Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 3 Diese Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung müssen bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses vorliegen

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis erhält der Arbeitnehmer entsprechend den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag seinen Arbeitslohn ausgezahlt. D. h., der Arbeitslohn ist i. d. R. zum Fälligkeitstermin als Lohnaufwand zu erfassen, sodass allenfalls bis zum Termin der Auszahlung (kurzfristig) eine Verbindlichkeit besteht. Für die Zahlung des laufenden Arbeitslohns können kei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arbeitsverhältnis

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Freistellungsvereinbarung Abfindungszahlung Ungewisse Höhe 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 3.1 Diese Vereinbarungen können bei einem Aufhebungsvertrag getroffen werden

Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, ist entscheidend, was die Vertragsparteien vereinbart haben. Die Vereinbarungen können z. B. vorsehen, dass das Arbeitsverhältnis sofort bzw. kurzfristig endet und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält. In dieser Situation ist entweder eine Verbindlichkeit auszuweisen oder eine Rückstellung, wenn Höhe und/oder Fälligkeit noch ungewiss si...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 3.3 Freistellungsvereinbarung – Verzicht auf Arbeitsleistung

Zusätzlich zu den dargestellten Vereinbarungen bezüglich der Höhe einer Abfindung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, kann in einem Aufhebungsvertrag auch eine Freistellung vereinbart werden. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, aber der Arbeitgeber verzichtet bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Arbeitsleistung des Arbei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, erfasst der Arbeitgeber die laufenden Lohnzahlungen zum Fälli...mehr

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Rückstellung, Auflösung Arb... / 3.2 Aufhebungsvertrag als Voraussetzung

Eine Rückstellung für Abfindungszahlungen, z. B. im Zusammenhang mit der Aufhebung von Arbeitsverträgen, darf erst dann gebildet werden, wenn der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Für den Aufhebungsvertrag ist gem. § 623 BGB die Schriftform vorgeschrieben. Konsequenz ist, dass eine Rückstellung erst vorgenommen werden kann, wenn das Dokument von beiden Seiten unterschrieb...mehr

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Rückstellung, Auflösung Arb... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Freistellungsvereinbarung Abfindungszahlung Ungewisse Höhemehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.4.4 Verhältnis von täglicher Rahmenzeit und wöchentlichem Arbeitszeitkorridor

§ 6 Abs. 8 TVöD regelt, dass die Vorschriften zur Rahmenzeit und zum Arbeitszeitkorridor "nur alternativ gelten". Diese Vorschrift, die im Rahmen des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe seit einigen Jahren Anwendung findet, schränkt Rahmenzeit und Korridor nur geringfügig ein. Die Einschränkung gilt nämlich nicht generell in Bezug auf einen Betrieb, eine Verwaltung, sonder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.2 Arbeitszeitvolumen bei Arbeitsverträgen mit nicht tarifgebundenen Arbeitgebern im Bereich der VKA

Hier ist zunächst zu prüfen, ob der TVöD für das jeweilige Arbeitsverhältnis an die Stelle des BAT/BMT-G getreten ist. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn im jeweiligen Arbeitsvertrag die Geltung "des BAT/BAT-G oder den BAT/BMT-G ersetzender Tarifverträge" vereinbart wurde. Siehe Stichwort Geltungsbereich des TVöD. Sodann ist durch Auslegung der jeweiligen Verweis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.1.4 Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst seit dem 1.1.2009 neben dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Auch Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in das Wertguthaben eingestellt werden. Für diese sind ebenfalls die Arbeitgeberanteil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5 Arbeitszeitkonten

Der TVöD enthält einige wenige Vorgaben für die Einrichtung von Arbeitszeitkonten. Diese sind jedoch keineswegs zwingend notwendig, um die Arbeitszeit der Arbeitsverhältnisse, die unter den TVöD fallen, zu regeln. § 10 Abs. 1 TVöD sieht vor, dass Arbeitszeitkonten eingerichtet werden können und nur für den Fall, dass eine tägliche Rahmenzeit oder ein wöchentlicher Arbeitszei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.2 Versicherungsrecht

Die Versicherungspflicht Beschäftigter ist regelmäßig von einem Beschäftigungsverhältnis und einer tatsächlichen Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt abhängig. Verschiedene Arbeitszeitmodelle sehen vor, dass Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum keine Arbeitsleistung zu erbringen haben, jedoch ein Arbeitsentgelt erhalten, das durch tatsächliche Arbeitsleistung vor oder n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.3.1 Anordnung des Arbeitgebers

Das 1. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde ist die Anordnung des Arbeitgebers. Freiwillig geleistete Arbeitsstunden sind damit grundsätzlich keine Überstunden. Die Anordnung von Überstunden kann durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Arbeitszeitgesetzes – erfolge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von § 7 Abs. 7 nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgegli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.1.2 Freistellung im Rahmen von Wertguthabenvereinbarungen

Das Fortbestehen der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen besteht seit dem 1.1.2009 für Zeiten von mehr als einem Monat, wenn während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung fällig ist und das monatlich fällige Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.2.1 Krankenversicherung

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt auch dann mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis, wenn diese mit einer Freistellungsphase startet und während dieser Zeit Arbeitsentgelt gezahlt wird. Arbeitnehmer sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt vorausschauend betrachtet die maßg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.1.1 Definition der Wertguthabenvereinbarung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und Abgrenzung zu anderen Formen der Arbeitszeitgestaltung

In der Praxis werden Arbeitszeitkonten unterschiedlich ausgestaltet. Sie können nach der Länge des Ausgleichszeitraums in Kurzzeit- und Langzeitkonten oder nach der Zielsetzung in Altersteilzeit-, Lebens- oder Jahresarbeitszeit-, Gleitzeit- oder Ausgleichskonten unterschieden werden. Seit dem 1.1.2009 wird zwischen flexiblen Arbeitszeitregelungen nach § 7 Abs. 1a IV i. V. m. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Grundsätze der Beendigung von freien Dienst- und Arbeitsverhältnissen

Rz. 2 Wie und zu welchem Zeitpunkt Arbeits- und freie Dienstverhältnisse gekündigt und ob sie befristet werden können, stellt folgende Tabelle überblicksartig dar:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 14 Nicht selten ist eine Person zum Zeitpunkt ihrer Berufung zum Organ der Gesellschaft bereits Arbeitnehmer der Gesellschaft. Beispiel Der bereits seit 15 Jahren bei der GmbH angestellte Prokurist Müller wird nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers Meier zum Geschäftsführer der GmbH berufen. Die Bestellung kann dazu führen, dass das bisherige Arbeitsverhältnis als ruhen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung freier Dienstverhältnisse

Rz. 8 Selbstständige Dienstverhältnisse können nach § 621 BGB gekündigt werden, ohne dass es eines besonderen Grundes bedarf, wie es das KSchG für eine arbeitgeberseitige Kündigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verlangt (§ 620 Abs. 2 BGB). Auch die zeitliche Begrenzung von freien Dienstverhältnissen ist grds. rechtfertigungsfrei; weder eine Zeit- oder Zweckbefristung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Besonderheiten bei Dienstverhältnissen mit arbeitnehmerähnlichen Personen

Rz. 9 Besonderheiten gelten indes für Dienstverhältnisse mit arbeitnehmerähnlichen Personen[1], die nur partiell den arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften unterliegen (z. B. nach § 2 Satz 2 BUrlG). Bei einer Kette von Einzelverträgen hat das BAG in 2 Entscheidungen aus den Jahren 1967 und 1971 in Anlehnung an § 29 Abs. 2 HAG die Einhaltung einer 2-wöchigen Ankündigungsfrist ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 620 Beendigung des Dienstverhältnisses

1 Allgemeines Rz. 1 § 620 BGB regelt weit weniger als die mittlerweile amtliche Überschrift vermuten lässt. Statt sämtliche Beendigungsgründe von Dienstverhältnissen aufzuzeigen, beschränkt sich die Norm im Wesentlichen auf die Grundsätze zur Beendigung von freien Dienst- und Arbeitsverhältnissen und einen deklaratorischen Verweis auf das TzBfG (in Abs. 3) in Bezug auf Arbeit...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Rechtsstellung nach Abberufung

Rz. 19 Wird das Organmitglied abberufen, sind 3 Konstellationen denkbar: Sofern bei Bestellung zum Organvertreter bereits ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestand und dieses durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ruhend gestellt wurde, lebt dieses Arbeitsverhältnis nach Abberufung und Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags sowie nach Ablauf der da...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Rechtsweg

Rz. 54 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für "bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern" aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Hinweis Die Frage des Zugangs zu den Gerichten für Arbeitssachen und der Abgrenzung der Zuständigkeitsbe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 620 BGB regelt weit weniger als die mittlerweile amtliche Überschrift vermuten lässt. Statt sämtliche Beendigungsgründe von Dienstverhältnissen aufzuzeigen, beschränkt sich die Norm im Wesentlichen auf die Grundsätze zur Beendigung von freien Dienst- und Arbeitsverhältnissen und einen deklaratorischen Verweis auf das TzBfG (in Abs. 3) in Bezug auf Arbeitsverhältnisse...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Verbot der Kündigung

Rz. 2 Das Kündigungsverbot des § 18 schützt den Arbeitnehmer vor jeder Kündigung, losgelöst davon, ob diese wegen der Elternzeit oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Elternzeit oder aus anderen Gründen ausgesprochen werden soll. Auch eine betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsschließung ist nur möglich, wenn vorher die Aufsichtsbehörde dieser Kündigung zugestimm...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der besondere Kündigungsschutz des § 18 gilt zunächst nur für Arbeitsverhältnisse. Um welche Art von Arbeitsverhältnis es sich handelt, ist gleichgültig; auch in geringfügigen Beschäftigungen, Teilzeitarbeitsverhältnissen, Nebenjobs, befristeten Arbeitsverhältnissen, und für leitende Angestellte besteht ein Anspruch auf Elternzeit und damit ggf. besonderer Kündigungsschutz. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Ausnahme: Kündigungsschutz auch ohne Elternzeit bei Teilzeit mit Elterngeldanspruch

Rz. 21 Eine Ausnahme von der Voraussetzung, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 18 die Inanspruchnahme von Elternzeit voraussetzt, enthält § 18 Abs. 2 Nr. 2. Grds. gilt auch für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit beim eigenen Arbeitgeber in zulässigem Umfang (§ 15 Abs. 4 BEEG: 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt) Teilzeitarbeit leisten, dass der besondere...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit

Rz. 11 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist grds. die wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit. Wird gegen die Schriftform[1] für die Inanspruchnahmeerklärung verstoßen, ist die Elternzeit nicht wirksam verlangt – es sei denn, der Arbeitgeber hat das nicht beanstandet und sich damit abgefunden, dass der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheint. Ausnahmswe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2.1 Verwaltungsvorschrift

Rz. 36 Die Verwaltungsvorschrift zählt die Fälle auf, in denen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklärt werden kann. Die Vorschrift lautet wie folgt: 2. Vorliegen eines besonderen Falles 2.1. Bei der Prüfung nach Maßgabe der Nr. 1 hat die Behörde davon auszugehen, dass ein besonderer Fall i. S. d. § 18 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes insbesondere dann gegeben ist, wenn 2.1....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.1 Sonderfall GmbH & Co. KG

Rz. 9 Auch der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG wird von § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG erfasst, sofern er den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag mit der Komplementär-GmbH geschlossen hat (§ 170 HGB i. V. m. § 35 Abs. 1 GmbHG).[1] Rz. 10 Die Frage, ob der Ausschluss des allgemeinen Kündigungsschutzes auch gilt, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig mit der K...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der allgemeine Kündigungsschutz gilt nach § 14 Abs. 1 KSchG nicht für die gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen. Es gilt auch nicht für die zur Vertretung von Personengesamtheiten berufenen Personen. § 14 Abs. 1 KSchG hat lediglich eine klarstellende Funktion. Auf das der Organstellung zugrunde liegende Vertragsverhältnis kommt es nicht an. Das heißt, es ist ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Prüfungsmaßstab

Rz. 37 Die Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift möglicher besonderer Fälle, die ausnahmsweise die Zustimmung zur Kündigung ermöglichen, ist nicht abschließend. Der Begriff des besonderen Falles bedarf im Einzelfall der Auslegung und unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Da die persönliche Situation von Arbeitnehmern in El...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Besonderheiten in Teilzeitarbeitsverhältnissen

Rz. 9 Auch Teilzeitarbeitsverhältnisse unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz nach § 18. Das ergibt sich bereits aus § 18 Abs. 2 Nr. 1. Dabei ist es unerheblich, ob das Teilzeitarbeitsverhältnis schon vor der Elternzeit bestand und während der Elternzeit fortgesetzt wurde oder ob es erst durch Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung nach § 15 Abs. 5–7 BEEG begründet wo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Kündigungsfristen

Rz. 48 Die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB gelten auch für leitende Angestellte i. S. v. § 14 Abs. 2 KSchG. Nach Auffassung des BAG [1] gelten für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers die Fristen des § 621 BGB . § 622 BGB ist nach dem BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Wegen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 18 schafft für Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, einen besonderen Schutz vor Kündigungen des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, der weit über die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) hinausgeht. Es besteht ein allgemeines Kündigungsverbot mit dem Vorbehalt, dass die Kündigung ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2 Besonderheiten im Konzern

Rz. 12 Nicht selten stehen Organvertreter einer juristischen Person, d. h. z. B. GmbH-Geschäftsführer, in einem Arbeitsverhältnis zur Muttergesellschaft der GmbH. Zu den sich aus dem Arbeitsvertrag mit der Konzernmutter ergebenden Pflichten gehört teilweise – kraft ausdrücklicher Vereinbarung – auch die Übernahme von GmbH-Geschäftsführerpositionen, d. h. die gesetzliche Vert...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.2 Modifizierung von § 9 KSchG

Rz. 36 Ist die ausgesprochene Arbeitgeberkündigung sozialwidrig, hat das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Antrag des Arbeitgebers aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen.[1] Bei leitenden Angestellten bedarf der Auflösungsa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Beginn und Ende des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 25 Der besondere Kündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht abhängig von einer Wartezeit. Pflegezeit kann damit bereits am ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses beansprucht werden. Er beginnt mit dem Zugang der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG) oder Pflegezeit (§ 3 Abs. 1, 5 oder 6 PflegeZG)[1], höchstens jedoch 12 Wochen vor d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 § 5 PflegeZG bezieht sich in sachlicher Hinsicht auf Kündigungen des Arbeitgebers. Arbeitgeber i. S. d. PflegeZG sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach § 7 Abs. 1 beschäftigen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG). Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 PflegeZG tritt für arbeitnehmerähnliche Personen, insbesondere für die in Heima...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.6 Stellung bei Änderungskündigungen

Rz. 43 Die Vorschriften über die Änderungskündigung[1] gelten ohne Besonderheiten auch für leitende Angestellte. Beispiel Der Arbeitgeber hat nach Ausspruch einer sozialwidrigen und deshalb unwirksamen Änderungskündigung nur dann die Möglichkeit, über einen Auflösungsantrag noch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen, wenn der leitende Angestellte die Änderung d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6.1 Anhörung des Betriebsrats

Rz. 50 Vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist nach § 102 BetrVG der Betriebsrat anzuhören. Rz. 51 Eine Ausnahme gilt für Kündigungen leitender Angestellter, die gleichzeitig auch leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG sind (vgl. hierzu oben Rz. 22). Für diese gelten die Regelungen über die Anhörun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG)

Rz. 9 Nach § 2 Abs. 1 PflegeZG haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Zeitliche Dauer des Kündigungsschutzes

Rz. 26 Der Kündigungsschutz besteht nicht erst ab Beginn der Elternzeit, sondern bereits ab der Erklärung der Inanspruchnahme der Elternzeit, allerdings längstens 8 bzw. 14 Wochen vor dem vom Arbeitnehmer verlangten Beginn, je nachdem, ob die Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes oder erst danach verlangt wird. Maßgeblich ist der Beginn der Elternzeit, nicht die Erklär...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 5.4 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses daran hindert, in Konkurrenz zum ehemaligen Arbeitgeber tätig zu werden. Es ist eine Maßnahme, um die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu schützen, insbesondere wenn der Arbeitnehmer über ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.2 Gesetzliche Spielräume von flexiblen Arbeitszeitregelungen

Im Rahmen der gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten können gegebenenfalls betriebliche Arbeitszeitmodelle um mehr individuelle, einzelvertragliche Formen angereichert werden. Arbeitgeber und Mitarbeiter können insoweit gesetzliche, tarifvertragliche, betriebsverfassungsrechtliche und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um ihren wirtschaftlichen, unternehmerischen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.3 Jahresabschlussbonus/-prämie

Eine Jahresabschlussprämie (auch als Weihnachtsgratifikation, Weihnachtsbonus oder Jahresendprämie bekannt) ist eine Sonderzahlung, die von einem Unternehmen an seine Mitarbeiter am Ende eines bestimmten Geschäftsjahres gewährt wird. Diese Prämie wird oft als Anerkennung für die geleistete Arbeit und als Dank für das Engagement und die Bemühungen der Mitarbeiter während des ...mehr