Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / Zusammenfassung

Überblick Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses findet nicht etwa noch im "rechtsfreien Raum" statt, sondern lässt bereits beiderseitig Rechte und Pflichten entstehen. Auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, besteht bereits von der Vertragsanbahnung an und weiter aufgrund aufgenommener Vertragsverhandlungen zwischen den Beteiligten ein gesetzliches Schuldverhäl...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.4 Mitwirkungspflichten Ausbildung- und Arbeitsuchender

Rz. 36 Besteht ein Anspruch auf Alg oder wird ein solcher geltend gemacht, ergeben sich Pflichten des Versicherten aus § 138, weil er u. a. verfügbar für die Arbeitsvermittlung sein muss. Ergänzend sind die Vorschriften der §§ 60 ff. SGB I anzuwenden. In den anderen Fällen kann die Agentur für Arbeit für Vermittlungszwecke ebenfalls in Anspruch genommen werden. Das betrifft ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.4 Rente auf Zeit (Absatz 3)

Die Vorschriften zur Rente auf Zeit entsprechen den Regelungen in § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 4 und 5 BAT und des TVöD. 19.4.1 Bescheid des Rentenversicherungsträgers (Absatz 3 Satz 1) Die Regelung im TV-V, wonach in diesem Fall das Arbeitsverhältnis nicht endet, entspricht § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD. 19.4.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Absatz 3 Satz 2) Die Gewährung einer Rent...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3 Teilweise Erwerbsminderung (Absatz 2)

Mit den Bestimmungen in Absatz 2 haben die Tarifvertragsparteien Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen. Im TVöD ist dies in § 33 Abs. 3 geregelt. 19.3.1 Prüfungspflicht des Arbeitgebers (Absatz 2 Satz 1) Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 59 BAT endet das Arbeitsverhältnis eines berufsunfähigen Arbeitnehmers nur, soweit es an zumutbaren Weiterbeschäftigungsmögl...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2 Beendigungstatbestände ohne Kündigung

19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a) § 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.2 Fehlen zumutbarer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (Absatz 2 Satz 2)

Sind keine anderweitigen zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vorhanden, tritt die gleiche Rechtsfolge ein wie bei Vorliegen der vollen Erwerbsminderung des Arbeitnehmers. § 19 Abs. 2 Satz 2 entspricht insoweit § 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d. Die Tarifregelung beruht auf der Annahme der Tarifvertragsparteien, der Arbeitnehmer werde im Fall der Erwerbsminderung künftig d...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.5 Teilzeitvereinbarung

Rz. 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 soll den Entschluss vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer fördern, im Sinne von Umverteilung vorhandener Arbeit auf Dauer nur noch eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Diese Zielsetzung bleibt ungeachtet des teilweise bestehenden Fachkräftemangels erhalten, solange sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechnerisch mehrere Arbeitslose eine gemeldete o...mehr

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Bewerbungsverfahren: Backgr... / 2.3 Einstellungsuntersuchung

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen bei einem Bewerber sind nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und der Bewerber ausdrücklich eingewilligt hat.[1] Eine Ausnahme gilt selbstverständlich dann, wenn eine solche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei Jugendlichen gemäß § 32 JArbSchG, nach dem Infektionsschutzgesetz oder aufgrund von Unfallverhüt...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 25.2 Eingruppierungskatalog

Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist mit Wirkung vom 1.3.2014 erstmals seit dem Inkrafttreten des TV-V der Eingruppierungskatalog geändert worden. 8.8.4: "Tätigkeiten als Bilanzbuchhalter" ist gestrichen worden. Der Oberbegriff 9.2 ist um die Bachelorausbildung ergänzt worden. In Entgeltgruppe 10 sind 2 neue Beispiele hinzugekommen, nämlich 10.3.6 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.2 Auszubildende, Volontäre und Praktikanten

§ 1 Abs. 3 Buchst. b entspricht § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD. Der TV-V gilt nur für Arbeitnehmer. Bei den in Buchst. b genannten Personen handelt es sich nicht um Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne. Für Auszubildende sind der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 14 vom 6. April ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.2 Verlangen und Weiterleitung durch den Beschäftigten (Abs. 2 Nr. 20 und 21)

Rz. 61 Abs. 2 Nr. 20 bedroht den Beschäftigten, der entgegen § 313 Abs. 2, auch i. V. m. Abs. 3, eine Nebeneinkommensbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig verlangt, und Abs. 2 Nr. 21 bedroht den Beschäftigten, der entgegen § 313a Abs. 1 Satz 2 HS 2 einen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig zuleitet. Der Beschäftigte hat also die Bescheinigung zu verlangen und nach Erha...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.5.1 Arbeitnehmer der Lohngruppen 2 bis 8a (Absatz 4 Buchst. a)

§ 22 Abs. 4 Buchst. a betrifft die Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage, die aus einer der Lohngruppen 2 bis 8a übergeleitet werden. Solange sie die am Stichtag ausgeübte Funktion weiterhin im ununterbrochenen Arbeitsverhältnis ausüben, erhalten sie die bislang gewährte Vorarbeiterzulage als persönliche Zulage weiter. Diese Zulage ist dynamisch und an die Entwicklung des Entge...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / Zusammenfassung

Überblick Mit einer Stellenanzeige (bzw. Stellenausschreibung) macht ein Arbeitgeber i. d. R. auf eine bei ihm vorhandene Beschäftigungsmöglichkeit aufmerksam und fordert den angesprochenen Empfängerkreis zu Bewerbungen auf. Je nach dem betrieblichen Bedürfnis enthält sie mehr oder weniger differenzierte Angaben zum Unternehmen, eine Beschreibung der freien Stelle, einschlie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Beschäftigte im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD, also Arbeitnehmer, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätte. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 14 Abs. 3 TVöD höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach § 5 Abs. 3 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.5.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 2 bis 8 (Absatz 4 Buchst. a)

Absatz 4 Buchst. a betrifft die Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage, die aus einer der Entgeltgruppen 2 bis 8 übergeleitet werden. Solange sie die am Stichtag ausgeübte Funktion weiterhin im ununterbrochenen Arbeitsverhältnis ausüben, erhalten sie die bislang gewährte Vorarbeiterzulage als persönliche Zulage weiter. Diese Zulage ist dynamisch und an die Entwicklung des Entgel...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.1 Vorbemerkungen

§ 3 TV-V entspricht in seinem wesentlichen Regelungsgehalt § 3 Abs. 3 und 4 TVöD). Es fällt insbesondere auf, dass bei den allgemeinen Pflichten auf die Situation in kommunalen Unternehmen abgestellt wurde und daher anders als z. B. in § 8 Abs. 1 BAT jegliche Bezugnahme auf den öffentlichen Dienst bzw. das Grundgesetz aufgegeben und streng auf die Erfüllung der unmittelbaren...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.8 Eingeschränkte Geltung (Absatz 8)

Wöchentlicher Arbeitszeitkorridor und tägliche Rahmenzeit können nur alternativ, nicht nebeneinander, vereinbart werden (Abs. 8). Dennoch ist damit nicht ausgeschlossen, in einem Betrieb sowohl den Arbeitszeitkorridor als auch die Rahmenzeit anzuwenden, da diese Formen flexibler Arbeitszeitgestaltung nicht zwingend betriebsweit zur Anwendung kommen müssen. Es kann folglich f...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Arbeitnehmer, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) unter den Geltungsbereich des BMT-G II bzw. BMT-G-O fallen. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 9 Abs. 3 Satz 2 BMT-G II i. V. m. den jeweiligen landesbezirklichen Bestimmungen höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.13.1 Landesbezirkliche Regelung über Besitzstandswahrung (Absatz 12 Satz 1)

Die Überleitungsregelung betrifft nur den KAV Hessen und räumt den landesbezirklichen Tarifvertragsparteien in Hessen die Befugnis ein, Regelungen über eine Besitzstandswahrung für vom HGTAV erfasste Angestellte zu vereinbaren, und zwar nicht nur zum Zwecke der Überleitung dieser Arbeitnehmer in den Geltungsbereich des TV-V, sondern für die gesamte Dauer dieser Arbeitsverhäl...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.5 Vertragsstrafe

Der TV-V enthält – ebenso wie der TVöD – keine Regelungen über Vertragsstrafen. Diese sind nach § 309 Nr. 6 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. In formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aber aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden. Dabei ist zum Schutz der Arb...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.3 Verletzung der Mitteilungspflicht (Absatz 3 Satz 3)

Verzögert der Arbeitnehmer schuldhaft, dem Arbeitgeber die Zustellung des Rentenbescheides mitzuteilen, so gelten die nach dem Tage der Zustellung des Rentenbescheides überzahlten Krankengeldzuschüsse "in vollem Umfang als Vorschuss". Dies bedeutet, dass im Fall einer schuldhaften Verzögerung der Zustellung des Rentenbescheids der Anspruch in voller Höhe der für die Zeit nac...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15a.4 Verfall von Tauschtagen (Absatz 4)

Tauschtage, die nicht bis zum Ablauf des auf das Jahr der Antragstellung nach Absatz 1 folgenden Kalenderjahres in Anspruch genommen werden, verfallen grundsätzlich (Absatz 4 Satz 1). Dies ist ein entscheidender Unterschied zu Urlaubstagen. Eine Übertragung auf das darauffolgende Jahr ist ausgeschlossen (also in den o.g. Praxis-Beispielen auf das Jahr 2028). Auch eine finanzi...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.3 Beratungs- und Vermittlungsgespräch/Berufsberatung

Rz. 31 Abs. 1a verpflichtet die zuständige Agentur für Arbeit, im Regelfall mit der nach Abs. 1 arbeitsuchend gemeldeten Person unverzüglich nach der Arbeitsuchendmeldung ein erstes Beratungs- und Vermittlungsgespräch (§ 29) zu führen, das entweder persönlich oder bei Einvernehmen zwischen Agentur für Arbeit und der arbeitsuchenden Person auch per Videotelefonie erfolgen kan...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.4 Entschädigungsansprüche mehrerer abgelehnter Bewerber

Machen mehrere Bewerber wegen Benachteiligung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder beim beruflichen Aufstieg eine Entschädigung nach § 15 AGG gerichtlich geltend, so wird auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsgericht, bei dem die erste Klage erhoben ist, auch für die übrigen Klagen ausschließlich zuständig.[1] Die Rechtsstreitigkeiten sind von Amts wegen an di...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.6 Höhe der Entgeltfortzahlung

Rechtsfolge der durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit ist, dass der Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen, längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 Abs. 3 erhält. Die Übergangsregelung des § 71 ...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.7 Berufsberatung zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit

Rz. 28 Die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit ist mittlerweile das gesamte Erwerbsleben über stets geboten und wurde in der Vergangenheit auch mit lebenslangem Lernen umschrieben. Bei allen beruflichen Tätigkeiten, in einem Wandel unterliegen und die sich deshalb mehr oder weniger schnell verändern, im ungünstigen Fall sogar wegfallen, sind die Arbeitnehm...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.2.2 Fälle mit verkürzter Anwartschaftszeit

Rz. 37a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bezieht sich auf die Fälle mit verkürzter Anwartschaftszeit nach § 142 Abs. 2 auf 6 Monate. Auch für diese Anwartschaftszeiten gilt grundsätzlich ein Bemessungsrahmen von einem Jahr (Abs. 1). Allein die verkürzte Anwartschaftszeit stellt keinen Grund dafür dar, den Bemessungsrahmen zu verändern, weil auch die verkürzte Anwartschaftszeit durch Vers...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.3 Menschen mit Behinderungen

Rz. 34f § 1 SGB IX verpflichtet die Träger der beruflichen Rehabilitation zur dauerhaften Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben für von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Eine Behinderung liegt bei einem Abweichen der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit, seelischen Gesundheit oder Sinnesbeeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen ...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.3 Unbillige Härte

Rz. 38 Eine Erweiterung des Bemessungsrahmens nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf 2 Jahre kommt hauptsächlich in Betracht, wenn der Arbeitslose dies verlangt. Dies ist schon anzunehmen, wenn er darauf hinweist, dass sein Verdienst zuletzt niedriger gewesen sei als zuvor, z. B. in der vorletzten Beschäftigung, oder der bescheinigte Verdienst (Arbeitsbescheinigung, § 312) seinen tats...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.3 Profillagen

Rz. 37h Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten können bestimmten Profillagen zugeordnet werden. Hierauf wird jedoch aufgrund der Weiterentwicklung der unterstützenden IT-Systeme zwischenzeitlich wieder verzichtet. Die grundsätzliche Methodik der Integrationsarbeit wird dadurch nicht verändert. Deshalb sollen die Zusammenhänge hier weiterhin dargestellt bleiben. Der Wechsel...mehr

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Bewerbungsverfahren: Backgr... / 1.1 Einholen von Referenzen (beim ehemaligen Arbeitgeber)

Arbeitszeugnisse sind immer weniger verlässliche Grundlagen für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers. Häufig werden Zeugnisinhalte in arbeitsgerichtlichen Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Vergleichs vereinbart und fallen dadurch ungerechtfertigt positiv aus. Auch formulieren viele Arbeitgeber Zeugnisse von vornherein sehr entgegen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.4 Urlaubsgewährungszeitraum kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in 2 Fällen zwingend eine Verlängerung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub vor, nämlich in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG .[1] Insoweit wird die tarifliche Regelung ergänzt. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach dem Ende ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Backgr... / 2.1 Vorstellungsgespräch und Testaufgaben während des Bewerbungsverfahrens

Erstes Ergebnis einer erfolgreichen Anbahnungsmaßnahme ist regelmäßig das Vorstellungsgespräch im Betrieb, bei dem es um die mögliche Einstellung eines Bewerbers geht. Wenn solche Gespräche auch "unverbindlich" sind, bewegen sie sich doch nicht im rechtsfreien Raum. Mit der Aufnahme derartiger Verhandlungen entsteht zwischen Arbeitgeber und Bewerber als potenziellem Arbeitneh...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III aufgenommen und ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.1.20...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.8.2 Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes bei siebeneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer (Absatz 7 Satz 2)

Sofern Arbeitnehmer am Stichtag ein ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von 7,5 Jahren aufweisen können, wird auch ihnen der Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes noch ermöglicht. Er tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Arbeitnehmer bei unterstellter Fortgeltung des TVöD bzw. TVÜ-VKA die Voraussetzungen hierfür erfüllt hätte. Bei Arbeitne...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.7.3 Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung (Absatz 2a Satz 2)

Nach § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung. Eine vergleichbare Regelung enthielt der TV-V bis zum 29. Februar 2016 nicht. Seit dem 1. März 2016 ist nunmehr tarifvertraglich geregelt, dass die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung beginnt (Abs. 2a Satz 2). Diese A...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.8.2 Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes bei siebeneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer (Absatz 7 Satz 2)

Sofern Arbeitnehmer am Stichtag ein ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von siebeneinhalb Jahren aufweisen können, wird auch ihnen der Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes noch ermöglicht. Er tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Arbeitnehmer bei unterstellter Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Voraussetzungen hierfür erfüllt hätte. Be...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7.2 Dauer des Krankengeldzuschusses (Absatz 2 Satz 2)

Die Gewährung des Krankengeldzuschusses richtet sich nur nach dem Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit. Der Krankengeldzuschuss wird bis zum Ende der 39. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung, längstens aber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Im Gegensatz zum BAT sieht § 13 TV-V keine absolute Höchstgrenze für die Inanspruchna...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1 Anforderungen für die Stelle

Bei Stellenanzeigen und Stellenausschreibungen sind nach §§ 11, 7 AGG die Diskriminierungsverbote des § 1 AGG zu beachten. Verboten ist die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Sowohl bei internen Ausschreibungen als auch bei externen Stel...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.9 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.3 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, wie z. B.: Mutterschutz Während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG besteht kein Anspruch auf Krankenbezüge, auch wenn die Bes...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.4 Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Negativvoraussetzung ist schließlich das fehlende Verschulden des Beschäftigten an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Im Gegensatz zu BAT und TVöD fehlt hier die Eingrenzung auf grobe Fahrlässigkeit. Eine Legaldefinition fehlt. Es handelt sich nicht um ein Verschulden i. S. des § 276 BGB , sondern ein den Anspruch beseitigendes "Verschulden gegen sich selbst" i. S. d...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr