Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exterritorialer Arbeitgeber

Zusammenfassung Begriff In erster Linie sind unter exterritorialen Arbeitgebern ausländische Staaten zu verstehen, die Mitarbeiter in ihren Botschaften und Konsulaten beschäftigen. Auch über- und zwischenstaatliche Organisationen gehören zu den exterritorialen Arbeitgebern. Die Arbeitnehmer dieser Organisationen unterliegen in der Regel nicht der deutschen Gerichtsbarkeit und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 2 Ausländische Arbeitgeber

Umgangssprachlich werden zu der Gruppe der exterritorialen Arbeitgeber auch ausländische Arbeitgeber aus einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensstaat gezählt. Diese Arbeitgeber haben einen Firmensitz im Ausland und beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland. Im Bereich der Sozialversicherung ist es unerheblich, ob der ausländische Arbeitgeber in Deutsch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Multilaterale und bilateral... / 2 Worauf Arbeitgeber achten sollten

Sollte ein Arbeitgeber den Entschluss fassen, einen Arbeitnehmer ins Ausland zu entsenden, müssen verschiedene Überlegungen in den Entschluss einbezogen werden. Es kann nur empfohlen werden, einen möglichen Auslandseinsatz auch von der sozialversicherungsrechtlichen Seite zu beleuchten. Hierfür sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer folgende Fragen erörtern: 2.1 Welche R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exterritorialer Arbeitgeber / 1 Wer zählt zu den exterritorialen Arbeitgebern?

Zu den exterritorialen Arbeitgebern zählen amtliche Vertretungen ausländischer Staaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies sind insbesondere Botschaften, Konsulate und sonstige ausländische Missionen. Weitere exterritoriale Arbeitgeber sind über- und zwischenstaatliche Organisationen. Hierzu gehören die internationalen Organisationen und EU-Institutionen. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.4.2 Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.4.2 Tätigkeit in Kasachstan für einen in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

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Malta / 1.4.2 Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem o...mehr

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Ukraine / 1.4.2 Tätigkeit in der Ukraine für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeits...mehr

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Norwegen / 1.4.2 Tätigkeit in Norwegen für einen in Norwegen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen in Norwegen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert.[1] [2] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwegen gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Wird die Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ausgeübt, wird der ...mehr

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Russland / 1.4.2 Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Ukraine / 1.4.3 Tätigkeit in der Ukraine für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen weder in Deutschland noch in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in der Ukraine ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutsc...mehr

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Malta / 1.4.3 Tätigkeit in Malta für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen weder in Deutschland noch in Malta ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Malta ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in eine...mehr

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Russland / 1.4.3 Tätigkeit in Russland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen weder in Deutschland noch in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Russland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ode...mehr

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Kasachstan / 1.4.3 Tätigkeit in Kasachstan für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen weder in Deutschland noch in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Kasachstan ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschla...mehr

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Norwegen / 1.4.3 Tätigkeit in Norwegen für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen weder in Deutschland noch in Norwegen ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Norwegen ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer in Deutschland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob ...mehr

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Belarus / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Malta / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Ukraine / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Belarus / 1.4.3 Tätigkeit in Belarus für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen weder in Deutschland noch in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Belarus ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i...mehr

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Norwegen / 1.8.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Da Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA besteuert, werden der Lohnsteuerabzug und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gefahrstoffe / 5 Was muss der Arbeitgeber beim Umgang mit Gefahrstoffen beachten?

Der Arbeitgeber hat in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung folgende Pflichten: Ermitteln, ob es sich bei den eingesetzten Chemikalien um Gefahrstoffe handelt und ob es ungefährliche Ersatzprodukte für den gleichen Zweck gibt. Feststellen, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte der entsprechenden Gefahrstoffe eingehalten werden. Ggf. müssen Maßnahmen zur Minderun...mehr

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Norwegen / 1.4.1 Tätigkeit in Norwegen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwe...mehr

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Russland / 1.4.1 Tätigkeit in Russland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

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Kasachstan / 1.4.1 Tätigkeit in Kasachstan für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhäl...mehr

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Belarus / 1.4.1 Tätigkeit in Belarus für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.4.1 Tätigkeit in Malta für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahrs beginnt oder endet, aufhält (183-Tage...mehr

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Ukraine / 1.4.1 Tätigkeit in der Ukraine für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.2 Kostenerstattung des Arbeitgebers

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Besonderheiten bei der Kostenerstattung für den Arbeitgeber gibt es im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit und im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exterritorialer Arbeitgeber / Zusammenfassung

Begriff In erster Linie sind unter exterritorialen Arbeitgebern ausländische Staaten zu verstehen, die Mitarbeiter in ihren Botschaften und Konsulaten beschäftigen. Auch über- und zwischenstaatliche Organisationen gehören zu den exterritorialen Arbeitgebern. Die Arbeitnehmer dieser Organisationen unterliegen in der Regel nicht der deutschen Gerichtsbarkeit und sind im Bereic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 1 Anwendbares Recht

Welches Arbeitsrecht für einen Mitarbeiter gilt, ist vor allem im Hinblick auf Urlaubsansprüche, Ansprüche auf Elternzeit, hinsichtlich der Arbeitszeit sowie des Kündigungsschutzes relevant. Daher sollte bei der Tätigkeit für einen exterritorialen Arbeitgeber im Vorfeld geklärt werden, welches Arbeitsrecht Anwendung finden soll. Grundsätzlich können die Arbeitsvertragspartei...mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 2 Vertragliche Regelungen

Neben der Klärung des anwendbaren Rechts sollten mit Blick auf § 2 Abs. 2 NachwG folgende Inhalte mit in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden: Regelungen zur Reisetätigkeit/Tätigkeit im Ausland, Erreichbarkeit des Mitarbeiters (vor allem bei Zeitverschiebung), Kostenregelungen, ob und welche technische Ausstattung dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, dat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 1.4.4 Tätigkeit in Norwegen für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwegen gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 1.4.4 Tätigkeit in Russland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

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Ukraine / 1.4.4 Tätigkeit in der Ukraine für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheide...mehr

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Kasachstan / 1.4.4 Tätigkeit in Kasachstan für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entschei...mehr

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Malta / 1.4.4 Tätigkeit in Malta für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert.[2] [3] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[4] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[5] Entscheidend is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.4 Sitz des Arbeitgebers

Ein Kriterium für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften ist der Sitz des Arbeitgebers. In der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 wurde dieser definiert und klargestellt. Der Sitz des Arbeitgebers ist der satzungsmäßige Sitz oder die Niederlassung, an dem die wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens getroffen und die Handlungen zu dessen zentraler Ver...mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / Arbeitsrecht

1 Anwendbares Recht Welches Arbeitsrecht für einen Mitarbeiter gilt, ist vor allem im Hinblick auf Urlaubsansprüche, Ansprüche auf Elternzeit, hinsichtlich der Arbeitszeit sowie des Kündigungsschutzes relevant. Daher sollte bei der Tätigkeit für einen exterritorialen Arbeitgeber im Vorfeld geklärt werden, welches Arbeitsrecht Anwendung finden soll. Grundsätzlich können die Ar...mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 5.7 Private Absicherung

Sollte eine Person in Deutschland zuletzt privat versichert gewesen sein, dann wird die Person nach dem Ausscheiden aus dem System der Internationalen Organisation der privaten Versicherung zugeordnet und muss wieder privat versichert werden. Eine Aufnahme in die gesetzliche Versicherung ist nicht möglich.mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 5 Internationale Organisationen

5.1 Sitzstaatsabkommen Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen internationalen Organisationen Sitzstaatabkommen geschlossen. Im Rahmen dieser Sitzstaatabkommen gibt es Regelungen, die es den internationalen Organisationen ermöglicht, für die Beschäftigten und Familienangehörigen ein eigenes Krankheitsfürsorgesystem zu schaffen. In entsprechenden Sachverhalten mus...mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 5.4 Aufnahme einer weiteren Beschäftigung

Die Personen, die über das System einer Internationalen Organisation geschützt sind, bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie einen Pflichttatbestand erfüllen (z. B. Aufnahme einer weiteren Beschäftigung, Bezug einer Rente).mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 4 EU-Institutionen

Bei den Europäischen Gemeinschaften gibt es verschiedene Beschäftigungsverhältnisse. Neben den Personen, die über das Krankheitsfürsorgesystem der EU geschützt sind, gibt es noch den Personenkreis der Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften. 4.1 Krankheitsfürsorgesystem Personen sind im Bereich der deutschen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei best...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.8 Familienangehörige

Familienangehörige von Personen, die in einer Internationalen Organisation beschäftigt sind, werden mitversichert. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Versicherungsschutz endet, sobald der Familienangehörige einen Pflichttatbestand in Deutschland erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt muss der Familienangehörige in Deutschland versichert werden. Die Absicherung über das Syste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.2 Vertragsbedienstete der Europäischen Gemeinschaften

Die Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit haben für Personen, die als Vetragsbedienstete der Europäischen Gemeinschaften tätig sind, besondere Regelungen geschaffen. 4.2.1 Personenkreis Zu den Vertragsbediensteten zählen unter anderem Personen, die manuelle und unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten in der Generaldirektion der Kommission oder den jeweiligen Direk...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.5 Anrechnung von Vorversicherungszeiten

Zeiten, die in einem System einer internationalen Organisation zurückgelegt wurden, bleiben unberücksichtigt. Eine Anrechnung erfolgt nicht.mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / Sozialversicherung

1 Wer zählt zu den exterritorialen Arbeitgebern? Zu den exterritorialen Arbeitgebern zählen amtliche Vertretungen ausländischer Staaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies sind insbesondere Botschaften, Konsulate und sonstige ausländische Missionen. Weitere exterritoriale Arbeitgeber sind über- und zwischenstaatliche Organisationen. Hierzu gehören die internat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.2 Gaststaatsgesetz

Seit 2019 gibt es das Gaststaatsgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Internationalen Organisationen beinhaltet. Nach dem Gaststaatsgesetz finden die deutschen Rechtsvorschriften für die Bediensteten der Internationalen Organisationen keine Anwendung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.1 Versicherungsschutz

Die bei einer EU-Institution oder ihren Organen, Einrichtungen und Agenturen beschäftigten Personen sind nach dem Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften bei Krankheit geschützt[1] und in Deutschland versicherungsfrei.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.5 Private Absicherung

Sollte eine Person vor dem Eintritt in Krankheitsfürsorgesysteme in Deutschland privat versichert gewesen sein, dann wird die Person nach dem Ausscheiden aus dem System der privaten Versicherung zugeordnet und muss wieder privat versichert werden. Eine Aufnahme in die gesetzliche Versicherung ist nicht möglich.mehr