Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Erlaubnispflicht

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In gewissen Sonderfällen sind jedoch spezielle Regelungen zu berücksichtigen, etwa während der Elternzeit, der Pflegezeit oder im Streikfall. Infographic Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.7 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Urlaub / 24 Kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen bei einem nicht gestellten Urlaubsantrag, Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers

Sachverhalt Ein Wissenschaftler mit befristetem Arbeitsvertrag hatte bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses am 31.12. über 50 Urlaubstage nicht genommen. Ergebnis Das BAG legte diesen Fall dem EuGH vor und führte aus, nach deutschem Urlaubsrecht sei der Anspruch verfallen, weil der Arbeitnehmer nicht gehindert gewesen sei, den Urlaub im Urlaubsjahr zu beantragen und zu neh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein. Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BVerwGE 53 S. 134, 137; BSG, SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4)...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 25 Mitwirkungsobliegenheit auch bei Urlaubsansprüchen langzeiterkrankter Arbeitnehmer und Erwerbsunfähiger?

Sachverhalt 1 Eine Arbeitnehmerin erkrankte im Lauf des Kalenderjahres 2017. Zu diesem Zeitpunkt waren noch 14 Urlaubstage offen. Seitdem war sie arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber hatte sie nicht darauf hingewiesen, dass Urlaubsansprüche verfallen könnten. Es entstand Streit, ob der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2017 mit Ablauf von 15 Monaten nach Ende dieses Kalenderjahr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.4 Arbeitgeberdarlehen/Zinsersparnisse: So wird der steuerpflichtige Betrag berechnet

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. Zinsersparnisse, die ein Mitarbeiter aufgrund seines Dienstverhältnisses erhält, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Bei einem unentgeltlichen oder zinsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Für Leiharbeitnehmer gelten gegenüber dem Verleiher (Arbeitgeber) die allgemeinen Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens, z. B. Mitteilung der Identifikationsnummer und des Geburtstags für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale; Mitteilung, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt; Mitteilung, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag abg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.8 Kündigungsfristen (§ 11 BRTV)

Die Grundkündigungsfrist für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses 6 Werktage und nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit (BZ), oder wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Berufsausbildungsjahres übernommen wurde, 12 Werktage. Für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit gelten verlängerte Kündigungsfristen für den A...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.2 Urlaub

Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Samstage sind keine Arbeitstage. Eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit darf während des Urlaubs nicht ausgeführt werden.[1] Der Auszubildende erwirbt erstmalig nach einer ununterbrochenen Ausbildungszeit von 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch. Beträgt die Ausbildungszeit in einem Urlaubsjahr wenige...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.8 Urlaubsabgeltungen (§ 8.6 BRTV)

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche, das heißt Auszahlung seiner noch nicht beanspruchten Urlaubsvergütung. Tarifvertraglich besteht der Anspruch ausschließlich (keine weiteren Gründe möglich), wenn der Arbeitnehmer: länger als 3 Monate in Betrieben tätig war, die nicht dem BRTV unterliegen, länger als 3 Monate nicht i...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.6 Dreizehntes Monatseinkommen

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.5.1997 in der Fassung vom 30.1.2023. Danach haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 30.11. des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen i. H. v. 123 Gesamttarifstundenlöhnen (GTL). Der Tarifvertrag...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.3 Witterungsbedingte Arbeitsversäumnisse oder aus wirtschaftlichen Gründen

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung von Lohn, wenn die Arbeitsleistung ausschließlich aus zwingenden witterungsbedingten oder in der Schlechtwetterzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Saison-Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn der Lohnausfall des Arbeitnehmers in der Schlechtwetterzeit nicht durch Auflösung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

Soweit als Ersatz für die elektronische Lohnsteuerkarte ein Papierverfahren[1] vorgesehen ist (z. B. für Arbeitnehmer mit falschem ELStAM-Datensatz oder übergangsweise noch für Steuerpflichtige mit Auslandsbezug), gelten die hierfür verfassten Regelungen.[2] Aufbewahrungsfrist nur bis zum Ende des Kalenderjahres bzw. bis zum Austritt Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.1 Überschreitung der werktäglichen Höchstarbeitszeit

Arbeiten Arbeitnehmer über die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus, sind Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeiten aufzuzeichnen und die dazugehörigen Nachweise aufzubewahren..[1] Außerdem müssen sie ein Verzeichnis über die Arbeitnehmer führen, die nach § 7 Abs. 7 ArbZG der Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auch ohne Ausgleich aufgrund einer tarifvertr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.1 Urlaubsdauer (§ 8.1 BRTV)

Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (= Urlaubsjahr) Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Bei Schwerbehinderten, die von den gesetzlichen Vorschriften erfasst werden, erhöht sich der Anspruch auf 35 Arbeitstage. Samstage gelten nicht als Arbeitstage. Die Urlaubsdauer richtet sich nach den Beschäftigungstagen, die der Arbeitnehmer in Betriebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.3 Urlaubsvergütung und zusätzliches Urlaubsgeld (§ 8.4 BRTV)

Der Arbeitnehmer erhält für seinen entstandenen Urlaub 14,25 % des Bruttolohns als Urlaubsvergütung. Schwerbehinderte (SB) erhalten 16,63 %. Die Urlaubsvergütung setzt sich zusammen aus dem Urlaubsentgelt (11,4 %/SB 13,3 %) und dem zusätzlichen Urlaubsgeld (25 % auf Urlaubsentgelt = 2,85 %/SB = 3,33 %). Zum Bruttolohn zählen alle der Lohnsteuer unterliegenden Lohnbestandteile...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.1 Freistellung aus familiären und besonderen Gründen

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Zahlung seines Gesamttarifstundenlohns für die jeweilige tarifliche Arbeitszeitverteilung.[1] Gründe für die Freistellung sind (in Klammern freie Tage): eigene Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft (3), Entbindung der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin (2), Tod der Eltern, Tod des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.2 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften (§ 9 BRTV)

Der Arbeitgeber kann einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in einer Arbeitsgemeinschaft, an der er selbst beteiligt ist, freistellen. Die Freistellung kann nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen. Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum Stammbetrieb endet nicht mit der Freistellung zur Arbeitsgemeinschaft, es ruht nur und lebt nach Beendigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1 Zweck

Im Arbeitsrecht sind Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Aufbewahrung von im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erstellten Unterlagen in erster Linie zur Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden geregelt. Unter anderem sollen bestimmte Aufbewahrungspflichten effektive Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG sowie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.2 Beitrags- und Erstattungsverfahren

Die Urlaubs- und Ausbildungsvergütungen werden dem Arbeitgeber von der ULAK durch Überweisung auf sein Bankkonto erstattet. Bei vorhandenen Beitragsrückständen werden Erstattungen mit diesen verrechnet. Einzugsstelle für den Sozialkassenbeitrag ist die ULAK. Diese zieht auch die Beiträge der ZVK für die Zusatzversorgung in den alten Bundesländern, die Beiträge der Gemeinnützi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5.1 Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.5 Jugendarbeitsschutzgesetz

Das JArbSchG sieht in den §§ 32 ff. JArbSchG die Pflicht zu ärztlichen Begutachtung der Jugendlichen[1] vor Aufnahme einer Tätigkeit und in deren Verlauf vor. Mithilfe dieser Untersuchungen soll gesundheitlichen Schädigungen der Jugendlichen durch die Beschäftigung vorgebeugt werden. Arbeitgeber von Jugendlichen haben die anlässlich der Untersuchungen erstellten ärztlichen B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 22 Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in § 7 Abs. 1 SGB IV ist weitergehend als der des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 611a BGB. Das (arbeitsrechtliche) Arbeitsverhältnis ist ein Unterfall des Beschäftigungsverhältnisses. Gleichwohl ist es Hauptanwendungsbereich des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses. Das ergibt sich bereits aus § 7 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis (§ 1 Abs. 2 Satz 1)

4.2.1 Begriff Rz. 15 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt das Gesetz nicht nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern für alle Frauen, die sich in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Maßgeblich ist also nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern eines sozialversicherungsrechtlichen (nicht-pflichtigen!) Beschäftigungsverhältnisses. E...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.1 Begriff

Rz. 15 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt das Gesetz nicht nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern für alle Frauen, die sich in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Maßgeblich ist also nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern eines sozialversicherungsrechtlichen (nicht-pflichtigen!) Beschäftigungsverhältnisses. Ein sozialvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.3 Mitarbeitende Familienangehörige

Rz. 35 Familienmitglieder sind dann Arbeitnehmer, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbringen, andernfalls handelt es sich nur um eine familiär geprägte Mithilfe, auf die arbeitsrechtliche Vorschriften keine Anwendung finden. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. Maßgeblich ist regelmäßig der Wille, ein Arbeitsverhältnis zu begründen ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.6 Weitere besondere Beschäftigungsformen

Rz. 39 Steht die Arbeitnehmerin in mehreren (Teilzeit-)Arbeitsverhältnissen, unterliegt jedes Arbeitsverhältnis dem MuSchG, auch wenn es sich ggf. nur um eine Nebentätigkeit handelt. Im Leiharbeitsverhältnis gilt das MuSchG nicht nur für den Verleiher als Arbeitgeber, sondern hinsichtlich des Arbeitsplatzes der Frau hat nach § 11 Abs. 6 Satz 1 AÜG auch der Entleiher die öffen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.5 Weiterbeschäftigung bei Kündigung

Rz. 37 Wird die Arbeitnehmerin beschäftigt, weil ihr nach Ausspruch einer Kündigung ein Weiterbeschäftigungsanspruch zusteht, so ist nach dem Rechtsgrund für die Weiterbeschäftigung zu unterscheiden. Erfolgt sie nach § 102 Abs. 5 BetrVG (bzw. den entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Vorschriften), weil die Arbeitnehmervertretung der Kündigung widersprochen hat, so be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Beweislast, Rechtsstreitigkeiten, Zuständigkeit

Rz. 70 Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes in persönlicher Hinsicht hat die Person (§ 1 Abs. 4), die sich auf die Geltung des Mutterschutzgesetzes beruft, im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich eine Selbstständige darauf, sie sei in Wirklichkeit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte, weil Arbeitnehmerin, so kann sie dies von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Preisgeld / 1 Berufliche Veranlassung

Einnahmen aus Preisgeldern können unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein untrennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Preisgeld und einer Einkunftsart besteht. Hierzu ist einzelfallbezogen zu prüfen, welcher Anlass zur Preisverleihung geführt hat. Eine Preisverleihung an einen Arbeitnehmer, die nicht die Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Räumlicher Geltungsbereich des MuSchG – Auslandsbezug

Rz. 65 Besonderheiten können bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug auftreten, sei es, weil der Arbeitnehmer ausländischer Staatsangehöriger ist, sei es, weil es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, dessen Pflichten der Arbeitnehmer im Ausland zu erfüllen hat. Hinweis Territorialprinzip Dabei gilt als Grundregel, dass die Geltung des MuSchG sich als staatliches Arbeitssc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rz. 36 Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Beschäftigungsverhältnis, selbst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.[1] Letztes gilt jedenfalls, solange die Aufwandsentschädigung die steuerlichen Freibeträge nicht übersteigt. Wenn gleichzeitig noch ein Arbeitsverhältnis mit dem Verein besteht, z. B. als geringfügige Beschäftigung, unterliegt das aber dann dem MuSch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Preisgeld / 3 Preisverleihungen durch fremde Dritte

Arbeitslohn kann ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten[1] anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt "für" eine Leistung darstellt, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Voraussetzung ist, dass sich die Leistung des Dritten für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stipendium / 2 Stipendien privater Arbeitgeber

Andere Studienbeihilfen und Stipendien aus privaten Mitteln sind dagegen grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Allein die Bezeichnung "Stipendium" lässt noch keine Rückschlüsse auf das Vorliegen eines Dienstverhältnisses oder auf die Arbeitsentgelteigenschaft zu. Abhängig von den Gesamtumständen des Einzelfalles liegen entweder Arbeitslohn oder sonsti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.2 Organe von juristischen Personen

Rz. 33 Persönlich haftende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sind regelmäßig keine Beschäftigten, während der Kommanditist, wenn er keinen maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung seiner Tätigkeit bzw. die Geschicke der Gesellschaft besitzt, durchaus in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihr stehen kann.[1] Ob angestellte Fremdgeschäftsführerinnen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.8 Schülerinnen und Studentinnen (Nr. 8)

Rz. 62 Nach Nr. 8 werden Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle (z. B. Hochschule oder Schule, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG) Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Dies ist etwa der Fall bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulpflicht, im Rahmen der universitären Ausbil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trinkgeld / 1 Trinkgelder als Arbeitslohn von dritter Seite

Zum Arbeitslohn gehören alle Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Dies gilt auch für die Zuwendung eines Dritten, wenn diese ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Der Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 regelt in Satz 2 das Schicksal des Erholungsurlaubs, wenn er wegen den Beschäftigungsverboten nicht genommen werden kann. Ohne diese Regelung würde es zum Verfall des Urlaubs am 31.3. des Folgejahres kommen, wenn im Anschluss an die Schutzfristen Elternzeit in Anspruch genommen wurde und der Erholungsurlaub dann am Ende des Übertragungszeitraums verfiel. Durch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trinkgeld / Zusammenfassung

Begriff Trinkgelder sind freiwillige Zahlungen Dritter – typischerweise von Gästen im Hotel- und Gastronomiegewerbe – für die Dienste des Arbeitnehmers zusätzlich zum vom Arbeitgeber gezahlten Entgelt. Sie sind zu unterscheiden von sonstigen Bedienungsgeldern, die als Preisbestandteil zwangsweise von Dritten (Kunden) gezahlt werden. Erhält der Arbeitnehmer Trinkgelder, können...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.7 Arbeitnehmerähnliche Personen (Nr. 7)

Rz. 55 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Geltung des MuSchG für Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Allerdings unterliegt dieser Personenkreis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 ArbSchG den geltenden Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, die nach § 4 Nr. 6 ArbSchG verlangen, dass der Arbeitgeber bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 3 Jede Mutter hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 4 GG). Das ist nicht nur ein Programmsatz, sondern ein konkreter, objektiv-rechtlicher Schutzauftrag, aus dem das BVerfG[1] auch die Notwendigkeit eines besonderen Kündigungsschutzes für schwangere Arbeitnehmerinnen abgeleitet hat. Das MuSchG verwirklicht den staatlichen Schutzauftrag, der s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Arbeitgeber im Sinne des MuSchG (§ 2 Abs. 1)

Rz. 1 § 2 Abs. 1 definiert den für das MuSchG geltenden Arbeitgeberbegriff. Nach Satz 1 sind alle natürlichen und juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die Personen im Fall von § 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG beschäftigen, Arbeitgeber i. S. d. Gesetzes. § 2 Abs. 1 Satz 2 stellt dem Arbeitgeber verschiedene andere, dem persönlichen Geltungsbereich nach § 1 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stipendium / 2 Unterschied zur Studienbeihilfe

Stipendien sind zu unterscheiden von sog. Studienbeihilfen, mit denen Unternehmen ihre studierenden Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses finanziell fördern.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2 Einzelfälle

4.2.2.1 Arbeitsverhältnis Rz. 22 Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in § 7 Abs. 1 SGB IV ist weitergehend als der des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 611a BGB. Das (arbeitsrechtliche) Arbeitsverhältnis ist ein Unterfall des Beschäftigungsverhältnisses. Gleichwohl ist es Hauptanwendungsbereich des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses. Das ergibt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stipendium / 1 Versicherungsrechtliche Bewertung des Stipendiums

Der Bezug eines Stipendiums begründet allein regelmäßig kein abhängiges und demzufolge versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Stipendium zur Bestreitung des Lebensunterhalts oder für den durch die Aus- oder Fortbildung verursachten Aufwand bestimmt ist. Voraussetzung ist jedoch, dass ein solches Stipendium uneigennützig gegeben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erweiterte Inanspruchnahmezeit

Rz. 3 Die eigentliche Bedeutung der Vorschrift liegt daher in dem besonderen deutlich längeren Zeitraum für die Inanspruchnahme des Urlaubs nach Satz 2. Dieser Regelung ist § 17 Abs. 2 BEEG nachgebildet. Sie hat 2 Anwendungsbereiche: Der Urlaub bleibt der Arbeitnehmerin bei Mutterschaft und Inanspruchnahme der Schutzfristen auch dann erhalten, wenn er bis zum 31.3. des Folgeja...mehr