Fachbeiträge & Kommentare zu Bausparkasse

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bausparkassen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Bausparbeiträge entgegenzunehmen und daraus den Bausparern Baudarlehen zu gewähren (vgl § 1 Abs 1 BSpKG – Gesetz über Bausparkassen). Ergänzendes enthält die VO vom 29.12.2015, BGBl 2015 I, 2576, geändert durch VO vom 23.07.2021, BGBl 2021 I, 3206. Für die Wohnun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn , soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichten > Bausparkassen gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Langfristige Darlehen (Abs 1 Nr 2).

Rn 10 Nr 2 erfasst langfristige Darlehen u bringt zugleich die Grenze der rechtlich geschützten Zinserwartung des Darlehensgebers (10 1/2 Jahre; BGHZ 146, 5, 12) zum Ausdruck. Bei Prolongationsvereinbarungen, die sich auf die Zeit der Rückzahlung o den Zinssatz beziehen, tritt der Vereinbarungszeitpunkt an die Stelle des Auszahlungszeitpunkts. Die einseitige Ausübung eines R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliche Erfordernisse.

Rn 7 Die Anforderungen an die Bewirkung der versprochenen Leistung richten sich nach materiellem Recht. Rn 8 Bei Forderungen ist zwischen Begründung und Übertragung zu unterscheiden. Die Schenkung einer bestehenden Forderung wird durch Abtretungserklärung geheilt (BGH NJW 65, 1913: Bausparvertrag); bei einer Wechselforderung bedarf es zusätzlich noch der Besitzübergabe. Die Q...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bausparkassenbeiträge

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bausparkassenbeiträge werden vorwiegend durch Wohnungsbau-Prämie nach dem WoPG gefördert. Die Prämie wird bis zu 700 EUR für Alleinstehende und bis zu 1 400 EUR für > Ehegatten in Höhe von 10 % der Bausparbeiträge gewährt (§ 3 WoPG). Es gilt eine Einkommensgrenze von 35 000 EUR, bei Ehegatten/> Lebenspartner 70 000 EUR (vgl § 2a WoPG). Soweit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kreis der gesicherten Forderungen.

Rn 9 Der Sicherungsvertrag kann vorsehen, dass die Grundschuld nur der Sicherung eines bestimmten Kredits dient (›enge Zweckerklärung‹), aber auch, dass die Grundschuld mit ihren Nebenleistungen der Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Gläubigers gg den Schuldner dient (›weite Zweckerklärung‹),. Dies wird von der Rspr nicht beanstandet (BGH NJW 87, 946 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Darlehensvertrages.

Rn 66 Die Beendigung eines Darlehensvertrags erfolgt außer durch Anfechtung, Widerruf o Aufhebung va durch Kündigung, wobei auch eine Teilkündigung möglich sein kann (BGHZ 96, 275, 280 ff; NJW 99, 2269, 2270; Celle WM 10, 402, 404). Vor Valutierung, also vor Auszahlung der Darlehensvaluta kann entgegen heute wohl hM keine ordentliche Kündigung erfolgen (arg § 490 I; aA etwa ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugenossenschaften

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Genossenschaftsanteile. Sie sind keine > Bausparkassen Rz 1 aE, auch wenn sie das Bausparen pflegen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1842 BGB – Voraussetzungen für das Kreditinstitut.

Gesetzestext Das Kreditinstitut muss bei Anlagen nach den §§ 1839 und 1841 Absatz 2 einer für die jeweilige Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehören. Rn 1 Die Norm bestimmt, dass Anlagen nach §§ 1839 und 1841 II nur bei Kreditinstituten erfolgen dürfen, die einer für die Einlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehören (vgl Jurgeleit/Kieß § 1842 Rz 3 ff). Sp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigeverpflichtete

Rz. 13 Zu den geschäftsmäßigen Vermögensverwahrer und -verwaltern gehören insbesondere Kreditinstitute, Banken und Bausparkassen. Die Anzeigepflicht der inländischen Vermögensverwalter und -verwahrer erstreckt sich auch auf Vermögensgegenstände, die von unselbstständigen Zweigniederlassungen im Ausland verwahrt und verwaltet werden.[1] Rz. 14 Geschäftsmäßige Verwalter fremden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachlich.

Rn 11 § 850k I 1 normiert das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst allein Zahlungskonten. Dies folgt aus Abs 1 S 1. Mit dem Wechsel von der früheren Terminologie der Girokonten hin zu den Zahlungskonten soll keine sachliche Änderung verbunden sein (BTDrs 19/19850 S 21). Zahlungskonten sind nach § 2 VIII ZKG auf den Namen eines ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst alle Arten von Konten, also insb Giro- und Sparkonten (BTDrs 16/7615, 16). Die Zweckrichtung und Art der Forderung sind unerheblich, weswegen das Konto weder allg dem Zahlungsverkehr noch speziell als Lohn- oder Gehaltskonto dienen muss. Eine teleologische Reduktion scheidet aus. Von der Bestimmung sind deswegen auch Pfän...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für die sog. Gewinneinkünfte,[1] den betrieblichen Bereich (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit). Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtlich[2] und steuerrechtlich[3] Buchführungspflichtige sowie freiwillig Buchführende bzw. Aufzeichnungen als Einnahmen-Überschussre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bausparkassen

Rz. 143 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der Bausparkasse sind folgende postenabhängige Erläuterungen im Anhang zu geben: Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3) und Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4): Angabe der rückständigen Zins- und Tilgungsbeträge für Baudarlehen in einem Betrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8a RechKredV, Angabe der noch nicht ausge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Posten und Fristengliederung nach § 9 Abs. 1 RechKredV

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die von der Fristengliederung betroffenen Posten sind in § 9 Abs. 1 RechKredV abschließend aufgeführt. Demnach sind im Anhang entsprechende Fristengliederungen für folgende Posten anzugeben: Auf der Aktivseite: andere Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3 b); hiervon ausgenommen sind darin enthaltene Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bauspa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 43 [Autor/Zitation] Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute haben – unabhängig von Rechtsform und Größe – die VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zu beachten. § 2 Abs. 1 RechKredV sieht für die Gliederung von Bilanz und GuV drei verschiedene Formblätter vor, die an Stelle der §§ 266, 275 anzuwenden sind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kreditinstitute (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Dem Anwendungsbereich unterliegen Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 1 KWG, die ursprünglich alleiniger Adressat der branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff. HGB iVm. RechKredV waren (vgl. Rz. 4 f.). Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eing...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 28 Bausparguthaben

Auf diesem Konto sind die Guthaben des Wohnungsunternehmens bei Bausparkassen zu erfassen, die sich aus den geleisteten Einzahlungen und Zinsgutschriften abzüglich der Gebühren zusammensetzen. Es sollten Unterkonten für jeden einzelnen Bausparvertrag eingerichtet werden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW: Wohneigentum für Famil... / 6 Antragstellung

Freie Wahl Die Förderanträge sind über Finanzierungsinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler und Versicherungen) zu stellen. Ein direkter Förderantrag an die KfW-Bank ist nicht vorgesehen. Wichtig Antrag vor Vorhabensbeginn! Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Vorhabensbeginn wird grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurec...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geldgeschäfte

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Aktien, > Aktienoptionen, > Bankgewerbe, > Bausparkassen, > Bürgschaft, > Darlehen, > Geld, > Geldumtausch, > Geldverluste, > Kryptowährung, > Sparkassen, > Stock Options, > Verluste, > Werbungskosten Rz 61.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 253 [Autor/Zitation] Bei den Guthaben bei Kreditinstituten muss es sich um Forderungen an ein inländisches Kreditinstitut oder ein gleichartiges ausländisches Institut aus dem Kreditverkehr handeln. Aufgrund der Postenbezeichnung wird nur auf ein bestehendes Guthabenverhältnis zu einem Kreditinstitut abgestellt und nicht auf die Verfügbarkeit. Auszuweisen sind hier somit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (C.2.)

Rz. 390 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Gesamt- oder Restlaufzeit sind alle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter Posten C.2. auszuweisen. An Kreditinstitute begebene Schuldverschreibungen zählen ebenfalls hierzu (Rz. 387). Die Ausführungen zu den Guthaben bei Kreditinstituten gelten entsprechend (Rz. 253 ff.). Daher sind auch Verbindlichkeiten gegenüber Ba...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers

Rz. 18 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Selbst wenn der Dritte das Trinkgeld freiwillig gegeben hat, ist es nicht steuerfrei, wenn und soweit der ArbN einen Rechtsanspruch auf das Trinkgeld hat. Gemeint ist ein Rechtsanspruch des ArbN gegenüber dem ArbG (Innenverhältnis); wäre auch ein Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten (Außenverhältnis) gemeint, wäre das im Verhältnis zu "freiw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 6.3 Gesamtumsatz

Der Gesamtumsatz ist u. a. bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten [1] und bei der Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG von Bedeutung. Was gehört dazu? Zum Gesamtumsatz gehören gem. § 19 Abs. 3 UStG alle steuerbaren Umsätze (im Inland) einschließlich der durch Verzicht auf eine Steuerbefreiung steuerpflichtig gewordenen Umsätze. Dies sind z. B. Umsätze aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftswagen / 3 Unternehmensfremde (private) Nutzung eines vollständig dem Unternehmen zugeordneten Geschäftswagens durch den Unternehmer (oder seine Angehörigen)

Benutzt der Unternehmer ein voll dem Unternehmen zugeordnetes Fahrzeug auch nichtunternehmerisch (privat), erhält er aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten den vollen Vorsteuerabzug (mit Ausnahme der nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, z. B. Ärzte, Bausparkassen und Versicherungsvertreter). Der Begriff des Fahrzeugs umfasst auch Elektrofahrräder, die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vertrauensleute

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Entsendet ein Unternehmen Vertrauensleute in ein anderes Unternehmen, ohne dass mit diesem ein Anstellungsvertrag geschlossen wird, so bleibt das entsendende Unternehmen ArbG. Als > Inländischer Arbeitgeber hat es grundsätzlich (beachte indes zB > Rz 2) den LSt-Abzug selbst vorzunehmen (> Arbeitgeber, > Betriebsstätte). Das gilt idR selbst da...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Besonderheiten bei Preisen im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rz. 5 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ob Preise, die > Arbeitnehmer bei einer vom > Arbeitgeber (oder von einem mit ihm verbundenen Dritten) veranstalteten Verlosung (Tombola) gewinnen, stpfl > Arbeitslohn sind, hängt von der Fallgestaltung ab: Rz. 6 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Gewinne, die ArbN bei Verlosungen anlässlich von > Betriebsveranstaltungen erhalten, werden wie alle ande...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen / 3.3 Weitere steuerfreie Rücklagen

"Rücklagenähnlicher" Investitionsabzugsbetrag zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG Zuschussrücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR für im Voraus gewährte Zuschüsse zu Anlagegütern Rücklage nach § 6 UmwStG für Übernahmefolgegewinne Rücklagen in besonders begründeten Ausnahmefällen zur Berücksichtigung von Hochwasserschäden im Zusammenhang mit konkret benannten Wet...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.4 Bausparguthaben (Zeilen 57 und 58)

In den Zeilen 57 und 58 sind im Nachlass befindliche Bausparguthaben incl. der bis zum Todestag angefallenen Zinsen mit ihrem Nennbetrag zu erfassen. Einzutragen sind die Bausparnummer, der Name der Bausparkasse und der Wert. Bausparguthaben sind als Kapitalforderungen mit dem Nennwert anzusetzen. Zur Bewertung s. Ziff. 2.13.6. Stehen einem Guthaben aus Bausparverträgen wirts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.3 Guthaben bei Kreditinstituten, Kapitalforderungen (Zeilen 58 bis 71)

In den Zeilen 58 bis 71 sind Bankguthaben, Bausparguthaben, Hypothekenforderungen, Grundschuldforderungen, Forderungen aus Darlehen oder Einlagen als stiller Gesellschafter zu erfassen. Dabei sind Kapitalforderungen grundsätzlich mit dem Nennwert zu bewerten. Handelt es sich um Kapitalforderungen, die auf eine ausländische Währung lauten, sind diese nach dem Umrechnungskurs i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.1.2.5 Provisionshöhe

Hinsichtlich der Provision des Gelegenheitsmaklers vertritt die Rechtsprechung die Auffassung, dass diese niedriger sein soll, als die des gewerblich tätigen Maklers. Das OLG München[1] ist der Auffassung, dass der nur gelegentlich als Makler tätig werdende Repräsentant einer Bausparkasse dann nicht die Vergütung eines "Voll"-Maklers beanspruchen kann, wenn die Provisionshöh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Ermittlung des... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Ermittlung des... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller ist Alleineigentümer eines 700 m² Grundstücks. Dieses wurde von der Antragsgegnerin mit einem Einfamilienhaus (Wohnfläche: 176,98 m²) bebaut. Der Antragsteller hat diesen Vertrag mit anwaltlichem Schriftsatz vom 25.7.2019 mangels Fortsetzung/Fertigstellung durch seinen anwaltlichen Vertreter außerordentlich kündigen lassen und beabsichtigte zuerst, die Antr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erweiterung der Förderformen

Rn. 14 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der Kauf weiterer Geschäftsanteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft kann ebenso gefördert werden wie Darlehenstilgungen. Zertifiziert werden können sowohl reine Darlehensverträge als auch Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen (idR Bausparverträge) als auch Vorfinanzierungsdarlehen (idR vorfinanzierte Bausparverträge). Nach den bish...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 5 Entnahme wird nicht besteuert, wenn aus Ankauf kein Vorsteuerabzug möglich war

Haben der vom Unternehmer entnommene bzw. unentgeltlich dem Personal oder anderen Personen zugewendete Gegenstand oder seine Bestandteile bei ihrer Anschaffung nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt, ist die Wertabgabe nicht zu besteuern. Insofern sind 3 Fälle zu unterscheiden: Der entnehmende Unternehmer ist selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 2.1.3 Vor dem 1.1.2011 angeschaffte bzw. hergestellte Gebäude (Seeling-Modell)

Die nachstehenden Ausführungen gelten nur für Gebäude, die aufgrund eines Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind oder mit deren Herstellung vor dem 1.1.2011 begonnen wurde. Als Beginn der Herstellung gilt bei Gebäuden mit erforderlicher Baugenehmigung der Zeitpunkt der Stellung des Bauantrags, bei baugenehmigungsfreien Gebäuden, für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bausparkassen als auszahlende Stellen i.S.d. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. a EStG

Eine Bausparkasse, die eigene Wertpapiere in einem Depot bei einem anderen Kreditinstitut hinterlegt und die von diesem anderen Kreditinstitut ausgezahlten Dividendenerträge vereinnahmt, ist nicht auszahlende Stelle i.S.d. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. a EStG und daher nicht zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet. FG Rhein.-Pf. v. 19.6.2024 – 1 K 1508/22, EFG 2024, 1681, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Dauerschuldverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 5.1 4-Augen-Prinzip bei Kreditentscheidungen in Banken und Sparkassen

In der Regel werden Kreditentscheidungen in Banken und Sparkassen von 2 Arbeitsbereichen (Organisationseinheiten) gemeinsam getroffen. Auch dies ist eine Vorgabe der Bankenaufsicht. Diese Vorgabe soll die Grundlage für eine klare Risikosteuerung in der Bank bilden. Die beiden Arbeitsbereiche werden allgemein bezeichnet als Markt und Marktfolge. Dabei können die Bezeichnungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 445 Der Bausparvertrag ist der Vertrag zwischen Bausparkasse und Bausparer, durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt.[418] In Deutschland handelt es sich weiterhin um eine beliebte Form der Vermögensbildung, die langfristig angelegt ist und deshalb auch im Vermögen von Schuldnern zu finden...mehr