Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausgleichsgeld

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zum Ausgleichsgeld nach § 9 FELEG > Landwirtschaftliche Alterskasse Rz 4. Ergänzend > Geringfügige Beschäftigung Rz 79, > Progressionsvorbehalt Rz 10/1. Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Gibt ein > Arbeitgeber dem ausscheidenden > Arbeitnehmer zur Überbrückung der > Arbeitslosigkeit noch eine monatliche Ausgleichszahlung, so steht das einer tar...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 bis 7 AO

Rz. 55 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit § 89 Abs 2 AO wurde eine allgemeine verbindliche Auskunft für das Besteuerungsverfahren (> Rz 56) eingeführt (Gesetz vom 05.09.2006, BGBl 2006 I, 2098 = BStBl 2006 I, 506; Bruschke, DStZ 2007, 267; Dißars/Bürkle, StB 2007 54; Brühl/Süß, DStR 2016, 2617; Dannecker/Werder, BB 2017, 284; grundlegend zB Horst, Die verbindliche Auskunft nach ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Versicherungsunternehmen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für einen Abzug als > Sonderausgaben in Betracht kommende Prämien an Versicherungsunternehmen sind ua nur dann abziehbar, wenn das Versicherungsunternehmen den Sitz oder die Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der > Europäische Union oder einem anderen Vertragsstaat des > Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) hat und das Versicherungsgeschäf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inland

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Inland im einkommensteuerrechtlichen Sinne ist zunächst – ohne entsprechende Definition im Gesetz (anders etwa § 1 Abs 2 UStG) – das staats- und völkerrechtlich festgelegte Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Bundesgrenzen, mithin der räumliche Geltungsbereich des GG. Nach § 1 Abs 1 Satz 2 EStG gehört zum Inland ferner ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aushilfstätigkeit

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Unter Aushilfstätigkeit versteht man idR eine einmalige oder von Fall zu Fall im Zuge von Gelegenheitsarbeiten, aber jeweils zeitlich befristet ausgeübte Beschäftigung. Aushilfstätigkeit verrichtet zB eine Person, die zusätzlich zum Stammpersonal vorübergehend als Urlaubs- oder Abwesenheitsvertretung, bei erhöhtem Arbeitsanfall oder (spontan)...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / D. Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b EStG)

Rz. 14 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auf der Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns (siehe Rn. 5 bis 8) wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Krankenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Anrechnung oder Abzug der ausländischen Steuer

Rz. 25 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Werden im Ausland erzielte > Einkünfte von Steuerinländern – auch – im Ausland besteuert und besteht kein dies ausschließendes DBA, wird die doppelte Besteuerung idR vermieden, indem die ausländische Steuer auf die deutsche ESt angerechnet wird. Im Einzelnen: Rz. 26 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Werden unbeschränkt stpfl ArbN mit ihren ausländis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahresnetzkarte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Sachbezug: Kann der > Arbeitnehmer eine nicht personengebundene Jahresnetzkarte, die ihm der > Arbeitgeber zur Benutzung bei einer Dienstreise überlässt, auch privat benutzen, so behandelt die FinVerw diese private Nebennutzung wegen Geringfügigkeit nicht als besteuerbaren geldwerten Vorteil (vgl auch § 8 Abs 2 Satz 11 EStG). Die Überlassung ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der > Arbeitnehmer, wenn er hier stpfl ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur > Einkommensteuer veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 33). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN o...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandskorrespondenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandskorrespondenten sind im > Inland nicht ansässige Journalisten. Sie sind in Deutschland nur beschränkt stpfl, wenn sie – idR hauptberuflich – vom > Ausland aus für inländische Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Nachrichtenanstalten und -Häuser oder für inländische Zeitungsunternehmen (Presseorgane) über das Ausland berichten. Sie können ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Studenten, Praktikanten, Auszubildende

Rz. 225 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 20 OECD-MA nimmt im Gastland bestimmte Bezüge von der Besteuerung aus, die ein Student, Praktikant oder Lehrling erhält, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält. Begünstigt ist eine Person, die in dem einen Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor der Einreise in den anderen Staat (G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein > Arbeitnehmer kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn sein > Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereigni...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 8 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Tatsächlich besteuert werden die > Einkünfte – ggf anteilig – aber nur dann, wenn Deutschland im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat (internationales Recht, idR Abkommensrecht) und sie in Deutschland der Besteuerung unterliegen (nationales [Steuer-]Recht). Bei Stpfl, die – auch – im Ausland ansässig sind, unterbleibt di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Sonderfall: Inländische Einkünfte bei Auslandstätigkeit

Rz. 11 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Beschäftigt ein > Inländischer Arbeitgeber im Ausland ansässige > Arbeitnehmer außerhalb des > Inland und verwerten diese ihre Arbeit im Inland, unterliegen sie nicht nur der Besteuerungshoheit ihres Ansässigkeitsstaats, sondern grundsätzlich auch der Besteuerung in Deutschland als beschränkt stpfl ArbN (> Rz 4): Bei beschränkt stpfl ArbN, d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahresarbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Jahresarbeitslohn ist der > Arbeitslohn, den der > Arbeitnehmer im Kalenderjahr aus einem Dienstverhältnis bezieht (Legaldefinition in § 38a Abs 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören alle stpfl Bezüge, die dem ArbN in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen des Kalenderjahres insgesamt als > Laufende Bezüge oder > Sonstige Bezüge – einschließlich des...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahreswagen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Arbeitgeber des Kfz-Gewerbes verkaufen regelmäßig verbilligt Kraftwagen an ihre > Arbeitnehmer; diese dürfen die mit Rabatt erworbenen (Neu-)Wagen idR erst nach Ablauf einer Behaltefrist von einem Jahr frei verkaufen (sog Jahreswagen). Zur arbeitsrechtlichen Qualität des Rechtsanspruchs auf Einräumung des Personalrabatts für Jahreswagen vgl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Kulturorchester

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 17 OECD-MA weist das Besteuerungsrecht für Vergütungen an > Künstler grundsätzlich dem Tätigkeits- bzw Ausübungsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 210 ff). Zu Ausnahmen, wenn eine Auslandstournee aus öffentlichen Kassen des Ansässigkeitsstaats finanziert wird (> Doppelbesteuerung Rz 217), vgl zB > Italien Rz 5, > Rumänien Rz 6. Zum Fall ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Gegenstand der Auskunft

Rz. 23 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das FA hat Auskunft zu erteilen, "ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind". Vorschriften idS sind das EStG mit EStDV und LStDV oder ein DBA, aber auch die nur die FinVerw bindenden Richtlinien und sonstige Verwaltungsanweisungen. Über ihre entsprechende Anwendung sind auch das SolZG, die KiSt-G...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandstätigkeit

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur Besteuerung von Steuerinländern > Ausland, > Auslandsbeamte, > Auslandskorrespondenten, > Auslandslehrer, > Ausländischer Arbeitslohn, > Auslandspensionen, > Auslandsrentner, > Auslandstätigkeitserlass, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 38 ff, > Beschränkte Steuerpflicht, > Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Doppelbesteuerung,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Innovative Entgeltgestaltung

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Altersteilzeit, > Arbeitslohn Rz 60 ff, > Arbeitszeitkonto, > BahnCard, > Beihilfen, > Betriebliche Altersversorgung, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Fahrtkostenzuschüsse, > Fortbildungsveranstaltungen, > Gehaltsumwandlung, > Incentives, > Jahresnetzkarte, > Kraftfahrzeuggestellung, > Mahlzeiten, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Rabatte,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung > Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitsk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 2 Rechte der Arbeitgeber

2.1 Ansprüche gegen die Plattformbetreiber 2.1.1 Anspruch auf Entfernung von negativen Bewertungen Zunächst werden Arbeitgeber und Unternehmen dafür sorgen wollen, dass die negativen Bewertungen von der Plattform entfernt werden. Dies kann ggf. in Form eines Unterlassungsanspruchs gegen den Plattformbetreiber geltend gemacht werden. Allerdings ist die Rechtsprechung hierzu noc...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2 Präventive Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sexuelle Belästigung sich auf die Arbeitnehmer nicht nur physisch, sondern auch psychisch auswirken kann. Sexuelle Belästigung kann daher unter Umständen negativen Einfluss auf die Arbeitsmotivation, den Krankenst...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1 Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

Trotz aller Präventionsmaßnahmen lässt sich das Risiko sexueller Belästigung im Arbeitsumfeld nie vollständig ausschließen. Erhält der Arbeitgeber Kenntnis von einem entsprechenden Vorfall, ist unverzügliches Handeln erforderlich. Er ist verpflichtet, den Sachverhalt umgehend aufzuklären und entsprechende Untersuchungen einzuleiten.[1] Arbeitgeber sind nach § 12 Abs. 1 AGG v...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3 Reaktive Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen gemäß § 12 AGG nicht nur präventive Pflichten, sondern er ist auch verpflichtet, den Vorfall ordnungsgemäß aufzuklären und die entsprechenden Maßnahmen und Sanktionen zu treffen. 3.1 Aufklärungspflicht des Arbeitgebers Trotz aller Präventionsmaßnahmen lässt sich das Risiko sexueller Belästigung im Arbeitsumfeld nie vollständig ausschließen. Erhält der A...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.3 Schaffung einer belästigungsfreien Atmosphäre: Verhaltensrichtlinien

Ziel des Arbeitgebers muss sein, die sexuelle Selbstbestimmung und Würde aller Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass niemand durch übergriffiges, entwürdigendes oder einschüchterndes Verhalten in seiner Arbeitsumgebung beeinträchtigt wird. Ein belästigungsfreies Umfeld bedeutet dabei nicht nur die Abwesenheit offensichtlicher Übergriffe, sondern auch die aktive ...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 2.1.2 Anspruch auf Informationen über die Person des Bewerters

Anspruchsgrundlage Der Auskunftsanspruch ergibt sich aus § 21 Abs. 2 TDDDG . Dieser beinhaltet eine spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform gegenüber den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Vor dem 14.5.2024 war der Anspruch in § 21 Abs. 2 TTDSG geregelt. Inhaltlich entspricht § 21 Ab...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.2 Vorgehen bei bestätigtem Sachverhalt

Stellt sich der Vorwurf sexueller Belästigung ggf. nach einer internen Untersuchung als begründet heraus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Benachteiligungen zu verhindern. § 12 Abs. 3 AGG nennt hierbei exemplarisch die Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung als mögliche Reaktionen. Welche Maßnahme im...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.3 Arbeitnehmerschulungen

Die Schulung von Arbeitnehmern ist ein zentraler Bestandteil der Pflichten des Arbeitgebers gemäß § 12 Abs. 1, Abs. 2 AGG und spielt eine entscheidende Rolle im präventiven Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Schulungen tragen maßgeblich dazu bei, ein Bewusstsein für grenzüberschreitendes Verhalten zu schaffen und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten zu v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.2 Fristbeginn

Mit Blick auf eine etwaig auszusprechende außerordentliche Kündigung erlangt das schnelle Handeln des Arbeitgebers enorme Wichtigkeit. Dies ergibt sich daraus, dass eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 2 BGB nur innerhalb von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen kann, in dem die kündigungsberechtigte Person von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis er...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.5 Notwendigkeit weiterer Aufklärungsmaßnahmen

Ob weitere Aufklärungsmaßnahmen erforderlich sind, hängt stets vom Einzelfall ab. Bei einfach gelagerten Sachverhalten, die klar dokumentiert oder durch verlässliche Aussagen belegt sind, bedarf es regelmäßig keiner umfangreichen Aufklärung. Der Arbeitgeber hat insoweit einen Beurteilungsspielraum und kann selbst entscheiden, wann er ausreichend überzeugt ist, um arbeitsrech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.1.1 Wer oder was kann eine Beschwerdestelle sein?

Das Gesetz sagt nicht genau, wer oder was diese zuständigen Stellen sind, sondern verpflichtet den Arbeitgeber lediglich, überhaupt eine entsprechende Stelle einzurichten. Die Bestimmung einer konkreten Stelle obliegt somit dem Arbeitgeber selbst.[1] Es bleibt daher dem Arbeitgeber überlassen, ob er eine neue Beschwerdestelle einrichtet, die nur für Beschwerden zuständig ist...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.3 Vorgehen bei unklarem Sachverhalt

Ist sich der Arbeitgeber nicht sicher, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt bzw. kann er dies nicht sicher beweisen, kann er auch eine Verdachtskündigung aussprechen. Die Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist das Vorliegen von starken, auf objektiven Tatsachen basierenden Verdachtsmomenten. Diese müssen geeignet sein, dass für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.3.2 Entschädigung

Im Unterschied zum Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG geht es bei der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG um den Ersatz immaterieller Schäden, also den seelischen/psychischen Schaden, z. B. die persönliche Kränkung, das Ehrgefühl, das durch die sexuelle Belästigung verletzt wurde. Praxis-Beispiel Immaterieller Schaden bei sexueller Belästigung Eine Arbeitnehmerin wird von eine...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.1.3 Aufgaben einer Beschwerdestelle

Sobald die Beschwerde die Beschwerdestelle erreicht hat, muss diese die Beschwerde entsprechend bearbeiten und prüfen. In diesem Zuge hat die Beschwerdestelle den Sachverhalt ausreichend aufzuklären [1] und ist befugt, den Beschwerdeführer und Kollegen anzuhören.[2] Keinesfalls darf sie eine Beschwerde einfach zur Seite legen und nicht weiter beachten.[3] Der Arbeitgeber muss...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.2 "Erforderlichkeit" i. S. v. § 12 Abs. 1 AGG

Die Frage, ob eine Maßnahme erforderlich ist, muss objektiv beantwortet werden, und zwar unabhängig davon, was der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmer denken. Es kommt insbesondere darauf an, wie groß der Betrieb ist. Und natürlich kann der Arbeitgeber immer nur so viel machen, wie er dazu auch wirklich in der Lage ist. Welche Maßnahmen der Arbeitgeber hiernach konkret vorzune...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / Zusammenfassung

Überblick Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein allgegenwärtiges Thema. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)[1] aus dem Jahr 2025 haben rund 20 % der Beschäftigten sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz entweder selbst erfahren oder im direkten Arbeitsumfeld miterlebt. Frauen waren mit 24,2 % deutlich häufiger betroffen als Männer,...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.1 Grundlagen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein vielschichtiges und häufig unterschätztes Problem, das bei betroffenen Arbeitnehmern oft mit großer Verunsicherung und Belastungen einhergeht. Viele von ihnen zögern, Vorfälle zu melden, da sie befürchten, nicht ernst genommen zu werden oder dass ihre Schilderungen als übertrieben oder subjektiv abgetan werden. Diese Unsicherheite...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.2 Leistungsverweigerungsrecht

Sollte der Arbeitgeber keine wirksamen oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer sexuellen Belästigung ergreifen, kann der Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben und weiterhin das volle Gehalt verlangen. Dies gilt jedoch nur, sofern dies für den Schutz des Arbeitnehmers auch tatsächlich "erforderlich" und somit verhältnismäßig ist. Der Arbeitnehmer mu...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.3.1 Schadensersatz

Bei Vorliegen einer sexuellen Belästigung des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Wichtig ist es, an dieser Stelle herauszustellen, dass § 15 Abs. 1 AGG ein Anspruch ist, der ein Verschulden des Arbeitgebers voraussetzt. Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst allerdings nicht nur eigene Verstöße des ...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.2 Interessenausgleich

Der Interessenausgleich ist eine Vereinbarung über eine geplante Betriebsänderung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es geht darum ob, wann und wie die unternehmerischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Ausgangspunkt ist dabei die Planung des Arbeitgebers. Je nach Art der Betriebsänderung umfasst der Interessenausgleich Regelungen zu Transfergesellschaften, Massenent...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.3 Befragung des betroffenen Arbeitnehmers

Ein persönliches Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Sofern der Sachverhalt eindeutig aufgeklärt ist, keine weiteren klärungsbedürftigen Umstände bestehen und keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, kann auf ein solches Gespräch im Regelfall verzichtet werden. Das Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer wird vo...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.1 Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis

Auch wenn sich dies aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AGG nicht eindeutig herauslesen lässt, gelten sämtliche präventive – sowie auch repressive – Pflichten des Arbeitgebers nur im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis. Es ist zwar nicht erforderlich, dass die Benachteiligung und die Maßnahme einen konkreten Bezug zum Arbeitsplatz der benachteiligten Person...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 2.2.3 Abmahnung oder Kündigung des Arbeitnehmers

Sofern sich herausstellen sollte, dass die Bewertung von einem aktiven Mitarbeiter stammt, wird der Arbeitgeber versucht sein, eine Abmahnung oder gar eine (fristlose) Kündigung auszusprechen. Hier sollte jedoch nicht zu voreilig gehandelt werden, da wohl nur in extremen Ausnahmefällen eine sofortige Kündigung berechtigt ist. Selbst bei einer Abmahnung ist Vorsicht geboten. E...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Um betroffenen Arbeitnehmern den Rechtsschutz zu erleichtern, sieht § 22 AGG eine Beweiserleichterung vor. Danach genügt es, dass der betroffene Arbeitnehmer Indizien vorträgt, die eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals – etwa des Geschlechts – vermuten lassen. Gelingt dies, kehrt sich die Beweislast um: Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nachweisen, dass kei...mehr