Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 215 Begriff... / 2.1 Begriff

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 definiert Inklusionsbetriebe als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen sowie als unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen. Da der Unternehmensbegriff auf öffentliche Arbeitgeber i. S.d. § 154 Abs. 3 nicht zutrifft, bestimmt Satz 1 ergänzend, dass auch von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe oder Abteilungen als Inklusionsbetri...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 215 Begriff... / 2.2.2 Schwerbehinderte Menschen nach Werkstattbeschäftigung

Rz. 10 Zu der Zielgruppe in Inklusionsbetrieben gehören nach Abs. 2 Nr. 2 auch schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen. Die Förderung des Übergangs behinderter Menschen aus Werkstätten auf de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.3 Ruhen des Anspruchs bei Zahlung von Entgelt

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V). Übt eine Frau während der vorgeburtlichen Schutzfrist oder während der Schutzfrist nach einer Fehlgeburt das Recht auf freiwillige Fortführung ihrer Tätigkeit aus, erhält sie weiterhin ihr ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.4 Erstattung des Zuschusses im Wege des U2-Verfahrens

Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AAG erhalten Arbeitgeber auf Antrag eine Erstattung des vollständigen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, den sie nach § 20 MuSchG geleistet haben. Zur Finanzierung dieser Erstattungen wird von sämtlichen Arbeitgebern eine Umlage, bekannt als Umlage U2, erhoben. Diese Umlage ist für alle Arbeitgeber verpflichtend. Die Satzungen der Krankenkassen können Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 2.1 Arbeitsrechtliche Schranken

Ausgangspunkt für die entsprechende Umsetzung der Maßnahmen gegenüber den Arbeitnehmern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers . Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer anweisen, bestimmte Tätigkeiten in einer definierten Art und Weise auszuführen. Die Schranken des Direktionsrechtes können zunächst in den gesetzlichen Vorgaben liegen. So muss bei der Einführun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V i. V. m. § 19 Abs. 1 MuSchG bzw. § 19 Abs. 2 MuSchG gekoppelt. Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, wenn sich die Frau in einem Arbeitsverhältnis befindet und aufgrund der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Entgelt gezahlt wird oder wenn das ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Das Mutterschutzgesetz bildet einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von erwerbstätigen Frauen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit. Zum Schutz der Frau in der besonders sensiblen Phase kurz vor und nach der Geburt sowie zur Förderung der Mutter-Kind-Beziehung legt § 3 MuSchG Schutzfristen fest. In diesen Zeiträumen ist es ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 1 Schutzfristen nach § 3 MuSchG

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Tag der Entbindung selbst. Seit dem 1.6.2025 gelten gestaffelte Schutzfristen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sind in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber im Regelfal...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 3.2.1 Soziales Engagement des Unternehmen

Um soziales Engagement des Unternehmens zu zeigen, können diese soziale Projekte fördern, z. B. in Form einer rein finanziellen Unterstützung oder solidarischen Bekundung sowie durch den Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen seines Arbeitsvertrags. Oftmals sollen die Arbeitnehmer jedoch nicht einseitig durch das Direktionsrecht verpflichtet werden; vielmehr werden vom Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 2.3 Vergütung als wesentlicher Anreiz für die Mitarbeiter

Neben der Frage, ob der Arbeitgeber die jeweiligen Arbeitnehmer einseitig verpflichten kann, spielt bei der Einführung und Durchsetzung von Maßnahmen die Vergütung eine entscheidende Rolle. Arbeitgeber können hierdurch positive Anreize für die Belegschaft schaffen, sich im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens zu verhalten. Dabei darf aber auch die intrinsische...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 3.1 Umwelt- und Klimaschutz

Der Aspekt Umwelt- und Klimaschutz spielt für viele Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie eine wichtige Rolle. Neben dem Beitrag, den ein Unternehmen für die Gesamtgesellschaft leistet, gibt es immer mehr Kunden und Bewerber, die diesen Aspekt bei der Auswahl der Produkte, der Dienstleister oder der Arbeitgeber berücksichtigen. 3.1.1 Umsetzung im Unternehmen Im Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 3.2.2 Soziale Belange im Unternehmen

Neben externen Nachhaltigkeitszielen (Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft) ist auch die Mitarbeiterbindung selbst Teil der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. Dabei sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Form von Aktienprogrammen oder auch eine betriebliche Altersvorsorge langfristig ausgelegte Vergütungsanreize, die Arbeitnehmer stärker mit dem Unternehmen verbi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.3 Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG der Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gezahlt. Die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts richtet sich nac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG)

Um eine finanzielle Überlastung der gesetzlichen Krankenkassen zu vermeiden, ist die Höhe des Mutterschaftsgeldes für gesetzlich Versicherte auf 13 EUR pro Kalendertag begrenzt[1]. Falls das vorherige Nettoeinkommen diesen Betrag übersteigt, muss der Arbeitgeber den überschüssigen Betrag durch seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ausgleichen. Nach der Niederschriftserklärung...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / Zusammenfassung

Am 26.06.2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" im Bundestag beschlossen. Es enthält verschiedene Neuerungen, unter anderem zur E-Mobilität. Das hat Auswirkungen auf die Privatnutzung von Vereinsfahrzeugen. Verfügen Vereine als Arbeitgeber über eigene oder geleaste Pkws, werden diese möglicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 3.1.1 Umsetzung im Unternehmen

Im Grundsatz ist es eine freie Entscheidung des Unternehmens , wie es Beiträge zu Klima- und Umweltzielen umsetzen möchte. Der betriebliche Umweltschutz ist zwar mit dem Betriebsrat zu diskutieren. §§ 88 Nr. 1a, 89 BetrVG sind jedoch nicht als Mitbestimmung, sondern als Beratungs- und Unterrichtungsrechte ausgestaltet. Den Arbeitnehmervertretern steht dabei kein generelles um...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 5 Fahrtenbuch statt 1-%-Methode

Neben der Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung eines Fahrzeugs durch die 1-%-Regelung ist die Erfassung der Privatnutzung durch die Fahrtenbuchmethode möglich. Letztere ermöglicht eine realistischere Darstellung der Privatnutzung als die 1-%-Methode. Das Führen eines Fahrtenbuchs zielt darauf ab, die Gesamtkosten, die durch das Fahrzeug innerhalb eines Veranlagungsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 2.2 Impulsgeber HR

Die Personalabteilung ist zudem selbst ein wichtiger Impulsgeber für die Nachhaltigkeitsstrategie. Arbeitnehmer und Bewerber erwarten im Rahmen des Bewerbungsprozesses von (potenziellen) Arbeitgebern immer deutlicher diese gesellschaftliche Verantwortung und fordern diese danach als Mitarbeiter auch ein. Gerade vor dem Hintergrund des weiterwachsenden Fachkräftemangels in vi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 1 Aus dem Vereinsalltag

Ein hessischer Golfclub beschäftigt zwei fest angestellte Golftrainer, die im Auftrag des Vereins nicht nur Interessierte auf der vereinseigenen Anlage, sondern auch in Nachbarvereinen trainieren. Beiden Teaching Pros wird jeweils ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den sie auch für private Zwecke nutzen dürfen. Der 40-jährige Golftrainer Steven wohnt direkt auf der Vere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Keine Verpflichtung des Betriebsstätten-FA zur sog. Schattenveranlagung bei fehlerhafter Einbehaltung der LSt für beschränkt Steuerpflichtige

X war als (Fremd-)Geschäftsführer und Y als Arbeitnehmer für die A-GmbH tätig. X und Y hatten ihren ausschließlichen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden. Die jeweilige LSt wurde nach Steuerklasse I einbehalten und abgeführt. Die LSt-Außenprüfung stellte fest, dass die A-GmbH als Arbeitgeberin den Steuerabzug für X und Y nicht in richtiger Höhe vorgenomme...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2 E-Mail-Account – Kontrolle durch den Arbeitgeber

2.1 Problemdarstellung Spätestens wenn Beschäftigte es mit der privaten Nutzung der dienstlichen Arbeitsinstrumente wie Internet und E-Mail übertreiben, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob und in welchem Umfang eine Überwachung, Einsichtnahme und Beweissicherung des dienstlichen E-Mail-Accounts zulässig ist. Die Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit des Vorhab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 2.8 Einwirkung des Arbeitgebers auf Einträge im sozialen Netzwerk?

Stellt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit beim Arbeitgeber im sozialen Netzwerk umfangreich dar und setzt er das soziale Netzwerk regelmäßig für seine berufliche Tätigkeit ein, darf der Arbeitgeber dann auf den Inhalt der Präsentation Einfluss nehmen? Das Landgericht Freiburg geht wie selbstverständlich davon aus, dass eine solche uneingeschränkte Einflussnahmemöglichkeit best...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 2.7 Social Media als Betriebsmittel des Arbeitgebers?

Der Zugang zu sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing, LinkedIn oder Instagram ist ein personalisierter Zugang. Der Arbeitgeber wird von seinem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verlangen können, unter Verwendung seines eigenen Namens einen Zugang zu erwerben und ein Profil anzulegen. Eine Ausnahme könnte dort gesehen werden, wo der Zugang über ein soziales Netzwerk zwingend e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 1 Nutzen und Gefahren aus Arbeitgebersicht

Der Vorteil der aktiven Nutzung von Social Media durch ein Unternehmen liegt sicherlich zu weiten Teilen in der Selbstdarstellung der Firma. Neben formellen Präsentationen auf der firmeneigenen Website wird das Image eines Unternehmens in zunehmendem Maße durch indirekte Äußerungen von Bewerbern, Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern geprägt. Da Bewerber, bevor sie ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 2.3 Freie Meinungsäußerung und Treuepflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat eine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Er darf ihn daher nicht öffentlich beleidigen, verleumden oder ihm übel nachreden. Die grundsätzlich auch im Arbeitsverhältnis bestehende Meinungsfreiheit endet bei der Verwirklichung von Straftatbeständen. Die Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB beschneidet bei Straftaten das Äußerungsrecht des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 3 Social-Media-Guidelines

Verschiedenen Orts wird Arbeitgebern geraten, Social-Media-Guidelines zu erstellen. Eine rechtliche Relevanz haben sie nur insoweit, als sie das Verhalten des Arbeitnehmers in den sozialen Netzwerken tatsächlich regeln dürfen. Sobald die Aktivität im sozialen Netzwerk als Privatangelegenheit erscheint, ist die Regelungsmöglichkeit ausgeschlossen. Nimmt man ein Einflussrecht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 2.1 Nutzung während der Arbeitszeit

Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit ist nur zulässig, wenn dies der Arbeitgeber gestattet. Die private Internetnutzung mithilfe der Arbeitsplatzrechner des Arbeitgebers ist insgesamt von der Gestattung durch den Arbeitgeber abhängig.[1] Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer nicht. Lässt der Arbeitgeber die Privatnutzung zu, kann er den Umfang begrenzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 2.9 Löschung von "Freunden" bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Was passiert mit den angelegten Kontakten eines Mitarbeiters bei Ausscheiden aus dem Unternehmen? Legt man hierfür die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum unbefugten Verschaffen von Geschäftsgeheimnissen zugrunde, muss man regelmäßig annehmen, dass der Arbeitnehmer bei Ausscheiden die Kontaktdaten dem Arbeitgeber übermitteln und die Daten anschließend löschen mus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Die Vorschrift regelt, dass die übergeleiteten Beschäftigten ihre bis zum 30.9.2005 zurückgelegten und anerkannten Beschäftigungszeiten in den TVöD "mitnehmen" konnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil zum einen § 34 Abs. 3 TVöD eine vom BAT usw. abweichende Begriffsbestimmung der Beschäftigungszeit enthält und die Beschäftigungszeit zum anderen bei der Anwendung m...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.4 Kurzarbeit

Dieser Sonderfall wird von § 2 Abs. 2 EFZG geregelt. Für Feiertage in einer Kurzarbeitsperiode fingiert die Bestimmung, dass die Arbeit allein infolge des Feiertages ausgefallen sei. Folglich hat der Arbeitgeber zur Entlastung der Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitnehmer das Entgelt fortzuzahlen. Der Arbeitgeber hat dann allerdings nicht Entgelt in der Höhe fortzuzahlen, da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TVÜ)

§ 1 TVÜ bestimmt den persönlichen und sächlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TVöD. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TVöD an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TVöD das bisherige Tarifrecht ablöst. Abs. 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Abs. 1 Satz 1 ist bestimmt, auf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.2.3 Leitfaden zur Kontrolle des E-Mail-Accounts

Damit nun der Arbeitgeber trotz erlaubter Privatnutzung des E-Mail-Accounts Einblick in die E-Mails seiner Mitarbeiter nehmen kann, kann von allen Beschäftigten eine Einwilligung eingeholt werden. Einwilligung der Mitarbeiter Mit Blick auf den Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses sollten grundsätzlich alle Mitarbeiter eine individuelle Einwilligung in die Kontrolle auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 2.6 Geschäftspartner als "Freunde" im sozialen Netzwerk?

Darf der Arbeitnehmer während des andauernden Arbeitsverhältnisses über soziale Netzwerke Kontakte zu Geschäftspartnern des Arbeitgebers aufbauen, sie also als "Freunde" des Netzwerks gewinnen? Anders als bei der Aufnahme der Kontaktdaten der Geschäftspartner in ein betriebliches Kundenmanagementsystem legt der Arbeitnehmer den Kontakt auf einem privaten Medium an, auf das d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.2.2 Wahrung des Fernmeldegeheimnisses

Folgt man der Auffassung der Datenschutzkonferenz, ist der Arbeitgeber bei Ermöglichung der privaten Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts ein "Anbieter von Telemedien", der sich an das Fernmeldegeheimnis zu halten hat. Das Fernmeldegeheimnis verbietet dem Arbeitgeber jegliche inhaltliche Überwachung, Überprüfung oder Einsichtnahme in den gesamten E-Mail-Verkehr, der über ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.2.1 Der Streit um die Stellung als "Anbieter"

Bereits nach "alter" Rechtslage war unklar, ob der Arbeitgeber bei erlaubter oder geduldeter privater E-Mail-Nutzung als Telekommunikationsanbieter einzustufen ist, der dann an das Fernmeldegeheimnis gebunden ist. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich in der Vergangenheit (und zur alten Rechtslage nach § 88 TKG a. F.) eindeutig positioniert. In der "Orientier...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.2 Besitzstandsregelungen (§ 29a)

Abs. 1 Bereits § 17 Abs. 4 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung enthielt die Regelung, dass Anpassungen der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung mit Wirkung für die Zukunft erfolgen (Satz 1) und bei Rückgruppierungen, die in diesem Zusammenhang erfolgen, finanzielle Nachteile im Wege einer nicht dynamischen Besitzstandszulage auszugleiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 2.2 Nutzung während der Freizeit

Umgekehrt darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht untersagen, Social Media in seiner Freizeit über einen privaten Internetanschluss oder über sein Smartphone zu nutzen. Solange kein besonderes Geheimhaltungsinteresse an dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses besteht, was absoluter Ausnahmefall sein dürfte, kann der Arbeitgeber auch nicht verhindern, dass der Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Abs. 1 Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat. Praxis-Beispiel Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezüg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 2.5 Wettbewerbsrechtliche Verstöße durch den Arbeitnehmer

Setzen Arbeitnehmer ihren privaten Zugang zu einem sozialen Netzwerk für Zwecke des Arbeitgebers ein, kann dies zur Haftung des Arbeitgebers führen. So wurde es als wettbewerbsrechtlicher Verstoß des Arbeitgebers gewertet, wenn der Arbeitnehmer, ein Autoverkäufer, auf seiner privaten Facebook-Seite für den Kauf eines bestimmten Autos seines Arbeitgebers warb, dabei aber wede...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1 Social Media und Datenschutz

Die Nutzung von sozialen Netzwerken inklusive des Knüpfens und Pflegens von (Geschäfts-)Kontakten ist für Millionen Deutsche und Milliarden Menschen weltweit zum Alltag geworden. Für viele sind solche Netzwerke ein wichtiger Bestandteil des sozialen Miteinanders in ihrem Leben. So verwundert es nicht, dass sich berufliche, private und auch geschäftliche Interessen hier berüh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.1 Problemdarstellung

Spätestens wenn Beschäftigte es mit der privaten Nutzung der dienstlichen Arbeitsinstrumente wie Internet und E-Mail übertreiben, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob und in welchem Umfang eine Überwachung, Einsichtnahme und Beweissicherung des dienstlichen E-Mail-Accounts zulässig ist. Die Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit des Vorhabens hängt maßgeblich d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.2 Rechtslage bei erlaubter oder geduldeter E-Mail-Nutzung

Ist die Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts im Unternehmen entweder ausdrücklich gestattet oder zumindest geduldet, gelten nicht nur die datenschutzrechtlichen Vorschriften, sondern nach ganz überwiegender Auffassung auch die Regelungen des Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetzes (kurz: TTDSG). Leider ist die Frage, ob der Arbeitgeber bei erlaubter oder g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.8.1 TVÜ-VKA

§ 15 Abs. 2 BAT und § 14 Abs. 2 BMT-G i. V. m. den Bezirkstarifverträgen der kommunalen Arbeitgeberverbände haben Möglichkeiten vorgesehen, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. So war in Nr. 3 SR 2r BAT (Tarifgebiet West) die Arbeitszeit für Hausmeister beim Bund und im Bereich der TdL auf 50,5 Stunden wöchen...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Dokumentation und Information (§ 31 Nr. 5)

Rz. 7 Bei dieser Verordnungsermächtigung geht es um die näheren Ausgestaltungen zur Durchführung der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG. Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen sind von zentraler Bedeutung, weil die Gefährdung als solche und die Reaktion des Arbeitgebers zur Abwehr der Gefahr zu dokumentieren sind. Auf der Rechtsgru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.6.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Bis zum 28.2.2017 war die nachfolgend erläuterte Regelung in Abs. 1 enthalten. Da aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 24.11.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2017 Abs. 2 sowie die Absatzbezeichnung (1) entfallen sind, beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen auf § 13 insgesamt, der im Übrigen unverändert geblieben ist. In der sog. Prozessvereinbarung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 6 Recruiting

Dass gerade das Recruiting bereits seit längerer Zeit für die Beurteilung von Bewerbern auf soziale Netzwerke zugreift, ist bekannt. Auf der derzeit gültigen Rechtsgrundlage muss die Datenerhebung im Internet für den Arbeitgeber "erforderlich" i. S. d. Art. 6 DSGVO/§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG sein, um zulässig zu sein. Da sich hierüber im Einzelfall trefflich streiten lässt, sah...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erforderliche Schutzmaßnahmen (§ 31 Nr. 2)

Rz. 3 Eine Rechtsverordnung zur Ausführung näherer Bestimmungen der "erforderlichen Schutzmaßnahmen" ist nach § 31 Nr. 2 möglich. Dabei geht es um Schutzmaßnahmen, die § 9 Abs. 1 und 2 MuSchG sowie nach § 13 MuSchG erforderlich sind. Die Schutzvorschrift nach § 9 MuSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass "Gefährdungen möglichst vermieden ...mehr