Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 2. Gründe im Verhalten des Richters

Das Verhalten eines Richters kann in vielfältiger Weise Anlass für die Besorgnis seiner Befangenheit geben. Die umfangreiche Rechtsprechung hierzu ist sehr stark kasuistisch geprägt, so dass es nicht möglich ist, hieraus generelle Abgrenzungskriterien herzuleiten. Lediglich bei sehr groben Verstößen gegen richterliche Pflichten besteht Übereinstimmung hinsichtlich der Berech...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 1. Normzweck

Der Unterhaltsgläubiger ist in der Regel über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsschuldners nicht (oder nur unzureichend) unterrichtet; deshalb kann er sich nur durch eine Auskunft die – für die Bezifferung des Anspruchs erforderliche – Kenntnis von den tatsächlichen Verhältnissen verschaffen. Für den Unterhaltsanspruch von Verwandten ergibt sich die Ausk...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 5. Beschwerde

Sofern der Antragsteller – wie im Regelfall – nicht isoliert, sondern im Wege des Stufenantrags vorgeht, ergeht zunächst ein auf Auskunftserteilung gerichteter Beschluss; dieser Teilbeschluss ist als Endentscheidung gesondert anfechtbar, und zwar auch dann, wenn er auf einem Anerkenntnis beruht.[109] Bei einer Beschwerde gegen einen solchen Teilbeschluss, der auf Auskunft ge...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Schiedsfähigkeit

Rz. 47 Wie auch sonst, können die Beteiligten sich auch in familienrechtlichen Streitigkeiten durch eine Schiedsvereinbarung auf ein Schiedsverfahren einigen. Sie können jedoch auch von vornherein schon im Ehe- oder Partnerschaftsvertrag eine Schiedsklausel aufnehmen und sich dadurch für den Fall späterer Streitigkeiten dem Spruch eines Schiedsgerichts unterwerfen. Rz. 48 Gru...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / II. Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

1. Grundlagen Die internationale Zuständigkeit für Erbsachen richtet sich grundsätzlich nach der EU-ErbVO, die als erga omnes-Regelung auch im Verhältnis zu Drittstaaten anzuwenden ist. Für die Anwendung spielt es demnach keine Rolle, dass die Klage eine Stiftung mit Sitz in Liechtenstein betrifft. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt i...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / IV. Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen einen Dritten

Nach Auffassung des BGH kann der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB nicht nur gegen den Erben, sondern auch gegen sonstige Dritte geltend gemacht werden. Der Schenkungsempfänger haftet subsidiär nach § 2329 BGB und tritt insoweit an die Stelle des Erben. Zwischen ihm und dem Pflichtteilsberechtigten besteht daher ein bedingtes Rechtsve...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / III. Auskunftsanspruch des Erben gegen Dritte

Geht der Erbe gegen einen Dritten vor, so ist § 2314 BGB unanwendbar. Alternativ kann allerdings auf § 242 BGB zurückgegriffen werden. Nach der Rechtsprechung soll ein Auskunftsanspruch aus § 242 BGB gegeben sein, wenn eine besondere rechtliche Beziehung zwischen dem Auskunftfordernden und den Inanspruchgenommenen besteht, der Auskunftfordernde gegen den Anspruchsgegner eine...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 3. Inhalt des Auskunftsanspruchs

Die Auskunft hat sich auf Verlangen auf möglicherweise pflichtteilsrelevante Vorgänge zu erstrecken.[44] D. h., sie muss sich auf alle Umstände erstrecken, deren Kenntnis wesentlich ist für die Beurteilung ob und in welcher Höhe ein Pflichteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden kann.[45] Darüber hinaus muss sich die Auskunft auf alle Vertragsbedingungen erstrecken, de...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten und des Erben über von liechtensteinischen Stiftungen gehaltenes Nachlassvermögen

1 Der Boom der Selbstanzeigen hat in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen dazu geführt, dass Erben und anderweitig erbrechtlich Berechtigte auf diese Weise erstmals von Auslandsvermögen Kenntnis erlangt haben, welches der Erblasser zu seinen Lebzeiten auf ausländische – insbesondere liechtensteinische – Stiftungen übertragen und für das er gleichzeitig andere...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / aa) Durchgriff nach liechtensteinischem Recht

aaa) Scheingeschäft Das OLG Stuttgart hielt unter Berufung auf ein Urteil des liechtensteinischem OGH die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung für ein nichtiges Scheingeschäft nach § 916 ABGB, wenn sich der Stifter im Zuge des Stiftungserrichtungsgeschäfts Änderungsbefugnisse in der Absicht vorbehält, das Stiftungsvermögen weiterhin zu seinem Vorteil und nicht iSd an...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 2. Der Nachlass als Gegenstand der Auskunft

Gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten, der selbst nicht Erbe ist, auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Seine Auskunftspflicht erstreckt sich über den tatsächlichen Bestand hinaus grundsätzlich nicht auf die Vermögensdispositionen, die der Erblasser zu Lebzeiten getroffen hat.[18] Zu berücksichtigen ist jedoch, d...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 1. Grundlagen

Die internationale Zuständigkeit für Erbsachen richtet sich grundsätzlich nach der EU-ErbVO, die als erga omnes-Regelung auch im Verhältnis zu Drittstaaten anzuwenden ist. Für die Anwendung spielt es demnach keine Rolle, dass die Klage eine Stiftung mit Sitz in Liechtenstein betrifft. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / c) Vorliegen einer den Nachlass beeinträchtigenden Schenkung

Das Bestehen eines Auskunftsanspruchs hängt dabei nicht davon ab, dass das Vorliegen einer den fiktiven Nachlass beeinträchtigenden Schenkung feststeht. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich eine wirksame Schenkung auf den Todesfall gegeben ist, weil die nach § 2301 Abs. 1 S. 1 BGB zu beachtende Form eingehalten worden ist, oder dem Berechtigten stattdessen ein Kondiktion...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / a) Das Vermögen der Stiftung

Es stellt sich zunächst die Frage, was im konkreten Fall in den Nachlass fällt. In Betracht kommt zunächst das Vermögen der Stiftung. Dagegen spricht zunächst, dass es sich bei der Stiftung um eine juristische Person liechtensteinischen Rechts handelt, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Ob einer Stiftung als juristischer Person Rechtsfähigkeit zukommt, is...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / b) Benennung als Zweitbegünstiger als Schenkung unter Lebenden auf den Todesfall

Wird der Erbe jedoch in den Beistatuten der Stiftung als nach dem Tod des Erblassers berechtigter Zweitbegünstigter benannt, so soll hierin nach dem BGH eine lebzeitige Schenkung auf den Todesfall nach § 2301 BGB zu sehen sein, die nach § 2301 Abs. 1 S. 1 BGB der für eine Verfügung von Todes wegen geltenden Form bedurft hätte.[38] Ob die Begünstigten die erhaltenen Zuwendung...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / I. Grundlagen

Stiftungen sind kein Instrument der Pflichtteilsvermeidung, da die Übertragung von Vermögen auf Stiftungen grundsätzlich Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.[1] Stiftungen können jedoch insofern zur Pflichteilsvermeidung eingesetzt werden, als der Erblasser zu seinen Lebzeiten Vermögen auf Stiftungen überträgt und damit den Fristenlauf nach § 2325 Abs. 3 BGB in Gang setz...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 1

Der Boom der Selbstanzeigen hat in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen dazu geführt, dass Erben und anderweitig erbrechtlich Berechtigte auf diese Weise erstmals von Auslandsvermögen Kenntnis erlangt haben, welches der Erblasser zu seinen Lebzeiten auf ausländische – insbesondere liechtensteinische – Stiftungen übertragen und für das er gleichzeitig andere Pe...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / aaa) Scheingeschäft

Das OLG Stuttgart hielt unter Berufung auf ein Urteil des liechtensteinischem OGH die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung für ein nichtiges Scheingeschäft nach § 916 ABGB, wenn sich der Stifter im Zuge des Stiftungserrichtungsgeschäfts Änderungsbefugnisse in der Absicht vorbehält, das Stiftungsvermögen weiterhin zu seinem Vorteil und nicht iSd angegebenen Stiftungs...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / bb) Durchgriff nach deutschem Recht: Der ordre public-Vorbehalt nach Art. 6 S. 1 EGBGB

Selbst wenn nach liechtensteinischem Recht ein Durchgriff nicht in Betracht kommt, so stellt sich weiterhin die Frage, ob das deutsche Recht das nach liechtensteinischem Recht gefundene Ergebnis akzeptieren muss. Gemäß Art. 6 S. 1 EGBGB ist eine Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen de...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / bbb) Rechtsmissbrauch

Wie das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht, und anders als das deutsche Stiftungsrecht kennt das materielle liechtensteinische Stiftungsrecht, schließlich die Möglichkeit des Haftungsdurchgriffs auf die Hintermänner einer juristischen Person. Dies soll insbesondere möglich sein, wenn die durch die Institution der rechtsfähigen Stiftung eröffnete Möglichkeit der Verselbststän...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Grundsicherungsleistungen

Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII werden unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen gegenüber Eltern und Kindern gewährt. Sie sind deswegen gegenüber diesen nicht nachrangig, sondern gelten als Einkommen, gleich ob sie zu Recht oder Unrecht gewährt wurden. Den Unterhaltsberechtigten trifft deswegen grundsätzlich die Obliegenheit, Leistungen der Grundsicherun...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 6

Auf einen Blick Werden durch die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung inländische Pflichtteilsansprüche beeinträchtigt, so kann die Vermögensübertragung vor den liechtensteinischen Gerichten angefochten werden. Entsprechende Klagen werden jedoch regelmäßig daran scheitern, dass der Pflichtteilsberechtigte keinen Einblick in Stiftungsinterna hat und insbesondere nich...mehr

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Zerb 4/2016, Der Zugangsans... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. (...) I. Die Begründetheit der Klage ist auf der Basis deutschen Rechts zu prüfen, denn gemäß Art. 6 Abs. 1 ROM-I-VO ist deutsches Recht anzuwenden, weil bei einem Verbrauchervertrag das Recht des Staates Anwendung findet, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit dort ausübt, insbesonder...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist (LGB 5 f) zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. 1. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.1.2014 ...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Anmerkung

Dem Beschluss lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Erbe bzw. Erbeserbe seiner beiden Eltern war zur Vorlage zweier privatschriftlicher Nachlassverzeichnisse verpflichtet. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Mehrfamilienhaus. Nach Erlass eines Teil-Urteils hat der Erbe zwei Nachlassverzeichnisse vorgelegt, zu deren Erstellung die Auskunftsberecht...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 1. Überblick

Der Unterhaltsregress betrifft einen ganz anderen Aspekt – das Verhältnis der eigentlich subsidiär ausgestalteten existenzsichernden Leistungen zum einzusetzenden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Unterhaltsansprüche. Der Unterhaltsregress verfolgt in erster Linie den Zweck, die Erfüllung privatrechtlich...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Aufforderung zur Vermögensinformation (§ 1385 Nr. 4 BGB)

Will ein Ehegatte die Zugewinngemeinschaft vor dreijährigem Getrenntleben vorzeitig beenden, ohne dass er als Grund auf zu befürchtende Gesamtvermögensgeschäfte, auf drohende illoyale Vermögensminderungen oder auf schuldhafte wirtschaftliche Pflichtverletzungen des anderen verweisen kann, so bleibt ihm nur der Versuch, sich den in § 1385 Nr. 4 BGB genannten Anlass, die verwe...mehr

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FF 3/2016, Von der Crux, ei... / 3 II.

Im Zuge der Einführung des FamFG wurden damals wieder einmal die Begrifflichkeiten dem angeblichen Zeitgeist entsprechend geändert. Kläger und Beklagte wurden nunmehr zu Beteiligten bzw. Antragstellern/Antragsgegnern; aus Urteilen wurden Beschlüsse etc. Die Hektik, mit der die Güterrechtsnovelle 2009 verabschiedet wurde, führte dazu, dass in den §§ 1363 ff. BGB diese Begriff...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

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FoVo 3/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung

Rechtzeitig auf neue Rechtslage vorbereiten Die Reform der Sachaufklärung hat eine Vielzahl von Streitfragen aufgeworfen. Mit einem ersten Reparaturgesetz steuert der Gesetzgeber nun nach. Gelegenheit gibt ihm der Umstand, dass die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Kontopfändung Ergänzungen und Anpassungen im nationalen Recht erfordert (hierzu in FoVo 4/2016). Und so ve...mehr

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FoVo 3/2016, Pfändung der Anwaltsvergütung aus der Staatskasse

Rechtsanwälte sind nicht nur Rechtsdienstleister, sondern können (auch) als Schuldner in Betracht kommen. Neben den Vergütungsansprüchen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag des Rechtsanwalts mit seinen konkret als Drittschuldner zu benennenden Mandanten können auch die Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse aus Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gepfändet werden. Hier ist...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsanspruch im rechtsschutzversicherten Mandat

Einführung Immer wieder stehen Rechtsanwälte vor dem Spagat zwischen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten und Auskunftsansprüchen Dritter. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den entsprechenden Voraussetzungen und soll die Fragen beantworten, die sich hierbei stellen. I. Der Auskunftsanspruch des Mandanten Mit der Mandatsannahme wird ein Dienstvertrag gesc...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / I. Der Auskunftsanspruch des Mandanten

Mit der Mandatsannahme wird ein Dienstvertrag geschlossen. Für diesen finden die Vorschriften der §§ 666, 667 BGB Anwendung. Danach ist zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet, wer von einem anderen zur entgeltlichen Besorgung von Geschäften beauftragt wird.[1] Der anwaltlichen Berufsordnung ist in § 11 zu entnehmen: Hinweis (1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / II. Die Verschwiegenheitspflicht

Die weiteren Pflichten eines Anwaltes sind in einer Vielzahl von Vorschriften, nicht nur im anwaltlichen Berufsrecht, festgehalten. Hierbei gibt es nicht nur die Auskunfts- und Abrechnungspflicht gegenüber dem Mandanten nach §§ 11, 23 BORA, sondern natürlich auch die Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 76 Abs. 1 BRAO, §§ 203, 204 StGB). Eine nicht zu ...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / Einführung

Immer wieder stehen Rechtsanwälte vor dem Spagat zwischen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten und Auskunftsansprüchen Dritter. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den entsprechenden Voraussetzungen und soll die Fragen beantworten, die sich hierbei stellen.mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / IV. Keine Schweigepflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer tritt durch den gesetzlichen Forderungsübergang, der auch für den Auskunftsanspruch gilt, in die Stellung des Mandanten ein und die Pflichten des Anwaltes aus dem Mandatsvertrag sind nunmehr auch gegenüber dem Versicherer zu erfüllen. Das LG Bochum[9] geht einen etwas anderen Weg. Es stellt zwar klar, dass es keiner Schweigepflichtentbindungserklärung bedarf, ...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / III. Anspruchsübergang und Dreiecksverhältnis

Der Gesetzgeber hat diese Problematik bereits seit längerem erkannt und für den Fall der Versicherungen eine Regelung in § 86 VVG normiert. Hierbei soll vermieden werden, dass der Versicherungsnehmer sich bereichert, weil er gegebenenfalls von mehreren Erstattungen erhält. Die Ansprüche des Versicherungsnehmers auf die Rechtsschutzversicherung gehen aufgrund des gesetzlichen ...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / V. Schlussbetrachtung

Ein entsprechender Hinweis aller Rechtsanwaltskammern wäre zu begrüßen, denn es bleibt für den Rechtsanwalt nicht folgenlos, wenn er sich auf die fehlerhaften Ausführungen zur Schweigepflicht verlässt. Auch die anwaltlichen Verweise im Internet auf die definitiv falschen Urteile,[15] helfen hierbei nicht weiter. Nicht die Anwaltskammern und auch nicht die Anwaltsgerichte sin...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / I. Einführung

Die Rechtslage rund um die Samenspende war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung sowie der juristischen Fachdiskussion.[1] Während zumeist das Recht des Kindes auf Kenntnis von der eigenen Abstammung, die abstammungsrechtliche Zuordnung des Kindes sowie etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Spender im Vordergrund standen, blieb die adopt...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / 2. Grundrechte der am "Zeugungsvorgang" Beteiligten

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung kollidiert mit den Rechten auf informationelle Selbstbestimmung der weiteren am Zeugungsvorgang und an der Elternschaft beteiligten Personen. Am schwächsten ist die Stellung des Samenspenders, dessen Persönlichkeitsrecht trotz etwaiger Anonymitätszusagen keinen rechtlichen Schutz genießt. Zwar können ausnahmsweise seine persönlic...mehr

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AGS 1/2016, Wertberechnung ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Die gem. § 59 Abs. 2 S. 1 FamGKG erforderliche Beschwer von 200,00 EUR ist angesichts des von der Antragstellerin zu tragenden Kostenunterschieds erreicht. Die Beschwerde ist in der Sache allerdings nicht begründet. Zu Recht hat das FamG mit dem angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Datengewinnung, repressive, soziale Daten [Rdn 85]

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§ 14 Rechtsschutzversicherung / VI. Auskunftspflicht

Rz. 93 Es bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Rechtsschutzversicherer und dem beauftragten Rechtsanwalt; gleichwohl ist der Rechtsanwalt gegenüber dem Rechtsschutzversicherer zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bezüglich der gezahlten Vorschussleistungen verpflichtet. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 86 VVG i.V.m. §§ 675, 666, 67...mehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Krankenakte [Rdn 79]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 211]

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FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Datengewinnung, Strafvollzug, Bundesrecht [Rdn 111]

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§3 Kernpunkte der Reform / A. Überblick

Rz. 1 Die Kernpunkte der Reform messen sich an den Zielen der Neuregelungen, namentlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit, indem die schweren Ordnungswidrigkeiten durch das Fahreignungs-Bewertungssystem betont werden. Sie soll Teil des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung sein und sowohl Transparenz, Vereinfachung und Verhältnismäßigkeit beinhalten.[1] Das ...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Antrag, Antragsgegenstand [Rdn 199]

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