Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck / 7.3.3 Änderungsscheck

Falls im Laufe eines Beschäftigungsverhältnisses Änderungen an den ursprünglich auf dem Haushaltsscheck gemachten Angaben eintreten, kann hierfür der von der Minijob-Zentrale angebotene Änderungsscheck genutzt werden. Außer den standardmäßig einzutragenden Personalien des Arbeitgebers sowie der Haushaltshilfe und der Betriebsnummer, sind die zu ändernden Daten einzutragen. D...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.1 Datenübermittlung an die Krankenkasse des Versorgungsempfängers

Die Zahlstellen haben der Krankenkasse des Versorgungsempfängers Beginn, Höhe, Veränderungen sowie Ende der Versorgungsbezüge unverzüglich zu melden. Ferner ist im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V von den Zahlstellen der Tag der Antragstellung unverzüglich mitzuteilen. Dabei handelt es sich um Anträge auf eine der Waisenrente entsprechende Leistung einer berufsständischen Versor...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 2 Rechtsnatur

Das durch eine Vereinbarung über einen Freiwilligendienst im Sinne des BFDG begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern stellt ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zwischen dem Freiwilligen und dem Bund eigener Art dar.[1] Betont wird von der Rechtsprechung auch immer wieder der Ehrenamtscharakter – dies wirkt sich insbesondere im Entgeltber...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2 Einvernehmlich vereinbartes Freistellungsrecht

Die Freistellung kann auf einer einvernehmlichen Vereinbarung eines Freistellungsrechts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sei es bezahlt oder unbezahlt.[1] Die Freistellungsvereinbarung kann auch konkludent geschlossen werden; auch die Auslegung bestimmter Formulierungen kann zu einer Freistellungsvereinbarung führen; dies kann beispielsweise in der Vereinbarung...mehr

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Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer sind Personen, die im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Legaldefinition des Arbeitsvertrags und damit auch des Arbeitnehmers findet sich in § 611a BGB. Lohnsteuer: Der Arbeitnehmerbegriff ist geregelt in § 1 LStDV und mittelbar durch § 19 Abs. 1 EStG. Die Verwaltungsanweisungen R 1...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.3 Befristung

Für die Befristung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu sonstigen Arbeitsverhältnissen. Die Zulässigkeit der Befristung richtet sich nach § 14 TzBfG, und für die Arbeitsverhältnisse, die in den Geltungsbereich des TVöD fallen, ist daneben auch § 30 TVöD zu beachten, der weitere Einschränkungen enthält. Wegen der Einzelheite...mehr

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Flüchtling / 1.5 Ein-Euro-Job

Flüchtlinge haben ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Arbeitsgelegenheit (sog. Ein-Euro-Jobs) nach § 16d SGB II ist eine solche Leistung. Sie erfüllt allerdings nicht die Merkmale einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Ein-Euro-Jobs werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, auch nicht eines faktischen Arbeitsverhältnisses, verrich...mehr

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Gesellschafter / 7.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Den Begriff des Selbstständigen mit einem Auftraggeber gibt es im Lohnsteuerrecht nicht. Arbeitnehmer ist vielmehr derjenige, der in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen ist.[1] Die Abgrenzung zwischen einer freien Mitarbeit und einem Arbeitsverhältnis kann mitunter schwierig sein. § 611a BGB enthält die gleichen Kriterien, die seitens ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Sozialversicherungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 50 Gesamtsozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung besteht, wenn eine "Beschäftigung" nach § 7 Abs. 1 SGB IV vorliegt, die "nicht selbstständige Arbeit" ist, "insbesondere in einem Arbeitsverhältnis". Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.3 Mindestumfang der arbeitsrechtlichen Nachweispflichten

Die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen[1] eines Arbeitsverhältnisses ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen[2]. Hierzu gehört u. a. auch die Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und die Vereinbarung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Achtung Bede...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 1.2 Vertragsverlängerungen

Die Beschäftigung endet auch dann mit dem letzten Tag, für den Arbeitsentgelt gezahlt wird, wenn der Arbeitgeber ein von ihm gekündigtes Arbeitsverhältnis, nachträglich um die dem Arbeitnehmer noch zustehenden Urlaubstage verlängert und der Arbeitnehmer diese Vertragsverlängerung stillschweigend annimmt. Dabei soll nicht unterschieden werden, ob der Arbeitnehmer den Erholungsurl...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.5 Mutterschutz

Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG genießen Mutterschutz alle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Demnach sind geringfügig entlohnte Beschäftigte hiervon nicht ausgeschlossen. Unerheblich ist, ob die geringfügig entlohnte Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Jeder Arbeitgeber ist an die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gebunden. Für ger...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 2 Keine Zusammenballung von Einkünften

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 5.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30.6. eine Abfindung von 32.500 EUR. Als weiteren Einmalbezug hat er im Mai 1.750 EUR Urlaubsgeld erhalten. Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entgeht ihm aber das Weihnachtsgeld von 1.750 EUR. Er hat ...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1.1 Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber

Grundsätzlich werden mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet.[1] Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die Arbeitgeberidentität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend; es ist also nicht erforderlich, dass bei einem Arbeitgeber gleich...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 5.2 Optimale Verteilung des Frei- und Hinzurechnungsbetrags

Obgleich der Wortlaut der Freibetragsregelung eine Übertragung bis zu den o. g. Beträgen zulässt, sollte der Arbeitnehmer keinen höheren Betrag beantragen, als dies zur Vermeidung des Lohnsteuerabzugs im zweiten oder weiteren Dienstverhältnis erforderlich ist. Insbesondere mit Blick auf das für das erste Dienstverhältnis zu bildende elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abfindung / Zusammenfassung

Begriff Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt aber spezielle Abfindungsansprüche, die im Folgenden dargestellt werden. Abfindun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 5 Urlaubsanspruch

Die Arbeitsverhältnisse von Saisonarbeitskräften fallen zwar unter das Bundesurlaubsgesetz. Aufgrund des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllen diese jedoch meist nicht die 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG. Den Saisonarbeitnehmern steht jedoch gemäß § 5 BUrlG Teilurlaub zu.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Transferleistungen / 3.1.2 Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in einem Betrieb bzw. in einer eigenständigen Betriebsabteilung Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund einer Betriebsänderung durchgeführt werden, die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst werden, die Organisation und Mittelausstattung der b...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 48 Der steuerrechtliche Arbeitnehmerbegriff ist nicht mit dem arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Begriff identisch. Eine gesetzliche Begriffsbestimmung fehlt; nach § 1 Abs. 1 S. 1 LStDV sind Arbeitnehmer Personen, die in öffentlichem oder privatem Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Steuerklassen / 2.6 Steuerklasse VI (Zweitjob, Nebenjob)

Die Steuerklasse VI ist nur erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer in mehreren Dienstverhältnissen beschäftigt ist. Für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis gilt dann die Steuerklasse VI, bei der berücksichtigt ist, dass der Arbeitnehmer die üblichen Freibeträge bereits bei seinem ersten Arbeitsverhältnis in Anspruch nimmt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnkonto / 4.5 Eintragung der Großbuchstaben

Im Lohnkonto sind die folgenden Großbuchstaben einzutragen: Großbuchstabe S, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer im ersten Dienstverhältnis für einen sonstigen Bezug berechnet und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im Kalenderjahr nicht berücksichtigt hat (Hochrechnung des aktuellen Arbeitslohns). Voraussetzung hierfür ist somit ein Wechsel des Arbeitgeber...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.1 Vergleichsberechnung erforderlich

Für die Prüfung der Zulässigkeit der ermäßigten Besteuerung einer Entschädigungsleistung muss eine Vergleichsberechnung angestellt werden. Übersteigt die anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlte Entschädigung nicht die bis zum Ende des Jahres entgehenden Einnahmen und bezieht der Arbeitnehmer keine anderen Einnahmen, die er bei Fortsetzung des Dienstverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmererfindungen / 1 Besteuerung

Vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlte Vergütungen für Erfindungen oder Prämien für Verbesserungsvorschläge gehören in voller Höhe zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Im Regelfall wird es sich dabei um Diensterfindungen [1] handeln, für die der Arbeitnehmer einen Vergütungsanspruch hat. Für ihre Besteuerung gelten sie als sonstige Bezüge, die unter Anwendung der Jahreslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitspapiere / 1.1 Elektronische Lohnsteuerkarte

Im ELStAM-Verfahren muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nur noch in besonderen Fällen papierbasierte Dokumente für den Lohnsteuerabzug vorlegen.[1] Der Lohnsteuerabzug kann vorgenommen werden, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt in das Dienstverhältnis dem Arbeitgeber seine Identifikationsnummer (IdNr) und seinen Geburtstag mitteilt. Im Übrigen muss der Arbeitnehmer mitteile...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ende der Beschäftigung: Loh... / 6.2 Abmeldung nach Beendigung des Krankengeldanspruchs

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer haben im Fall einer erkrankungsbedingten Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch besteht – soweit er sich auf dieselbe Krankheit begründet – für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an (Höchstbezugsdauer). Tritt während der Arbeitsunfähigkeit noch...mehr

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Aushilfen / 1.1 Geltung des TVöD für Aushilfsarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Aushilfe ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich festgelegt. Während er in 2 gesetzlichen Regelungen enthalten ist, nämlich in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist und in § 1 NachwG, aber auch hier nicht definiert, sondern vorausgesetzt wird, kommt der Begriff im TVöD nicht vor. Das bedeutet aber nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 4 Dauer und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Elternzeit umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Der Anspruch besteht bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses beim nächsten Arbeitgeber fort.[1] Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.[2] Elternzeit kann in vollem Umfang gleichzeitig von beiden Elternteilen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.2 Vertragsschluss

Die Begründung von Arbeitsverhältnissen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig. Dieser Grundsatz gilt auch für die vertraglichen Beziehungen mit Aushilfsarbeitnehmern. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss regelmäßig nicht abgeschlossen werden, empfiehlt sich aber zu Beweiszwecken. Der Arbeitgeber unterliegt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamt / 1 Rechtsgrundlagen

Die ehrenamtliche Tätigkeit ist regelmäßig als Auftrag i. S. d. § 662 BGB ausgestaltet. Das Auftragsverhältnis enthält eine einseitige Leistungsverpflichtung des ehrenamtlich Tätigen. Es handelt sich somit nicht um eine bloße Gefälligkeit, die der ehrenamtlich Tätige erbringt, sondern er ist rechtlich bindend zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verpflichtet. Das Ehrenamt w...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 567 Wenn eine Kündigung im Hinblick auf die Sperrfristregelung des § 159 SGB III geboten erscheint, sollten die Folgen der Kündigung wegen der vorstehenden Bedenken gegen den Abwicklungsvertrag in Form einer Kündigungsfolgenvereinbarung geregelt werden, die schon durch ihre Bezeichnung deutlich macht, dass die vorangegangene Kündigung das Arbeitsverhältnis rechtswirksam ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitspapiere / 1 Pflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitspapiere – außer Zeugnis und Arbeitsbescheinigung – bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zu übergeben, der sie mit der erforderlichen Sorgfalt zu verwahren und bei schuldhaftem Verlust auf Schadensersatz zu haften hat. Eigentümer der Arbeitspapiere bleibt der Arbeitnehmer. Für den Arbeitnehmer empfiehlt es sich, vom Arbeitgeber e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 3.1 Altersgrenzen in Einzelarbeitsverträgen

Ob eine Altersgrenze wirksam ist oder nicht, regelt § 41 Satz 2 SGB VI . Danach ist eine Vereinbarung, wonach das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden soll, unproblematisch zulässig. Soll das Arbeitsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt enden, muss diese Vereinbarung innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem vorgesehenen Beendigungszeitpunkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 3 Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren[1], dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Ob die Arbeitsvertragsparteien ein (echtes) Vollzeitarbeitsverhältnis oder ein flexibles Abrufarbeitsverhältnis als Teilzeitbeschäftigung vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Der Umfang der Wochenarbeitszeit ist dabei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (10) Einbeziehung von Regelungen

Rz. 118 Eine Regelung, die auf einen Tarifvertrag verweist, ist weder unverständlich noch unklar – selbst wenn die Verweisung dynamisch ausgestaltet ist – und verstößt damit nicht gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 BGB.[228] Die Inbezugnahme von Regelungswerken wie Tarifverträgen, Richtlinien oder allgemeinen Bedingungen muss zur Vermeidung von Widersprüchen und Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmererfindungen / 1 Diensterfindung, Meldepflicht

Ein erheblicher Teil aller gemachten Erfindungen werden von Arbeitnehmern in Arbeitsverhältnissen gemacht. Nach § 6 PatentG hätte der Arbeitnehmer als Erfinder das Recht auf das Patent, das ihm die alleinige Nutzung der Erfindung gestattet. Das ist aber nicht damit zu vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit in der Regel schon seine Arbeitsvergütung erhalten ha...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster

a) Muster: Probearbeitsverhältnis Rz. 276 Die Muster Rdn 142 ff. können verwendet werden. Sie sind um eine der nachstehend wiedergegebenen Probearbeitsverhältnisklauseln zu ergänzen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.17: Probearbeitsverhältnis a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 221 Nach § 2 Abs. 1 TzBfG ist teilzeitbeschäftigt ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist keine regelmäßige Wochenarbeitszeit vereinbart, liegt Teilzeitbeschäftigung vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraum...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte

Rz. 725 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1241] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Muster: Kündigung, verbunden mit einem Angebot nach § 1a KSchG

Rz. 549 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.45: Kündigung, verbunden mit einem Angebot nach § 1a KSchG Herrn/Frau _________________________ (Name, Vorname, Adresse) Betr.: Kündigung, verbunden mit einem Angebot nach § 1a KSchG Hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich fristgemäß zum _________________________, hilfsweise zum nächsten rechtlich...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster

a) Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Rz. 685 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.58: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _________________________ (Name, Vorname) _________________________ (Straße, Hausnummer) _________________________ (PLZ, Ort) _________________________, den _________________________ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterricht...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Erklärung zum Betriebsübergang

Rz. 686 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.59: Erklärung zum Betriebsübergang Erklärung zum Betriebsübergang nach § 613a BGB Dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses von der XY-GmbH auf die Z-GmbH Mir ist bekannt, dass bei Ausübung des Widerspruchsrechts eine betriebsbedingte Kündigung unumgänglich ist, wenn keine entspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Volontär / 2.2 Unbefristete Beschäftigung im Anschluss

Hat der Volontär sein Volontariat abgeschlossen, kann der Arbeitgeber ihn unbefristet oder befristet einstellen. Die Befristung ist für bis zu 2 Jahre ohne Sachgrund möglich. Der Ausschluss einer befristeten Einstellung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG für den Fall, dass mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / i) Arbeitsplatzteilung

Rz. 265 Nach § 13 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen (Arbeitsplatzteilung).[485] Ist einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, sind die anderen Arbeitnehmer zur Vertretung verpflichtet, wenn sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben. Eine Pflicht zur Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 1 Einführung

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters oder zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis unter den normalen Voraussetzungen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wettbewerbsverbot / 1.1.1 Kaufmännische Angestellte

Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers zum einen kein Handelsgewerbe betreiben und zum a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 833 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.90: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 834) wegen: Herausgabe der Arbeitspapiere Wir bestellen uns zu den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstell...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 2 Abgrenzung von anderen Vertragsverhältnissen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis ist vom Probearbeitsverhältnis zu unterscheiden. Bei Letzterem ist beabsichtigt, den neu eingestellten Arbeitnehmer bei Feststellung seiner Eignung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Hingegen wird das Aushilfsarbeitsverhältnis lediglich für eine vorübergehende, von vornherein zweckbestimmte Tätigkeit geschlossen. Zulässig ist es...mehr