulen idR freiberufliche Einkünfte an (H 18.1 EStH 2024 "Lehrtätigkeit"). Ebenso hat der BFH IV R 186/85 – insoweit in BFH BSt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 264 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldet der Altenpfleger/Krankenpfleger eine einheitliche Hauswirtschaft umfassende Leistung oder wird er nicht bei allen Pflegebedürftigen eigenverantwortlich tätig (s Rn 249e), wird er insoweit gewerblich tätig; je nach Vertrag bzw Rechnungsstellung kommt Trennbarkeit in Betracht (BFH BStBl II 2004, 509; s Rn 236 "Altenpfleger" und s Rn ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Einheitlicher Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM)

Rz. 125 Die EU-Finanzminister haben sich Mitte Dezember 2012 darauf geeinigt, bestimmte Institute unter eine einheitliche Aufsicht zu stellen, die bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt wurde. Der durch die SSM-Verordnung [1] umgesetzte Einheitliche Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.4 Erleichterungen im Konsortialgeschäft

Rz. 42 Bei Konsortialgeschäften, die i. d. R. als risikorelevant einzustufen sind, ist davon auszugehen, dass regelmäßig das als Konsortialführer agierende Institut alle nach den MaRisk zur Entscheidungsvorbereitung und -durchführung notwendigen Schritte unternimmt. Aber auch die Konsorten müssen zumindest für ihren Teil des Engagements die in den MaRisk niedergelegten Anfor... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.2 LSI-Stresstests

Rz. 48 Auch die deutschen Aufsichtsbehörden führen regelmäßig aufsichtliche Stresstests für die weniger bedeutenden Institute ("Less Siginificant Institutions", LSI) durch, um die Widerstandsfähigkeit dieser Institute gegenüber adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen ("LSI-Stresstest"). Die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests werden unter anderem als ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Angemessenheit des Risikomanagements auf Gruppenebene (Tz. 1)

Rz. 1 1 Nach § 25a Abs. 3 KWG sind die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehmens einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe sowie die Geschäftsleiter des übergeordneten Finanzkonglomeratsunternehmens eines Finanzkonglomerates für die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements auf Gruppenebene verantwortlich. Die Reichweite des Risikomanagements... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Andere außerbilanzielle Geschäfte

Rz. 12 Die anderen außerbilanziellen Geschäfte werden in § 19 Abs. 1 Satz 3 KWG aufgezählt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Geschäfte, die unter den Bilanzvermerken auf der Passivseite auszuweisen sind. Dazu zählen den Kreditnehmern abgerechnete eigene Ziehungen im Umlauf, Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln, Bürgschaften und Garantien für Bi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Grenzen der Auslagerbarkeit von Aktivitäten und Prozessen (Tz. 4)

Rz. 218 4 Grundsätzlich sind Aktivitäten und Prozesse auslagerbar, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird. Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation der Verantwortung der Geschäftsleitung an das Auslagerungsunternehmen führen. Die Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung sind nicht auslagerbar. Beson... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2024. Rn. 236 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hier werden im Folgenden Tä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.1 Funktionstrennung und Votierung

Rz. 1 Maßgeblicher Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Kreditgeschäft ist die klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung. Bei sehr kleinen Instituten kann auf die Votierung der beiden Bereiche verzichtet werden, wenn die Geschäftsleitung in die Vergabe risikorelevanter Kredite unmittelb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 11 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 5/2007 (BA) zur Modernisierung der Outsourcing-Regelungen und Integration in die MaRisk Übermittlungsschreiben vom 30. Oktober 2007

[…] nachdem ich Ihre Stellungnahmen zum zweiten Entwurf vom 13.08.2007 ausgewertet habe, kann ich Ihnen nunmehr eine offizielle Neufassung der MaRisk zuleiten, die insbesondere um neue Outsourcing-Regelungen ergänzt wurde. Die neuen MaRisk sowie einige weitere Dokumente sind diesem Schreiben als Anlagen beigefügt. Alle Dokumente sind darüber hinaus unter www.bafin.de sowie ww... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Grenzen des Risikomanagements auf Gruppenebene

Rz. 37 Auch für das Risikomanagement auf Gruppenebene gilt der Grundsatz der Proportionalität (→ AT 1 Tz. 3). Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt insbesondere von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der von der Gruppe betriebenen Geschäftsaktivitäten ab. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 25a Abs. 3 Satz 1 KWG auf § 25a Abs. 1 Satz 4 KWG. Ein "wirksames Ri... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.2 Eignung oder Anpassung der internen Stresstests

Rz. 179 Die Institute[1] sollten zunächst einmal prüfen, ob die bestehenden internen Stresstests die ESG-Risiken in geeigneter Weise abbilden oder zu diesem Zweck neue oder modifizierte interne Stresstests durchgeführt werden müssen.[2] Auch nach den Vorstellungen der EZB sollten die Institute mit wesentlichen Klima- und Umweltrisiken im ersten Schritt prüfen, ob sie diese R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vergabe der Ordnungsnummer (§ 45b Abs 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen bei der steuerlichen Gestaltung von Wertpapiergeschäften geht das Bestreben des Gesetzgebers nach einer deutlichen Erhöhung der Transparenz in diesem Wirtschaftssektor. Die unter den Stichworten "cum/ex", "cum/cum" oder "cum/fake" abgewickelten Geschäfte, welche einzig auf die Erlangung von Steuer... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701 mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Gewährung und Vermittlung von Krediten (§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine Kreditgewährung i. S. d. Befreiung besteht typischerweise in der entgeltlichen Überlassung von Kapital gegen Entgelt (vgl. hierzu zuletzt EuGH vom 06.10.2022, C-250/21, O. Fundusz Inwestycynjy Zamkniety reprezentowany przez O S. A., Rn. 33; EuGH vom 17.12.2020, C-801/19, Franck, Rn. 36). Dies setzt voraus, dass das zur Nutzung überlassen... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Bausparkassenvertreter

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für den Begriff des Bausparkassenvertreters fehlt es an einer gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe (vgl. Rz. 9). Ein Rückgriff auf § 92 HGB ist abzulehnen. Auch der Begriff des Bausparkassenvertreters sollte daher anhand der vom EuGH zum Versicherungsvertreter entwickelten tätigkeitsspezifischen Merkmale ausgelegt werden. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET:... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler erbringen ihre Leistungen regelmäßig unmittelbar gegenüber den von ihnen bedienten Bausparkassen und Versicherern. Deren Leistungen sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG oder § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Wenn in diesem Gefüge die Vermittlungsleistun... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Einlagengeschäft

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfreien Umsätzen im Einlagengeschäft gehören z. B. die Verwahrung des Kontoguthabens, die Kontoführung, Kontenauflösungen, Kontensperrungen, Veräußerungen von Heimsparbüchsen, sonstige mittelbar mit dem Einlagengeschäft zusammenhängende Leistungen. Diese Leistungen werden durch Kontogebühren oder durch den E... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges sind die folgenden Lieferungen und sonstigen Leistungen steuerbefreit: Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Umsätze der Träger der Sozialversicherungen; Geld- und Bankgeschäfte; bestimmte Umsätze, die auch anderen Steuern unterliegen (Grundstücksumsätze, Umsätze von Aufsichtsratsmitglieder, Versicherungsleistu... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Berufstypische Umsätze

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Berufstypisch sind sämtliche Leistungen gegen Entgelt, die üblicherweise von den in § 4 Nr. 11 UStG bezeichneten Unternehmern ausgeführt werden. Die Befreiung beschränkt sich somit auf die typischen Tätigkeiten des Bausparkassenvertreters, Versicherungsvertreters und Versicherungsmaklers (BFH vom 29.01.1998, Az: V R 41/96, BFH/NV 1998, 1004).... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Bausparkassen

Rz. 11 Bausparkassen bedürfen zum Erwerb von Grundstücken keiner Genehmigung, unterliegen jedoch Erwerbsbeschränkungen nach § 4 Abs. 4 des Gesetzes über Bausparkassen,[28] wonach sie Grundstücke, Erbbaurechte, Wohnungseigentum usw. lediglich zur Verhütung von Ausfällen an Forderungen und zur Beschaffung von Geschäftsräumen sowie von Wohnräumen für ihre Betriebsangehörigen er... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Rn. 150 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit bzw. der Restlaufzeit sind sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hier auszuweisen, d. h. sowohl Kontokorrentverpflichtungen als auch langfristige Hypothekenverbindlichkeiten. Nicht hier auszuweisen ist jedoch eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie bei einem Kreditinstitut. Diese... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Institute (Abs. 2)

Rn. 21 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die R 86/635/EWG vom 08.12.1986 (ABl. EG, L 372/1ff. vom 31.12.1986) über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten wurde durch das BankBiRiLiG vom 30.11.1990 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 2 ergänzt. Gemäß § 330 Abs. 2 Satz 1 ist der Regelu... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Rn. 100 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Zu den Kreditinstituten zählen sämtliche in- und ausländischen Banken und Sparkassen sowie Zentralbanken; aus diesem Grunde sind nach h. M. auch Bundesbankguthaben unter der Position "Guthaben bei Kreditinstituten" zu subsumieren (vgl. Beck Bil-Komm. (2026), § 266 HGB, Rn. 154; ADS (2025), § 266, Rn. 252). Ein Ausweis unter dieser Position e... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.2 Zulässigkeit der Rechtsform

Eine GmbH ist nahezu für jeden Zweck zugelassen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Möchten sich z. B. Freiberufler in der GmbH zusammenschließen, ist zunächst zu klären, ob die GmbH für diese Rechtsform zugelassen ist. Mittlerweile wird die GmbH soweit bekannt für alle Freiberufler von der Architekten- über die Rechtsanwalts-GmbH bis hin zur Praxis-GmbH für Ärzte zugelassen. Dab... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Ausgenommene Verbände

Rn 6 Ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 15a sind nach Abs. 7 (eingetragene und nicht eingetragene) nichtwirtschaftliche Vereine. Insoweit geht die Sonderbestimmung in § 42 Abs. 2 BGB dem § 15a vor. Gleiches gilt über §§ 86, 42 Abs. 2 BGB für Stiftungen. Ebenfalls ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 15a sind insolvenzfähige (siehe § 12) juristische Personen des öffen... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.1.1 Vollbeschäftigte

Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht (siehe hierzu Ziffer 3.4), 6,65 EUR. Hierbei handelt es sich im VKA-Bereich um einen Mindestbetrag, der nicht unterschritten, aber überschritten werden kann. Die Tarifregelung enthält insoweit keine Höchstgrenze. Allerd... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilwertabschreibung auf Forderungen im Einzelnen

Rn. 892 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung, einerlei ob im AV oder im UV befindlich, setzt eine "voraussichtlich dauernde Wertminderung" voraus (s Rn 475). Diese kann zB bei fehlender oder eingeschränkter Bonität des Schuldners gegeben sein, wenn der Teilwert der Rückzahlungsforderung unter den Nennwert sinkt. In diesen Fällen ist eine Tei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. EStG- und KStG-Änderungsgesetze vom 05.10.1956 (BStBl I 56, 433) und 19.12.1956 (BStBl I 57, 4)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Duch diese Gesetze wurde das geltende EStRecht erneut, teilweise von vornherein befristet geändert. Die hauptsächlichsten Änderungen betrafen die Erhöhung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 312 DM auf 564 DM ab 1957, Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge für den Steuerpflichtigen selbst und seine Ehefrau von je 800 DM auf je ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch... mehr