Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 4.1 Schutzbedürfnis und -vorschriften

Schutz bei Unkenntnis des Arbeitgebers über Abtretung Der Arbeitgeber steht bei dieser für ihn kaum noch überschaubaren Gestaltungsvielfalt und angesichts der Besonderheiten, die die Rechtsprechung herausgestellt hat, immer wieder vor der Frage, wie er im Einzelfall verfahren soll. Hat er bei forderungsabhängiger (bedingter) Abtretung[1] sowie bei unwirksamer (unbedingter) Ab...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 4.4 Urkunde über Abtretungsvertrag und Rechtsverhältnis; Geschäftsbedingungen

Die abstrakte, vom Kausalgeschäft losgelöste Rechtsnatur der Einkommensabtretung[1] wird auch nicht dadurch geschmälert, dass ein der Abtretung zugrunde liegender Sicherungszweck (oder sonst ein Grundgeschäft) in der Abtretungsurkunde erwähnt wird. Die Anzeige der Abtretung durch den neuen Gläubiger berechtigt den Arbeitgeber daher, an den Zessionar auch dann zu zahlen, wenn...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.6 Abtretung künftigen Arbeitseinkommens

Die Fälligkeit des Arbeitseinkommens ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Abtretung. Ansprüche auf künftiges Arbeitseinkommen können daher abgetreten werden.[1] Welche künftigen Geldforderungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber von der Abtretung erfasst werden, ist durch Auslegung zu ermitteln[2]; eine Abfindungszahlung für den Arbeitsplatzverlust gehö...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 4.2 Stille Zession; unwirksame Abtretung

Wann bewirkt Einkommenszahlung des Arbeitgebers Erlöschen der Forderung? Hat der Arbeitgeber von der Abtretung keine Kenntnis (sog. stille Zession[1]), bewirkt die fortlaufende Einkommenszahlung an den Arbeitnehmer als Erfüllung Erlöschen der jeweiligen Forderung auf Zahlung des Arbeitsentgelts.[2] Der Zessionar muss diese Leistungen an den Arbeitnehmer gegen sich gelten lass...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 4.3 Forderungsbedingte Abtretung

Sind die Abtretungswirkungen ausdrücklich vom Entstehen der Gläubigerforderung (z. B. Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung, zur Darlehensrückzahlung nach Auszahlung des Kredits) abhängig gemacht (praktisch selten), so wirkt diese aufschiebend bedingte Abtretung erst mit dem Entstehen der Gläubigerforderung.[1] Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall daher keine Kenntnis von ...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 9.1 Meldesachverhalte, -schlüssel und Arbeitszeit

Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel Für geringfügig entlohnte Beschäftigte gilt grundsätzlich das Meldeverfahren, das auch für versicherungspflichtig Beschäftigte gilt. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Minijobber in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind mit dem Personeng...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.5 Aufrechnungsmöglichkeiten

Der Arbeitgeber kann dem Neugläubiger nach § 404 BGB auch entgegenhalten, dass der Anspruch bereits durch Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer[1] vor der Abtretung erloschen ist. Gleichermaßen muss der Zessionar auch eine nach der Abtretung erfolgte Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer gegen sich gelten lassen, wenn der Arbeitgeber bei der Aufre...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.2 Geltendmachung und Beitreibung

Die Forderung auf Zahlung des abgetretenen Arbeitseinkommens bleibt ein arbeitsrechtlicher Anspruch. Für ihre Geltendmachung ist daher auch weiterhin das Arbeitsgericht ausschließlich zuständig.[1] Ein im Zeitpunkt der Abtretung über die Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens bereits anhängiger Rechtsstreit wird durch die Abtretung nicht berührt.[2] Hat der Neugläubiger ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 7.2 Die forderungsbedingte Abtretung

Ist die Wirksamkeit der Abtretung zur Sicherung oder Befriedigung eines Anspruchs des Neugläubigers ausdrücklich von Bestand und Umfang der gesicherten oder zu tilgenden Forderung abhängig gemacht (auflösend bedingte Abtretung, praktischer Sonderfall[1]), dann entfallen mit Erlöschen oder Tilgung der Gläubigerforderung die Abtretungswirkungen.[2] Dann tritt bei dieser auflös...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.2 Vereinbarung des Ausschlusses der Abtretung

Abtretungsverbot in Formulararbeitsverträgen In Formulararbeitsverträgen kann die Abtretung von Arbeitseinkommen ausgeschlossen werden.[1] Ein Abtretungsverbot ist aufgrund der berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem solchen Verbot und den eher geringen Auswirkungen auf die Rechtsposition des Arbeitnehmers nicht grundsätzlich unangemessen.[2] Die stillschweigende Ve...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.2 Zusammentreffen von Lohnabtretung und Lohnpfändung

Arbeitseinkommen kann, soweit nach § 400 BGB gesetzlich zulässig, abgetreten[1] und in gleichem Umfang nach §§ 850 ff. ZPO gepfändet werden.[2] Voraussetzung ist, dass sowohl die Abtretung als auch die Pfändung wirksam sind. Ist die Abtretung unwirksam, ergibt sich aus dem zugrunde liegenden wirksamen Kausalgeschäft, z. B. dem Darlehensvertrag, kein vorrangiger Anspruch auf ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.3 Abtretungsvertrag und Rechtsverhältnis

Als dingliches Verfügungsgeschäft [1] ist der Abtretungsvertrag vom zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (Kausalgeschäft) unabhängig (abstrakt). Der rechtliche Grund für den Abtretungsvertrag ist daher für den Arbeitgeber ohne Bedeutung. Einen Anspruch darauf, über das die Abtretung veranlassende Grundgeschäft (das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Zessionar) unterric...mehr

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Teilzeitausbildung / 2.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkostenzuschüsse Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Auszubildenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diese Zuschüsse nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % und ggf. ...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1 Ermittlung des Entgelts

Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Für die Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt[1] maßgebend. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 603 EUR (2025: 556 EUR) monatlich nicht übersteigen (bei durchgehender, mehr als 12 Monate dauernder Beschäftigung max. 7.236 EUR (2025: 6.672 EUR) ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.1 Begriff und Wirkungen

Inanspruchnahme des abgetretenen Einkommens nur, wenn Arbeitnehmer nicht leistet Bei einer Sicherungsabtretung soll der Neugläubiger nach dem vertraglichen Einvernehmen der Beteiligten abgetretenes Arbeitseinkommen nur dann in Anspruch nehmen dürfen, wenn der Arbeitnehmer seinen Verpflichtungen dem Zessionar gegenüber nicht vertragsgemäß nachkommt, insbesondere ihm obliegende...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Pauschsteuer von 2 %

Voraussetzung für die Anwendung des einheitlichen Pauschsteuersatzes ist, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, der Arbeitgeber im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum pauschale Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet (5 % bei Beschäftigungen in Privathaushalten, 15 % bei anderen Beschäftigungen) und dass das regelmäßige Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung die...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.1 Rechtsnatur und allgemeiner Inhalt der Abtretung

Abgetreten wird das Arbeitseinkommen durch Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer als Forderungsgläubiger (Zedent) und einem Dritten als Neugläubiger (Zessionar).[1] Als Abtretungsvertrag erfordert die Zession übereinstimmende, auf die Einkommensabtretung gerichtete Willenserklärungen des Arbeitnehmers und des Neugläubigers. Der Abtretungsvertrag muss ein bestimmtes (oder bestimmb...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 7.1 Die abstrakte Lohnabtretung

Ist die Abtretung abstrakt (vom Rechtsgrund losgelöst) erfolgt[1], dann bleibt der Zessionar Gläubiger des abgetretenen Arbeitseinkommens bis zur Rückübertragung an den Arbeitnehmer oder Übertragung an einen anderen Berechtigten. Einen einseitigen Verzicht des Neugläubigers auf die abgetretenen Einkommensansprüche gibt es rechtlich an sich nicht. Der Verzicht ist jedoch als ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 10.2 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Mit dem Lohnsteuer-Jahresausgleich zahlt der Arbeitgeber nicht Arbeitseinkommen zurück; er erfüllt einen Erstattungsanspruch aus dem Steuerverhältnis. Der Erstattungsbetrag ist daher mit dem Arbeitseinkommen nicht abgetreten; er muss gesondert übertragen werden. Diese Abtretung unterliegt nicht den Beschränkungen und Anforderungen des § 46 AO. Ob sich eine nicht eindeutige A...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.1 Rechtslage bei Vorliegen mehrerer Abtretungen

Bei mehrfacher Abtretung ist grundsätzlich nur die zeitlich erste Abtretung wirksam (Prioritäts- oder Präventionsgrundsatz).[1] Sie bewirkt den Gläubigerwechsel[2], sodass jede spätere Abtretung unwirksam ist, weil der Zedent bei der weiteren Abtretung nicht mehr zur Verfügung befugter Rechtsinhaber ist. Wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitseinkommen an mehrere Gläubiger abtrit...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / Zusammenfassung

Überblick Das in Geld zahlbare Arbeitseinkommen kann abgetreten werden, soweit es der Pfändung unterworfen ist. Die Abtretung erfolgt durch Vertrag des Arbeitnehmers mit einem Dritten, dem Zessionar (Neugläubiger). Einer Form bedarf dieser Abtretungsvertrag gesetzlich nicht. Wirksamkeit erlangt er mit Abschluss auch dann, wenn er (wie dies bei der Sicherungsabtretung häufig ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.4 Lohnhinterziehung

Lohnschiebung Vorausverfügung über Arbeitseinkommen kann auch als Lohnschiebungsversuch nach § 850h Abs. 1 ZPO erfolglos bleiben. Lohnschiebung ist die durch Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer begründete Verpflichtung des Arbeitgebers, als Empfänger der Arbeiten oder Dienste Leistungen sogleich an einen Dritten (den "Drittberechtigten") zu bewirken, die nach Lage der Verhältn...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 10.3 Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Winterausfallgeld

Eine wirksame Abtretung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfordert eine Anzeige des Gläubigers an den Arbeitgeber. Gleiches gilt für Wintergeld und Winterausfallgeld.mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.5 Bezeichnung des abgetretenen Arbeitseinkommens im Abtretungsvertrag

Die Bezeichnung des Arbeitseinkommens im Abtretungsvertrag oder in der Abtretungserklärung hat die abgetretenen Entgeltansprüche möglichst genau zu benennen – die umfassende Einbeziehung aller Entgeltbestandteile im Fall von Pfändungen aufgrund der Aussage des § 850 Abs. 4 ZPO [1] gilt nicht im Fall von Abtretungen.[2] Gerade bei der in der Praxis üblichen Verwendung von Form...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 8 Lohnabtretung und Kündigung

Die Mehrbelastung und Mehrarbeit des Arbeitgebers infolge von Pfändungen und ebenso von Lohnabtretungen rechtfertigt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Das gilt auch für mehrfache und wiederholte Pfändungen oder Abtretungen. Nur wenn dazu weitere Umstände treten, kann eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung zulässig und sozial gerechtfertigt sein. Das Bestehen e...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.3 Aufstockungsbeiträge bei Rentenversicherungspflicht

Hat sich der geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen, entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 %. Der geringfügig entlohnte Beschäftigte entrichtet einen Eigenanteil (2026 3,6 %). Der Eigenanteil errechnet sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.2 Form der Einkommensabtretung

Eine Form ist für die Abtretung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch die Abtretungserklärung des Arbeitnehmers[1] könnte daher mündlich erfolgen. Der Neugläubiger wird aber bereits aus Beweissicherungsgründen für diese Abtretungserklärung regelmäßig Schriftform verlangen. Zur Geltendmachung des abgetretenen Arbeitseinkommens durch ihn gegenüber dem Arbeitgeber ist eine Abtr...mehr

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Teilzeitausbildung / 2.2 Fahrten zur Berufsschule als Reisekosten

Fahrten des Auszubildenden zur Berufsschule oder zu anderen Ausbildungseinrichtungen sind beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten.[1] Der Arbeitgeber kann dem Auszubildenden Aufwendungen für diese Fahrten im Rahmen der Reisekostenregelung steuerfrei erstatten.[2] Die erste Tätigkeitsstätte des Auszubildenden befindet sich i. d. R. in der betrieblichen Einrichtung des Arbei...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch beim bisherigen Arbeitgeber stets versicherungsfrei.[1]mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.2 Berufsausbildung und Minijob

Seit dem 1.10.2022 gilt: Wenn ein Auszubildender beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob aufnimmt, liegt kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.[1] Dabei kommt es für die Beurteilung darauf an, ob ein Ausbildungsverhältnis mit Ausbildungsvertrag vorliegt. Die Eigenart des Berufsausbildungsverhältnisses lässt es nicht zu, dass eine geringfügige Beschäftigung neben de...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.1 Anspruch des Neugläubigers

Mit rechtswirksamer Abtretung tritt der Neugläubiger an die Stelle des Arbeitnehmers als Gläubiger der Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens.[1] Er tritt aber nicht etwa in das Arbeitsverhältnis ein. Der Arbeitnehmer kann das Arbeits- oder Dienstverhältnis daher jederzeit kündigen oder (sonst) beenden. Wenn eine Forderung an den Arbeitgeber (pfändbar) nicht besteht, is...mehr

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Teilzeitausbildung / 1 Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig

Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Regelmäßig liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des Grundfreibetrags (Existenzminimum). Dieser beträgt im Veranlagungszeitraum 2026 12.348 EUR (2025: 12.096 EUR). [1] Auch Auszubildende in Teilzeit haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.[2] Der ausbildende Betrieb darf bei Reduzierung der täglichen oder wö...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.10 Inkasso-Abtretung, Einziehungsermächtigung, Vollmacht

Eine Inkasso-Abtretung liegt vor, wenn die Abtretung von Arbeitseinkommen zum Zwecke seiner Einziehung beim – in diesem Fall meist zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen – Arbeitgeber im Auftrag des Arbeitnehmers erfolgt. Im Außenverhältnis handelt es sich um eine Vollabtretung mit Gläubigerwechsel. Wie bei der Sicherungsabtretung[1] hat der Berechtigte im Innenverhältni...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Besteuerung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Ab einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von mehr als 603 EUR (2025: 556 EUR) ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder 20 % nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt dann nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen individuell besteuern. Kriterium für die Einstufung als Minijob ist das zu erwartende bzw. vom Arbeitgeber prognostizierte En...mehr

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Teilzeitausbildung / 2.5 Weitere steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Weitere Leistungen, wie z. B.Kindergartenzuschuss [1] und Internetpauschale[2] (50 EUR monatlich; pauschale Lohnsteuer von 25 %) sind nur begünstigt, wenn die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.[3] Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen,...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.6 Insolvenzgeldumlage

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist die Insolvenzgeldumlage zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Beschäftigungsverhältnisse bei Arbeitgebern, die nicht der Umlagepflicht unterliegen. Hierzu gehören insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften.[1] Der Umlagesatz beträgt in 2026 0,15 %[2] (unverändert zu 2025). Maßgebend ist das tatsächliche Arbeitsentgelt, und z...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.3 Besondere Verpflichtungen des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Neugläubiger die zur Geltendmachung des abgetretenen Einkommensanspruchs erforderliche Auskunft zu erteilen und ihm etwaige in seinem Besitz befindliche Urkunden auszuhändigen, z. B. eine über den Lohnanspruch besonders ausgestellte Schuldurkunde und Lohnabrechnungen des Arbeitgebers.[1] Der Anspruch auf Rechnungslegung (Auskunftserteil...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 10.1 Vermögenswirksame Leistungen

Der Anspruch auf vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (die zur Vermögensbildung vom Arbeitgeber zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbracht werden) ist nicht übertragbar.[1] Die zur vermögenswirksamen Anlage verwendeten Teile des Arbeitseinkommens [2] sind gleichfalls vermögenswirksame Leistungen i. S. d. 5. VermBG. Daher ist auch der zur vermögenswirksamen Anlage...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 1.3 Beteiligte bei einer Einkommensabtretung

Beteiligt sind der Arbeitnehmer, der als Zedent sein Arbeitseinkommen an einen Dritten (meist an einen seiner Gläubiger) abtritt, der Arbeitgeber, gegen den der über sein Einkommen durch Abtretung verfügende Arbeitnehmer einen Anspruch auf das fortlaufende Arbeitseinkommen hat (= Schuldner der Forderung auf Einkommenszahlung), ein Dritter, der neue Gläubiger (Zessionar), auf de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 7 Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Wenn Minijobber sich für die Befreiung von der Rentenversicherung entschieden haben, können sie diese Befreiung ab dem 1.7.2026 wieder aufheben.[1] Somit können geringfügig entlohnt Beschäftigte, die sich gegen die ursprünglich bestehende Rentenversicherungspflicht entschieden haben, einmalig wieder in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Der Minijobber hat den schrif...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.2 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

In der Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten einen Beitragsanteil von 15 % des Arbeitsentgelts.[1] Dies gilt bei Versicherungspflicht und bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag.mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 1.1 Begriff des Arbeitseinkommens

Als Arbeitseinkommen abtretbar ist jede Vergütung in Geld aus einem gegenwärtigen, künftigen oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Dazu gehört der Lohn der Arbeiter ebenso wie das Gehalt der Angestellten und Beamten. Weiter rechnen dazu Warte- und Ruhegelder[1] sowie Witwen- und Waisengelder und alle anderen Bezüge aus früheren Dienstleistungen, die vom vormaligen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitausbildung / 4 Leistungen bei beruflicher Weiterbildung

Handelt es sich bei der Teilzeitausbildung um eine förderfähige berufliche Weiterbildung (z. B. Nachholen eines Berufsabschlusses)[1], können die Weiterbildungskosten, insbesondere Lehrgangskosten, Fahrkosten oder evtl. Kosten der Kinderbetreuung, durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Bei entsprechenden Vorversicherungszeiten kann zudem ein Anspruch auf Arbeitslose...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 8.1 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Arbeitgeber müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind (versicherungspflichtig, freiwillig- bzw. familienversichert), einen Pauschalbeitrag i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.[1] Praxis-Tipp Dokumentation des Versicherungsschutzes Ein Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungsschu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.2 Bestimmtheit der forderungsabhängigen Sicherungsabtretung

Ist die Sicherungsabtretung im Einzelfall forderungsabhängig (bedingt) vereinbart, dann hat sie bestimmt oder bestimmbar zu sein. Unwirksam ist die Sicherungsabtretung, wenn sie an Bedingungen geknüpft ist, die den Umfang der abgetretenen Einkommensforderung ungewiss machen.[1] So hat der BGH[2] eine Einkommensabtretung "als Sicherheit für alle Forderungen der Bank, gleichgü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Lohnsteuerpauschalierung mit 20 %

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % des Arbeitsentgelts erheben, wenn er auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale verzichtet, für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge entrichtet[1] und das Arbeitsentgelt die sv-rechtliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Der Solidaritätszuschlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Entgeltgrenze in Höhe von 603 EUR

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 603 EUR (2025: 556 EUR) nicht übersteigt. Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich seit dem 1.10.2022 am gesetzlichen Mindestlohn und ist mit folgender Formel (auf volle EUR aufgerundet) zu ermitteln:[1]mehr

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Ein-Euro-Job / 7 Träger

Wer kann zugelassener Träger sein und welche Voraussetzungen muss dieser Träger erfüllen? Eine ausgrenzende Festlegung der infrage kommenden Träger enthält das Gesetz nicht. Infrage kommen neben kommunalen Trägern (Gemeinden, Kreise, Bezirke) auch Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Beschäftigungsgesellschaften, soziale und karitative Einrichtungen etc. Private Träger (z. B. V...mehr