Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankheit / 5 Einzelfälle

Alkohol- und Drogensucht Nach heutiger Auffassung handelt es sich bei einer Alkoholabhängigkeit (einschließlich der daraus resultierenden Folgen) um eine Krankheit.[1] Besondere Bedeutung kommt der Alkoholabhängigkeit bei der Frage zu, ob diese als anspruchsausschließendes Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG gilt. Jedenfalls spielt die anfängliche Ursache für das Entst...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.2 Leistungen an Familienangehörige

Rz. 17 Einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 haben auch nach § 10 versicherte Familienangehörige, soweit sie das Mitglied für die Zeit der Beschäftigung begleiten oder besuchen. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die frühere Rechtsprechung des BSG zu den Vorgängervorschriften in der RVO (§§ 221, 222 RVO) übernommen (BSG, Urteil v. 9.3.1982, 3 RK 64/80). Die Einbeziehung der...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.5 Freiheitsentzug (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 19 Eine Ruhen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 tritt ein, wenn eine freiheitsentziehende Maßnahme durchgeführt wird und gleichzeitig ein Anspruch auf Gesundheitsfürsorge nach dem Strafvollzugsgesetz oder eine sonstige Gesundheitsfürsorge besteht. Es soll auch hier eine Doppelversorgung vermieden werden. Die Vorschrift betrifft Gefangene in Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO), ei...mehr

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Krankheit / 4 Abgrenzung zur Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff der Krankheit ist streng zu trennen vom Begriff der Arbeitsunfähigkeit: krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) bedeutet, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit die ihm nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses obliegende Arbeitspflicht nicht erfüllen oder die Arbeit nur unter der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fortsetzen kann. Dabei muss für de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Informationspflicht nach § 14 Abs. 2

Rz. 25 Die Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung ist Sache des Arbeitgebers. Die Bekanntgabe an die möglicherweise Betroffenen ist in § 14 Abs. 2 geregelt. 3.1 Information an alle Beschäftigte Rz. 26 Es ist die anlassunabhängige und die anlassbezogene Information zu unterscheiden. Eine anlassunabhängige Information hat das Ziel, bei verantwortlichen Person...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.4.2 Beitragsrückstand für Versicherte nach dem SGB V (Abs. 3a Satz 3)

Rz. 38 Mit Wirkung zum 1.4.2007 ist die Sanktionsmöglichkeit des Abs. 3a Satz 1 auch für die anderen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden (GKV-WSG v. 26.3.2007, BGBl. I S. 378). Hintergrund der Regelung war die Einführung der Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 und vor allem Aufhebung der Kündigungsmöglichkeit in § 191 Satz 1 Nr. 3 bei Beitragsrü...mehr

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Auskunftspflichten / 1 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Auskünfte gegenüber dem neuen Arbeitgeber über jetzige oder frühere Arbeitnehmer braucht der Arbeitgeber, abgesehen vom Zeugnis, grundsätzlich nicht zu geben, auch nicht gegenüber sonstigen Dritten (gegenüber Behörden s. u.). Wichtig Datenschutz Bezüglich der Weitergabe von Daten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere der Erteilung von Auskünften des Arbeitgebers gegenüber po...mehr

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Auskunftspflichten / 2 Haftung des Arbeitgebers

Eine Haftung des Arbeitgebers kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt und dem Arbeitnehmer oder dem neuen Arbeitgeber daraus ein Schaden entsteht. Für die auf die Auskunft zu verwendende Sorgfalt und ihren Wahrheitsgehalt gelten die Ausführungen über den Inhalt des Zeugnisses[1] entsprechend. Ferner haftet der Arbeitgeber gegenüber ...mehr

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Mutterschutz / 8.1.2 Kenntnis des Arbeitgebers

Voraussetzung für das Kündigungsverbot ist zum Zeitpunkt der Kündigung die positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft, der Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder der Entbindung. . Ein Nachweis oder die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist zur Vermittlung dieser Kenntnis nicht erforderlich. Ein ärztliches Attest andererseits reicht zur Vermitt...mehr

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Mutterschutz / 8.1.3 Unkenntnis des Arbeitgebers

Ohne positive Kenntnis des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Kündigung bleibt der Kündigungsschutz nur erhalten, wenn die Frau innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft, Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche oder Entbindung schriftlich oder mündlich Mitteilung macht oder ein ärztliches Attest übersendet. Dabei reicht jede Mitteil...mehr

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Auskunftspflichten / 3 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat auf Verlangen dem Leistungsträger oder der zuständigen Stelle für die Sozialversicherungsbeiträge oder dem prüfberechtigten Träger der Sozialversicherung Auskunft wegen der Erbringung von Sozialleistungen und der Entrichtung von Beiträgen zu erteilen. Auskünfte auf Fragen, deren Beantwortung dem Arbeitgeber selbst oder einer ihm nahe stehenden Person die G...mehr

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Mutterschutz / 3 Mitteilungs- und Nachweisobliegenheiten

Eine schwangere Frau soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Darüber hinaus sollen dem Arbeitgeber nach der Gesetzesbegründung alle für die Belange des Mutterschutzes relevanten Informationen mitgeteilt werden (vgl. BT-Drs. 18/8963, S. 86). Hinweis Die ...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.4 Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz (§ 43 BT-E)

Absatz 1 § 43 BT-E regelt ausführlich die Aspekte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes im Bereich der Entsorgungsbetriebe. Der erste Absatz enthält lediglich eine programmatische Aussage ohne materiellen Inhalt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der betriebliche Gesundheits- und Arbeitsschutz in der kommunalen Entsorgungswirtschaft einen besonderen Stellenwert besitzt au...mehr

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Mutterschutz / 4.2 Konkrete Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen (§§ 10 Abs. 2 Satz 1, 13 Abs. 1 MuSchG)

Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber gem. § 10 Abs. 2 MuSchG unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.[1] Wichtig Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzm...mehr

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Auskunftspflichten / 1.1 Angaben zur Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens

Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber alle zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben machen. Sie haben ihrem Arbeitgeber zusätzlich anzugeben, ob sie neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung weitere beitragspflichtige Einnahmen erhalten. Die Art und die Höhe der Einnahmen muss nicht angegeben werden. Beschäftigte haben ggf. auch U...mehr

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Mutterschutz / 8.3 Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

Während der Schutzfrist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist die Frau nur vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, nicht aber vor einer Beendigung aus sonstigen Gründen geschützt. Insbesondere bei Nichtigkeit eines Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber nicht gehindert, sich jederzeit von der Frau zu trennen. Nach den Grundsätzen des faktisc...mehr

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Mutterschutz / 7.2.5 Vorläufiges betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 10 Abs. 3 MuSchG)

Nach § 10 Abs. 3 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 10 Abs. 2 MuSchG getroffen hat. Danach hat der Arbeitgeber nach Mitteilung einer Schwangerschaft oder des Umstands des Stillens unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen ...mehr

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Mutterschutz / 7.2.7 Ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

§ 16 MuSchG regelt ärztliche Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Nach § 16 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau während der Schwangerschaft nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes durch die Beschäftigung gefährdet ist. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau, di...mehr

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Arbeitsschutz / 3.3 Ergreifen von Maßnahmen

Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zur Abwendung möglicher Beeinträchtigungen der Sicherheit ergreifen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.[1] Praxis-Beispiel Schutz vor Passivrauchen Nach § 5 Abs. 2 ArbStättV hat der Arbeitgeber nicht rauchende B...mehr

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Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

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Mutterschutz / 4.1.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie den sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu beachten.[1] Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. einer Tätigkeit ausreichend (§ 10 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber ...mehr

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Auskunftspflichten / 2 Folgen bei Auskunftsverweigerung oder falschen Angaben

Ein Arbeitnehmer handelt ordnungswidrig, wenn er der Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verweigert. Gleiches gilt, wenn er eine erforderliche Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gegenüber dem Arbeitnehmer mit eine...mehr

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Mutterschutz / 7.2.1 Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist es dem Arbeitgeber untersagt, schwangere oder stillende Frauen, die 18 Jahre oder älter sind, länger als 8 1/2 Stunden pro Tag oder mehr als 90 Stunden innerhalb einer Doppelwoche zu beschäftigen. Wenn die betroffene Frau jünger als 18 Jahre ist, darf der Arbeitgeber sie nicht mehr als 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in einer Doppelwoche arbeiten...mehr

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Fahrradleasing / 3 Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings

Hinsichtlich des TV-Fahrradleasing sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen und bis zu 4 unterschiedliche Verträge bzw. Vertragsbestandteile zu unterscheiden, nämlich Ein eventueller Rahmenleasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber, der Einzelleasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer), die Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen ...mehr

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Mutterschutz / 7.2.6 Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG)

Hat eine Frau ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG) erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.[1] Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzmaßnahmen, die bereits im Rahmen der all...mehr

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Mutterschutz / 6.2.1 Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Für die Festlegung des Beginns der Schutzfrist ist vom voraussichtlichen Tag der Entbindung auszugehen, wie er sich aus dem durch die Frau vorgelegten Zeugnis ihres Arztes oder ih...mehr

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Mutterschutz / 7.1.1 Ersatztätigkeit

Ein ganz zentraler Gedanke des Mutterschutzgesetzes ist es, der Frau eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben während der Schwangerschaft und Mutterschaft zu ermöglichen.[1] Fällt die Tätigkeit der Frau oder fallen Teile davon unter eines der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote, ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, ihr im Wege des Weisungsrechts eine E...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter

Rz. 11 Bei Sondervergütungen ist immer darauf zu achten, welchen Charakter sie haben, also, ob es sich um die Belohnung von Betriebstreue, Entgelt oder eine Mischform handelt. Zahlungen mit Entgeltcharakter sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im originären Austauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen, also unmittelbar die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit ver...mehr

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Mutterschutz / 5 Freistellung für Arztbesuche und zum Stillen (§ 7 MuSchG)

Der Arbeitgeber hat gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 MuSchG eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Das betrifft in der Regel die Leistungen nach § 24d Abs. 1 SGB V. Danach hat die Frau Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie Hebam...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 5 Auskunftspflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat gegen seinen Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch, wenn er entschuldbar über seine Rechte im Ungewissen ist und der Arbeitnehmer die zur Klärung erforderliche Auskunft ohne Weiteres geben kann. Die Auskunftspflicht des Arbeitnehmers ergibt sich in diesem Fall aus Nebenpflichten des Arbeitsvertrags, die nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt sein mü...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Kürzungsumfang

Rz. 30 Kürzungsvereinbarungen müssen die in § 4a Satz 2 EFZG geregelten Grenzen einhalten. Wichtig Halten sich Kürzungsvereinbarungen nicht an die Höchstgrenze des § 4a Satz 2 EFZG sind sie nichtig (§ 134 BGB). Sie werden daher nicht auf das nach § 4a Satz 2 EFZG zulässige Maß reduziert, vielmehr sind sie insgesamt nicht anwendbar. Die Sondervergütung ist daher ungekürzt ausz...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.5 Arbeit auf Abruf

Rz. 36 Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lediglich ein bestimmtes Zeitdeputat vereinbart und der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag verpflichtet, die Arbeit nach Arbeitsanfall zu leisten (§ 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 TzBfG), steht der Arbeitnehmer, wenn er Feiertagsvergütung geltend machen will, vor einem kaum lösbaren Problem: Der Arbeitgeber wird ihn nicht für den Ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 3 Auskünfte gegenüber Behörden

Auskünfte hat der Arbeitgeber, abgesehen von den Behörden der Sozialversicherung und den Finanzbehörden, in folgenden Fällen zu geben: Außer seiner Verpflichtung als Zeuge vor Gericht hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit Massenentlassungen [1] anzuzeigen und wegen Tatsachen, die für den Bezug von Arbeitslosengeld bedeutsam sind, im Rahmen der Arbeitsbescheinigung Auskun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 6 Auskunftspflichten und Mutterschutz

Regelmäßig zu empfehlen ist, dass eine Arbeitnehmerin den Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informiert, sobald sie hiervon Kenntnis erlangt. Gesetzlich verpflichtet ist sie hierzu jedoch nicht. Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist, hat der Arbeitgeber nach § 10 MuSchG, § 5 ArbSchG eine Gefährdun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 6.2.3 Schutzfrist nach Fehlgeburt (§ 3 Abs. 5 MuSchG)

Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz, welches am 1.6.2025 in Kraft trat, erhalten Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, einen Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen. Dieser Anspruch ist in § 3 Abs. 5 MuSchG geregelt. Zuvor bestand für diese Frauen lediglich ein Kündigungsverbot nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG für die Dauer von 4 Monaten....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 4 Auskünfte an Arbeitnehmer

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben immer dann einen Auskunftsanspruch gegeneinander, wenn im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen der Berechtigte entschuldbar über seine Rechte im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die zur Klärung erforderliche Auskunft ohne Weiteres geben kann.[1] Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der eine Veränderung von Dauer und Lage seiner vertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entsorgungsbetriebe / 2.7 Reise- und Umzugskosten (§ 46 Abs. 1 BT-E)

Im Rahmen der Tarifrunde 2008 wurde durch den Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVöD – Besonderer Teil Entsorgung (BT-E) - vom 31.3.2008 mit Wirkung zum 1.7.2008 der neue § 46 BT-E betreffend die Reise- und Umzugskosten eingefügt. Er dient zum einen der Klarstellung, dass Arbeitgeber eigene Regelungen für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten treffen können. Für solche ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 4.1 Kein Anspruch auf Fahrradüberlassung

Aus dem TV-Fahrradleasing folgt kein Rechtsanspruch der Beschäftigten auf den Abschluss einer entsprechenden Entgeltumwandlungs- oder Überlassungsvereinbarung. Der Tarifvertrag eröffnet lediglich die Möglichkeit für den Arbeitgeber, freiwillig die Umwandlung von Entgelt zum Zwecke des Fahrradleasings zu anzubieten. Er schafft die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 3 T...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 3.1 Mitwirkungspflichten bei der Beitragsüberwachung

Wegen der Entrichtung von Beiträgen hat der Arbeitgeber über alle Tatsachen Auskunft zu erteilen, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind. Auf Verlangen hat der Arbeitgeber Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen während der Geschäftszeit entweder in seinen oder in den Geschäftsräumen des Versicherungsträgers vorzulegen. Die Beitragsverfahrensverordnung und di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / Zusammenfassung

Begriff Damit Arbeitgeber die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung, die erforderlichen Meldungen und die Beitragsberechnung korrekt vornehmen können, hat der Beschäftigte gegenüber seinem Arbeitgeber bestimmte Auskunftspflichten. Außerdem haben Beschäftigte/Versicherte spezielle Auskunftspflichten gegenüber der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.2 Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Nach § 17 Abs. 2 MuSchG kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Hinweis Eine Auflistung der jeweils zuständigen Behörden findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kündigung kann rechtswirksam ers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 4.2 Auswahl des Leasinggebers

Die Auswahl des Leasinggebers obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber. Die Beschäftigten haben keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Leasingebers. Sie können deshalb auch nur solche Fahrräder wählen, die nach den Rahmenbedingungen des vom Arbeitgeber ausgewählten Leasinggebers zur Verfügung stehen. Auch ein Mitbestimmungsrecht besteht hinsichtlich der Auswahl des L...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.3 Nachtarbeit (§ 5 MuSchG)

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, eine schwangere oder stillende Frau in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zu beschäftigen. Im Wege des behördlichen Genehmigungsverfahrens nach § 28 MuSchG wird jedoch die Beschäftigung bis 22 Uhr ermöglicht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Dazu kann der Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde beantrage...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Kürzungsvereinbarung

Rz. 17 Sondervergütungen können bei Vorliegen von Fehlzeiten aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur dann gekürzt werden, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien vorliegt (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung). § 4a EFZG räumt dem Arbeitgeber damit kein einseitiges Kürzungsrecht ein.[1] Mit der Vereinbarung, dass "krankheitsbedingte Fehlta...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4 Betrieblicher Gesundheitsschutz (§§ 9 – 15 MuSchG)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, soweit wie im Hinblick auf einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz verantwortbar, der Frau eine Fortführung der Tätigkeiten zu ermöglichen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). Durch das Ausschöpfen aller verfügbaren Präventionsmaßnahmen soll schwangeren und stillenden Frauen eine verantwortbare, ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Teilhabe am ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5 Vertragsgestaltung

Das Fahrradleasing beinhaltet zwei vertragliche Beziehungen. Einerseits der Leasingvertrag (Rahmenleasing- und Einzelleasingvertrag) zwischen dem Leasinggeber bzw. Vermittler/Dienstleister und dem Arbeitgeber, andererseits der Entgeltverzichts- bzw. -umwandlungsvertrag und die Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und den Beschäftigten. Wegen des Sachzusammenhangs zw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Begriff der Sondervergütung

Rz. 6 § 4a EFZG definiert den Begriff der Sondervergütung als Leistung, "die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt". Der Begriff lässt offen, ob er nur Einmalzahlungen oder auch laufende Zusatzzahlungen erfasst. In der Regel werden Sondervergütungen zwar solche Leistungen sein, die aus einem besonderen Anlass einmal oder auch mehrmals jährlich, jed...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 11.1 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

Teilt eine Frau ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist oder stillt, ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, zu informieren. Hierdurch soll der Aufsichtsbehörde ermöglicht werden, eine wirkungsvolle Kontrolle der Einhaltung der Schutzpflichten nach dem MuSchG dur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.5.1 Dokumentationspflichten

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG und den daraus resultierenden allgemeinen Bedarf an Schutzmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG durch Unterlagen zu dokumentieren. Wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass keine Schutzmaßnahmen erfo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 1 Einleitung

Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft...mehr