Christina Kamppeter
, Kirsten Wirling
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein vielschichtiges und häufig unterschätztes Problem, das bei betroffenen Arbeitnehmern oft mit großer Verunsicherung und Belastungen einhergeht. Viele von ihnen zögern, Vorfälle zu melden, da sie befürchten, nicht ernst genommen zu werden oder dass ihre Schilderungen als übertrieben oder subjektiv abgetan werden. Diese Unsicherheiten werden verstärkt, wenn der Arbeitgeber kein Umfeld geschaffen hat, das eine adäquate Sensibilisierung für dieses Thema gewährleistet. Darüber hinaus herrscht in vielen Fällen bei Arbeitnehmern der tief verwurzelte Irrglaube, dass die betroffene Person ihre ablehnende Einstellung zu der fraglichen Belästigung in der konkreten Situation aktiv verdeutlicht haben muss. Dies ist jedoch nicht notwendig. Die Rechtsprechung hat gesehen, dass dies Arbeitnehmern oftmals nicht möglich ist. Man denke an ein bestehendes Über-/Unterordnungsverhältnis. Richtigerweise ist darauf abzustellen, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv für eine dritte Person erkennbar war. Der Irrglaube kommt häufig daher, dass der rechtliche Rahmen der sexuellen Belästigung im Arbeitsumfeld nicht ausreichend bekannt ist.
In der Praxis ist sexuelle Belästigung zudem oftmals subtil, d. h. sie äußert sich in scheinbar harmlosen Kommentaren, Blicken oder Gesten, die aber dennoch eine eindeutige Pflichtverletzung des Arbeitnehmers darstellen. Diese subtilen Vorfälle sind nicht weniger gravierend als offensichtliche Übergriffe.
Rechtlich betrachtet haben sich die Maßstäbe im Umgang mit sexueller Belästigung in den letzten Jahren gerade auch im Kündigungsrecht gewandelt. Früher wurden häufig nur eindeutige und schwere Fälle als (außerordentlicher) Kündigungsgrund angesehen, heute erkennt die Rechtsprechung zunehmend auch die Bed...